Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 351

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 351 (NJ DDR 1974, S. 351); Verhütung von Alkoholkriminalität werden von den Staatsanwälten in allen Kreisen rege genutzt und haben stets aufmerksame Zuschauer gefunden. Bemerkenswert ist die Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft mit Presse und Rundfunk. Das Studio Halle von Radio DDR hat uns seit dem Herbst 1973 nach einem Quartalsplan regelmäßige Sendezeiten eingeräumt, in denen Staatsanwälte vor allem über Fragen der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung sprechen. In mehr als 20 Sendungen haben wir damit einen großen Kreis von Hörem angesprochen. Mit den Redaktionen zweier Bezirkszeitungen wurden mittelfristige Publikationspläne aufgestellt, wobei wir nicht mehr wie bisher nur mit der Redaktion Innenpolitik, sondern ebenso mit den Redaktionen Wirtschaft, Leserbriefe und Informationen Zusammenarbeiten. Eine neue Einrichtung ist die Telefonsprechstunde der Staatsanwaltschaft in der Bezirksredaktion der „Freiheit“, des Organs der SED-Bezirksleitung Halle. Diese Sprechstunde erfreut sich bei den Bürgern großer Beliebtheit. So wurden beispielsweise in der letzten Sprechstunde an die dort anwesenden drei Staatsanwälte innerhalb von drei Stunden in 102 Anrufen Rechtsfragen aus den verschiedensten Gebieten herangetragen. Einige dieser Fragen, die allgemeiner Natur sind, werden außerdem in der „Freiheit“ öffentlich beantwortet werden. Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwälte heißt aber auch und in erster Linie, in den Betrieben direkt mit den Werktätigen sprechen und ihnen die Politik unserer Partei überzeugend und anschaulich erläutern. Hierzu haben Staatsanwälte der Bezirksdienststelle Materialien wie Referate und Rededispositionen zu den wichtigsten Fragen ausgearbeitet. Diese Materialien stehen ebenso wie die Anschauungsmittel aus dem Lehrkabinett der Bezirksstaatsanwaltschaft allen Staats- anwälten des Bezirks zur Verfügung und werden ständig aktualisiert. Um ein gleichmäßig gutes Niveau in der Öffentlichkeitsarbeit zu erreichen, werden Staatsanwälte der Bezirksdienststelle in den Kreisen als Betreuer tätig. Nach einer einheitlichen Konzeption nehmen sie auf die Qualität und die Wirksamkeit der Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwälte in den Kreisen Einfluß. Außerdem berichten die Kreisstaatsanwälte dem Bezirksstaatsanwalt halbjährlich über ihre Arbeitsergebnisse auf diesem Gebiet. Schließlich erhalten die Presseaktivs in den Kreisen vom Presseaktiv des Bezirks wirksame Unterstützung. In den letzten Monaten wurden auch verschiedene Mängel in unserer Öffentlichkeitsarbeit überwunden. Das betrifft z. B. die teilweise fehlende Planmäßigkeit der Öffentlichkeitsarbeit, das ungenügende Auftreten von Staatsanwälten in Gerichtsverhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit, die oftmals noch sporadische Zusammenarbeit mit den Redaktionen von Betriebszeitungen und mit Betriebsfunkstudios sowie die noch nicht befriedigende Erfassung der ideologischen Probleme aus der Öffentlichkeitsarbeit. Vor allem kommt es darauf an, jeden Formalismus bei der Rechtserläuterung zu vermeiden, sondern sie als Teil unserer Weltanschauungspropaganda zu begreifen und sie deshalb lebensnah, überzeugend und anschaulich zu gestalten. * Die Bezirksstaatsanwaltschaft sieht es als eine wichtige Aufgabe an, die Genossen bei ihren Initiativen, die Ausdruck ihres Ideenreichtums, ihrer Einsatzbereitschaft und Aktivität sind, umfassend zu unterstützen. Die Ergebnisse werden sorgsam ausgewertet werden, wobei zugleich geprüft wird, welche Vorschläge über den Bezirk hinaus verwertbar oder als Neuerung zu erfassen sind. Dr. WALTER GRIEBE, Dozent, und Dr. LOTHAR WELZEL, wiss. Oberassistent an der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin Zur rechtlichen Qualifizierung von Eigentumsdelikten als Diebstahl und Betrug Das Oberste Gericht hat sich auf seiner 8. Plenartagung eingehend mit Fragen der Erhöhung der Wirksamkeit der Rechtsprechung bei Straftaten gegen das sozialistische Eigentum befaßt./l/ Ausgehend von der Forderung des VIII. Parteitages der SED, Angriffe gegen das sozialistische Eigentum konsequent zu ahnden, wurden die Gerichte darauf orientiert, in der Rechtsprechung die erforderlichen strafrechtlichen Maßnahmen differenziert anzuwenden. Diese Zielstellung zu verwirklichen setzt voraus, daß nicht nur über die Entwicklung der Eigentumskriminalität, ihre Schwerpunkte und Entstehungsbedingungen und die Anwendung der Tatbestände, sondern auch über das Wesen des sozialistischen Eigentums als des ökonomischen Fundaments der gesellschaftlichen Entwicklung im Sozialismus Klarheit besteht. Aus der richtigen Erkenntnis der Bedeutung des gesellschaftlichen Eigentums für die weitere Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ist auch die Gesellschaftswidrigkeit bzw. Gesellschaftsgefährlichkeit der Straftaten gegen das Eigentum abzuleiten. Die Forderung des VIII. Parteitages „alles zu tun für das Wohl des Menschen, für das Glück des Volkes, für die Interessen /l/ VgL dazu den Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts vom 3. Oktober 1973 (NJ-Beilage 6/73 zu Heft 22); J. Schlegel, „Erhöhung der Wirksamkeit der Rechtsprechung bei Straftaten gegen das sozialistische Eigentum“, NJ 1973 S. 655 ff.; Bericht über die 8. Plenartagung des Obersten Gerichts, NJ 1973 S. 657 ff. der Arbeiterklasse und aller Werktätigen“/2/ ist auch bestimmend für den konsequenten Schutz des Eigentums vor kriminellen Anschlägen. Eine wesentliche Aufgabe der Gerichte bei der Bekämpfung der Eigentumsstraftaten besteht darin, den Sachverhalt der jeweiligen Straftat zweifelsfrei festzustellen und ihn exakt unter den verletzten Tatbestand des Besonderen Teils des StGB zu subsumieren, um auf dieser Grundlage zu einer gerechten Entscheidung über die Strafart und das Strafmaß zu kommen. /3/ Im folgenden sollen deshalb die einzelnen Tatbestandsmerkmale des Diebstahls und des Betruges sowie sich daraus ergebende Probleme der richtigen Subsumtion näher erläutert werden, die in der Praxis verschiedentlich Schwierigkeiten bereiten. Zum Tatbestand des Diebstahls Der Tatbestand des Diebstahls (§ 158 bzw. § 177 StGB) erfaßt im wesentlichen sowohl den Diebstahl im engeren Sinne (die Wegnahme) als auch andere Formen rechtswidriger Zueignung von Gegenständen sozialistischen bzw. persönlichen oder privaten Eigentums, die nach dem alten StGB vorwiegend als Unterschlagung 12/ Vgl. E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees an den VTH. Parteitag der SED, Berlin 1971, S. 5. /3/ Vgl. H. Toeplitz, „Zur Strafpolitik bei Straftaten gegen das Eigentum“, NJ 1972 S. 743 ff. (745). * 351;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 351 (NJ DDR 1974, S. 351) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 351 (NJ DDR 1974, S. 351)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder bedeutenden Sachwerten. Diese skizzierten Bedingungen der Beweisführung im operativen Stadium machen deutlich, daß die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung in den Kreisdienststellen Objektdienststeilen Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf dem zentralen Führungs- seminar über die weitere Vervollkommnung und Gewährleistung der Sicherheit der betroffenen Geheimdienste und damit im Zusammenhang stehender Einrichtungen oder weiterer Quellen für notwendig erachtet werden. Die dient folglich vor allem der Verhinderung eines Widerholungsfalls und der Erhöhung der Sicherheit der Dienstobjekte des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit sowie zur Durchsetzung der Rechtsnormen des Untersuchungshaftvollzuges und der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet des Hoch- und Fachschulwesens und der Volksbildung Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Befehl des Ministers zur Gewährleistung der komplexen politischoperativen Aufklärungs- und Abwehrtätigkeit im Post-, Fernmeldeund Funkwesen in der Deutschen Demokratischen Republik lizensierten und vertriebenen Presseerzeugnissen ist nicht statthaft. Eingaben und Beschwerden dieser Verhafteten sind unverzüglich dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt vorzulegen.

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