Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 350

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 350 (NJ DDR 1974, S. 350); Zur Gesetzlichkeitsaufsicht der Staatsanwälte Bei allen Staatsanwälten wurde Klarheit darüber geschaffen, daß die Gesetzlichkeitsaufsicht keine Ermessensfrage ist, sondern zur richtigen Wahrnehmung der gesetzlichen Verantwortung des Staatsanwalts gehört. An die Stelle von relativ unverbindlichen Schreiben des Staatsanwalts, wie sie früher des öfteren vorkamen, ist jetzt die eindeutige Aufsichtsmaßnahme getreten. Der Anteil der Proteste hat sich erhöht. In stärkerem Maße wird von den Empfängern der Proteste gefordert, die persönliche Verantwortlichkeit der Mitarbeiter konsequent durchzusetzen. Mit Unterstützung durch Partei- und Gewerkschaftsorganisationen in Betrieben konnte in einer Reihe von Fällen eine hohe Wirksamkeit des Protestes erreicht werden. Vielfach führten Aufsichtsmaßnahmen dazu, daß die Werktätigen den Kampf um den Titel „Bereich der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“ aufnah-men. Im Kreis Halle-Neustadt hatte der Staatsanwalt auf Grund eines Hinweises aus der Bevölkerung, daß verschiedentlich fertige Neubauwohnungen längere Zeit leerstehen, Überprüfungen vorgenommen und das Ergebnis in einem an den Rat der Stadt gerichteten Protest zusammengefaßt. Er hat darauf hingewiesen, daß hier ein Verstoß gegen den Volkswirtschaftsplan vorliegt, der Initiativen der Bauarbeiter zur Übererfüllung des Wohnungsbauprogramms zunichte macht und überdies durch den Mietausfall weitere volkswirtschaftliche Verluste hervorruft. Der. Protest wurde in einer Sitzung des Rates der Stadt gründlich ausgewertet und führte zu Festlegungen, die einen sofortigen Bezug fertiggestellter Neubauwohnungen gewährleisten. Gesetzesverletzungen im Bereich der Landwirtschaft, die wiederholt zu Protesten geführt hatten, wurden von der BeziricsstaatsanWaltschaft in einem analytischen Material zusammengefaßt, das dem Vorsitzenden des Rates des Bezirks zugeleitet wurde. Diese Information, in der die ideologischen Ursachen und die negativen volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Gesetzesverletzungen konkret dargestellt wurden, veranlaßte den Vorsitzenden des Rates, über den Produktionsleiter für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft die entsprechenden Maßnahmen zur konsequenten Einhaltung der Gesetzlichkeit durchzusetzen. Die Zusammenstellung analytischen Materials wird dadurch erleichtert, daß alle Aufsichtsmaßnahmen in der zuständigen Abteilung der Bezirksstaatsanwaltschaft nach Wirtschaftsbereichen bzw. ausgewählten Komplexen erfaßt und gespeichert werden. Dadurch können wir jederzeit entsprechend der Verpflichtung nach § 37 Abs. 3 StAG Ergebnisse der Gesetzlichkeitsaufsicht den örtlichen Volksvertretungen und deren Räten zuleiten. Der Aufschwung in der Gesetzlichkeitsaufsicht ist u. a. dadurch erreicht worden, daß alle Informationsquellen besser ausgenutzt werden. Hierzu- gehören neben den Hinweisen aus Ratssitzungen, Eingaben, Sprechstunden und der Öffentlichkeitsarbeit vor allem Leserbriefe an die Tagespresse, Untersuchungen der Arbeiter-und-Bauern-lnspcktion, Mitteilungen der Staatlichen Versicherung der DDR und des Staatlichen Vertragsgerichts. Eine Zusammenstellung aller straftatbegünstigenden Faktoren und Gesetzesverletzungen, mit denen sich die Staatsanwälte in der Gesetzlichkeitsaufsicht bis zum Jahre 1973 konfrontiert sahen, vermittelt ebenfalis einen guten Überblick. Die positiven Ergebnisse in der Gesetzlichkeitsaufsicht sind ferner darauf zurückzuführen, daß die zuständige Abteilung der Bezirkstaatsanwaltschaft regelmäßige Instrukteureinsätze in den Kreisen organisiert und die Ergebnisse in den Arbeitstagungen mit allen Kreisstaatsanwälten auswertet. Außerdem finden kontinuierlich Erfahrungsaustausche statt, zu denen die Staatsanwälte der kleinen, der mittleren und der großen Kreise gesondert zusammengefaßt werden. Da von jedem Aufsichtsakt eine Durchschrift zur Bezirksstaatsanwaltschaft geht, ist gewährleistet, daß alle Maßnahmen einzeln oder im Komplex mit den Kreisstaatsanwälten besprochen werden. Die vereinzelt aufgetretene Erscheinung, Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht allein quantitativ zu betrachten, wurde dadurch überwunden. Es besteht jetzt allenthalben Klarheit darüber, daß der Inhalt des Aufsichtsaktes und die durch ihn bewirkte Veränderung das Entscheidende sind. Mit Staatsanwälten, die noch über wenig Erfahrungen in der Gesetzlichkeitsaufsicht verfügen, finden spezielle Schulungen statt. Hierzu dient ein von der zuständigen Abteilung der Bezirksstaatsanwaltschaft ausgearbeitetes Material, das neben einer grundsätzlichen Orientierung auf Schwerpunkte, Methoden und Probleme der Gesetzlichkeitsaufsicht eine Zusammenfassung der Erfahrungen der Besten enthält. Außerdem werden im „Informationsblatt des Bezirksstaatsanwalts“ regelmäßig wirkungsvolle Aufsichtsakte gewissermaßen als Modell veröffentlicht. Die gründliche Auswertung dieses Materials ist Gegenstand zahlreicher Verpflichtungen zu Ehren des 25. Jahrestages der DDR. Trotz aller guten Ergebnisse gibt es noch Probleme, die wir lösen müssen: 1. Durch konzentrierten Instrukteureinsatz sind Unterschiede in der Qualität der Gesetzlichkeitsaufsicht allmählich zu überwinden. Die Kraft des Beispiels der Besten muß auch auf die anderen wirken. Dazu muß der Erfahrungsaustausch wesentlich intensiviert werden. Außerdem werden die Kreisstaatsanwälte in den Arbeitstagungen regelmäßig über die von ihnen eingeleiteten Maßnahmen zur Erhöhung des Niveaus und der Wirksamkeit der Gesetzlichkeitsaufsicht berichten. 2. Die Vielfalt der Möglichkeiten, mittels der Gesetzlichkeitsaufsicht Veränderungen zu bewirken, muß besser genutzt werden. Dazu zählen: verdichtete Informationen an die örtlichen Volksvertretungen und deren Organe, differenziertes Zusammenwirken mit den Partei- und Gewerkschaftsorganisationen in den Betrieben, Empfehlungen an Kollektive zum Kampf um den Titel „Bereich der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“, Durchsetzung der persönlichen Verantwortlichkeit von Leitern und eine zielgerichtete Auswertung von Aufsichtsmaßnahmen vor Arbeitskollektiven und in der Presse. Zur Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwälte In der Öffentlichkeitsarbeit wurden beachtliche Fortschritte erzielt, und zwar nicht nur in der Anzahl, sondern auch in der Qualität der Maßnahmen. Hinzu kommen neue Methoden wie die bereits erwähnte Diapositiv-Serie und der Amateurfilm zu Fragen des Schutzes des sozialistischen Eigentums. Mit derartigen Anschauungsmitteln haben wir auch in den letzten Jahren gute Exfahrungen gesammelt. Staatsanwälte aus unserem Bezirk haben schon insgesamt vier Amateurfilme zu Problemen der Kriminalitätsbekämpfung gedreht. Ein Film, der die Aufdeckung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Jugendkriminalität zum Gegenstand hat, wurde allein im ersten Quartal 1974 in rd. 90 Veranstaltungen vorgeführt und von den Zuschauern mit großem Interesse aufgenommen. Auch drei Diapositiv-Serien über den Schutz des sozialistischen Eigentums sowie über die Bekämpfung und 350;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 350 (NJ DDR 1974, S. 350) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 350 (NJ DDR 1974, S. 350)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Verantwortungsbereich entsprechend den gesetzlich geregelten Aufgaben und Pflichten beizutragen, die Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle von Leiterentscheidungen auf dem Gebiet von Ordnung und Sicherheit zu deren Gefährdung oder Störung und gebietet ein Einschreiten mit den Mitteln des Gesetzes. Die oben charakterisierte Vielschichtigkeit der vom Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht werden. In diesen Fällen hat bereits die noch nicht beendete Handlung die Qualität einer Rechtsverletzung oder anderen Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen, der mit Befugnisregelungen des Gesetzes erforderlichenfalls zu begegnen ist, oder kann im Einzalfall auch eine selbständige Straftat sein. Allein das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit schöpferisch mit den geeignetsten Mitteln und Methoden zu unterbinden und zur Abwendung weiterer Gefahren differenziert, der Situation entsprechend angepaßt, zu reagieren. Die hohe Ordnung und Sicherheit im Sinne des Gegenstandes des Gesetzes sein können, wird jedoch grundsätzlich nur gestattet, die Befugnisse des Gesetzes zur Abwehr der Gefahr Straftat wahrzunehmen. Insoweit können die Befugnisse des Gesetzes im einzelnen eings-gangen werden soll, ist es zunächst notwendig, den im Gesetz verwendeten Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit inhaltlich zu bestimmen. Der Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die allseitige Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

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