Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 35

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 35 (NJ DDR 1974, S. 35); wiegender zu beurteilen sind als vergleichbare Straftaten durch Ersttäter. Die Rückfälligkeit ist ein soziales Verhalten, das zu größeren Konsequenzen der staatlichen Organe führen muß. Diese Konsequenzen bedürfen eines differenzierten strafrechtlichen Ausdrucks. In dieser Hinsicht bedeutet Differenziertheit die Feststellung der Zusammenhänge zwischen der Vortat oder den Vortaten und der erneuten Straftat sowie die Bewertung der objektiven Tatschwere der erneuten Straftat, die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Tatmotive, um die Strafgröße richtig bestimmen zu können. Diese Elemente sind auch für die Beurteilung des Angeklagten als hartnäckigen Rückfalltäter maßgebend. Sowohl einschlägige als auch nicht einschlägige wiederholt begangene vorsätzliche Straftaten müssen Veranlassung für die Prüfung sein, ob die erneute Tatbegehung eine Freiheitsstrafe erfordert, um der in der Tat zum Ausdruck kommenden Unbelehrbarkeit des Täters und der Mißachtung der Rechte und Interessen des sozialistischen Staates und seiner Bürger wirksam zu begegnen. Nach wie vor gibt es noch ungerechtfertigt niedrige Strafen oder Strafen ohne Freiheitsentzug gegenüber Rückfalltätern. Zum Teil werden in solchen Fällen die Möglichkeiten zur Strafverschärfung fehlerhaft nicht genutzt, wie z. B. bei Tätern, die wiederholt wegen Körperverletzung bestraft wurden und erneut mehrere erhebliche Körperverletzungen gemäß § 115 StGB begehen, ohne daß von § 64 Abs. 3 StGB Gebrauch gemacht wird. Diese in der Praxis noch vorhandenen Mängel/3/ haben verschiedene Ursachen. Viele Bezirksgerichte haben dies konkret eingeschätzt. Das Oberste Gericht und die Bezirksgerichte werden diesen Problemen weiter ihre Aufmerksamkeit zuwenden müssen. Wirksamere Ausgestaltung der Verurteilung auf Bewährung Wir sind stets der Auffassung entgegengetreten, daß eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung eine generelle Strafverschärfung erfordere. Eine Kritik dieser Art hat es auch an der Strafzumessungspraxis nicht gegeben. So sind z. B. nach wie vor die auf der 22. und der 2. Plenartagung des Obersten Gerichts zu Problemen der Strafzumessung und auf der 4. Plenartagung des Obersten Gerichts zur Bekämpfung von vorsätzlichen Körperverletzungen, Rowdytum und gewaltsamen Sittlichkeitsdelikten gegebenen Einschätzungen und Orientierungen gültig./4/ Sie werden aber teilweise ungenügend beachtet. Eine entscheidende Aufgabe des Strafrechts ist es, den Schutz unserer sozialistischen Ordnung, des sozialistischen Eigentums, der Rechte und Interessen der Werktätigen zu gewährleisten. Dieser Aufgabenstellung müssen auch die Verurteilungen auf Bewährung gerecht werden, die deshalb für den Rechtsverletzer wesentlich spürbarer gemacht werden müssen. Das erfordert die bessere Ausnutzung staatlicher und gesellschaftlicher erzieherischer Möglichkeiten auf der Grundlage der bestehenden Gesetze. Gemeinsame Untersuchungen des Generalstaatsanwalts der DDR, des Obersten Gerichts, des Ministeriums des Innern und des Ministeriums der Justiz im Bezirk Rostock haben erneut bestätigt, daß die Maßnahmen zur /3/ Vgl. dazu auch OG, Urteile vom 2. August 1973 5 Zst 6/73 (NJ 1973 S. 647) und vom 2. August 1973 5 Zst 4/73 (NJ 1973 S. 649). /4/ Die Materialien dieser Plenartagungen sind in NJ 1969 S. 264 ff., NJ 1972 S. 249 ff. und in NJ-Beilage 2/72 zu Heft 9 sowie in NJ 1972 S. 663 ff. veröffentlicht. Ausgestaltung der Bewährungsverurteilung trotz vorhandener Fortschritte noch nicht ausreichen, um echte Bewährungssituationen zu schaffen. Neben einer differenzierten Kontrolle des Bewährungsprozesses bedarf es vor allem der Festlegung von Maßnahmen zur schnellen Wiedergutmachung des Schadens; der Anwendung von differenziert bemessenen Zusatzgeldstrafen, die der Tatschwere entsprechen; der Verpflichtung zur Bewährung am Arbeitsplatz durch vorbildliche Arbeitsdisziplin und qualitätsgerechte Arbeit. Auffallend ist die ungenügende Differenzierung der für den Fall der Nichtbewährung angedrohten Freiheitsstrafen entsprechend der Tatschwere sowie die oft nicht im Verhältnis zu den angedrohten Strafen stehenden Bewährungszeiten. Hier bedarf es einer kritischen Einschätzung der Praxis, vor allem bei den Kreisgerichten, weil auch diese Fragen eng mit einer wirksamen Ausgestaltung der Bewährungsverurteilungen Zusammenhängen. Präzisierung der Strafzumessungskriterien Basierend auf den vom Plenum des Obersten Gerichts erarbeiteten Grundsätzen zur Strafzumessung sowie den Orientierungen des Präsidiums und der Senate zur Strafzumessung auf bestimmten Sachgebieten, kommt es verstärkt darauf an ähnlich wie bei den Angriffen auf sozialistisches Eigentum , die Strafzumessungsgesichtspunkte zu präzisieren bzw. neue herauszuarbeiten. In diese Aufgabe sind die Richter der Bezirks- und Kreisgerichte einzubeziehen, um ihre Erfahrungen und die sie bewegenden Probleme kennenzulernen und um gleichzeitig ihre schöpferische Aktivität bei der Lösung der nicht unkomplizierten Probleme stärker zu entwik-keln. Damit wachsen Rolle und Verantwortung der übergeordneten Gerichte und der Direktoren der Kreisgerichte. Sie sollten diese Verantwortung realisieren durch kontinuierliche Einschätzung der Strafzumessungspraxis, operative Anleitung seitens der übergeordneten Gerichte, einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch und Auswertung der Arbeitsergebnisse auf allen Ebenen, vor allem mit den Richtern auf den einzelnen Sachgebieten, die Sicherung einer konsequenten Umsetzung zentraler Anleitungen und Orientierungen entsprechend dem Prinzip des demokratischen Zentralismus. Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte Eine wichtige Seite unserer Arbeit, die in engem Zusammenhang mit der höheren Wirksamkeit der Rechtsprechung steht, ist die Mitwirkung der gesellschaftlichen Kräfte an der Hauptverhandlung und bei der Verwirklichung der Verurteilung auf Bewährung. Die Mitwirkung hatte 1973 eine rückläufige Tendenz, deren Ursachen noch nicht eindeutig feststehen. Zum Teil beruht das darauf, daß die Mitwirkung besser differenziert und das richtige Aufwand-Nutzen-Verhältnis gewahrt wird. Die Forderung ist unbedingt durchzusetzen, daß in den geeigneten und erforderlichen Fällen die Kraft der Gesellschaft, insbesondere der fortgeschrittenen Arbeitskollektive, genutzt wird, um eine wirksame Gestaltung des Bewährungs- und Wiedergut- 35;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 35 (NJ DDR 1974, S. 35) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 35 (NJ DDR 1974, S. 35)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften werden in der Regel vom Untersuchungsführer nach vorheriger Abstimmung mit den Leitern der betreffenden Diensteinheiten zur Realisierung der Aufgaben des Strafverfahrens und zur Durchsetzung der umfassenden Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten; die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung jedes inoffiziellen Mitarbeiters imtrennbarer Bestandteil der Zusammenarbeit mit ihnen sein muß. Das muß auch heute, wenn wir über das Erreichen höherer Maßstäbe in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft sowie der in dieser Dienstanweisung festgelegten Aufgaben zur Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der strafprozessualen Regelungen der Beweisführung, insbesondere aus den der Gesetzlichkeit der Beweisführung immanenten Erfordernissen der Erlangung von Beweismitteln und deren Einführung in das Strafverfahren.

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