Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 331

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 331 (NJ DDR 1974, S. 331); Gegenwärtig ist es wichtig, die thematische Zielstellung für die Rechtspropaganda genau zu bestimmen. Bis jetzt herrscht die strafrechtliche Thematik vor. Die Rechtspropaganda muß aber auch auf anderen Gebieten des sowjetischen Rechts aktiviert werden, wie z. B. zum Arbeits-, Familien-, Wohnungs-, Verwaltungs-, Kolchos- und Bodenrecht Um das sowjetische Recht wirksam propagieren zu können, sind entsprechende politisch-fachliche Kenntnisse und methodische Fähigkeiten erforderlich. Deshalb müssen die bestehenden Formen zur Erhöhung der Qualifikation der Rechtspropagandisten besser genutzt werden, insbesondere Seminare sowie theoretische und wissenschaftlich-praktische Konferenzen, aber auch die unmittelbare Unterstützung bei der Ausarbeitung von Vorträgen (z. B. Begutachtung von Vorträgen und ihre kollektive Erörterung). Das Ministerium für Hoch- und Fachschulbildung der UdSSR könnte in den Lehrprogrammen der juristischen Hochschulen und juristischen Fakultäten der Universitäten Vorlesungszyklen über die Grundlagen der Organisation und Methodik der Rechtspropaganda sowie über Prinzipien, Formen und Mittel der Rechtserziehung vorsehen. Von der praktischen Tätigkeit der Organe der Staatsanwaltschaft geht eine große erzieherische Kraft aus. Alle Aufgaben des Staatsanwalts sind unmittelbar mit der Erläuterung des geltenden Rechts und mit der Rechtserziehung der Werktätigen verbunden sei es bei der Bearbeitung von Eingaben, bei der Kontrolle über die Einhaltung der Gesetzlichkeit, bei der Verfolgung von Straftaten oder beim Auftreten im gerichtlichen Verfahren. Deshalb ist das wichtigste Element der Rechtserziehung die Vervollkommnung der dienstlichen Tätigkeit der Organe der Staatsanwaltschaft und die strikte Verwirklichung der gesetzlichen Anforderungen durch alle Staatsanwälte und Untersuchungsführer. (Aus: Sozialistitscheskaja sakonnost 1974, Heft 1, S.21ff.; gekürzte und bearbeitete Übersetzung von Dr. Lothar Reuter, Berlin) Aus der Praxis für die Praxis Rechtserläuterung in Lehrlingswohnheimen Bereits vor mehreren Jahren haben die Staatsanwälte im Bezirk Schwerin damit begonnen, ihre rechtspropagandistische Arbeit stärker auf Schwerpunkte zu orientieren. In einigen Fällen wurden darüber langfristige Vereinbarungen mit Betrieben und Einrichtungen abgeschlossen, so z. B. mit Lehrlingswohnheimen. Es wurde festgelegt, daß Staatsanwälte regelmäßig vor der Arbeiterjugend, vor Erziehern und Betriebsfunktionären auftreten und das sozialistische Recht erläutern. Hierfür ein Beispiel : Im Herbst 1970 begann die Berufsausbildung für einen sich in Schwerin-Süd entwickelnden Industriekomplex. Jugendliche aus allen Kreisen des Bezirks werden hier zu sozialistischen Facharbeitern herangebildet. Die meisten von ihnen sind in einem modernen Internat untergebracht. Die Kollektive der Bezirks- und der Kreisstaatsanwaltschaft Schwerin beschlossen, die Erziehungsarbeit der an der Berufsausbildung Beteiligten durch die Erläuterung des sozialistischen Rechts zu unterstützen. Das Zusammenwirken mit ihnen zur Entwicklung und Festigung des Staatsund Rechtsbewußtseins der Lehrlinge wurde im November 1971 durch den Abschluß einer Vereinbarung zwischen dem Direktor des Berufsausbildungszentrums und dem Bezirksund dem Kreisstaatsanwalt in die Wege geleitet. Dementsprechend werden regelmäßig Vorträge, Foren und Aussprachen mit einem differenzierten Personenkreis organisiert, in denen, ausgehend von aktuell-politischen Ereignissen, von Fragen der materiellen Produktion und des geistig-kulturellen Lebens u. ä., Aufgaben zur Durchsetzung des soziali- stischen Rechts behandelt werden. Vor allem geht es dabei um die Verwirklichung des Jugendgesetzes, um Fragen des Arbeits- und Familienrechts sowie um die Bekämpfung und Verhütung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen. Solche Veranstaltungen mit Staatsanwälten haben einen festen Platz in den monatlichen Veranstaltungsplänen der Lehrlingswohnheime gefunden. Mit Ausnahme der Sommermonate findet fast wöchentlich ein Gespräch mit Lehrlingskollektiven und in größeren Zeitabständen auch mit Erziehern der Lehrlingswohnheime statt. Der Staatsanwaltschaft werden jeweils am Monatsbeginn vom Leiter des Internats die Veranstaltungen für den bevorstehenden Monat und die betreffenden Kollektive benannt. Es hat sich bewährt, daß die Lehrlinge durch ihre Erzieher rechtzeitig auf diese Veranstaltungen vorbereitet werden. Sie haben Gelegenheit, Fragen, die sie bewegen, uns bereits vorher zu übermitteln. Die Staatsanwälte sind dadurch in der Lage, sich auf die Veranstaltung gründlicher vorzubereiten. Außerdem haben sie die Gewißheit, daß sie die Probleme behandeln, die das jeweilige Kollektiv besonders interessieren. Viele Fragen der Jugendlichen und ihrer Erzieher beziehen sich auf die Entwicklung der Jugendkriminalität im Bezirk. An der Spitze stehen folgende Fragen: Warum werden junge Menschen bei uns straffällig? Was kann die Gesellschaft, was können wir dagegen tun? Wie werden Jugendliche bestraft, die gegen die Strafgesetze verstoßen? Welche Aufgaben hat der Strafvollzug? Welchen Einfluß hat die ideologische Diversion des Klassengegners auf die Jugendkriminalität? Was verstehen wir unter Jugendschutz? In den Aussprachen mit den Erziehern des Internats stehen die kriminalitätsvorbeugende Arbeit, die Auswertung der Veranstaltungen mit den Lehrlingen sowie mit der täglichen Arbeit verbundene Rechtsfragen im Vordergrund. Sowohl die Jugendlichen als auch die Erzieher und die für die Berufsausbildung Verantwortlichen haben uns bestätigt, daß die Veranstaltungen der Staatsanwälte großes Interesse finden und bei den Jugendlichen die Bereitschaft zur Einhaltung des sozialistischen Rechts, von Disziplin, Sicherheit und Ordnung fördern. Sie sind damit für die Pädagogen eine Unterstützung bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrags. Für die Staatsanwälte ist dieser enge Kontakt insofern bedeutsam, als er ihnen Aufschluß über die Probleme der Lehrlinge gibt und sie dadurch befähigt, rechtzeitig auf die Lösung sich anbahnender Konflikte hinzuwirken. In einem Lehrlingswohnheim wurde jetzt damit begonnen, Sprechstunden des Staatsanwalts zu Rechtsfragen des Alltags durchzuführen. Es sollen hier zunächst Erfahrungen gesammelt werden, ob sich diese Einrichtung bewährt und ob sie u. U. auf andere Lehrlingswohnheime oder Berufsausbildungsstätten übertragen werden kann. MANFRED PRITZENS und VOLKBERT KESSLER, Staatsanwälte beim Staatsanwalt des Bezirks Schwerin 331;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 331 (NJ DDR 1974, S. 331) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 331 (NJ DDR 1974, S. 331)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind in erzieherisch wirksamer Form in der Öffentlichkeit zu verbreiten, eine hohe revolutionäre Wachsamkeit zu erzeugen, das Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein für die Einhaltung und Verbesserung der Ordnung und Sicherheit einzuschätzen. Ordnung und Sicherheit haben stets Vorrang. Dennoch ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie sind unverzüglich zu informieren. Beweierhebliche Sachverhalte sind nach Möglichkeit zu sichern. Die Besuche sind roh Verantwortung für den Besucherverkehr.

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