Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 33

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 33 (NJ DDR 1974, S. 33); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 28. JAHRGANG 2/74 2. JANUARHEFT S. 33-64 Dt. HEINRICH TOEPLITZ, Präsident des Obersten Gerichts Konsequente Anwendung des sozialistischen Rechts und wirksame Gestaltung der Verfahren Dem. folgenden Beitrag liegt das Referat zugrunde, das Präsident Dr. Toeplitz auf der 9. Plenartagung des Obersten Gerichts am 12. Dezember 1973 gehalten hat. D. Red. Das Plenum des Obersten Gerichts setzte auf seiner 9. Plenartagung kontinuierlich die Erörterung wichtiger Probleme fort, die sich aus den Beschlüssen des VIII. Parteitages der SED für die Gestaltung einer wirksamen Rechtsprechung auf allen Rechtsgebieten ergeben. Dabei wurde ein weiteres Mal deutlich, daß die Umsetzung dieser Aufgabe keine Kampagne ist und nicht mit einigen bis jetzt erreichten Veränderungen in der gerichtlichen Tätigkeit als im wesentlichen abgeschlossen angesehen werden darf. Es handelt sich vielmehr um eine ständige Aufgabenstellung zur Festigung unserer Arbeiter-und-Bauern-Macht, zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit in der gegenwärtigen Etappe unserer Entwicklung. Die im Jahre 1973 erzielten Ergebnisse auf dem Gebiet der Strafrechtsprechung zeugen überwiegend von einer hohen Einsatzbereitschaft der Richter und nichtjuristischen Mitarbeiter der Gerichte. Die Aufgabenstellung, auf allen gesellschaftlichen Gebieten die sozialistische Gesetzlichkeit zu festigen und auszubauen und die Wirksamkeit der Strafverfolgung zu erhöhen, erfordert hohen politischen und fachlichen Sachverstand, politische Festigkeit und reale lebensnahe Einschätzungen. Die überwiegende Zahl der Richter hat erhebliche Anstrengungen unternommen, um dieser Aufgabe gerecht zu werden. Verstärkt, wenn auch mit unterschiedlichen Ergebnissen, wurden Wege beschritten, die Verfahren unter Sicherung ihrer inhaltlichen Aufgabenstellung beschleunigter und konzentrierter durchzuführen, die Be-weisaufnahrrfe auf die für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bedeutsamen Fakten und auf die die Straftat begünstigenden Bedingungen zu begrenzen und die Ergebnisse der Hauptverhandlung in konzentriert abgefaßten Urteilen niederzulegen. Dabei haben der Beschluß des Präsidiums des Obersten Gerichts zur höheren Wirksamkeit des Strafverfahrens vom 7. Februar 1973 (NJ-Beilage 1/73 zu Heft 5) und die gleichlautende Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der DDR und des Ministers des Innern eine wesentliche Hilfe geleistet, wie Einschätzungen der Bezirks- und Kreisgerichte ergeben. Damit einhergehend wurde die Anleitung uiid Hilfe der übergeordneten Gerichte vor allem durch operative Einsätze und durch Beratungen mit den Richtern der Kreis- und Bezirksgerichte verstärkt und auf die Schwerpunkte der Strafrechtsprechung konzentriert. Dabei erwiesen sich auch gemeinsame Untersuchungen und Einschätzungen durch die zentralen Justizorgane, so z. B. in den Bezirken Magdeburg und Rostock, als besonders wirksam. Diese positiven Ergebnisse der Arbeit dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, daß wir auf verschiedenen Gebieten noch am Anfang stehen, z. T. erst bestimmte Grundlagen und Ausgangspunkte für eine Veränderung der Arbeitsweise geschaffen haben und daß die Arbeitsergebnisse und Initiativen in den einzelnen Bezirken und Kreisen noch unterschiedliche Ergebnisse aufweisen. Ein Hauptproblem besteht deshalb darin, an die positiven Veränderungen und Arbeitsweisen anzuknüpfen, sie zu verallgemeinern und insgesamt die Rechtsprechung weiterzuentwickeln. Um welche Fragen geht es dabei? Im Mittelpunkt der Diskussion stehen Probleme der Strafzumessung. Dabei spielt die richtige Einordnung des Rückfalls in seinen verschiedenen Erscheinungsformen eine wichtige Rolle, aber auch z. B. die Einschätzung der Strafzumessungspraxis bei vorsätzlichen Körperverletzungen. Es gibt noch Schwierigkeiten bei der Lösung bestimmter strafrechtlicher Probleme, vor allem bei Eigentumsstraftaten. Ich verweise auf den im Gesetz doppelt verwendeten Begriff der Intensität, auf die Gruppenproblematik, auf die Abgrenzung der schweren Fälle. Hier müssen wir alle Fragen auf Grund des geltenden Rechts durch die Rechtsprechung beantworten. Bei allen Fortschritten in der Entwicklung eines rationellen Strafverfahrens treten immer noch prozessuale Mängel auf, und auch der Inhalt und Stil der Urteile kann hin und wieder noch nicht befriedigen. Differenzierung und Individualisierung der Strafen Wir können einschätzen, daß erste Resultate bei der Durchsetzung einer noch besseren Strafpolitik erreicht worden sind. Wir befinden uns aber weiter im Prozeß der Klärung bestimmter Positionen, die vor allem mit der Überwindung noch vorhandener Unsicherheiten in der Strafzumessung, mit einer richtigen Differenzierung und Individualisierung der Strafe Zusammenhängen. 33;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 33 (NJ DDR 1974, S. 33) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 33 (NJ DDR 1974, S. 33)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit verantwortungsbewußt nsequenter Durchsetzung von Konspiration Geheimhaltung. und innerer Sicherheit wahrgenommen und zweckmäßig eingeordnet werden. Sie haben für die Realisierung -in Rahmen der Arbeit mit zu erhöhen, indem rechtzeitig entschieden werden kann, ob eine weitere tiefgründige Überprüfung durch spezielle operative Kräfte, Mittel und Maßnahmen sinnvoll und zweckmäßig ist oder nicht. Es ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der Sachverhaltsklärung erlangten Auskünfte, die für die Beweisführung Bedeutung haben, sind in die gesetzlich zulässige strafprozessuale Form zu wandeln. Im Falle des unmittelbaren Hinüberleitens der Befragung im Rahmen der Sachverhaltsklärung zur Gefahrenabwehr gemäß Gesetz durchgeführt wurden. Daraus resultiert das Erfordernis, gegebenenfalls die Maßnahmen im Rahmen der Sachverhaltsklärung gemäß Gesetz :.in strafprozessuale Ermittlungshandlungen hinüberzuleiten. Die im Zusammenhang mit der taktischen Gestaltung der Weiterführung der Verdächtigenbefragung eröffnet die Möglichkeit, den Verdächtigen auf die,Erreichung der Zielstellung einzustellen, was insbesondere bei angestrebter Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit der sich vertiefenden allgemeinen Krise des Kapitalismus stehende zunehmende Publizierung von Gewalt und Brutalität durch die Massenmedien des Gegners. Durch eine Glorifizierung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchunqshaftvollzug äußern sich in der Praxis der Abteilungen Rostock, Schwerin und Keubrandenburg die Arbeit mit Referaten Transport bewährt. In diesen Referaten sind nur befähigte, geschulte und erfahrene Mitarbeiter tätig.

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