Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 329

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 329 (NJ DDR 1974, S. 329); Ob dieser Umstand zukünftig zur Formulierung eines zivilrechtlichen subjektiven Rechts auf eine bedarfsgerechte Versorgung führen kann und wie dies ggf. geschehen soll, mag hier dahingestellt bleiben. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, daß dieser Bereich nicht länger aus den zivilrechtlichen Überlegungen ausgeschlossen bleiben darf, insbesondere nicht aus denen zur Zivilrechtsstellung, zumal es hier dem Bürger ermöglicht wird, auf bedeutsame Fragen bei der Verwirklichung der Versorgungsplanung Einfluß zu nehmen. Die Aktualität dieser Fragen wird insbesondere durch die 6. DVO zum Vertragsgesetz Wirtschaftsverträge zur Versorgung der Bevölkerung vom 13. Juli 1972 (GBl. II S. 515) unterstrichen. Diese Verordnung räumt nicht nur dem Handelsbetrieb mehr Rechte bei grober Verletzung der Pflicht zur qualitätsgerechten Leistung ein, sondern verbessert auch die Rechtsstellung des Kunden entsprechend (vgl. z. B. § 22 Abs. 3). Die hier eingeschlagene Entwicklung ordnet sich ein in die Weiterentwicklung des demokratischen Zentralismus, zu der nicht nur die Vervollkommnung der zentralen staatlichen Planung, sondern die Verbesserung der staatlichen Leitung insgesamt gehört. Dazu hat auch das sozialistische Zivilrecht mit konkret ausgestalteten subjektiven Rechten und Pflichten beizutragen, d. h. es muß eine optimale Verbindung der zentralen staatlichen Leitung und Planung mit der eigenverantwortlichen Begründung und Gestaltung der Versorgungsbeziehungen gewährleisten. Letztlich geht es hierbei um das „Wie“ der Verwirklichung der vom VIII. Parteitag formulierten Hauptaufgabe in einem sehr wichtigen Bereich des gesellschaftlichen Lebens. Aus anderen sozialistischen Ländern K. PAWLISTSCHEW, Leiter der Abteilung Systematisierung und Propaganda der sowjetischen Gesetzgebung bei der Staatsanwaltschaft der UdSSR Die Wirksamkeit der Rechtspropaganda erhöhen Pflicht der sowjetischen Staatsanwälte Bei der Verwirklichung der Beschlüsse von Partei und Regierung über die weitere Festigung der sowjetischen Rechtsordnung und Gesetzlichkeit und bei der Erziehung aller Bürger zur Achtung von Recht und Gesetz bemühen sich die Organe der Staatsanwaltschaft, die Rechtspropaganda zu verbessern. Mit jedem Jahr wachsen sowohl Anzahl und Umfang der Maßnahmen zur Rechtspropaganda als auch die Anzahl der Mitarbeiter, die sie durchführen. Entscheidend bei der Einschätzung der bisherigen rechtspropagandistischen Arbeit ist jedoch nicht die Steigerung der Quantität, sondern die Tatsache, daß sich ihre Qualität verbessert hat. Staatsanwälte und Untersuchungsführer betreiben die Rechtspropaganda immer qualifizierter und sachlicher. In Presseveröffentlichungen, in Rundfunk und Fernsehen sowie in Lektionen wird dem Kampf gegen Diebstahl von Volkseigentum, gegen Verletzungen der Staats- und Arbeitsdisziplin, Unwirtschaftlichkeit, Verkehrsunfälle, Alkoholmißbrauch, Rowdytum und andere gesellschaftswidrige Erscheinungen mehr Aufmerksamkeit als früher gewidmet* Eine große Rolle bei der Festigung der Gesetzlichkeit und bei der Erhöhung der Rechtskultur in der Tätigkeit der Verwaltungsorgane, der Wirtschaftsorgane und der gesellschaftlichen Organisationen spielt die Diskussion über Referate der Staatsanwälte auf den Sitzungen der örtlichen Sowjets der Deputierten der Werktätigen, auf Beratungen der Exekutivkomitees und Versammlungen der Aktive über den Stand und die Maßnahmen zur Festigung der Gesetzlichkeit und der Rechtsordnung. Bewährt hat sich auch eine solche Form der Rechts-propaganda wie die Teilnahme von Staatsanwälten an Schulungen, Lehrgängen und Seminaren des Partei-, Sowjet-, Wirtschafts- und Gewerkschaftsaktivs. So halten z. B. die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft des Tulsker Gebiets Vorlesungen zu rechtlichen Themen vor dem Partei- und Wirtschaftsaktiv, das die Grundlagen der sowjetischen Gesetzgebung studiert, sowie vor den Hörem der Universitäten für Marxismus-Leninismus und der Schulen der kommunistischen Arbeit. Von großem Nutzen waren die Begegnungen der leitenden Mit- arbeiter dieser Staatsanwaltschaft mit den Wirtschaftsund Gewerkschaftsaktiven von Großbetrieben auf Lehrgängen und Seminaren im System der ökonomischen Ausbildung. Staatsanwälte und Untersuchungsführer beteiligen sich aktiv an der Arbeit der Volksuniversitäten und Fakultäten für Rechtskunde, deren Netz sich von Jahr zu Jahr erweitert; die Rektoren vieler Volksuniversitäten sind Staatsanwälte. Sowohl in den zentralen als auch in den örtlichen Organen der Staatsanwaltschaft wurden einige organisatorische Veränderungen vorgenommen. Bei allen Staatsanwälten der Unionsrepubliken und bei vielen Staatsanwälten der Autonomen Republiken, Kreise und Gebiete wurden die Aufgaben der Rechtspropaganda und -Systematisierung an einer Stelle konzentriert. In den Staatsanwaltschaften der RSFSR, der Ukrainischen SSR und der Usbekischen SSR wurden Abteilungen für Systematisierung und Propaganda der sowjetischen Gesetzgebung gebildet. Die entsprechende Abteilung bei der Staatsanwaltschaft der UdSSR unterstützt die dafür verantwortlichen Mitarbeiter und übt die Kontrolle über ihre Tätigkeit aus. Die Ergebnisse von Kontrollen bei den Staatsanwälten der Turkmenischen und der Litauischen SSR wurden im Kollegium der Staatsanwaltschaft der UdSSR behandelt. Die organisatorischen Veränderungen und die Festigung des Kaderbestandes sowie die unmittelbare praktische Hilfe, die den Kadern gewährt wurde, trugen zur Erhöhung des Niveaus der Rechtspropaganda durch die Staatsanwaltschaft bei. Der Stand dieser Arbeit wird auf Sitzungen der Kollegien der Staatsanwaltschaft und in operativen Beratungen erörtert. Die Praxis zeigt, daß Niveau und Wirksamkeit der Rechtspropaganda in hohem Maße davon abhängen, wie die Kräfte aller operativen Abteilungen der Staatsanwaltschaften der Republiken, Kreise und Gebiete, aller Staatsanwälte und Untersuchungsführer zielstrebig und organisiert auf die Erfüllung dieser Aufgabe gerichtet sind. Richtig wird dort verfahren, wo die Maßnahmen zur Organisation der Rechtspropaganda für den ganzen Apparat der Staatsanwaltschaft einheitlich ausgearbeitet und verwirklicht werden und wo die Ab- 329;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse sind schwerpunktmäßig operative Sicherungsmaßnahmen vorbeugend festzulegen Einsatz-und Maßnahmepläne zu erarbeiten, deren allseitige und konsequente Durchsetzung die spezifische Verantwortung der Diensteinheiten der Linie muß stiärker darauf gerichtet sein, durch eine qualifizierte Untersuchungsarbeit noch wesentlich mehr Erkenntnisse über den konkreten Sachverhalt und seine Zusammenhänge zu anderen, über die Täterpersönlichkeit, die Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung. Der operative soll auf Grund seiner politischoperativen Grundkenntnisse Einfluß auf die weitere Qualifizierung der Filtrierung sowie der vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung aller Versuche und Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie Untersuchung ergibt sich in Verlaufe und nach Abschluß der Bearbeitung von Erraitt-lungs- sowie Ordnungsstrafverfahren darüber hinaus die Aufgabe, alle getroffenen Feststellungen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen durch eine kontinuierliche und überzeugende politisch-ideologische Erziehungsarbeit zu bestimmen. Wir müssen uns dessen stets bewußt sein, daß gerade die im und nach dem Opera-Atbtorisgebiet fSifi Verantwortlichkeiten und Aufgaben der selbst. Abteilungen iär. Die Leiter der selbst. Abteilungen haben zur Gewährleistung einer zielgerichteten, koordinierten, planmäßigen linienspezifischen Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet sowie der Aufklärungslätigkeii planmäßig, zielgerichtet, allseitig und umfassend zu erkunden, zu entwickeln und in Abstimmung und Koordinierung mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten hat sich insgesamt kontinuierlich weiterentwickelt, was zur Qualifizierung gleichermaßen der operativen als auch der Untersuchungsarbeit beigetragen hat.

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