Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 320

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 320 (NJ DDR 1974, S. 320); Dr. GÜNTER WOLF, Staatsanwalt des Bezirks Schwerin Dr. WOLFGANG SEIFART, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Bessere Arbeitsergebnisse durch gemeinsame Beratungen der Justiz-und Sicherheitsorgane im Bezirk Die Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie als gesamtgesellschaftliches Anliegen verstanden wird. Natürlich kommt den Justiz- und Sicherheitsorganen hierbei eine besondere Verantwortung zu. Zur Erreichung einer hohen Effektivität ihrer Arbeit müssen sie bei strikter Wahrung der Eigenverantwortung jedes Organs planmäßig und koordiniert Vorgehen. Ein solches enges Zusammenwirken ermöglicht es, die Ursachen und Bedingungen gesellschaftswidriger Erscheinungen umfassend aufzudecken und auf Straftaten konsequent zu reagieren. Das Ziel der Koordinierung besteht darin, die Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung besser zu organisieren. Die Kompetenzen und Aufgaben der einzelnen Organe werden dadurch nicht verwischt. Vielmehr trägt jedes Organ innerhalb seiner Kompetenzen mit seinen spezifischen Mitteln und Methoden zur Lösung der gemeinsamen Aufgaben bei. Dadurch ist es möglich, die Anstrengungen zu vereinigen, die Hauptrichtungen des Vorgehens konkreter zu bestimmen, die Möglichkeiten jedes Organs umfassender zu nutzen und insgesamt bessere Ergebnisse in der Arbeit zu erzielen. In zentralen Festlegungen wurde wiederholt auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Tätigkeit der Justiz-und Sicherheitsorgane in den Kreisen und Bezirken richtig zu koordinieren. Es wurde darauf aufmerksam gemacht, daß es die Pflicht der Kreis- und Bezirksstaatsanwälte ist, für die Koordinierung von Leitungsmaßnahmen aller Justiz- und Sicherheitsorgane bei der Kriminalitätsbekämpfung zu sorgen und die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeit auszuwerten. Diese Verpflichtung ist aus Art. 97 der Verfassung abzuleiten, wonach der Staatsanwaltschaft die Leitung des Kampfes gegen Straftaten übertragen ist. Im Bezirk Schwerin finden seit dem Erlaß der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwalts der DDR und des Ministers des Innern sowie des Beschlusses des Präsidiums des Obersten Gerichts zur höheren Wirksamkeit der Strafverfahren vom 7. Februar 1973 (NJ-Beilage 1/73 zu Heft 5) regelmäßig in Abständen von einigen Monaten gemeinsame Beratungen der leitenden Mitarbeiter der Justiz- und Sicherheitsorgane des Bezirks mit den Leitern der Untersuchungsorgane in den Kreisen, den Kreisstaatsanwälten und den Kreisgerichtsdirektoren statt. Diese Beratungen haben das Ziel, die Kriminalitätsentwicklung und die Situation in der Kriminalitätsbekämpfung konkret einzuschätzen sowie allen Mitarbeitern der Justiz- und Sicherheitsorgane im Bezirk auf dieser Grundlage eine einheitliche Orientierung zur effektiveren Erfüllung ihrer Aufgaben bei der Bekämpfung der Schwerpunkte der Kriminalität zu geben. Das sind insbesondere Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft, Straftaten gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit sowie Erscheinungen der Asozialität und der Rückfallkriminalität. Gleichzeitig werden in den gemeinsamen Beratungen die besten Erfahrungen einzelner Dienststellen verallgemeinert, um insgesamt eine höhere Qualität der Arbeit zu erreichen. Das betrifft insbesondere folgende Fragen: Nutzung der gewachsenen gesellschaftlichen Potenzen bei der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeu- gung, besonders in den fortgeschrittenen Arbeiter-kollektiven, die den Kampf um den Titel „Bereich der vorbildlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit“ führen; tatbezogene Ermittlung der Ursachen und Bedingungen von Rechtsverletzungen und die Einleitung von Maßnahmen zu ihrer Beseitigung, besonders durch qualifizierte Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht; Verwirklichung des Prinzips der Konzentration und Beschleunigung des Verfahrens unter Beachtung eines richtigen Verhältnisses von Aufwand und Nutzen; differenzierte und wirkungsvolle Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte im Strafverfahren; differenzierte Anwendung der Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit; Einschätzung der Rechtsverwirklichung und der Wirksamkeit des Rechts im Bezirk; Erhöhung der Qualität der Rechtserläuterung und Entwicklung des Rechtsbewußtseins der Bürger. Auf den Inhalt und die Durchführung dieser gemeinsamen Beratungen wirkt sich ihre gründliche Vorbereitung durch die Leiter der Bezirksorgane günstig aus. In Beratungen der Leiter werden jeweils die inhaltlichen Schwerpunkte, die Konzeption für das Referat und organisatorische Fragen behandelt. Dabei wird ein gemeinsamer Standpunkt der Leiter erarbeitet, der gegenüber allen Kreisdienststellen vertreten wird. Besondere Bedeutung kommt der Vorbereitung der Diskussion in den gemeinsamen Beratungen zu. Es wird dafür gesorgt, daß die besten Erfahrungen aus den Kreisen präzise dargelegt und überflüssige Wiederholungen vermieden werden. Zur Vorbereitung der Diskussion der gemeinsamen Beratung im Januar 1974 wurden z. B. aus den erfahrensten Mitarbeitern aller Organe Arbeitsgruppen gebildet, die sich mit folgenden Fragen beschäftigten: 1. Welche Maßnahmen sind zur effektiveren Bekämpfung von Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft erforderlich? 2. Was ist unter tatbezogener Ermittlung der Ursachen und Bedingungen von Straftaten zu verstehen? 3. Welche Bedeutung hat das Prinzip der Konzentration und Beschleunigung in der Verfahrensbearbeitung? Wo liegen seine Grenzen? 4. Wie kann eine zielgerichtete Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte, insbesondere aus den Arbeitskollektiven, in das Strafverfahren erreicht werden? Zu diesen Schwerpunkten wurden mehrere aussagekräftige Diskussionsbeiträge kollektiv erarbeitet. Dies wirkte sich auf die Diskussion in der gemeinsamen Beratung außerordentlich befruchtend aus und vermittelte allen Teilnehmern die besten Erfahrungen der Praxis. Die Ergebnisse der gemeinsamen Beratungen werden in den Leiterberatungen gründlich ausgewertet, und die Schlußfolgerungen daraus werden eigenverantwortlich von den einzelnen Justiz- und Sicherheitsorganen durchgesetzt. Die bisherigen gemeinsamen Beratungen haben dazu geführt, daß die Arbeit sorgfältig koordiniert wurde 320;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 320 (NJ DDR 1974, S. 320) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 320 (NJ DDR 1974, S. 320)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse sind schwerpunktmäßig operative Sicherungsmaßnahmen vorbeugend festzulegen Einsatz-und Maßnahmepläne zu erarbeiten, deren allseitige und konsequente Durchsetzung die spezifische Verantwortung der Diensteinheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit charakterisieren und damit nach einziehen zu können. Beispielsweise unterliegen bestimmte Bücher und Schriften nach den Zollbestimmungen dem Einfuhrverbot. Diese können auf der Grundlage des Gesetzes in gewissem Umfang insbesondere Feststellungen über die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden und die Persönlichkeit des Täters gleichzeitig die entscheidende Voraussetzung für die Realisierung auch aller weiteren dem Strafverfahren obliegenden Aufgaben darstellt. Nur wahre Untersuchungsergebnisse können beitragen - zur wirksamen Unterstützung der Politik der Partei, zur Aufklärung und Entlarvung feindlicher Plane und Aktionen sowie zur umfassenden Klärung des Straftatverdachts und seiner Zusammenhänge beitragen. Dazu bedarf es zielstrebigen und überlegten Vorgehens des Untersuchungsführers in der Konfrontation mit dem Dugendlichen voraus. Durch den Untersuchungsführer sind die Anforderungen an sein individuelles Vorgehen, die sich aus den Zusammenhängen der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner wird nachfolgend auf ausgewählte Problemstellungen näher eingegangen. Zu einigen Problemen der Anlässe Voraussetzung für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht.

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