Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 32

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 32 (NJ DDR 1974, S. 32); Seite dem Senat dargelegt, daß der Lehrplan für die 2. Klasse sechs Stunden Verkehrserziehung und die Behandlung von zwei Geschichten zum Straßenverkehr vorsieht. Durchgeführt wurden aber 14 Stunden. Die Schüler hatten außerdem ein einstündiges Gespräch mit dem Abschnittsbevollmächtigten der Deutschen Volkspolizei und haben ein Verkehrsbuch durchgenommen. Im zweiten Schuljahr fanden sieben Belehrungen der Schüler statt, u. a. auch über das Verhalten im Straßenverkehr. Der Junge hatte im Heimatkundeunterricht, zu dem diese Unterweisungen gehören, die Note „gut“. In der 3. Klasse hatten die Schüler bis zu den Herbstferien zwei Stunden Verkehrsunterricht; darüber haben sie eine Niederschrift angefertigt, für die der Junge die Note „befriedigend“ erhielt. Am 8. Oktober 1970, fünf Tage vor dem Unfall, fand eine Verkehrsbelehrung für die Schüler seiner Klasse statt, an der er teilgenommen hat Diese ausführliche Verkehrserziehung in der Schule konnten die Verklagten entgegen der Auffassung des Kreisgerichts bei der Überlegung, ob sie ihren Jungen am Straßenverkehr teilnehmen lassen, durchaus berücksichtigen. Im übrigen war bei den gegebenen örtlichen Verhältnissen die Überlassung eines Fahrrads an den Jungen auch nicht besonders riskant Nach den Bekundungen der Lehrerin ist in B. die Benutzung von Fahrrädern durch Schüler im Alter des Jungen der Verklagten für den Schulweg durchaus nicht ungewöhnlich. Hinzu kommt, daß der Junge seit seinem vierten Lebensjahr Fahrrad fährt. Er benutzt es täglich, ohne daß es bisher Beanstandungen gegeben hätte. Seine Mutter, die eine Fahrerlaubnis besitzt, hat ihn auch häufig mit dem Fahrrad begleitet und auf Gefahrenquellen aufmerksam gemacht Unter diesen Umständen kann von den Verklagten nicht verlangt werden, daß sie während der Herbstferien ihrem Sohn hätten verbieten müssen, das Fahrrad unbeaufsichtigt zu benutzen. Sie haben vielmehr ihrer Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Sohn ausreichend genügt, so daß eine Ersatzpflicht der Verklagten gegenüber der Klägerin nicht gegeben ist Neuerscheinung im Verlag Tribüne Dr, Gerhard Kirmse/Dr. Gerhard Kirschner/Walter Rudelt: Die arbeitsrechtliche materielle Verantwortlichkeit des Werktätigen (Eine Erläuterung der Schadenersatzpflicht des Werktätigen nach den §§ 112 ff. des Gesetzbuches der Arbeit der DDR) Schriftenreihe über Arbeitsrecht, Heft 18. Auf einem Teilgebiet der rechtlichen Maßnahmen zum Schutze des sozialistischen Eigentums, der arbeitsrechtlichen materiellen Verantwortlichkeit der Werktätigen, sind in dieser Arbeit Erkenntnisse und Erfahrungen zusammengetragen, systematisiert und kritisch verwertet worden, die es den Gewerkschaftsfunktionären aller Ebenen, den Mitgliedern der Rechtskommissionen und Prozeßvertretern erleichtern sollen, Aufgaben der Interessenvertretung wahrzunehmen. Darum geht es letztlich ja immer, gleichviel ob Schäden vorgebeugt oder ein Werktätiger materiell verantwortlich gemacht werden soll. Die Arbeit möchte auch die Tätigkeit der Wirtschaftsfunktionäre in den Betrieben, der Leiter von Staats- und Wirtschaftsorganen zum Schutze des sozialistischen Eigentums und bei der differenzierten Anwendung der arbeitsrechtlichen materiellen Verantwortlichkeit der Werktätigen unterstützen. Viele Ratschläge resultieren aus den praktischen Erfahrungen, die in Betrieben gesammelt und zur Nutzanwendung verallgemeinert wurden. Den Konfliktkommissionen, den Schöffen, den Richtern und Staatsanwälten, den Justitiaren und allen interessierten Werktätigen soll die Arbeit ebenfalls nützlich sein. Sie ist zwar nicht vorrangig zur Bereicherung der Theorie der arbeitsrechtlichen materiellen Verantwortlichkeit der Werktätigen geschrieben worden, verzichtet aber nicht auf die Vermittlung der theoretischen Grundlagen. Die Richtlinie Nr. 29 und die umfangreiche Rechtsprechung des Obersten Gerichts wurden gründlich ausgewertet. Inhalt Friedrich E b e r t : Fragen der Entwicklung unseres Staates und der sozia listischen Demokratie 1 Dr. rer. nat. Hans-H. Fröhlich : Psychologische Merkmale zur Prüfung des Wahrheitsgehalts von Aussagen 6 Wolfgang R i e g e r : Zur Verwirklichung des Aussöhnungsauftrags des Gerichts im Eheverfahren 10 Berichte Dr. Otto Mayer: 4. Tagung der Gesellschaft für gerichtliche Medizin 15 Renate B ä h n i s c h : Weiterbildung der Juristen in den Ehe- und Familienberatungsstellen 17 Aus anderen sozialistischen Ländern Prof. Dr. sc. Horst Luther: Ein Handbuch für den Strafrichter in der Sowjetunion 18 Aus dem Alltag des Rechtsstaats der Monopole Wie gefährliche Dschungel BRD-Kriminalität 1980 22 Rechtsprechung Strafrecht Oberstes Gericht: Zur tatbezogenen Prüfung aller objektiven und subjektiven Tatumstände bei der Feststellung einer schwerwiegenden Mißachtung der gesellschaftlichen Disziplin als Voraussetzung für die Anwendung einer Freiheitsstrafe 23 Oberstes Gericht: 1. Zur Bewertung der Rückgabe gestohlener Sachen nach Aufdeckung der Straftat. 2. Zur Anwendung des öffentlichen Tadels bei Eigentumsdelikten 24 Oberstes Gericht: 1. Zum Umfang der Beweisführung in der gerichtlichen Hauptverhandlung. 2. Zur Verantwortung der Leiter für die Schaffung der materiellen und technischen Voraussetzungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes 25 Zivilrecht Oberstes Gericht: 1. Zur Geschäftsführung ohne Auftrag im öffentlichen Interesse bei Bauarbeiten in einem überalterten Wohnhaus. 2. Zur Beurteilung von Wertverbesserungen an einem Hausgrundstück 27 Oberstes Gericht: 1. Aufgaben des Gerichts bei Ermittlung der preisrechtlich zulässigen Wohnungsm'iete. 2. Beendigung des Verfahrens bei Aufrechnung 30 BG Potsdam: Zum Umfang der Aufsichtspflicht über Minderjährige und zur Frage, ob Aufsichtspflichtige Erziehungsmaßnahmen der Schule bei der Wahrnehmung der Aufsicht berücksichtigen können 31 32;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 32 (NJ DDR 1974, S. 32) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 32 (NJ DDR 1974, S. 32)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit den Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft Abscan. V- Ralimenwa chdin ordnung Staatssicherheit Abscbn., Miellce, Referat auf der Exmatrihulationsveranstaltung an der Hochschule dos Staatssicherheit am, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ,Information des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin und dar Leiter der Abteilungen der Besirlss Verwaltungen, für den Tollaug der Unier srachugsfaafb und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit eintretende Bürger sowie Personen anderer Staaten; Zerstörungen. Sachbeschädigungen und sonstige Mißachtung der öffentlichenOrdnung und der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens.

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