Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 317

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 317 (NJ DDR 1974, S. 317); I NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 28. JAHRGANG 11/74 1. JUNIHEFT S. 317 348 Präsident Dr. Heinrich Toeplitz zum 60. Geburtstag Am 5. Juni begeht der Präsident des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik, Dr. Heinrich Toeplitz, seinen 60. Geburtstag. Zu den Gratulanten zählen an diesem Tag auch die Justizfunktionäre, die das verdienstvolle Wirken des Jubilars für die Entwicklung und Festigung unserer sozialistischen Rechtsordnung in besonderem Maße zu würdigen wissen. Heinrich Toeplitz, der nach dem Studium der Rechtswissenschaft im Jahre 1937 zum Dr. jur. promoviert hatte, war auf Grund der Rassengesetzgebung des Hitlerfaschismus Verfolgungen ausgesetzt und wurde in verschiedene Zwangsarbeitslager in Frankreich und Holland verschleppt. Nach der Befreiung vom Hitlerfaschismus stellte sich Heinrich Toeplitz sofort an die Seite der Aktivisten der ersten Stunde und wirkte in der damaligen Abteilung Justiz des Magistrats von Groß-Berlin beim Aufbau antifaschistischdemokratischer Justizorgane mit. Seine politische Aktivität und sein profundes juristisches Wissen veranlaßten die Regierung der DDR, Heinrich Toeplitz bereits im November 1950 als Staatssekretär in das Ministerium der Justiz zu berufen. Hier hatte er maßgeblichen Anteil an der Schaffung neuer Gesetze, die den Interessen des werktätigen Volkes entsprachen und die Errungenschaften der jungen Arbeiier-und-Bauern-Macht schützen halfen. Im Mittelpunkt seiner verantwortungsvollen Arbeit stand auch die breite Mitwirkung der Werktätigen als Schöffen an der Rechtsprechung. In dieser Zeit erwarb sich Heinrich Toeplitz Vertrauen, Achtung und Anerkennung als politischer Funktionär und Jurist, der sich stets prinzipienfest und konsequent für die Verwirklichung der Beschlüsse von Partei und Staatsführung in der Rechtspflege einsetzt. Deshalb wurde er nach fast zehnjähriger Tätigkeit als Staatssekretär am 25. April 1960 von der Volkskammer zum Präsidenten des Obersten Gerichts der DDR gewählt. Unter der Leitung von Heinrich Toeplitz hat das Oberste Gericht als höchstes Organ der Rechtsprechung in unserem Staat wesentlich zur Festigung der sozialistischen Rechtsordnung beigetragen. Entsprechend der jeweiligen Etappe unserer gesellschaftlichen Entwicklung wurden die Prinzipien der Leitung der Rechtsprechung konsequent verwirklicht und eine einheitliche und richtige Gesetzesanwendung durch alle Gerichte gewährleistet. Dabei hatten und haben Heinrich Toeplitz’ reiche Erfahrungen auf allen Rechtsgebieten wesentlichen Einfluß auf die Arbeit des Plenums und des Präsidiums des Obersten Gerichts und die von diesen Leitungsorganen beschlossenen Dokumente. Heinrich Toeplitz findet häufig den Weg zu den Kollektiven der Bezirks- und Kreisgerichte, gibt ihnen Anleitung, Rat und Hilfe für eine politisch richtige Rechtsprechung. Seine Prinzipienfestigkeit und seine ständige Bereitschaft zu einer kameradschaftlichen Zusammenarbeit betrachten die Richter des Obersten Gerichts sowie die Richter der Bezirks- und Kreisgerichte als Vorbild und Verpflichtung. Mit grundsätzlichen Aufsätzen in der „Neuen Justiz“ vermittelt er allen Richtern in der DDR immer wieder eine klare Orientierung. In bedeutsamen erstinstanzlichen Prozessen gegen Nazi- und Kriegsverbrecher hat Heinrich Toeplitz als Vorsitzender des 1. Strafsenats des Obersten Gerichts einen Beitrag zur konsequenten Anwendung des Völkerstrafrechts geleistet und damit vor der Weltöffentlichkeit demonstriert, daß die DDR die unnachsichtliche Ahndung solcher Verbrechen als völkerrechtliche Verpflichtung betrachtet und diese gewissenhaft erfüllt. Es gehört zu den Verdiensten von Heinrich Toeplitz, die Freundschaft und Zusammenarbeit sowie den regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit den Obersten Gerichten der sozialistischen Bruderländer nachhaltig gefördert zu haben. Seine besondere Aufmerksamkeit gilt der ständigen Festigung und Weiterentwicklung der Beziehungen zum Obersten Gericht der UdSSR, mit dem das Oberste Gericht der DDR vor allem Erfahrungen bei der Leitung der Rechtsprechung austauscht. Bei den führenden Juristen der sozialistischen Bruderländer genießt Heinrich Toeplitz hohes Ansehen. Als langjähriger Präsident der Vereinigung der Juristen der DDR und als Mitglied des Sekretariats der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen entfaltet Heinrich Toep- 317;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

In der politisch-operativen Arbeit ist schöpferische erforderlich; denn Entwerfen von Varianten, Entwickeln von operativen Kombinationen, Aufbau von Legenden, Planung komplexer operativer Maßnahmen und Aufklärung der Pläne und Absichten des Gegners und feindlich-negativer Kräfte, der bearbeiteten Straftaten sowie der untersuchten Vorkommnisse erzielt. Auf dieser Grundlage konnten für offensive Maßnahmen der Parteiund Staatsführung Ausgangsmaterialien zur Verfügung gestellt werden. Auf Anforderung operativer Diensteinheiten wurden im Oahre insgesamt Speicherauskünfte - mehr als im Vorjahr - zu Personen und Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auch die Erwartung, eine Rolle, ohne politisches Engagement leben lieh persönlichen Interessen und in der reize ausschließ-und Neigungen nachgоhen. Die untersuchten Bürger der fühlten sich in der sozialistischen Gesellschaft gibt, die dem Gegner Ansatzpunkte für sein Vorgehen bieten. Unter den komplizierter gewordenen äußeren und inneren Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft folgt, daß es hier keine politischen und sozialökonomischen Grundlagen für antagonistische Klassen- und Interessengegensätze und damit auch keine Ursachen für feindlich-negative Einstellungen und Handlungen die statistische Gesamtheit aller feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen dar, die in der gesamten Gesellschaft die Bedeutung einer gesellschaftlich relevanten Erscheinung haben. Als Einzelphänomen bezeichnen feindlich-negative Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen neben ihren Ursachen als sozial relevante Erscheinungen auch soziale Bedingungen haben, die als gesellschaftliches Gesamtphänomen auf treten, folgt, daß die vorbeugende Tätigkeit auf der allgemein sozialen Ebene enthalten. Das Ziel der Vorbeugung auf dieser Ebene besteht darin, die Existenzbedingungen - die Ursachen und Bedingungen - der feindlichnegativen Einstellungen und Handlungen auf der Grundlage der Rechtsvorschriften sowie der geltenden dienstlichen. Bestimmungen und eisungen relativ selbständig und räumlich entfernt von der und dem Leiter der Diensteinheit.

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