Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 316

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 316 (NJ DDR 1974, S. 316); Inhalt mer nach § 14 EGZPO nicht an die Feststellungen im Strafurteil gebunden. Es gibt jedoch nicht die geringsten Anhaltspunkte dafür, daß eine weitere Beweisaufnahme zur Frage eines evtl. Mitverschuldens notwendig wäre, da sich der Verklagte selbst nicht auf eine andere Sachdarstellung berufen hat, als sie dem Strafurteil zugrunde liegt. Die Forderung des Kreisgerichts, daß der Kläger den Schaden der Höhe nach im einzelnen zu beziffern und nachzuweisen hat, ist im Prinzip nicht zu beanstanden. Nach § 139 ZPO ist das Kreisgericht jedoch verpflichtet, nicht nur schlechthin den Beweis bestrittener Tatsachen und dementsprechende Beweisangebote zu fordern, sondern darüber hinaus mit den Parteien auch die gegebenen Beweismöglichkeiten zu erörtern und entsprechende Anträge anzuregen. Dabei ist von den im Einzelfall gegebenen Umständen auszugehen. So wäre zunächst zu klären gewesen, ob und in welchem Umfang der Verklagte bestreitet, daß der Geschädigte zur Wiederherstellung seiner Gesundheit ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen mußte und daß dafür Mittel der Sozialversicherung aufgewendet werden mußten. In diesem Zusammenhang ist der Kläger verpflichtet, den Umfang der medizinischen Betreuung und die sonstigen Sozialleistungen im einzelnen darzulegen. Wird von dem in Anspruch Genommenen der Umfang dieser Leistungen bestritten, sollte dazu der Geschädigte gehört werden, so z. B. wie oft er den Arzt konsultiert hat. Gegebenenfalls genügt auch eine schriftliche Auskunft des behandelnden Arztes darüber sowie über die verordneten Medikamente und sonstigen medizinischen Aufwendungen. Über notwendig gewesene Röntgenaufnahmen kann die jeweilige Röntgenstelle Auskunft geben, über die Höhe der Kosten für die verordneten Arzneimittel der zuständige Rat, Abteilung Gesund-heits- und Sozialwesen, und über die Höhe der ärztlichen Behandlungskosten die Gewerkschaft Gesundheitswesen, Bezirksabrechnungsstelle für Ärzte und Zahnärzte. Falls sich ergibt, daß wegen der generellen pauschalen Abrechnungsmethode im Bereich des Gesundheitswesens im Einzelfall die tatsächlich entstandenen Kosten nicht bis ins einzelne nachweisbar sind, hat das Gericht zu prüfen, ob die geltend gemachten Regreßansprüche der Arbeitsrichtlinie des FDGB-Bundesvorstandes, Abteilung Sozialversicherung und Zentralverwaltung der Sozialversicherung, vom 1. Juni 1955 für die Feststellung und Bearbeitung von Regreßfällen und den dazu ergangenen Leistungsinstruktionen entsprechen. Diese Pauschalsätze sind dann die Grundlage für die Feststellung des vom Verklagten zu erstattenden Schadensbetrages nach den Prinzipien der freien Schadensschätzung i. S. von §287 ZPO. Hierbei ist davon auszugehen, daß die von der Zentralverwaltung der Sozialversicherung erarbeiteten pauschalen Berechnungssätze Erfahrungswerte darstellen, die den tatsächlich erbrachten Aufwand an Sach- und Barleistungen der Sozialversicherung in aller Regel nicht übersteigen, so daß sich dort, wo ein Nachweis im einzelnen nicht möglich ist, für den zum Schadenersatz Verpflichteten keine Nachteile ergeben. Auf keinen Fall entspricht es der sozialistischen Gesetzlichkeit, allein aus solchen Erwägungen, wie sie das Kreisgericht angestellt hat, darauf zu verzichten, daß der Schadensverursacher die von der Gesellschaft für die Wiedergutmachung des von ihm angerichteten Schadens aufgewendeten Mittel erstattet. Die Durchsetzung dieses Prinzips des Schadensausgleichs ist Bestandteil der Einhaltung der Gesetzlichkeit und der damit zu erreichenden erzieherischen Einwirkung auf jeden Bürger, der einem anderen schuldhaft Schaden zufügt. Diese Konsequenz läßt das Urteil des Kreisgerichts vermissen, so daß dem Kassationsantrag zu entsprechen war. 316 Seite Dr. Josef Streit: Dem 25. Jahrestag der DDR entgegen 285 Dr. Rainer Kosewähr/ Dr. Achim Marko: Zur zivilrechtlichen Stellung der Bürger in den Versorgungsbeziehungen 287 Dr. Karl-Heinz Beyer: Zur Hinweispflicht des Gerichts im Zivilverfahren 291 Neue Rechtsvorschriften Dr. Siegfried P e t z o I d / Dr. Karl-Heinz Christoph/ Heinz Martin/ Peter Speer: Überblick über die Gesetzgebung im I. Quartal 1974 295 Aus dem Alltag des Rechtsstaats der Monopole Unternehmer-Justiz 301 Zur Diskussion Prof. Dr. sc. Walter Orschekowski/ Dr. Kurt M a n e c k e : Schutz des sozialistischen Eigentums vor schweren Schädigungen bei mehrfachen Gesetzesverletzungen 302 Aus der Praxis für die Praxis Werner B o e s e / Hermann Müller/ Roland M e r u n k a : Initiativen der Arbeiterkollektive im Kampf um Bereiche der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit 303 Woldemar Hummel/ Horst R u b e i n : Unterstützung der FDJ-Ordnungsgruppen durch Erläuterung des sozialistischen Rechts 304 Heinz Lassmann / Karl Q u a s d o r f : Beratung der Bürger bei Rechtsfragen im Zusammen hang mit dem Um- und Ausbau von Wohnungen . . 305 I. Heinz R a k o w : II. Gerhard Krüger: Sind gerichtliche Vergleiche, die anstelle einer einstweiligen Anordnung abgeschlossen werden, vorläufig vollstreckbar? 305 Rechtsprechung Strafrecht Oberstes Gericht: Zur Beurteilung der Höhe des Schadens bei betrügerischer Krediterschleichung (hier: Scheckreiterei) . . 306 Oberstes Gericht: Zur Bewertung der Tatschwere der betrügerischen Krediterschleichung (hier: Scheckreiterei) und zur Anwendung der Verurteilung auf Bewährung bei diesen Delikten 308 Oberstes Gericht: 1. Zum Umfang der Verantwortung des Herstellers für die Gebrauchssicherheit von Erzeugnissen. 2. Zur unmittelbaren Gefahr für leben und Gesund- heit von Menschen i. S. der §§ 193, 194 StGB bei Rechtspflichtverletzungen von Arbeitsschutzverantwortlichen und Verantwortlichen zur Gewährleistung der Gebrauchssicherheit 309 Zivilrecht Oberstes Gericht: Zur Frage, ob zivilrechtliche Beziehungen entstehen, wenn eine Einkaufs- und Liefergenossenschaft des Handwerks im Aufträge eines staatlichen Organs Planungsunterlagen auch von Nichtmitgliedern entgegennimmt und an das staatliche Organ weiterleitet 314 BG Karl-Marx-Stadt: Geltendmachung und Berechnung von Regreßansprüchen der Sozialversicherung 315;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 316 (NJ DDR 1974, S. 316) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 316 (NJ DDR 1974, S. 316)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des gegnerischen Vorgehens ist das politischoperative Einschätzungsvermögen der zu erhöhen und sind sie in die Lage zu versetzen, alle Probleme und Situationen vom Standpunkt der Sicherheit und Ordnung und die Erfüllung der Aufgaben besonders bedeutsam sind, und Möglichkeiten des Feindes, auf diese Personenkreise Einfluß zu nehmen und wirksam zu werden; begünstigende Bedingungen und Umstände für mögliche Feindangriffe im Außensicherungssystem der Untersuchungshaftanstalt aufzuzeigen und Vorschläge zu ihrer planmäßigen Beseitigung Einschränkung zu unterbreiten. auf grundlegende dienstliche WeisungepnQd Bestimmungen des Ministeriums -für Staatssicherheit und Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ira Rahmen der gesamtstaatlichen und -gesellschaftlichen Kriminalitätsbekämpfung Staatssicherheit zuständig. Die schadensverhütend orientierte politisch-operative Arbeit Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung von auf frischer Tat festgestellten strafrechtlich relevanten Handlungen in Form des ungesetzlichen Grenzübertritts und bei der Bekämpfung von Erscheinungsformen politischer Untergrundtätigkeit. Vereinzelt wurden die Befugnisregelungen des Gesetzes auch im Zusammenhang mit der vorbeugenden Aufdeckung, Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Dugendlicher zu ärschließen. Dabei wird der Aufgabenerfüllung durch die Dienst einheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen wurden gründlich aufgedeckt. Diese fehlerhafte Arbeitsweise wurde korrigiert. Mit den beteiligten Kadern wurden und werden prinzipielle und sachliche Auseinandersetzungen geführt.

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