Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 303

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 303 (NJ DDR 1974, S. 303); Verletzung i. S. des § 63 Abs. 2 StGB liegt also u. E. bei Eigentumsdelikten nach §§ 160, 161, 162 Abs. 1 Ziff. 1 StGB dann vor, wenn durch mehrere Diebstahls- oder Betrugshandlungen ein geringfügiger Schaden (§ 160 StGB), ein höherer Schaden (§ 161 StGB) oder eine schwere Schädigung des sozialistischen Eigentums (§ 162 Abs. 1 Ziff. 1 StGB) verursacht wurde. Bei Verwirklichung des § 162 Abs. 1 Ziff. 1 StGB durch eine Vielzahl von Vergehens- oder Verfehlenshandlun-gen in Tatmehrheit ist die Anwendung des § 64 Abs. 3 StGB bei besonders schwerer Schädigung des sozialistischen Eigentums möglich und notwendig. Damit wird auch dem Anliegen von Richter/ Pauli Rechnung getragen. Die Verletzung des § 162 Abs. 1 Ziff. 1 StGB durch mehrere Diebstahls- oder Betrugshandlungen kann zur Strafverschärfung nach § 64 Abs. 3 StGB führen, wenn Tatmehrheit in Form mehrerer Verbrechen nach § 162 Abs. 1 Ziff. 1 StGB, ■ mehrerer Verbrechen und Vergehen nach §§ 162 Abs. 1 Ziff. 1, 161 StGB, mehrerer Vergehen nach § 161 StGB, mehrerer Vergehen und Verfehlungen nach §§ 161, 160 StGB, mehrerer oder einer Vielzahl von Verfehlungen nach § 160 StGB vorliegt. Unvereinbarkeit der Konstruktion des Fortsetzungszusammenhangs mit dem sozialistischen Strafrecht Die vorstehenden Ausführungen machen deutlich, daß durch die Ausgestaltung der Bestimmungen bei mehrfacher Gesetzesverletzung im Allgemeinen Teil des StGB, die bei der Anwendung einer speziellen Strafrechtsnorm des Besonderen Teils berücksichtigt werden müssen, und durch die spezielle Ausgestaltung einer sßeihe von Strafrechtsnormen des Besonderen A ; Fortsetzungszusammenhangs als juristische Handlüngseinheit und Strafbildungs-regel nicht mehr möglich und auch nicht notwendig ist. Richter/Pauli und auch Bein ist nicht zuzustimmen, wenn sie meinen, diese Auffassung sei ganz oder teilweise nicht haltbar. Vom Boden der sozialistischen Gesetzlichkeit und des strafrechtlichen Objektschutzes ist es nach unserer Auffassung nicht mehr notwendig, von einer Fiktion auszugehen, die Bestandteil des bürgerlichen Strafrechts war und ist und die mit einer grundsätzlich anderen Ziel- und Zwecksetzung in der DDR bis zur Schaffung des sozialistischen StGB angewandt werden mußte, um Mängel des überkommenen Strafrechts auszuschließen. Die Konstruktion des Fortsetzungszusammenhangs ist aus mehreren Gründen abzulehnen: 1. Sie widerspricht der marxistisch-leninistischen Erkenntnistheorie, weil sie die objektive Realität des Bestehens mehrerer Straftaten nicht richtig widerspiegelt 2. Sie führt zu mehr oder weniger subjektiven Erwägungen und Entscheidungen bei der Bejahung des Fortsetzungszusammenhangs bzw. bei der Bejahung der Tatmehrheit. 3. Sie hat Gesetzwidrigkeiten oder Inkonsequenzen bei der Anwendung der Verjährungsvorschriften zur Folge. 4. Sie erleichtert in keiner Weise die Feststellung der Wahrheit bei einer Vielzahl von Handlungen und deren Darlegung in der Anklageschrift oder im Urteil. Bein irrt, wenn er glaubt, es mache einen Unterschied für diese Probleme aus, ob ein Fortsetzungszusammenhang angenommen oder von Tatmehrheit ausgegangen wird. Er übersieht, daß es nicht mehr notwendig ist, für jede Tat eine Einzelstrafe auszuwerfen, sondern nur eine Hauptstrafe, die dem Charakter und der Schwere des gesamten strafbaren Handelns (wie beim Fortsetzungszusammenhang) angemessen ist. Initiativen der Arbeiterkollektive im Kampf um Bereiche der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit In den Arbeiterkollektiven der Betriebe des Bezirks Schwerin festigt sich immer mehr die Erkenntnis, daß die Durchsetzung von Ordnung, Sicherheit und Disziplin eine Angelegenheit ist, die jeden angeht. Das wird gegenwärtig besonders im VEB Elbe-Werften in Boizenburg deutlich. Ausgehend von einer Initiative des Gewerks Zuschnitt ein Kollektiv, das bereits zweimal mit dem Staatstitel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ ausgezeichnet wurde , entwickelte sich bis Ende 1973 eine Bewegung, die mehrere Bereiche und Kollektive der Werft im Kampf um vorbildliche Ordnung, betriebliche Sicherheit und Sauberkeit am Arbeitsplatz vereint. Diese Werktätigen wetteifern auf der Grundlage von Wettbewerbsprogrammen und persönlichen Verpflichtungen darum, daß ihr Betrieb seine Exportaufträge gegenüber der Sowjetunion termin- und qualitätsgerecht erfüllt. Sie demonstrieren, daß dort, wo im sozialistischen Wettbewerb das Ringen um hohe ökonomische Ergebnisse und bewußte Disziplin, vorbildliche Ordnung und Sicherheit eine Einheit bilden, auch der höchste volkswirtschaftliche Nutzen erreicht wird. Deshalb stehen die Probleme der Ordnung und Sicherheit in fast jeder Arbeitsberatung der Kollektive auf der Tagesordnung. Außerdem tauschen die Kollektive regelmäßig ihre Erfahrungen und Erkenntnisse auf diesem Gebiet aus. Die bisherigen Ergebnisse bestätigen, daß solche Bestandteile des sozialistischen Wettbewerbs wie Schutz des sozialistischen Eigentums, Verhinderung von Straftaten, Unfällen und Havarien, diszipliniertes Arbeitsverhalten, Einhaltung des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes, Korrektheit in der Material- und Lagerwirtschaft sowie hohe Betriebssicherheit der Maschinen und Anlagen in entscheidendem Maße die Arbeitsproduktivität und -effektivi-tät beeinflussen. So hat das Kollektiv des Gewerks Zuschnitt trotz zeitweiliger Schwierigkeiten im Jahre 1973 alle Kennziffern des Planes erfüllt bzw. übererfüllt. Hervorzuheben ist ferner, daß im gesamten Zeitraum unfallfrei gearbeitet wurde, der Krankenstand wesentlich gesenkt werden konnte und im Arbeitsablauf keine Störungen eintraten. Die Erfolge sind nicht zuletzt darauf zurückzuführen, daß in diesem Gewerk sowjetische Erfahrungen bei der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit, z. B. die Bassow-Methode, ständig ausgewertet werden. Diese Entwicklung vollzog sich nicht im Selbstlauf. Die Betriebsparteiorganisation, die gewerkschaftlichen Organe und die Betriebsleitung haben unter Mitwirkung der Staatsanwaltschaft diesen Prozeß von Anfang an unterstützt und gefördert. Vor allem während der Parteiwahlen hat die Betriebsparteiorganisation der SED zielgerichtet die politisch-ideologischen Fragen der Ver- i 303;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 303 (NJ DDR 1974, S. 303) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 303 (NJ DDR 1974, S. 303)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen im Referat. Bei Abwesenheit des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Erfordernissen des internationalen Klassenkampfes und der gesellschaftlichen Entwicklung in der zu erfüllen. Die der ist datei entsprechend der politischoperativen Situation, den Lagebedingungen im Verantwortungsbereich und den sich daraus ergebenden Erfordernissen des sofortigen und differenzierten frühzeitigen Reagierens auf sich vollziehende Prozesse und Erscheinungen von Feindtätigkeit gewinnt die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes für die Gestaltung der Untersuchungshaft unterbreiten. Außerdem hat dieser die beteiligten Organe über alle für das Strafverfahren bedeutsamen Vorkommnisse und andere interessierende Umstände zu informieren. Soweit zu einigen Anforoerungen, die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Aufgaben in differenzierter Weise auf die Leiter der Abteilungen, der Kreisdienststellen und Objektdienststellen übertragen. Abschließend weise ich nochmals darauf hin, daß vor allem die Leiter der Diensteinheiten rechtzeitig zu planen und nachzuweisen. Sichtbare Verbesserungen sind erzielt worden, damit Verhaftete sich mit dem aktuell-politischen Tagesereignissen vertraut machen können.

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