Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 286

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 286 (NJ DDR 1974, S. 286); waltige Arbeit geleistet. Die Partei ließ sich dabei von folgenden Erkenntnissen leiten: 1. Das Recht ist eine Form, in der die Politik der Partei für alle sichtbar in Erscheinung tritt. Mit Hilfe dieser Form nutzt die Partei die staatliche Macht zur Durchführung ihrer politischen Linie. 2. Das sozialistische Recht kann aber nur dann seiner Rolle gerecht werden, wenn es strikt eingehalten wird, denn die sozialistische Gesetzlichkeit ist die Garantie dafür, daß das Recht im Sinne der Politik der Partei angewandt wird. 3. Das Wesen der sozialistischen Gesetzlichkeit besteht darin, daß die Gesetze und andere rechtliche Normen ausnahmslos von allen staatlichen Organen, Einrichtungen, gesellschaftlichen Organisationen, Funktionären und Bürgern streng und gewissenhaft zu erfüllen sind und die verschiedensten Rechtsnormen und staatlichen Akte den Gesetzen entsprechen und nicht im Widerspruch zu ihnen stehen dürfen. 4. Der sozialistische Staat überträgt mittels der Rechtsnormen den Bürgern nicht nur Pflichten, sondern leistet auch die Garantie für die sozialen und politischen Rechte und Freiheiten der Bürger. 5. Die sozialistische Gesetzlichkeit ist keine abstrakte Rechtskategorie, sondern eine scharfe politische Waffe, mittels der die Errungenschaften unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates geschützt und notwendige Bedingungen für den wirtschaftlichen und kulturellen Aufbau unseres Staates, für die Organisation der Verteidigung des Landes und für die erfolgreiche Ausübung aller Funktionen des sozialistischen Staates geschaffen werden. * Für die Staatsanwaltschaft, der durch die Verfassung und durch das Staatsanwaltschaftsgesetz konkrete Aufgaben bei der Sicherung der sozialistischen Gesetzlichkeit übertragen worden sind, kommt es jetzt darauf an, mit der zunehmend in die Breite gehenden Bewegung zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit voll Schritt zu halten. Dazu ist folgendes erforderlich: 1. Die staatsanwaltschaftliche Aufsicht über die Sicherung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist weiter auszubauen und ihre Wirksamkeit zu erhöhen. 2. Bei der Verfolgung der Straftaten ist eine hohe Effektivität zu gewährleisten. Das bedeutet, gegenüber Personen, die keine schwerwiegende Straftat begangen haben, alle erzieherischen Möglichkeiten, insbesondere die Kraft fortgeschrittener Arbeitskollektive, zu nutzen; das bedeutet aber auch, energisch gegenüber Rückfälligen und solchen Personen vorzugehen, die schwere Straftaten begehen und nicht gewillt sind, ehrlich zu arbeiten und anständig zu leben. 3. Die Öffentlichkeitsarbeit ist weiter zu vervollkommnen. Insbesondere vor den Kollektiven der Werktätigen, den Mitgliedern der Massenorganisationen und in den Wohngebieten ist der politische Inhalt unseres Rechts zu erläutern. Den Werktätigen sind praktische Rechtskenntnisse zu vermitteln. 4. Die Beziehungen zu den örtlichen Organen, zu den Betrieben und Genossenschaften sowie zu den Abgeordneten sind noch enger zu gestalten. Es sind solche Einschätzungen des Standes der Gesetzlichkeit und der gesellschaftlichen Zusammenhänge von Rechtsverletzungen zu vermitteln, daß daraus Schlußfolgerungen für die ideologische und erzieherische Arbeit gezogen werden können. * Im Gegensatz zur kapitalistischen Ordnung ist die sozialistische Gesellschaft in der Lage, die Kriminalität schrittweise abzubauen, weil mit der Beseitigung ihrer sozial-ökonomischen Basis der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen und der Liquidierung der Wolfsgesetze des Kapitalismus ihre Hauptursache beseitigt wurde. Das bedeutet aber nicht, daß damit sozusagen auf einen Schlag die Straftaten aus dem Leben unserer Gesellschaft verbannt werden konnten. Wir haben immer wieder betont, daß die „Muttermale“ der alten Ausbeutergesellschaft sehr zählebig sind und im Zusammentreffen mit bestimmten Bedingungen Straftaten begünstigen. Deshalb gehört es zu unserer sozialistischen Praxis, daß wir Straftaten nicht nur verfolgen, sondern große Anstrengungen machen, um ihnen vorzubeugen. Um aber bei der Vorbeugung noch effektiver werden zu können, ist es notwendig, daß wir uns noch zielstrebiger mit der Aufdeckung der konkreten Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Straftaten beschäftigen. Das heißt, daß es mehr denn je darauf ankommt, hinter die Straftaten zu leuchten, um alle jene Faktoren aufzuhellen, die Straftaten begünstigen. Das ist natürlich in erster Linie eine Aufgabe der Untersuchungsorgane, der Staatsanwaltschaft und der Gerichte. Dabei mitzuhelfen, muß jedoch auch zu einer Verpflichtung für alle jene werden, die in Staat und Gesellschaft Verantwortung tragen. Die in unserer Republik zunehmende Unduldsamkeit gegenüber Straftaten und anderen Rechtsverletzungen hat eine große Bedeutung für die Vorbeugung. Hinzu kommen sollten jedoch bei jeder Straftat die Fragen: Wie konnte es passieren? Was wurde versäumt? Welche Faktoren haben die Begehung der Straftat begünstigt? Die Leiter und die Kollektive der Werktätigen müssen sich heute mehr denn je mit jenen beschäftigen, die in ihrem Verhalten und ihren Handlungen nicht immer mit der sozialistischen Gesellschaft harmonieren, die Gesetze umgehen und versuchen, individuellen materiellen Wohlstand auf Kosten gesellschaftlicher Interessen zu erreichen. Wir sollten diese Aufgabe sehr ernst nehmen, zumal nicht übersehen werden kann, daß im Prozeß der Erhöhung des materiellen Wohlstandes der Menschen ein gewisser Widerspruch zutage tritt. Er äußert sich darin, daß die Sorge des einzelnen um die Befriedigung seiner materiellen Bedürfnisse nicht immer mit hohem Bewußtsein und hoher Verantwortung gegenüber dem Kollektiv und der Gesellschaft und moralischer Lauterkeit einhergeht. Diese Aufgaben erfordern, daß auch die Staatsanwaltschaft ihre Tätigkeit vervollkommnet. Das hat in folgender Richtung zu geschehen: Die wirksam gewordenen konkreten Ursachen und begünstigenden Bedingungen einer Straftat müssen tatbezogen ermittelt werden. Allgemeine Feststellungen genügen nicht. In Zusammenarbeit mit den Leitern und Kollektiven jenes Bereiches, in dem eine Straftat begangen wurde, müssen konkrete Maßnahmen zur Beseitigung der die Straftat begünstigenden Bedingungen festgelegt und unter Ausnutzung aller Möglichkeiten und Vorteile unserer sozialistischen Gesellschaft realisiert werden. Bei der Ursachenforschung ist die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Praxis und gesellschaftlichen Kräften zu qualifizieren. Meiner Auffassung nach sollte auch die Zersplitterung der wissenschaftlichen Kapazitäten beseitigt werden, um die Forschungsarbeit noch stärker auf ausgewählte Schwerpunkte zu orientieren. Unsere Erfolge im Kampf gegen die Kriminalität in den vergangenen 25 Jahren sind beachtlich, doch bleibt noch viel zu tun. Der Kampf um die Zurückdrängung verlangt auch in Zukunft viel Aktivität und Initiative. Es ist ein Kampf des Neuen gegen das Alte, bei dem dessen sind wir uns gewiß das Neue siegen wird. 286;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 286 (NJ DDR 1974, S. 286) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 286 (NJ DDR 1974, S. 286)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner im Gesamtsystem der politischen und politisch-operativen Maßnahmen ermöglicht in jeden Einzelfall der Anwendung des sozialistischen Rechts hat sich die Linie davon leiten lassen, den Bürgern die Erkenntnis erlebbar zu vermitteln, daß ihre verfassungsmäßigen Grundrechte auch im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den Untersuchungshaftvollzug, wie Aufnahmeverfahren durch die Diansteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung und anderer politisch motivierter schwerer Verbrechen gegen die verhaftete Personen als Kräftereservoir zu erhalten und zur Durchführung von feindlichen Handlungen unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit und in den Bezirks Verwaltungen Versorgungsbasen zu planen und vorzubereiten. Ihre standortmäßige Entfaltung unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes ist im Rahmen der Ausweichplanung festzulegen.

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