Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 285

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 285 (NJ DDR 1974, S. 285); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 28. JAHRGANG 10/74 2. MAIHEFT S. 285-316 Dr. JOSEF STREIT, Generalstaatsanwalt der DDR Dem 25. Jahrestag der DDR entgegen Zu Ehren des 25. Jahrestages der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik entwickeln die Werktätigen in Stadt und Land in diesen Wochen und Monaten vielfältige Initiativen, um ihren sozialistischen Staat auf allen Gebieten zu stärken. Beachtlich sind hierbei auch die Anstrengungen zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Auf der Höhe des bisher Erreichten sehen wir deutlicher die Größe der Entscheidung, die wir im Oktober 1949 gefällt haben: Mit dem Aufbau des Sozialismus auf dem Territorium, das einst Bestandteil des stärksten und aggressivsten imperialistischen Staates war, vollbrachten wir die tiefgreifendste Umgestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse und Veränderungen der Lebensweise des Volkes. Mit berechtigtem Stolz können wir sagen, daß wir uns einen Staat geschaffen haben, in dem die Werktätigen, die Arbeiter, Genossenschaftsbauern, die Angehörigen der Intelligenz, alle Volksschichten im engsten Bündnis miteinander die politische und ökonomische Macht ausüben, in dem der Wille des Volkes oberstes Gesetz ist. Auch unser Recht im Zuge des demokratischen Neuaufbaus geboren wurde durch das werktätige Volk selbst geschaffen. Es schützt die Interessen der Werktätigen, es stärkt die neue Ordnung und verkörpert die proletarische Auffassung von Gleichheit und Gerechtigkeit. Unser Recht war zu keiner Zeit etwas Starres, sondern entwickelte und vervollkommnete sich entsprechend der Entwicklung unserer Gesellschaft. Unter den Bedingungen des sozialistischen Aufbaus traten alle Prinzipien, die der sozialistischen Gesetzlichkeit organisch eigen sind, immer vollkommener hervor. Unsere Erfahrungen zeigen deutlich, daß die ständige Vervollkommnung des Rechts und die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit eine objektive Gesetzmäßigkeit der Entwicklung des sozialistischen Staates sind. * In den seit dem VIII. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands vergangenen drei Jahren sind die Potenzen unserer sozialistischen Gesellschaft bei der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit stärker denn je zum Tragen gekommen. Das ist ein Beweis dafür, wie die Orientierung des VIII. Parteitages „Es geht darum, daß überall im täglichen Leben unserer Gesellschaft die Einhaltung des sozialistischen Rechts und bewußte Disziplin zur festen Gewohnheit der Menschen werden“ zu sichtbaren Erfolgen geführt hat. Worin besteht das Neue? In den Staats- und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Genossenschaften und anderen Institutionen wird den Aufgaben zur Festigung der sozialistischen Gesetz- lichkeit, von Ordnung, Sicherheit und Disziplin zunehmend mehr Bedeutung beigemessen. Diese Aufgaben sind zum festen Bestandteil der Leitungstätigkeit geworden. Von herausragender Bedeutung sind die Aktivitäten der Arbeiter, die in den Betrieben gestützt auf Erfahrungen sowjetischer Arbeiter sich „Bereiche der vorbildlichen Ordnung, Disziplin und Sicherheit“ schaffen und diese Initiativen eng mit dem sozialistischen Wettbewerb verbinden. Von einer neuen Qualität zeugen auch die von örtlichen Volksvertretungen bzw. ihren Räten gefaßten Beschlüsse zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, zur Erhöhung von Ordnung und Sicherheit in den Territorien. Diese Beschlüsse die in der Regel mit vielen Werktätigen beraten werden enthalten konkrete und abrechenbare Aufgaben. * Als Kommunisten verstehen wir die Aufgaben zur weiteren Festigung der Gesetzlichkeit als eine Gesamtheit von Erziehungs- und Zwangsmaßnahmen, die unter der Führung der Partei der Arbeiterklasse durch den sozialistischen Staat und die Öffentlichkeit mit dem Ziel durchgeführt werden, Rechtsverletzungen vorzubeugen bzw. zu bekämpfen. Es kann gesagt werden, daß die Bestrebungen, die Gesetzlichkeit zu festigen, zu einem gesamtgesellschaftlichen Anliegen geworden sind. Die Werktätigen in unserer Republik begreifen immer besser, daß Sicherheit, Ordnung und sozialistische Gesetzlichkeit Voraussetzungen sind, auf denen sich der geistige und materielle Reichtum des Volkes erst voll entfalten kann; der Kampf gegen Rechtsverletzungen die sozialistischen Beziehungen zwischen den Menschen fördert und die politischen Grundlagen unserer Gesellschaft festigt; eine hohe öffentliche Ordnung und Sicherheit helfen, das Staatsbewußtsein zu entwickeln und die sozialistische Demokratie zu vervollkommnen; eine strenge Einhaltung der Gesetze dazu beiträgt, Ansatzpunkte und Möglichkeiten für gesellschaftsfeindliche Angriffe zu verringern; der Kampf gegen Rechts- und Disziplinverletzungen hilft, gesellschaftliche Verluste zu verhindern. * Die strikte Einhaltung der Gesetze ist eines der grundlegenden Leninschen Prinzipien der staatlichen Leitung der Gesellschaft. Zur Durchsetzung dieses Prinzips hat unsere Partei in den vergangenen 25 Jahren des Bestehens der Deutschen Demokratischen Republik eine ge- 285;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 285 (NJ DDR 1974, S. 285) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 285 (NJ DDR 1974, S. 285)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die subversiven Angriffe des Feindes und zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß selbst- Insbesondere Artikel der Verfassung der Deutschen Demokratische Republik., des Gesetzes über den Ministerrat, des Gesetzes über die Bildung des Ministeriums für Staatssicherhe., des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR. Mit der ausdrücklichen Fixierung von Aufträgen des Staatsanwalts sowie eigenen Feststellungen der Untersuchungsorgane als jeweils eigenständige Anlässe zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Verdachtshinweise Liegen Hinweise auf den Verdacht einer Straftat vor, haben der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Hinweise auf den Verdacht einer Straftat begründen und es keine Hinweise auf das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat usv sowie unter zielstrebiger Ausnutzung politisch-operativer Überprüfungsmöglichkeiten sind wahre Untersuchungsergebnisse zu erarbeiten und im Ermittlungsverfahren in strafprozessual vorgeschriebener Form auszuweisen.

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