Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 275

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 275 (NJ DDR 1974, S. 275); ten sich die mongolischen Juristen im Bereich des Stadtbezirksgerichts Berlin-Pankow und des Kreisgerichts Königs Wusterhausen. Die Delegation wurde im Verlaufe ihres Aufenthalts vom Staatssekretär im Ministerium der Justiz Dr. Kern und vom Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR Bordiert zu freundschaftlichen Gesprächen empfangen. * Eine Delegation der Vereinigung der Juristen der DDR unter Leitung ihres Präsidenten, Dr. Toeplitz, Präsident des Obersten Gerichts, weilte vom 22. Februar bis 5. März 1974 auf Einladung der indischen Juristenvereinigung in der Republik Indien. Die Mitglieder der Delegation, die während ihres Aufenthalts in der Hauptstadt Delhi Gäste der indischen Zentralregierung waren, trafen mit dem Justizminister, dem Generalstaatsanwalt und dem Vorsitzenden des Obersten Gerichts der Republik Indien sowie mit führenden Repräsentanten der indischen Juristenvereini-gung zu freundschaftlichen Gesprächen über Fragen des Rechtssystems und der Tätigkeit der Justizorgane in der DDR und in der Republik Indien zusammen. Ferner feinden Unterredungen mit dem Chefminister und weiteren Ministem des Staates Kerala statt. In vielen Aussprachen mit Juristen zentraler Justizdienststellen Indiens, mit Richtern verschiedener Gerichte, mit Rechtsanwälten, Wissenschaftlern und Studenten an der Rechtsfakultät der Universität Delhi und des Rechtsinstituts des Staates Kerala informierte sich die VdJ-Delegation über Gesetzgebung und Gerichtssystem in Indien und machte die indischen Juristen mit Problemen der Staats- und Rechtsordnung der DDR vertraut. Präsident Dr. Toeplitz hatte Gelegenheit, am Institut für verfassungsrechtliche und parlamentarische Studien in Delhi über Grundfragen des Verfas-sungs- und Rechtssystems in der DDR sowie vor der indischen Vereinigung für Kriminologie über Probleme der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung in der DDR zu referieren. Zum Abschluß ihres Aufenthalts wurde die Delegation vom Präsidenten der Republik Indien, V. V. Giri, empfangen. Rechtsprechung Strafrecht §§ 9, 193 Abs. 1 StGB; § 4 Abs. 2 der 3. DVO zum LPG-Gesetz. 1. Zur Verantwortung des Leiters einer Feldbaubrigade in der Kooperativen Abteilung Pflanzenproduktion für die Durchsetzung und Durchführung der Rechtspflichten im Gesundheits- und Arbeitsschutz. 2. Zu den Rechtspflicfaten eines Arbeitsschutzverantwortlichen gehört es, in seinem Verantwortungsbereich solche Voraussetzungen zu schaffen, daß ein Fehlverhalten von Werktätigen im Arbeitsprozeß möglichst ausgeschlossen oder in seinen Auswirkungen weitgehend gemindert wird. Der Arbeitsschutzverantwortliche hat zu verhindern, daß ein Werktätiger ohne ausreichende Qualifikation die Beförderung von Personen mit einem dafür nicht zugelassenen Fahrzeug vornimmt. 3. Hat der Arbeitsschutzverantwortliche die Rechtspflicht, ein bestimmtes Verhalten eines Werktätigen zu verhindern, bleibt das Nichtwahrnehmen dieser Pflicht auch dann für die herbeigeführte unmittelbare Gefahr L S. des § 193 Abs. 1 StGB ursächlich, wenn sich der Werktätige bei der Ausführung der ihm übertragenen Arbeiten selbst nicht arbeitsschutzgemäß verhält. OG, Urteil vom 7. März 1974 2 Zst 8 /74. Der Beschuldigte T. ist seit 1962 als Feldbaubrigadier in der Kooperativen Abteilung Pflanzenproduktion N. eingesetzt. Er kannte in ausreichendem Umfang seine Pflichten im Gesundheits- und Arbeitsschutz. Seit 1969 war ihm bekannt, daß der inzwischen in diesem Verfahren rechtskräftig verurteilte Genossenschaftsbauer H. nicht im Besitz einer Erlaubnis zur Personenbeförderung war und das von diesem gefahrene Fahrzeug zwar für die Personenbeförderung ausgerüstet, aber nicht dafür zugelassen war. Gleichwohl setzte der Beschuldigte den Genossenschaftsbauern H. und den von diesem gefahrenen Hänger ständig zur Personenbeförderung ein. Am 16. Juli 1973 beförderte H. entsprechend einem Arbeitsauftrag des Beschuldigten auf dem Hänger 14 Genossenschaftsbäuerinnen. Er überquerte beim Abbiegen vom Weg eine Mulde, ohne vorher die Genossenschaftsbäuerinnen absteigen zu lassen. Beim Durchfahren rutschte das rechte Hinterrad des Hängers in ein Loch, und der Hänger stürzte auf die rechte Seite. Sieben Genossenschaftsbäuerinnen erlitten Verletzungen. Auf Grund dieses Ermittlungsergebnisses hat der Staatsanwalt Anklage erhoben und T. beschuldigt, durch die bewußte Verletzung der ihm als Feldbaubrigadier zur Durchsetzung und Durchführung des Arbeitsschutzes obliegenden Pflichten eine erhebliche unmittelbare Gefahr für die Gesundheit von Menschen verursacht zu haben (Vergehen nach § 193 Abs. 1 StGB). Das Kreisgericht hat die Eröffnung des Hauptverfahrens mit der Begründung abgelehnt, der Beschuldigte habe zwar seine ihm als Brigadier im Gesundheits- und Arbeitsschutz obliegenden Rechtspflichten verletzt, jedoch sei durch die Rechtspflichtverletzungen keine erhebliche unmittelbare Gefahr für die Gesundheit von Personen verursacht worden. Das Bezirksgericht hat die Beschwerde gegen diese Entscheidung zurückgewiesen und ausgeführt, die Rechtspflichtverletzungen des Beschuldigten seien für den Unfall nicht ursächlich gewesen. Vielmehr sei der Unfall dadurch verursacht worden, daß der Genossenschaftsbauer H. bewußt die ihm obliegenden Rechtspflichten bei der Personenbeförderung verletzt habe. Der Generalstaatsanwalt der DDR hat zuungunsten des Beschuldigten die Kassation des die Beschwerde zurückweisenden Beschlusses des Bezirksgerichts beantragt Der Antrag hatte Erfolg. Aus den Gründen: Die Entscheidung des Bezirksgerichts verletzt das Gesetz durch fehlerhafte Einschätzung des Ermittlungsergebnisses und unrichtige rechtliche Beurteilung. Voraussetzung für die Eröffnung des Hauptverfahrens ist, daß der Beschuldigte nach dem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens der ihm mit der Anklage zur Last gelegten Straftat hinreichend verdächtig ist (§ 193 StPO). Soweit die Instanzgerichte im Hinblick; auf das Verhalten des Beschuldigten den hinreichenden Tatverdacht einer erheblichen unmittelbaren Gefährdung der Gesundheit durch Verletzung der Rechtspflichten im Gesundheits- und Arbeitsschutz verneint haben, kann dieser Auffassung nicht gefolgt werden. Die Ermittlungen ergaben vielmehr den hinreichenden Verdacht, daß die im Tenor der Anklage bezeichnete Handlung hinsichtlich der Herbeiführung einer erheblichen unmittelbaren Gefahr für die Gesundheit alle objektiven und subjektiven Merkmale des gesetzlichen Straftatbestandes umfaßt (§ 193 Abs. 1 StGB). Das Bezirksgericht ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, daß der Beschuldigte als Leiter einer Feld- 275;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 275 (NJ DDR 1974, S. 275) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 275 (NJ DDR 1974, S. 275)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

In der politisch-operativen Arbeit wurden beispielsweise bei der Aufklärung und Bekämpfung feindlich-negativer Personenzusammenschlüsse auf dieser Grundlage gute Ergebnisse erzielt, beispielsweise unter Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung. Die parallele Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und in diesem Zusammenhang auftretende zeitliche und örtliche besondere Bedingungen finden ihren Ausdruck vor allem in solchen Faktoren wie die strikte Wahrung der Rechte und Pflichten der Verhafteten sowie die nach gleichen Maßstäben anzuwendenden Anerkennungs- und Disziplinarpraxis gegenüber Verhafteten. Deshalb sind die Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die allseitige Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze und andere gegen die gerichtete subversive Handlungen und unternimmt vielfältige Anstrengungen zur Etablierung einer sogenannten inneren Opposition in der DDR.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X