Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 275

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 275 (NJ DDR 1974, S. 275); ten sich die mongolischen Juristen im Bereich des Stadtbezirksgerichts Berlin-Pankow und des Kreisgerichts Königs Wusterhausen. Die Delegation wurde im Verlaufe ihres Aufenthalts vom Staatssekretär im Ministerium der Justiz Dr. Kern und vom Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR Bordiert zu freundschaftlichen Gesprächen empfangen. * Eine Delegation der Vereinigung der Juristen der DDR unter Leitung ihres Präsidenten, Dr. Toeplitz, Präsident des Obersten Gerichts, weilte vom 22. Februar bis 5. März 1974 auf Einladung der indischen Juristenvereinigung in der Republik Indien. Die Mitglieder der Delegation, die während ihres Aufenthalts in der Hauptstadt Delhi Gäste der indischen Zentralregierung waren, trafen mit dem Justizminister, dem Generalstaatsanwalt und dem Vorsitzenden des Obersten Gerichts der Republik Indien sowie mit führenden Repräsentanten der indischen Juristenvereini-gung zu freundschaftlichen Gesprächen über Fragen des Rechtssystems und der Tätigkeit der Justizorgane in der DDR und in der Republik Indien zusammen. Ferner feinden Unterredungen mit dem Chefminister und weiteren Ministem des Staates Kerala statt. In vielen Aussprachen mit Juristen zentraler Justizdienststellen Indiens, mit Richtern verschiedener Gerichte, mit Rechtsanwälten, Wissenschaftlern und Studenten an der Rechtsfakultät der Universität Delhi und des Rechtsinstituts des Staates Kerala informierte sich die VdJ-Delegation über Gesetzgebung und Gerichtssystem in Indien und machte die indischen Juristen mit Problemen der Staats- und Rechtsordnung der DDR vertraut. Präsident Dr. Toeplitz hatte Gelegenheit, am Institut für verfassungsrechtliche und parlamentarische Studien in Delhi über Grundfragen des Verfas-sungs- und Rechtssystems in der DDR sowie vor der indischen Vereinigung für Kriminologie über Probleme der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung in der DDR zu referieren. Zum Abschluß ihres Aufenthalts wurde die Delegation vom Präsidenten der Republik Indien, V. V. Giri, empfangen. Rechtsprechung Strafrecht §§ 9, 193 Abs. 1 StGB; § 4 Abs. 2 der 3. DVO zum LPG-Gesetz. 1. Zur Verantwortung des Leiters einer Feldbaubrigade in der Kooperativen Abteilung Pflanzenproduktion für die Durchsetzung und Durchführung der Rechtspflichten im Gesundheits- und Arbeitsschutz. 2. Zu den Rechtspflicfaten eines Arbeitsschutzverantwortlichen gehört es, in seinem Verantwortungsbereich solche Voraussetzungen zu schaffen, daß ein Fehlverhalten von Werktätigen im Arbeitsprozeß möglichst ausgeschlossen oder in seinen Auswirkungen weitgehend gemindert wird. Der Arbeitsschutzverantwortliche hat zu verhindern, daß ein Werktätiger ohne ausreichende Qualifikation die Beförderung von Personen mit einem dafür nicht zugelassenen Fahrzeug vornimmt. 3. Hat der Arbeitsschutzverantwortliche die Rechtspflicht, ein bestimmtes Verhalten eines Werktätigen zu verhindern, bleibt das Nichtwahrnehmen dieser Pflicht auch dann für die herbeigeführte unmittelbare Gefahr L S. des § 193 Abs. 1 StGB ursächlich, wenn sich der Werktätige bei der Ausführung der ihm übertragenen Arbeiten selbst nicht arbeitsschutzgemäß verhält. OG, Urteil vom 7. März 1974 2 Zst 8 /74. Der Beschuldigte T. ist seit 1962 als Feldbaubrigadier in der Kooperativen Abteilung Pflanzenproduktion N. eingesetzt. Er kannte in ausreichendem Umfang seine Pflichten im Gesundheits- und Arbeitsschutz. Seit 1969 war ihm bekannt, daß der inzwischen in diesem Verfahren rechtskräftig verurteilte Genossenschaftsbauer H. nicht im Besitz einer Erlaubnis zur Personenbeförderung war und das von diesem gefahrene Fahrzeug zwar für die Personenbeförderung ausgerüstet, aber nicht dafür zugelassen war. Gleichwohl setzte der Beschuldigte den Genossenschaftsbauern H. und den von diesem gefahrenen Hänger ständig zur Personenbeförderung ein. Am 16. Juli 1973 beförderte H. entsprechend einem Arbeitsauftrag des Beschuldigten auf dem Hänger 14 Genossenschaftsbäuerinnen. Er überquerte beim Abbiegen vom Weg eine Mulde, ohne vorher die Genossenschaftsbäuerinnen absteigen zu lassen. Beim Durchfahren rutschte das rechte Hinterrad des Hängers in ein Loch, und der Hänger stürzte auf die rechte Seite. Sieben Genossenschaftsbäuerinnen erlitten Verletzungen. Auf Grund dieses Ermittlungsergebnisses hat der Staatsanwalt Anklage erhoben und T. beschuldigt, durch die bewußte Verletzung der ihm als Feldbaubrigadier zur Durchsetzung und Durchführung des Arbeitsschutzes obliegenden Pflichten eine erhebliche unmittelbare Gefahr für die Gesundheit von Menschen verursacht zu haben (Vergehen nach § 193 Abs. 1 StGB). Das Kreisgericht hat die Eröffnung des Hauptverfahrens mit der Begründung abgelehnt, der Beschuldigte habe zwar seine ihm als Brigadier im Gesundheits- und Arbeitsschutz obliegenden Rechtspflichten verletzt, jedoch sei durch die Rechtspflichtverletzungen keine erhebliche unmittelbare Gefahr für die Gesundheit von Personen verursacht worden. Das Bezirksgericht hat die Beschwerde gegen diese Entscheidung zurückgewiesen und ausgeführt, die Rechtspflichtverletzungen des Beschuldigten seien für den Unfall nicht ursächlich gewesen. Vielmehr sei der Unfall dadurch verursacht worden, daß der Genossenschaftsbauer H. bewußt die ihm obliegenden Rechtspflichten bei der Personenbeförderung verletzt habe. Der Generalstaatsanwalt der DDR hat zuungunsten des Beschuldigten die Kassation des die Beschwerde zurückweisenden Beschlusses des Bezirksgerichts beantragt Der Antrag hatte Erfolg. Aus den Gründen: Die Entscheidung des Bezirksgerichts verletzt das Gesetz durch fehlerhafte Einschätzung des Ermittlungsergebnisses und unrichtige rechtliche Beurteilung. Voraussetzung für die Eröffnung des Hauptverfahrens ist, daß der Beschuldigte nach dem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens der ihm mit der Anklage zur Last gelegten Straftat hinreichend verdächtig ist (§ 193 StPO). Soweit die Instanzgerichte im Hinblick; auf das Verhalten des Beschuldigten den hinreichenden Tatverdacht einer erheblichen unmittelbaren Gefährdung der Gesundheit durch Verletzung der Rechtspflichten im Gesundheits- und Arbeitsschutz verneint haben, kann dieser Auffassung nicht gefolgt werden. Die Ermittlungen ergaben vielmehr den hinreichenden Verdacht, daß die im Tenor der Anklage bezeichnete Handlung hinsichtlich der Herbeiführung einer erheblichen unmittelbaren Gefahr für die Gesundheit alle objektiven und subjektiven Merkmale des gesetzlichen Straftatbestandes umfaßt (§ 193 Abs. 1 StGB). Das Bezirksgericht ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, daß der Beschuldigte als Leiter einer Feld- 275;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Schreiben des Ministers. Verstärkung der politisch-operativen Arbeit auf die vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Staatsverbrechen und anderen politisch-operativ bedeutsamen Straftaten sowie in Verbindung damit auf die Aufklärung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen des Gegners zu widmen. Nur zu Ihrer eigenen Information möchte ich Ihnen noch zur Kenntnis geben, daß die im Zusammenhang mit der Neufestlegung des Grenzgebietes an der Staatsgrenze der und den daraus resultierenden politisch-operativen Konsequenzen und Aufgaben. Es handelt sich dabei vor allem um neue Aspekte der politischoperativen Lage an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den zuständigen operativen Diensteinheiten offizielle und inoffizielle Beweise zu erarbeiten und ins Verhältnis zu den gestellten Untersuchungszielen und Versionen zu setzen.

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