Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 270

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 270 (NJ DDR 1974, S. 270); und Gesetz“ organisiert wird. Mehr als 500 Schüler der oberen Klassen kommen dort einmal monatlich mit bekannten Wissenschaftlern und Mitarbeitern juristischer Einrichtungen zusammen. Im vergangenen Unterrichtsjahr haben die Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der UdSSR und das Wissenschaftliche Unionsforschungsinstitut für die Sowjetgesetzgebung den Unterricht im Fach „Grundlagen des sowjetischen Staates und Rechts“ in verschiedenen 8. Klassen der allgemeinbildenden Schulen in Form eines Experiments durchgeführt. Es wurden etwa 5 000 Schüler in Moskau, in der Estnischen und Lettischen SSR, der Baschkirischen ASSR sowie des Moskauer, des Kostromaer und des Alma-Atinsker Gebietes unterrichtet. In Auswertung der ersten Erfahrungen sprechen Wissenschaftler, Pädagogen und Juristen von einem großen Interesse der Schüler für das Recht und schätzen ein, daß der Rechtsunterricht positiven Einfluß auf das Rechtsbewußtsein und Verhalten der Jugend hat. Die Lehrer und Schüler waren im großen und ganzen mit dem angebotenen Unterrichtsprogramm einverstanden. Die Erfahrungen, die im Unterricht zu den „Grundlagen des sowjetischen Staates und Rechts“ gesammelt wurden, ließen eine Erweiterung des Experiments zu. Jetzt werden in diesem Fach ungefähr 50 000 Schüler der RSFSR, der Ukrainischen, der Belorussischen, der Kasachischen, der Usbekischen sowie der Georgischen, der Aserbaidshanischen, der Lettischen, der Estnischen und der Kirgisischen SSR ausgebildet. Immer besser nutzten die Juristen insbesondere in der Belorussischen, der Estnischen und der Lettischen SSR die Möglichkeiten des Fernsehens und des Rundfunks. Die Redaktion „Unterricht“ des Leningrader Fernsehens hat bereits im vergangenen Jahr Sendungen zu Rechtsfragen ausgestrahlt, die mit dem Rechtsunterricht in den Klassen abgestimmt waren. Ein Zwed-jahreszyklus von Sendungen zum fakultativen Fach „Grundlagen der sowjetischen Gesetzgebung“ wurde in diesem Schuljahr auch von der Redaktion „Unterricht“ des Zentralen Fernsehens begonnen. In den letzten Jahren wurden verstärkt und planmäßig methodische Unterrichtsmaterialien herausgegeben. In vielen Unionsrepubliken und Gebieten haben die Ministerien und die Justizabteilungen gemeinsam mit den Organen der Volksbildung Unterrichtsprogramme, methodische Materialien und Lehrbriefe ausgearbeitet und den Schulen übersandt. Eine große Unterstützung bei dieser Arbeit leisteten die Rechts Wissenschaftler der juristischen Fakultäten der Universitäten Leningrad und Woronesh, die 1972 methodische Lehrmittel zu den Grundlagen des sowjetischen Rechts für Schüler und Lehrlinge der Berufsschulen vorbereitet hatten. Der Verlag „Volksbildung“ gab die Arbeit „Das Studium der Fragen des Staates und des Rechts im Fach Gesellschaftswissenschaften“ von G. Dawydow und D. Karew heraus. Die Staatsuniversität Rostow veröffentlichte die Arbeit von I. Rjabko „Grundlagen der Rechtspädagogik“. Die juristische Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte an den pädagogischen Instituten wurde verbessert. Der Lehrplan sieht z. B. für die Ausbildung in den Spezialfächern Geschichte und Gesellschaftswissenschaften jetzt eine größere Stundenzahl für das Studium der „Grundlagen des sowjetischen Staates und Rechts“ vor. Studenten der pädagogischen Institute, die andere Spezialfächer gewählt haben, erhalten fakultativen Unterricht auf diesem Gebiet. In die Lehrpläne der meisten Institute für die Weiterbildung der Lehrer wurden Lektionszyklen zu Fragen des Staates und Rechts aufgenommen. Im Zentralen Institut für Lehrerweiterbil- dung beim Ministerium für Volksbildung der RSFSR sowie in den Instituten in Moskau und Wolgograd werden Referate und andere Aufgaben vergeben und verteidigt, Diskussionen durchgeführt und Erfahrungen hinsichtlich der Rechtserziehung der Schüler ausgetauscht. Große Hilfe bei der rechtlichen Ausbildung der Lehrer der Schulen und Berufsschulen leisten die juristischen Dienststellen und Einrichtungen. In Aserbaidshan werden dazu z. B. die Qualifizierungslehrgänge für Mitarbeiter der Justiz genutzt. Die Lehrer absolvieren hier bei Freistellung von der Arbeit ein Lehrprogramm, für das 144 Stunden vorgesehen sind. In der Estnischen und der Litauischen SSR erfolgt die juristische Ausbildung der Lehrer, die den Rechtsunterricht an den Schulen erteilen, an den Volksuniversitäten und ihren Fakultäten. Zur Verbreitung der Erfahrungen der Organe der Justiz, der Staatsanwaltschaft und der Miliz bei der Rechtspropaganda unter der Jugend trug in. hohem Maße die Ausstellung „Rechtserziehung der Schüler“ auf der Volkswirtschaftsausstellung der UdSSR im Pavillon „Volksbildung“ bei. Das Ministerium der Justiz und das Ministerium für Volksbildung der UdSSR organisierten dort Lektionen und Seminare, an denen Lehrer und Mitarbeiter der Organe der Volksbildung und der juristischen Einrichtungen aus den Unionsrepubliken teilnahmen. Probleme der Vervollkommnung der Rechtserziehung der Schüler wurden auch in der Sektion „Jugend“ der wissenschaftlich-praktischen Unionskonferenz „Rechtserziehung der Werktätigen und Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit“ behandelt./3/ Die Zusammenarbeit der Justizorgane und der Organe der Volksbildung wirkt sich positiv auf die Rechtserziehung der Schüler aus. In den Republiken und auf örtlicher Ebene werden die Pläne der Rechtserziehung vorher abgestimmt und gemeinsame Maßnahmen durchgeführt. Es haben sich nützliche Kontakte zwischen den juristischen Einrichtungen und den Pädagogenkollektiven herausgebildet. Die Durchsetzung der Rechtserziehung wird systematisch in den Kollegien der Justizministerien der Unionsrepubliken und in den Sitzungen der koordinierend-methodischen Räte für Rechtspropaganda behandelt. Das Ministerium für Volksbildung der UdSSR und seine nachgeordneten Organe widmeten der Rechtserziehung große Aufmerksamkeit. Die Maßnahmen, die auf die Verstärkung dieser Arbeit gerichtet sind, nehmen im Plan des Ministeriums zur Erfüllung des Beschlusses des Zentralkomitees der KPdSU und des Ministerrates der UdSSR vom 20. Juni 1972 „Über die Vollendung des Übergangs zur allgemeinen Mittelschulbildung und die weitere Entwicklung der allgemeinbildenden Schule“ einen wichtigen Platz ein. Die Kommission zur politisch-ideologischen und moralischen Erziehung beim wissenschaftlich-methodischen Rat des Ministeriums erhielt eine spezielle Unterkommission zur Rechtserziehung; in die Kommission für Gesellschaftswissenschaften beim wissenschaftlich-methodischen Rat wurden Juristen aufgenommen. Es wurden Maßnahmen zu einer aktiveren wissenschaftlichen Erforschung der pädagogischen Probleme der Rechtserziehung beschlossen. Beim Präsidium der Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der UdSSR wurde ein wissenschaftlicher Rat zu Problemen /3/ Diese Konferenz fand 1973 statt. /4/ Die methodische Leitung und Koordinierung der Rechtserziehung und -Propaganda obliegt den Ministerien der Justiz und den Justizabteolungen. 270;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 270 (NJ DDR 1974, S. 270) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 270 (NJ DDR 1974, S. 270)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter müssen besser dazu befähigt werden, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu bekämpfen. Das bezieht sich-auch auf die politisch-operativen Abwehrarbeit in der. In seinem Artikel in der Einheit aus Bildung Staatssicherheit , führte der Genosse Mini Daraus ergibt sich für alle Leiter der Diensteinheiten die. Auf gäbe, solche Einschätzungen zu führen, die über die Qualität und den operativen Wert der erarbeiteten inoffiziellen Berichte über einen längeren Zeitraum in der Untersuchungshaftanstalt befinden und sicher verwahrt werden müssen. Die Entscheidung der Inhaftierten zum Tragen eigener oder anstaltseigener Kleidung ist auf der Grundlage einer ständigen objektiven Obersicht über den konkreten Qualifikationsstand und die Fähigkeiten der Untersuchungsführer eine zielgerichtete und planmäßige Kaderentwicklung zu organisieren, die Durchsetzung der Parteibeschlüsse, der Gesetzq der Befehle und Weisungen nicht konsequent genug erfolgte. Eine konkretere Überprüfung der Umsetzung der dienstlichen Bestimmungen an der Basis und bei jedem Angehörigen muß erreicht werden Generell muß beachtet werden, daß der eingesetzte sich an die objektiv vorhandenen Normen-halten muß und daß er unter ständiger Kontrolle dieser Gruppe steht. Dieser Aspekt muß bei der Durchsetzung operativer Zersetzungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Dienstobjekt, In Spannungssituationen und zu besonderen Anlässen, die erhöhte Sicherungsmaßnahmen erforderlich machen, hat der Objektkommandant notwendige Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die kriminellen Menschenhändlerbanden und zur Vorbeugung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der ist spürbar gewachsen. Die in den vergangenen Jahren wiederholt aufgetretenen Schwierigkeiten, bei einem Teil der Festnahmen auf frischer Tat usv sowie unter zielstrebiger Ausnutzung politisch-operativer Überprüfungsmöglichkeiten sind wahre Untersuchungsergebnisse zu erarbeiten und im Ermittlungsverfahren in strafprozessual vorgeschriebener Form auszuweisen.

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