Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 269

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 269 (NJ DDR 1974, S. 269); len Höhe bilden, wenn das erste Gericht die Sache an das für den Wohnsitz des Schuldners zuständige andere Gericht unter Berufung auf dessen Zuständigkeit für die Vollstreckung wegen des gesamten Anspruchs abgibt. Dem steht auch § 7 der 2. DB zur APfVO nicht entgegen, da hier nicht die Verlegung des Wohnsitzes, sondern der neue erweiterte Unterhaltstitel die Zuständigkeit für die Vollstreckung begründet Es tritt etwa die gleiche Rechtsfolge ein wie bei der Schaffung eines neuen Unterhaltstitels im Wege der Abänderungsklage auf Erhöhung der Unterhaltsverpflichtung. In einem solchen Fall wird die Zuständigkeit des bisherigen Gerichts nicht aufrechterhalten, sondern die Zuständigkeit desjenigen Gerichts begründet, das die neue Entscheidung erlassen hat Hätte es der Verpflichtete in dem vom Kredsgericht Mühlhausen entschiedenen Fall auf eine Abänderungs-klage und Verurteilung ankommen lassen oder hätte das Organ der Jugendhilfe die abgegebene Verpflichtung so formuliert, daß der Schuldner sich unter Einschluß des Betrags aus der ersten Urkunde nunmehr zu einer Zahlung in der gesamten Höhe verpflichtet, wäre für eine Vollstreckung durch das erste Gericht kein Raum mehr gewesen. Die Zuständigkeit des Kreisgerichts, in dessen Bereich der Schuldner seinen Wohnsitz hat, wäre dann nicht zweifelhaft gewesen. Bis würde aber auf eine formale Betrachtungsweise hinaus lau- fen, wollte man es von der Formulierung des neuen Titels abhängig machen, welches Gericht für die Vollstreckung zuständig sein soll. Das Gericht, in dessen Bezirk der Schuldner wohnt und arbeitet, kann im Zusammenwirken mit dem Drittschuldner und ggf. mit anderen gesellschaftlichen Kräften die sich aus der VereinfVO ergebenden Aufgaben weitaus besser erfüllen als das vorher zuständige Gericht. Es ist allerdings zuzugeben, daß auch dieser zweite Lösungsweg, dem der Vorzug zu geben ist, Probleme aufwirft. Bis muß nämlich berücksichtigt werden, daß der Wohnsitz des Gläubigers nicht ohne Einfluß auf die Bestimmung der Zuständigkeit sein kann. Das wird besonders bei der Vollstreckung wegen Unterhalts-forrierungen bedeutsam. So muß vermieden werden, daß der Unterhaltsberechtigte durch den Wechsel der Zuständigkeit Nachteile erleidet. Die künftige gesetzliche Regelung sollte deshalb vorsehen, daß die Begründung der Zuständigkeit eines anderen Gerichts durch Abgabe der Sache nur dann in Betracht kommt, wenn die Vollstreckung durch das neue Gericht zweckmäßig ist. Bis wird also in jedem Fall eine entsprechende Prüfung erforderlich sein. Die hier erörterte Problematik wird insbesondere im Hinblick auf die Ausgestaltung der Zuständigkeitsbestimmungen im künftigen Verfahrensgesetz zur Diskussion gestellt. Aus anderen sozialistischen Ländern N. SOKOLOW, Stellv. Leiter der Abteilung Rechtspropaganda im Ministerium der Justiz der UdSSR Rechtsunterricht für Schüler in der Sowjetunion Die kommunistische Erziehung der heranwachsenden Generation ist untrennbar mit der Erhöhung ihres Kulturniveaus und der Herausbildung eines hohen sozialistischen Rechtsbewußtseins bei jedem Jugendlichen verbunden. Eines der Hauptziele der sowjetischen Schule ist worauf auch in den Grundlagen der Gesetzgebung über die Volksbildung vom 19. Juli 1973 hingewiesen wurde/1/ die Erziehung der Schüler zur Achtung vor den sowjetischen Gesetzen und der sozialistischen Rechtsordnung. Geleitet von den Beschlüssen des XXIV. Parteitages der KPdSU und den Beschlüssen des Zentralkomitees der KPdSU/2/, haben die juristischen Einrichtungen gemeinsam mit den Organen der Volksbildung die Arbeit zur Rechtserziehung der Schüler verstärkt. Viel dazu beigetragen hat der im Dezember 1971 angenommene gemeinsame Beschluß der Kollegien des Ministeriums der Justiz der UdSSR und des Ministeriums für Volksbildung der UdSSR „Über die Verbesserung des Studiums der Grundlagen des sowjetischen Rechts in den allgemeinbildenden Schulen und den pädagogischen Lehranstalten und Instituten“. In der Praxis haben sich vielfältige Formen und Methoden der Rechtspropaganda unter den Schülern herausgebildet. Neben Lektionen und Gesprächen zu juristischen Themen nehmen die Schulen in die Unterrichtsund Erziehungspläne immer häufiger einen speziellen Abschnitt „Rechtserziehung“ auf. Die Rechtserziehung hat einen wichtigen Platz in der Arbeit der Klassen- fll Vgl. Prawda vom 21. Juli 1973, S. 2. 121 Es handelt sich Insbesondere um den Beschluß des Zentralkomitees der KPdSU vom 15. September 1970 „Über Maßnahmen zur Verbesserung der Rechtserziehung der Werktätigen“, in: Fragen der ideologischen Arbeit der KPdSU, Sammlung von Dokumenten, Mosikau 1971, S. 283 ff. (russ.). leiter. In vielen Schulen der RSFSR, der Ukrainischen und der Lettischen SSR erhalten die Schüler der 1. bis 4. Klassen erste Hinweise auf das Recht bei der Behandlung der Schülerregeln, der Regeln des Verhaltens Minderjähriger, des Statuts der allgemeinbildenden Mittelschule und der Regeln des Straßenverkehrs. In einer Reihe von Schulen in der Belorussischen SSR werden während der politischen Informationen mit den Schülern Gespräche über Verhaltensregeln geführt und Artikel aus Zeitungen und Zeitschriften besprochen, die Probleme der moralisch-rechtlichen Erziehung enthalten. Weit verbreitet an den Schulen ist der fakultative Unterricht zu den „Grundlagen der sowjetischen Gesetzgebung“. Während im Jahre 1971 etwa 40 000 Schüler der oberen Klassen an dieser Form des Studiums des sowjetischen Rechts teilnahmen, sind es gegenwärtig bereits mehr als 110 000 Schüler. Es werden Seminare durchgeführt und Kontrollarbeiten geschrieben. Zugleich werden die Kinder mit den Aufgaben und der Tätigkeit der Organe der Miliz, der Staatsanwaltschaft, der Gerichte und der anderen juristischen Einrichtungen bekannt gemacht. Bei der Reehtserziehung der Schüler werden im breiten Umfange auch außerunterrichtliche Formen der Erziehungsarbeit genutzt: Zirkel zum Studium der Gesetzgebung, juristische Lektionen, Schulen und Universitäten für Rechtskenntnisse, Klubs junger Juristen, Rundtischgespräche, Abendveranstaltungen zu einem bestimmten Thema, Olympiaden, Wettbewerbe und Preisausschreiben. Seit drei Jahren arbeitet z. B. im Haus der Gewerkschaften in Moskau ein Jugendklub, der von der Abteilung Rechtspropaganda des Ministeriums der Justiz der UdSSR und der Zeitschrift „Mensch 269;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 269 (NJ DDR 1974, S. 269) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 269 (NJ DDR 1974, S. 269)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfahren durch eine Reihe von Feindorganisationen, Sympathisanten und auch offiziellen staatlichen Einrichtungen der wie die Ständige Vertretung der irr der das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen ,v die Ständige Vertretung . in der in der akkreditieiÄoannalisten westlicher MassennWlen weitere westlich Massenmedien iiÄiJwBozialistischer Botschaften, Staaten inEel weiterefstatliche Einrichtungen der sonstige Parteien, Organisationen, Einrichtungen und Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin. Die sozialistische Staatsmacht unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei - Grundfragen der sozialistischen Revolution Einheit, Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme von der Linie dea Staatssicherheit realisiert. Bei der Durchführung der Durchsuchung und Beschlagnahme ist wie bei allen anderen Beweisführungsmaßnahmen die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Beweisführung bilden eine untrennbare Einheit. Das sozialistische Strafverfahrensrecht enthält verbindliche Vorschriften über die im Strafverfahren zulässigen Beweismittel, die Art und Weise ihrer Erzielung st: vveiter zu sichern. Die Möglichkeiten der ungsarbeit zur Informationsos-winnunq über tisen-operativ bedeutsame Sachverhalte und Personen wurden unpassender ausgeschöpft.

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