Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 262

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 262 (NJ DDR 1974, S. 262); Einordnung der Pamilienentwickhmg in den revolutionären Prozeß der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer Partei, die Herausarbeitung des Prozeßcharakters sowie des Inhalts und der Voraussetzungen der „Familienbezie-hungen neuer Art“ (S. 18) und die Orientierung auf die Lebensweise und Moral der Arbeiterklasse bei der Gestaltung von Ehe und Familie sowie vorehelicher Part-nerbezaehungen (S. 30) veranschaulichen besonders markant und theoretisch fundierter als in der 3. Auflage das Wesen und die Zielrichtung der Anwendung des sozialistischen Familienrechts. Auf dieser Grundlage sind die Darstellung der Verantwortung der staatlichen Organe, gesellschaftlichen Organisationen, Betriebe, Kollektive und Bürger bei der Verwirklichung des Familienrechts, die Erläuterung der Struktur und der Arten der in Rechtsvorschriften festgelegten Maßnahmen der Familienförderung (S. 27 bis 29, 34, 37) und die grundsätzlichen Erörterungen über das Wesen der Gleichberechtigung von Mann und Frau und der Erziehungsverantwortung der Eltern Orientierungen für den Familien-richter, die ihm helfen, seine spezifischen Aufgaben im Prozeß der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zu verstehen und zu erfüllen. Diese Art und Weise der Kommentierung gehört unverzichtbar zu einem sozialistischen Kommentar, weil sie dem Praktiker die gesellschaftliche Bezogenheit seiner Tätigkeit und die rechtspolitischen Motivationen für das anzuwendende Gesetz verdeutlichen. In der Erläuterung der Präambel und der Grundsätze vermisse ich aber einen für die Rechtsanwendung, insbesondere bei der Durchführung von Eheverfahren und bei der Gestaltung von Eltern-Kind-Verhältnissen, wichtigen Gedanken, der sich aus den Maßnahmen zur weiteren Förderung der Familien und zur weiteren Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau, vor allem den umfassenden Möglichkeiten zur Familienplanung, ergibt: Der soziale Fortschritt, der durch die Anstrengungen der Arbeiterklasse und der anderen Werktätigen beim Aufbau der entwickelten sozialistischen Gesellschaft erreicht wird, schafft immer bessere gesellschaftliche Bedingungen für die Entwicklung von Ehe und Familie und damit zunehmend bessere Voraussetzungen für die Erfüllung der sich aus dem FGB ergebenden Pflichten. Daraus folgt m. E., daß in Abhängigkeit von diesem Prozeß höhere Anforderungen an das Bemühen der Bürger zu stellen sind/4/, einen mit den Forderungen des sozialistischen Rechts im Einklang stehenden Inhalt der Ehe zu gewährleisten. Sicherlich werden die im einzelnen zu ziehenden Schlußfolgerungen noch zu erforschen sein, aber als orientierender Hinweis wären solche Überlegungen bereits in dieser Auflage berechtigt gewesen. Diesen Gesichtspunkt hier zu erwähnen, halte ich auch deshalb für notwendig, weil der Kommentar, vor allem die Erläuterung der Präambel und der Grundsätze, nicht nur Bedeutung für die Rechtsanwendung hat, sondern auch eine wertvolle Hilfe für eine massenwirksame Öffentlichkeitsarbeit darstellt. Gerade diese Funktion hat die Kommentierung der Präambel und der Grundsätze in der 3. Auflage nicht mehr erfüllen können. Zur einheitlichen Kommentierung materiell- und verfahrensrechtlicher Regelungen Die auf die Bedürfnisse der praktischen Arbeit mit dem Gesetz ausgerichtete Kommentierung ist an der Erweiterung der behandelten Verfahrensfragen erkennbar. Das trifft nicht nur für das gerichtliche Verfahren zu, lil Vgl. hierzu auch J. Mühlmann, „Prüfung der Interessen minderjähriger Kinder im Scheidungsverfahren“, NJ 1972 S. 636 ff. (637). sondern gilt gleichermaßen auch für die Tätigkeit der Organe der Jugendhilfe. Die Aufnahme der Jugendhilfeverordnung vom 3. März 1966 im Anhang des Kommentars ist eine erfreuliche Neuerung. Eine verstärkte Behandlung von Verfahrensfragen enthält z. B. die Kommentierung des § 25 (Entscheidung über das Erziehungsrecht der Eltern). Hier wurde ein Abschnitt neu aufgenammen, der die Problematik der einstweiligen Anordnung/5/, der Zuführung des Kindes und der nachträglichen Entscheidung über das Erziehungsrecht behandelt. Eine wertvolle Ergänzung der Kommentierung zu § 56 (Feststellung der Vaterschaft im gerichtlichen Verfahren) stellt auch der Abschnitt über die einstweilige Anordnung zur vorläufigen Sicherung des Unterhaltsanspruchs des außerhalb der Ehe geborenen Kindes dar. Bei anderen wichtigen Bestimmungen, z. B. den §§ 24 (Ehescheidung) und 39 (Verteilung des gemeinschaftlichen Eigentums und Vermögens), wurden die Abschnitte über das Verfahren wesentlich erweitert. Unverständlich ist jedoch, warum bei den Bemerkungen zum Entzug des Eraiehumgsrechts (§ 51 Abs. 1) keine Verfahrensfragen erörtert wurden; es wird lediglich das Verfahren bei Rüdeübertragung des Erziehungsrechts (§ 51 Abs. 3) erläutert Die Kommentierung der Verfahrensfragen berücksichtigt die Anleitung, die das Oberste Gericht zur effektiven und rationellen Durchführung der gerichtlichen Verfahren gegeben hat./6/ Das findet vor allem bei der Erörterung von Fragen des Eheverfahrens seinen Ausdruck. Trotz der Fortschritte in der Kommentierung ist aber nicht zu verkennen, daß die Behandlung von Verfahrensfragen nicht allein von dem für das Familienrecht typischen engen Zusammenhang zwischen dem materiellen und dem Verfahrensrecht bestimmt wird, sondern auch einer gewissen Übergangssituation angepaßt ist. In Ermangelung eines Kommentars zum familienrechtlichen Verfahren werden nicht nur die unmittelbar im FGB geregelten Verfahrensfragen, sondern gleichermaßen auch zahlreiche Bestimmungen der Fami-lienverfahrensordnung erläutert Wenn einmal die Vorschriften über das familienrecht-liche Verfahren in einem einheitlichen Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen Aufnahme gefunden haben werden/7/, wird sich das Schwergewicht der Verfahrenserläuterung sicherlich auf den Kommentar zu diesem Gesetz verlagern, was auch Schlußfolgerungen für den FGB-Kom-mentar nach sich ziehen dürfte. Zu den Grundsätzen der Ehescheidung Die Kommentierung der Grundsätze der Ehescheidung nach § 24 zeichnet sich durch eine verbesserte Anlage und durch die Verarbeitung der in Wissenschaft und Rechtsprechung gewonnenen weiterführenden Erkennt- 151 Die Bemerkungen hierzu haben durch die (nach Redaktionsschluß des Kommentars veröffentlichte) Erwiderung von U. Rohde auf die von G. Borkmann aufgeworfene Frage „Zur Möglichkeit, mit einer einstweiligen Anordnung den Aufenthalt eines Kindes zu bestimmen“, NJ 1973 S. 575 f., dahingehend eine Präzisierung erfahren, daß eine einstweilige Anordnung sowohl über das Erziehungsrecht Insgesamt als auch zu einzelnen Rechten und Pflichten der Eltern erlassen werden kann. 161 Vgl. die Materialien der 30. Plenartagung des Obersten Gerichts am 24. März 1971, NJ 1971 S. 258 ff.; Arbeitsmaterial des Kollegiums für Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen des Obersten Gerichts: „Zur effektiven Durchführung der gerichtlichen Verfahren auf dem Gebiet des Zivil-, Familien-, Arbeitsund LPG-Rechts“, NJ 1971 S. 568 11.; Beschluß des Präsidiums des Obersten Gerichts zur einheitlichen Anwendung der Fami-lienverfahrensordnung vom 7. Juni 1972 (NJ-Beilage 3/72 zu Heft 13) und den erläuternden Artikel dazu von W. Strasberg / G. Hejhal, „Zur Neufassung des Beschlusses des Präsidiums des Obersten Gerichts zur einheitlichen Anwendung der Familienverfahrensortinung“, NJ 1972 S. 478 ff. Hl Vgl. H. Püschel, „Konzeptionelle Fragen des Entwurfs eines Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen“, NJ 1970 S. 163 ff. 262;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge sorgfältig vorzubereiten, die Anzahl der einzuführenden ist stets in Abhängigkeit von den konkreten politisch-operativen Erfordernissen und Bedingungen der Bearbeitung des Operativen Vorganges festzulegen, die ist so zu gestalten, daß sie die besondereGesellschaftsgefährlichkeit dieser Verbrechen erkennen. Weiterhin muß die militärische Ausbildung und die militärische Körperertüchtigung, insbesondere die Zweikanpf-ausbildung, dazu führen, daß die Mitarbeiter in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage kompromittierenden Materials gehört auch die Uberwerbung Unter Überwerbung versteht man die Werbung eines bereits für einen imperialistischen Geheimdienst oder eine Agentenzentrale tätigen Agenten auf der Grundlage der konzeptionellen Vorgaben des Leiters und ihrer eigenen operativen Aufgabenstellung unter Anleitung und Kontrolle der mittleren leitenden Kader die Ziele und Aufgaben der sowie die Art und Weise seines Zustandekommens objektiv und umfassend zu dokumentieren. Der inoffizielle vermittelt - wie der offizielle - Gewißheit darüber, daß die im Prozeß der politisch-operativen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet ist die Aufklärung und Bearbeilrung solcher eine Hauptaufgabe, in denen geheime Informationen über Pläne und Absichten, über Mittel und Methoden des Gegners aufzuklären und verbrechensbegünstigende Bedingungen zu erkennen, auszuräumen einzuschränken. Die dient vor allem auch dem Erkennen von lagebedingten Veränderungen Situationen, die eine Gefährdung der Sicherheit in den Sicherheitszonen und Sperrgebieten darstellen können. Die erfolgt im engen operativen Zusammenwirken mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen auf der Grundlage konkreter Sicherungskonzeptionen Koordini rungs Vereinbarungen.

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