Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 261

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 261 (NJ DDR 1974, S. 261); Gesamtbelangen zu einem zentralen Kriterium der Bewertung. Vorsätzlich handelt auch derjenige, der zwar die Verwirklichung der im gesetzlichen Tatbestand bezeichneten Tat nicht anstrebt, sich jedoch bei seiner Entscheidung zum Handeln bewußt damit abf indet, daß er diese Tat verwirklichen könnte (§ 6 Abs. 2 StGB). Bei mißbräuchlicher Ausnutzung von Entscheidungsund Verfügungsbeiugnissen ist in einer Reihe von Fällen die Entscheidung darüber, ob bedingt vorsätzliches Handeln im Hinblick auf die Verursachung eines bedeutenden wirtschaftlichen Schadens vorliegt, gleichbedeutend mit der Bejahung oder Verneinung von strafrechtlicher Schuld überhaupt. Das unterstreicht die große Bedeutung einer exakten Bestimmung der typischen Konstellationen vor allem bedingt vorsätzlicher Schuld bei wirtschaftlichen Fehlentscheidungen. Die Form des bedingten Vorsatzes enthält im wesentlichen das subjektive Sichabfinden mit der Herbeiführung voraussehbarer Schäden und der Verwirklichung eines Straftatbestandes zum Entscheidungszeitpunkt. Der Täter findet sich also um der Erreichung seines Hauptzieles willen in den Fällen des bedingten Vorsatzes auch mit dem möglichen Eintritt der nicht angestrebten Folgen ab. Er ist also mit dem möglichen Eintritt der Folgen einverstanden. Der bewußt leichtfertig (fahrlässig i. S. des § 7 StGB) handelnde Täter dagegen entscheidet sich deshalb zur Tat, weil er mit der Vermeidung der Folgen rechnete. Diese psychischen Beziehungen drücken eine unterschiedliche subjektive Haltung zu den Folgen, dem wirtschaftlichen Schaden, aus und sind bei der Bestimmung des bedingten Vorsatzes zu berücksichtigen. Daraus folgt, daß eine auf objektiven Elementen basierende Charakterisierung des bedingten Vorsatzes nur möglich ist, wenn bei dem Täter eine Grundelemente vorsätzlicher Schuld enthaltende negative Erfolgsbeziehung zwischen Handlung und negativem Ergebnis gegeben ist. Die negative Erfolgsbezietoung ergibt sich aus einer Reihe von Einzelelementen und umfaßt insbesondere: die Spezifik der Handlung in ihrer räumlichen und zeitlichen Wirkung, das Erkenntnisvermögen des Täters (einschließlich der Erkenntnis der möglichen und wahrscheinlichen Folgen), das Wesen und den Charakter der dominierenden Zielstellung, persönlichkeitsspezifische und situative Komponenten der Entscheidung zur Handlung./!)/ Aussagefähige Kriterien für ein strafrechtlich relevantes bedingt vorsätzliches Herbeiführen wirtschaftlicher Schäden sind zu gewinnen, wenn eine absolut mangelhafte Entscheidungsvorbereitung und eine darauf basierende adäquate Handlung festgestellt wird, eine als verantwortungslos zu charakterisierende Nutzen-Schaden-Rechnung (Wenn-Dann-Folge) erfolgte, eine als verantwortungslos zu charakterisierende Dominanz persönlicher, betrieblicher oder anderer Ziele gegeben war, eine als verantwortungslos zu charakterisierende Überschätzung eigener Fähigkeiten vorlag, ohne daß sachadäquate Informationen amgestrebt wurden, eine als verantwortungslos zu charakterisierende Haltung erkannten Risikobedingungen gegenüber festgestellt wird und auf Grund dieser Faktoren wirtschaftliche Schäden in bedeutendem Umfang eintreten, die voraussehbar waren und akzeptiert bzw. pflichtwidrig nicht vorausgesehen wurden, obwohl es dem Täter möglich und von ihm zu erwarten war, daß er diese voraussieht. * Die Realisierung der Grundsätze der strafrechtlichen Verantwortlichkeit wird letztlich erst dann gesellschaftlich wirksam, wenn sie in den gesamten Komplex der verschiedenen Formen rechtlicher Verantwortlichkeit für wirtschaftliche Fehlleistungen edngeordnet ist. Auf diese Problematik kann hier aber nicht eingegangen werden. 191 Vgl. Dettenbom / Schröder / Seidel, a. a. O. JUTTA MÜHLMANN, Oberrichter am Bezirksgericht Leipzig Bemerkungen zur 4. Auflage des FGB-Kommentars Die von Möller/Janke ausgedrückte Hoffnung, daß etwa alle drei Jahre eine dem neuesten Stand der Rechtswissenschaft und Praxis entsprechende Neuauflage des FGB-Kommentars erscheinen möge/1/, ist vom Herausgeber, dem Ministerium der Justiz, mit der im vergangenen Jahr vorgelegten 4. Auflage/2/ zur Freude der zahlreichen Nutzer des Kommentars erfüllt worden. Das Verfasserkollektiv hatte eine anspruchsvolle Aufgabe zu lösen: Es galt, die vielen weiterführenden Erkenntnisse und Ergebnisse, die Wissenschaft und Praxis zu den Problemen der Familie und des Familienrechts auf der Grundlage des weit in die Zukunft weisenden sozialpolitischen Programms des VIII. Parteitages der SED und der zu seiner Verwirklichung erlassenen Rechtsvorschriften erarbeitet haben, in einer den In- tv Vgl. H.-J. Möller J, G. Janke, „Bemerkungen zur 3. Auflage des FGB-Kommentars“, NJ 1971 S. 574 ff. (577). 121 Das Famiüenrecht der DDR Kommentar zum FGB und zum EGFGB . Herausgegeben vom Ministerium der Justiz, Staatsverlag der DDR, 4. Auflage, Berlin 1973, 552 Selten; Preis: 15 M. Alle Seitenangaben Im Text beziehen sich auf diese Auflage des Kommentars. halt des Kommentars prägenden Weise auszuwerten und umzusetzen. Dieses Erfordernis war mit dem Bemühen zu verbinden, den Kommentar auch methodisch weiter zu profilieren. Obwohl bereits in der 3. Auflage die ursprüngliche Kennzeichnung als „Lehrkammentar“ aufgegeben wurde, sollte die 4. Auflage daran gemessen werden, bb der Kommentar diesen Charakter endgültig verloren hat und nunmehr im Verhältnis zum Lehrbuch des Familienrechts/3/ eine völlig eigenständige, vor allem der Praxis der Rechtsanwendung dienende Rolle spielt Aus der Sicht eines Familienrichters lassen sich hierzu folgende Feststellungen treffen: Zur Präambel und zu den Grundsätzen des FGB Besonders deutlich kommt der Zuwachs an Erkenntnissen zu grundlegenden Problemen der Familie und des Familienrechts in der Kommentierung der Präambel und der Grundsätze des FGB zum Ausdruck. Die 1.31 Autorenkollektiv unter Leitung von Prof. Dr. A. Grandke, Familienrecht, Lehrbuch, Berlin 1972. 261;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 261 (NJ DDR 1974, S. 261) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 261 (NJ DDR 1974, S. 261)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich seinFormelle, gleichgültige, politisch unkluge, undifferenzierte, letztlich ungesetzliche Entscheidungen darf es nicht geben. Immer wieder muß gerade die hohe politische Bedeutung der strikten Einhaltung der Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Ermittlungsverfahren Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Wissenschaftskonzeption für die perspektivische Entwicklung profilbestimmender Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit an der Hochschule Staatssicherheit nach dem Parteitag der Partei , Dietz Verlag, Berlin Erich Honecker, Die Aufgaben der Parteiorganisationen bei der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der - Referat auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlich-negativer Aktivitäten gewährleisten. Biese Informationen können nur auf inoffiziellem Wege erarbeitet wer- den, weil der Feind seine Angriffe konspirativ vorträgt.

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