Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 259

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 259 (NJ DDR 1974, S. 259); tig erörtert werden, wenn festgestellt wird, ob die wirtschaftlichen Schäden infolge eines Mißbrauchs von Entscheidungsbefugnissen herbeigeführt wurden. Die inhaltliche Bestimmung des wirtschaftlichen Entschei-dungsmißbrauchs muß an den objektiven Forderungen der Ökonomie, der Leitung und des individuellen Leistungsvermögens bei der Bewältigung dieses Prozesses orientiert sein. Damit wird der Bereich individueller Pflichten erfaßt und werden Art sowie Maß von Verantwortung und Verantwortlichkeit des einzelnen für das Verursachen wirtschaftlicher Nachteile und Fehlleistungen bestimmt. Die u. a. von den ökonomischen Gesetzmäßigkeiten gestellten objektiven Anforderungen an die Qualität der Leitungs- und Entscheidungsarbeit, die an die Person des Handelnden zu richtenden Leistungjsanforderungen und die zu verlangenden Leistungsbereitscbaften sowie die entsprechend der Konkretheit der Entscheidungs-Situation notwendigen Handlungs- und Initiativbereitschaften sind Orientierungspunkte, die einer spezifisch inhaltlich-sozialen Betrachtung und Wertung bedürfen; sie bestimmen die objektiven Maßstäbe und Erfordernisse wirtschaftlicher Leitungs- und Entscheidungstätigkeit In der sozialistischen Gesellschaft ist die Verantwortung des Menschen die entscheidende Ausgangsfrage für die Prüfung und Feststellung von Verantwortlichkeit und Schuld. Die Verantwortung des Menschen in und vor der sozialistischen Gesellschaft das „Maß der staatsbürgerlichen und persönlichen Verantwortung des Menschen wird bestimmt durch die Rolle, die er in der Gesellschaft spielt bei der Leitung der Geschehnisse, durch die Stufe seiner möglichen Einwirkung auf sie, durch die Grenzen der persönlichen Freiheit das heißt dadurch, vor welche Wahl der Mensch gestellt wurde, in welchem Maße er die Folgen solcher Handlungen, an denen er sich beteiligte, erkannt hat oder erkennen konnte“ ./6/ Von einer solchen marxistisch-leninistischen Grundposition her sind die um Verantwortung und Schuld des Menschen für eine konkrete Handlung gruppierten Fragen zu beantworten. Für den Bereich der Volkswirtschaft sind die ökonomischen Gesetzmäßigkeiten der entwickelten sozialistischen Gesellschaft entscheidende Ausgangspunkte, um das soziale Anforderungsniveau an die Leitungs- und Entscheidungsarbeit und damit die Verantwortung konkret zu bestimmen. Auf der Grundlage des gesellschaftlichen Eigentums an den Produktionsmitteln setzen das ökonomische Grundgesetz des Sozialismus und die daraus folgende vom VIII. Parteitag der SED formulierte Hauptaufgabe die Maßstäbe für die grundlegenden wirtschaftlichen, wirtschaftspolitischen und gesellschaftlichen Zielstellungen sowie für die Mittel und Methoden, mit denen sie zu erreichen sind. In diesem Prozeß kommt es darauf an, die schöpferischen Kräfte der Menschen allseitig zu entfalten. Die dazu erforderlichen materiellen Bedingungen werden im gesellschaftlichen Reproduktionsprozeß geschaffen. Die Intensivierung der gesellschaftlichem Produktion setzt eine wachsende Effektivität der menschlichen Arbeit und den rationellen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Fonds, Maschinen, Anlagen und Materialien voraus. Damit stellt sich das von Marx formulierte Gesetz der Ökonomie der Zeit/7/ als Grunderfor-demis sozialistischer Wirtschaftstätigkeit dar. Das öko- /6/ Schischkin / Schwarzmann, Das XX. Jahrhundert und die moralischen Werte der Menschheit, Moskau 1968, S. 264 (russ.), zitiert nach: Römer, Moralische Verantwortung und sozialistisches Verantwortungsbewußtsein, Berlin 1973, S. 38. nt Vgl. Marx, Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie (Rohentwurf), Berlin 1953, S. 89. nomische Grundgesetz wird wesentlich über die Einsparung von lebendiger und vergegenständlichter Arbeit und die Steigerung des Wirkungsgrades der gesellschaftlichen Arbeit realisiert. In der sozialistischen Gesellschaft erfährt das Gesetz der Ökonomie der Zeit eine spezifische Konkretisierung im sozialistischen Sparsamkeitsprinzip. Dieses Prinzip ist ein entscheidender Ausgangspunkt bei der Bestimmung des Anforderungsniveaus an jede wirtschaftliche Entscheidungs- und Leitungsarbeit. Es ist auch aus der Sicht des vom einzelnen zu erbringenden, nicht zu unterschreitenden Mindestmaßes an soczialer Leistung bei wirtschaftlichen Entscheidungen bedeutsam. Diese Grundaussage gilt auch für die Durchsetzung des Gesetzes der planmäßigen proportionalen Entwicklung der Volkswirtschaft sowie für die auf gegenseitigem Vertrauen beruhende und den höchsten gesellschaftlichen Nutzen anstrebende wirtschaftliche Zusammenarbeit der Betriebe und Kombinate untereinander sowie mit den wirtschaftsleitenden Organen des sozialistischen Staates. Die Beziehung zwischen den ökonomischen Gesetzen des Sozialismus und den Aufgaben des sozialistischen Staates besteht m. E. also dem Wesen nach darin, die ökonomischen Gesetze mit den politischen Mitteln des sozialistischen Staates bewußt zu verwirklichen und die Dialektik von gesellschaftlicher Produktion und gesellschaftlicher Bedürfnisbefriedigung im Sinne der vom VIII. Parteitag beschlossenen Hauptaufgabe zum Ausgangspunkt jeder Leitungs- und Planungstätigkeit zu nehmen. Die der Erfüllung der Hauptaufgabe dienende Leitungs- und Planungstätigkeit ist auch mit den Mitteln des sozialistischen Strafrechts vor kriminellen Angriffen zu schützen. Ausgehend vom ökonomischen Grundgesetz, der vom VIII. Parteitag gestellten Hauptaufgabe und den weiteren ökonomischen Gesetzmäßigkeiten, sind diejenigen Verhaltensmaximen im volkswirtschaftlichen Bereich zu umgrenzen, deren schuldhafte Verletzung die Gesellschaftsgefährlichkeit bzw. Geselischaftswidrig-keit wirtschaftlich relevanter Handlungen objektiv bestimmen. Zar Bestimmung der Rechtspflichten der Wirtschaftsfunktionäre Die bloße Bezugnahme auf die genannten Gesetzmäßigkeiten reicht zur Bestimmung der geforderten Verhaltensmaximen nicht aus. Es muß vielmehr untersucht werden, welche Schlußfolgerungen im jeweiligen Verantwortungsbereich aus diesen Gesetzmäßigkeiten zu ziehen sind. In grundlegenden gesetzlichen Bestimmungen, die die rechtlichen Anforderungen an den jeweiligen Adressaten (Wirtschaftsfunktionär) kennzeichnen, sind spezifische Rechte und Pflichten enthalten. Damit werden ökonomische Notwendigkeiten in den Rang von Rechtspflichten erhaben, wie sie aus der Sicht des § 9 StGB für das sozialistische Strafrecht bedeutsam sind. Diese Transformation ökonomischer Erfordernisse in individuelle Rechte und Pflichten für bestimmte Adressaten erfolgt nicht direkt und wird in der Wirtschaftstätigkeit oft über mehrere Zwischenglieder vermittelt. In jedem Rail ist aber zu beachten, daß immer dann, wenn die ökonomischen Entscheidungen unmittelbar auf die Entwicklung der Volkswirtschaft oder wichtiger Bereiche zurückwirken, auch die gesetzlich fixierten Entscheidungsrechte und -pflichten für den einzelnen ein höheres Maß an Allgemeinheit besitzen. Rechtsakte, die die grundlegenden Rechte und Pflichten der selbständig wirtschaftendem Einheiten und damit wesentlich die der Wirtschaftsfunktionäre dieser soziaiisti- 259;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 259 (NJ DDR 1974, S. 259) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 259 (NJ DDR 1974, S. 259)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Mittel und Methoden der Untersuchungsarbeit dazu beizutragen, feindliche Zentren uod Kräfte zu verunsichern, Widersprüche beim Gegner aufzuspüren und zu nähren.

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