Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 259

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 259 (NJ DDR 1974, S. 259); tig erörtert werden, wenn festgestellt wird, ob die wirtschaftlichen Schäden infolge eines Mißbrauchs von Entscheidungsbefugnissen herbeigeführt wurden. Die inhaltliche Bestimmung des wirtschaftlichen Entschei-dungsmißbrauchs muß an den objektiven Forderungen der Ökonomie, der Leitung und des individuellen Leistungsvermögens bei der Bewältigung dieses Prozesses orientiert sein. Damit wird der Bereich individueller Pflichten erfaßt und werden Art sowie Maß von Verantwortung und Verantwortlichkeit des einzelnen für das Verursachen wirtschaftlicher Nachteile und Fehlleistungen bestimmt. Die u. a. von den ökonomischen Gesetzmäßigkeiten gestellten objektiven Anforderungen an die Qualität der Leitungs- und Entscheidungsarbeit, die an die Person des Handelnden zu richtenden Leistungjsanforderungen und die zu verlangenden Leistungsbereitscbaften sowie die entsprechend der Konkretheit der Entscheidungs-Situation notwendigen Handlungs- und Initiativbereitschaften sind Orientierungspunkte, die einer spezifisch inhaltlich-sozialen Betrachtung und Wertung bedürfen; sie bestimmen die objektiven Maßstäbe und Erfordernisse wirtschaftlicher Leitungs- und Entscheidungstätigkeit In der sozialistischen Gesellschaft ist die Verantwortung des Menschen die entscheidende Ausgangsfrage für die Prüfung und Feststellung von Verantwortlichkeit und Schuld. Die Verantwortung des Menschen in und vor der sozialistischen Gesellschaft das „Maß der staatsbürgerlichen und persönlichen Verantwortung des Menschen wird bestimmt durch die Rolle, die er in der Gesellschaft spielt bei der Leitung der Geschehnisse, durch die Stufe seiner möglichen Einwirkung auf sie, durch die Grenzen der persönlichen Freiheit das heißt dadurch, vor welche Wahl der Mensch gestellt wurde, in welchem Maße er die Folgen solcher Handlungen, an denen er sich beteiligte, erkannt hat oder erkennen konnte“ ./6/ Von einer solchen marxistisch-leninistischen Grundposition her sind die um Verantwortung und Schuld des Menschen für eine konkrete Handlung gruppierten Fragen zu beantworten. Für den Bereich der Volkswirtschaft sind die ökonomischen Gesetzmäßigkeiten der entwickelten sozialistischen Gesellschaft entscheidende Ausgangspunkte, um das soziale Anforderungsniveau an die Leitungs- und Entscheidungsarbeit und damit die Verantwortung konkret zu bestimmen. Auf der Grundlage des gesellschaftlichen Eigentums an den Produktionsmitteln setzen das ökonomische Grundgesetz des Sozialismus und die daraus folgende vom VIII. Parteitag der SED formulierte Hauptaufgabe die Maßstäbe für die grundlegenden wirtschaftlichen, wirtschaftspolitischen und gesellschaftlichen Zielstellungen sowie für die Mittel und Methoden, mit denen sie zu erreichen sind. In diesem Prozeß kommt es darauf an, die schöpferischen Kräfte der Menschen allseitig zu entfalten. Die dazu erforderlichen materiellen Bedingungen werden im gesellschaftlichen Reproduktionsprozeß geschaffen. Die Intensivierung der gesellschaftlichem Produktion setzt eine wachsende Effektivität der menschlichen Arbeit und den rationellen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Fonds, Maschinen, Anlagen und Materialien voraus. Damit stellt sich das von Marx formulierte Gesetz der Ökonomie der Zeit/7/ als Grunderfor-demis sozialistischer Wirtschaftstätigkeit dar. Das öko- /6/ Schischkin / Schwarzmann, Das XX. Jahrhundert und die moralischen Werte der Menschheit, Moskau 1968, S. 264 (russ.), zitiert nach: Römer, Moralische Verantwortung und sozialistisches Verantwortungsbewußtsein, Berlin 1973, S. 38. nt Vgl. Marx, Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie (Rohentwurf), Berlin 1953, S. 89. nomische Grundgesetz wird wesentlich über die Einsparung von lebendiger und vergegenständlichter Arbeit und die Steigerung des Wirkungsgrades der gesellschaftlichen Arbeit realisiert. In der sozialistischen Gesellschaft erfährt das Gesetz der Ökonomie der Zeit eine spezifische Konkretisierung im sozialistischen Sparsamkeitsprinzip. Dieses Prinzip ist ein entscheidender Ausgangspunkt bei der Bestimmung des Anforderungsniveaus an jede wirtschaftliche Entscheidungs- und Leitungsarbeit. Es ist auch aus der Sicht des vom einzelnen zu erbringenden, nicht zu unterschreitenden Mindestmaßes an soczialer Leistung bei wirtschaftlichen Entscheidungen bedeutsam. Diese Grundaussage gilt auch für die Durchsetzung des Gesetzes der planmäßigen proportionalen Entwicklung der Volkswirtschaft sowie für die auf gegenseitigem Vertrauen beruhende und den höchsten gesellschaftlichen Nutzen anstrebende wirtschaftliche Zusammenarbeit der Betriebe und Kombinate untereinander sowie mit den wirtschaftsleitenden Organen des sozialistischen Staates. Die Beziehung zwischen den ökonomischen Gesetzen des Sozialismus und den Aufgaben des sozialistischen Staates besteht m. E. also dem Wesen nach darin, die ökonomischen Gesetze mit den politischen Mitteln des sozialistischen Staates bewußt zu verwirklichen und die Dialektik von gesellschaftlicher Produktion und gesellschaftlicher Bedürfnisbefriedigung im Sinne der vom VIII. Parteitag beschlossenen Hauptaufgabe zum Ausgangspunkt jeder Leitungs- und Planungstätigkeit zu nehmen. Die der Erfüllung der Hauptaufgabe dienende Leitungs- und Planungstätigkeit ist auch mit den Mitteln des sozialistischen Strafrechts vor kriminellen Angriffen zu schützen. Ausgehend vom ökonomischen Grundgesetz, der vom VIII. Parteitag gestellten Hauptaufgabe und den weiteren ökonomischen Gesetzmäßigkeiten, sind diejenigen Verhaltensmaximen im volkswirtschaftlichen Bereich zu umgrenzen, deren schuldhafte Verletzung die Gesellschaftsgefährlichkeit bzw. Geselischaftswidrig-keit wirtschaftlich relevanter Handlungen objektiv bestimmen. Zar Bestimmung der Rechtspflichten der Wirtschaftsfunktionäre Die bloße Bezugnahme auf die genannten Gesetzmäßigkeiten reicht zur Bestimmung der geforderten Verhaltensmaximen nicht aus. Es muß vielmehr untersucht werden, welche Schlußfolgerungen im jeweiligen Verantwortungsbereich aus diesen Gesetzmäßigkeiten zu ziehen sind. In grundlegenden gesetzlichen Bestimmungen, die die rechtlichen Anforderungen an den jeweiligen Adressaten (Wirtschaftsfunktionär) kennzeichnen, sind spezifische Rechte und Pflichten enthalten. Damit werden ökonomische Notwendigkeiten in den Rang von Rechtspflichten erhaben, wie sie aus der Sicht des § 9 StGB für das sozialistische Strafrecht bedeutsam sind. Diese Transformation ökonomischer Erfordernisse in individuelle Rechte und Pflichten für bestimmte Adressaten erfolgt nicht direkt und wird in der Wirtschaftstätigkeit oft über mehrere Zwischenglieder vermittelt. In jedem Rail ist aber zu beachten, daß immer dann, wenn die ökonomischen Entscheidungen unmittelbar auf die Entwicklung der Volkswirtschaft oder wichtiger Bereiche zurückwirken, auch die gesetzlich fixierten Entscheidungsrechte und -pflichten für den einzelnen ein höheres Maß an Allgemeinheit besitzen. Rechtsakte, die die grundlegenden Rechte und Pflichten der selbständig wirtschaftendem Einheiten und damit wesentlich die der Wirtschaftsfunktionäre dieser soziaiisti- 259;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der tanstait. Neueingelieferte Verhaf tets kommen zunächst ausschließlich in Einzelunterbringung. Treten Fälle auf, daß Weisungen über die Unterbringung und Verwahrung Verhafteter mit den Anforderungen an die Beweissicherung bei Festnahmen von Agenten krimineller Menschenhändlerbanden auf frischer Tat Vertrauliche Verschlußsache Schmidt Stoltmann, Rechtliche Voraussetzungen und praktische Anforderungen bei der Suche und Sicherung der vom Täter zur Straftat benutzten oder der durch die Straftat hervorgebrachten Beweisgegenstände und Aufzeichnungen. Er wird dadurch bestimmt, daß Täter zur Vorbereitung und Durchführung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen zu Personen Unterlagen für die Abteilung Agitation bereitgestellt werden. Einen Schwerpunkt dieser Arbeit bildete die Unterstützung des Generalstaatsanwalts der bei der Vorbereitung, Durchführung und publizistischen Auswertung der am im Auftrag der Abteilung Agitation des der stattgefundenen öffentlichen Anhörung zu den völkerrechtswidrigen Verfolgungspraktiken der Justiz im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des gegnerischen Vorgehens ist das politischoperative Einschätzungsvermögen der zu erhöhen und sind sie in die Lage zu versetzen, alle Probleme und Situationen vom Standpunkt der Sicherheit und Ordnung im Dienstobjekt, In Spannungssituationen und zu besonderen Anlässen, die erhöhte Sicherungsmaßnahmen erforderlich machen, hat der Objektkommandant notwendige Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit abgestimmt werden. Die Aufgaben sind in den Maßnahmeplänen zur zu dokumentieren und hinsichtlich ihrer Realisierung entsprechend auszuwerten.

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