Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 223

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 223 (NJ DDR 1974, S. 223); lern die oberste Maxime ihres Handelns und die Grundlage für ein erfolgreiches Wirken.“/12/ Das widerspiegelt sich in ihren Beschlüssen, der Organisation ihrer Durchführung und der Kontrolle ihrer Realisierung. Bei der Vorstellung der Kandidaten für die Kommunalwahlen und die Richterwahlen wird den Werktätigen die wechselseitige Bedingtheit von wirtschaftlichen Fragen und ihrer Lösung, Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit nähergebracht, werden wichtige Rechtsakte erläutert und gemeinsam Wege gesucht, um noch vorhandene Ursachen von Konflikten oder Rechtsverletzungen auszuräumen. Auch die Kandidaten nehmen bereits hier wichtige Erkenntnisse und Anregungen für ihre künftige Tätigkeit als Abgeordnete oder Richter mit Alle Werktätigen wirken auf diese Weise daran mit, den sozialistischen Alltag noch kulturvoller, reicher und sicherer zu machen. Die Richterwahlen 1974 sind so zugleich ein Beitrag zur weiteren Ausprägung der sozialistischen Demokratie. Wahl der Richter, Schöffen und Mitglieder der Schiedskommissionen Gewährleistung klassenmäßiger Rechtsanwendung Mit den Kommunalwahlen 1974 wird sich der Einfluß der Arbeiterklasse auf die Justizorgane und die Gewährleistung der Gesetzlichkeit Sicherheit und Ordnung verstärken. Die zahlenmäßige Stärkung der Zahl der Abgeordneten aus der Arbeiterklasse, insbesondere von Produktionsarbeitern, der Ausbau der Rechte der örtlichen Volksvertretungen, ihrer Organe und der Ab-geordneten/13/ sowie die sich aus § 48 des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe ergebenden Rechte und Pflichten eröffnen neue Möglichkeiten effektiver Machtausübung durch die Arbeiterklasse und ihre Verbündeten. Die Erhöhung des direkten Einflusses der Arbeiterklasse in den Volksvertretungen verdeutlicht den Auftrag, in Gestalt der Rechtsprechung sozialistische Staatsmacht auszuüben. Der Auftrag, der mit der Wahl entweder von der Volksvertretung oder unmittelbar von den Werktätigen in den Betrieben erteilt wird, vertieft sowohl bei den Kandidaten als auch in der Öffentlichkeit das Bewußtsein, daß Verwirklichung des sozialistischen Rechts, insbesondere die Rechtsanwendung in der Tätigkeit der Justizorgane, Verwirklichung der Politik der Arbeiterklasse ist. Insofern sind die Richterwahlen selbst eine Garantie der klassenmäßigen Rechtsanwendung. Sie ergänzen die grundsätzlichen Bestimmungen über die Aufgaben der Justiz, die Leitung der Rechtsprechung durch das Oberste Gericht, die Kontrolle der Rechtsprechung hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit der Staatspolitik durch das Ministerium der Justiz, über die persönlichen und fachlichen Anforderungen an die Richter, über die Unabhängigkeit der Richter, über ihre Rechenschaftspflicht und über die Gesetzlichkeitsaufsicht, die sämtlich gewährleisten, daß der im Recht ausgedrückte Wille der Arbeiterklasse entsprechend den konkreten gesellschaftlichen Bedingungen und Erfordernissen verwirklicht wird. Die Kreisgerichte entscheiden mehr als 90 Prozent aller erstinstanzlichen Verfahren in Zivil-, Familien-, Arbeitsrechts- und Strafsachen, die bei den staatlichen Gerichten anhängig werden. Allein diese Zahl, die die unmittelbare Beziehung der Kreisgerichte und ihrer Richter zu den Werktätigen ihres Territoriums veran- ra] F. Ebert, „Starke Volksvertretungen ln engem Kontakt zum Leben“, ln: Diskussionsreden auf der 11. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1973, S. 43. 03/ Vgl. P. Vertier, Bericht des Politbüros an die 11. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1973, S. 19. schaulicht, läßt erkennen, wie eng sich hier die Interessen der Bevölkerung im Territorium und die Tätigkeit der Kreisgerichte berühren. Das gleiche gilt für die Tätigkeit der Schiedskommissionen in den Wohngebieten der Städte, in den Gemeinden und den Produktionsgenossenschaften. Verwirklichung der Politik der Arbeiterklasse durch das Recht bedeutet vor allem, der Rechtsverwirklichung, insbesondere der Rechtsanwendung, die Beschlüsse der marxistisch-leninistischen Partei der Arbeiterklasse als der führenden Kraft der sozialistischen Gesellschaft zugrunde zu legen. Vermöge der Tatsache, daß die Partei der Arbeiterklasse über die einzig wissenschaftliche Weltanschauung, den Marxismus-Leninismus, verfügt, in der Lage ist, die objektiven gesellschaftlichen Gesetze zu erkennen, in ihren Beschlüssen die sich daraus ergebenden Aufgaben, Mittel und Wege zu formulieren und die gesamte Arbeiterklasse und mit ihr die ganze sozialistische Gesellschaft zur Lösung dieser Aufgaben zu führen, sind die Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse verbindliche Grundlagen jeder Rechtsanwendung. Das setzt bei den Richtern, Schöffen und Mitgliedern der gesellschaftlichen Gerichte einen festen Klassenstandpunkt und ein qualifiziertes Erkenntnisvermögen hinsichtlich des Inhalts des sozialistischen Rechts und der Anforderungen an seine Anwendung voraus. Das bezieht sich auf die Entwicklungsprozesse in der sozialistischen Gesellschaft, die Wirkungsbedingungen der objektiven gesellschaftlichen Gesetze und auch auf solche Dokumente wie Einschätzungen des Standes der Rechtsverwirklichung und des Kampfes gegen Rechtsverletzungen sowie auf ihre Schlußfolgerungen. Die Erkenntnisse werden den Richtern, Schöffen und Mitgliedern der gesellschaftlichen Gerichte durch die enge Verbindung mit den Werktätigen, ihren Kollektiven und Organisationen erleichtert und durch solche Leitungsakte wie Beschlüsse der Volksvertretungen, Richtlinien und Beschlüsse des Obersten Gerichts sowie die Rechtsmittel- und Kassationsrechtsprechung vermittelt. * Die Entscheidung der Volksvertretungen über die Richterkandidaten und Mitglieder der Schiedskommissionen, die unmittelbare Wahl der Schöffen durch die Werktätigen im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Kommunalwahlen sowie die in der Wahlvorbereitung geleisteten Beiträge zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtsordnung fügen sich ein in den besonders seit dem VIII. Parteitag der SED sich vollziehenden Prozeß der Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie. Die zu wählenden Richter, Schöffen und Mitglieder der Schiedskommissionen leisten hierzu wie die Wahlbewegung anschaulich zeigt selbst einen wichtigen Beitrag. Auch diese ihre Wirksamkeit ist ein Akt der Machtverwirklichung, die Wahrnehmung ihrer Verantwortung als künftige Richter, Schöffen und Mitglieder der Schiedskommissionen. Die Richterwahlen in der DDR erweisen sich immer sichtbarer als Bestandteil und Bedingung der Entwicklung der sozialistischen Demokratie, deren wachsende Ausstrahlungskraft auf die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtsordnung zurückwirkt. Der Hauptweg dazu ist, die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe zu befähigen, ihre Verantwortung bei der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, bei der Rechtserziehung der Bürger, bei der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung, bei der Vorbeugung von Rechtsverletzungen und bei der Erziehung von Rechtsverletzern noch wirksamer wahrzunehmen und so das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe mit Leben zu erfüllen. 223;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 223 (NJ DDR 1974, S. 223) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 223 (NJ DDR 1974, S. 223)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuehungshaft nicht erfüllt. Inhaftierten dürfen nur Beschränkungen auf erlegt werden, die für die Durchführung der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Frageund Antwortspiegel zur Person und persönlichen Problemen, Frageund Antwortspiegel zu täglichen Problemen in der Einkaufsscheine, Mitteilung über bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen.

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