Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 22

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 22 (NJ DDR 1974, S. 22); Zur rechtlichen Qualifikation von Straftaten Der 6. Abschnitt wird mit einer Einführung in die Theorie der rechtlichen Qualifikation von Straftaten eingeleitet. Die richtige rechtliche Qualifizierung der Straftat ist wie Kudrjawzew betont eine der wichtigsten Forderungen der Gesetzlichkeit im Strafverfahren (S. 475). Deshalb enthält dieses Kapitel eine kurzgefaßte, auf die Tätigkeit des Richters zugeschnittene Lehre vom Strafgesetz. Ausführlich werden die Fragen der Konkurrenzen sowie die Gründe und die Zulässigkeit einer veränderten rechtlichen Qualifikation behandelt (S. 502). Bei den methodischen Hinweisen zur Gestaltung des gerichtlichen Verfahrens bei verschiedenen Kategorien von Strafsachen konzentrieren sich die Verfasser ganz bewußt auf die Beantwortung prozessualer Fragen. Tatbestände des materiellen Strafrechts werden nur dort erläutert, wo sich bei ihrer Anwendung besondere Probleme ergeben haben. Fragen der Strafzumessung werden nur dann behandelt, wenn Hinweise auf Besonderheiten z. B. bei der Anwendung von Zusatzstrafen gegeben werden sollen. Dies soll an einigen Beispielen verdeutlicht werden: In den Kapiteln über Entwendungen sozialistischen Eigentums sowie über Wirtschafts- und Amtsdelikte. geht Michailowa (S. 505 ff.) vor Eillem auf die Fragen ein, die vom Gericht bei der Feststellung des verursachten Schadens und der konkreten Verantwortlichkeit jedes Täters, bei der Gewährleistung des Schadenersatzanspruchs, bei der richtigen Gesetzesanwendung hinsichtlich der Subjektvoraussetzungen bei Wirtschaftsund Amtsdelikten, bei der Anwendung bestimmter Zusatzstrafen und der Maßnahmen zur Vorbeugung dieser Straftaten zu beachten sind. B o r o d i n gibt den Gerichten Hinweise, wie in Verfahren über Tötungs- und Körperverletzungsdelikte eine wirksame, kulturvolle Hauptverhandlung gesichert werden kann (S. 546 ff.). Für die Verfahren wegen Diebstahls und Raubes d. h. Delikten, die häufig von jungen Menschen sowie Rückfälligen und Gruppentätern verübt werden fordert Jeraksin vor allem die genaue Feststellung aller Mittäter und aller von diesen begEmgenen Straftaten, die exakte Prüfung darüber, ob jugendliche Täter von Erwachsenen verleitet worden sind, die Feststellung des konkreten Tatbeitrags des einzelnen Mittäters bei Gruppendelikten sowie die stärkere Beachtung der zur Vorbeugung dieser Straftaten zu erlassenden besonderen Beschlüsse (S. 566 ff.). Für die Durchführung von Verfahren wegen Sexualstraftaten erläutert I g n a t o w die hier besonders komplizierten Probleme der Beweiswürdigung, der Einbeziehung von Sachverständigen, der Wahrung der Würde der Beteiligten bei der Durchführung der gerichtlichen Beweisaufnahme sowie einige Rechtsfragen, wie z. B. die Gewährleistung des Schutzes von Minderjährigen (S. 577 ff.). Probleme des Rowdytums erörtert Lubschew, wobei er auch auf die Abgrenzung zu Ordnungswidrigkeiten rowdyhaften Charakters eingeht (S. 592 ff., 715 ff.). * Diese Beispiele zeigen, daß die Verfasser des Handbuchs bestrebt sind, dem Richter eine konkrete Hilfe für die Durchführung der Verfahren in Strafsachen zu geben. Da sie sich auf bestimmte Themen, z. B. auf Besonderheiten der Untersuchung bestimmter Strafsachen, konzentrieren, gelingt es ihnen weitgehend, Wiederholungen zu vermeiden. Insgesamt vermittelt das Handbuch auch dem Juristen in der DDR viele wertvolle inhaltliche und methodische Anregungen. Aus dem Alltag des Rechtsstaats der Monopole Wie gefährliche Dschungel BRD-Kriminalität 1980 „Alarmzeichen'' weisen in eine Zukunft, in der bundesdeutsche Parks nachts „wie gefährliche Dschungel" daliegen, Versicherungsanstalten den Geschäftsleuten Einbruchsversicherungen verweigern werden, weil „das Risiko zu groß" ist, und Minderheiten in den Elendsvierteln der großen Städte der BRD blutige „Gruppenkämpfe" austragen. Ende dieses Jahrzehnts wird das Verbrechen in der BRD „nie gekannte Formen, ein bestürzendes Ausmaß" haben. Die Kriminalität wird sich im Vergleich zu 1970 verdoppeln und bei einigen Delikten sogar verdreifachen. Die Anzahl der Straftaten wird sich bis 1980 bei Mord und Totschlag von 3,91 auf 6,26, bei Raub von 21,5 auf 78,2 je 100 000 Einwohner erhöhen. Bei Einbruch in Geschäfte, Banken und Wohnungen wird die Häufigkeitszahl von 397 auf 993, bei Diebstahl von Gegenständen im Wert von mehr als 100 DM von 536,7 auf 813 ansteigen. Es ist voraussehbar, daß mehr und mehr USA-typische Formen der schweren Kriminalität wie Kidnapping, Flugzeugentführung, Geiselnahme und großangelegter Bankraub die Szene des Schreckens beherrschen werden. Erheblich vergrößern wird sich der Anteil der Rauschgiftsüchtigen an der Bilanz des Verbrechens. Dies sind Untersuchungsergebnisse einer Schrift im BRD-Verlag Gustav Lübbe, die unlängst von einem leitenden Kölner Kriminalbeamten vorgelegt wurde. Sie hat die Öffentlichkeit in der BRD stark geschockt und auch im bürgerlichen Blätterwald Unkenrufe ausgelöst. Denn die Zukunftsberechnungen des Kriminalisten sind nicht aus den Fingern gesogen; sie beruhen auf einem soliden Fundament; Er verdichtete die schon jetzt aus der offiziellen Kriminalstatistik ablesbaren Tendenzen zu einer Hochrechnung für das Jahr 1980. Wie unter den Bedingungen der Herrschaft des Schreckens Ende der siebziger Jahre ein gewöhnlicher Alltag der Ordnungshüter aussehen könnte, beschreibt der Kölner Kriminalchef so: Das Wirtschaftskommissariat verhafte Mitglieder einer Bande, die „gegen Provision und im Auftrag einer Schnellglasfirma'' systematisch Schaufensterscheiben von Läden und Kaufhäusern zerstören. Eine Gruppe von Beamten sei zum regelmäßigen Dienst als Zugbegleitpersonal für die U-Bahn bereitgestellt, um die Fahrgäste vor Raubüberfällen zu schützen. Und die Mordkommission befasse sich mit einer Schlägerei, bei der ein „Deutscher" durch Messerstiche ums Leben kam. Als Täter sei ein „Ausländer" aus jener Gruppe zu vermuten, d'ie in Köln „überwiegend in einem slumartigen Viertel im Norden“ lebt. Spätestens bei dieser letzten Vision wird allerdings der Pferdefuß der ganzen Schrift sichtbar. Für den Kölner Kripochef sind es nämlich vor allem „ungelöste Minderheitenprobleme" darunter die Konzentration von Kindern der sog. Gastarbeiter! , die potentiell die schwere Kriminalität in die Höhe treiben. Von diesem Ergebnis seines Forschens offenbar selbst überrascht, räumt der Autor ein, daß in der BRD die systematische Untersuchung der „eigentlichen Ursachen des Verbrechens" noch am Anfang stehe. So sieht er sich denn auch legitimiert, seine Fleißarbeit mit einem vagen Appell an die „Besinnung im gesellschaftlichen und politischen Raum“ zu krönen. Da endet also das Latein des Kölner Ordnungshüters verständlicherweise. Daß die Eskalation des Verbrechens in der BRD ihre Wurzeln im kapitalistischen System selbst hat, vermag der Autor nicht auszusprechen. Denn er hat noch ejne Beamtenkarriere vor sich, und die verbietet ihm, beim Hochrechnen gesellschaftspolitisch tiefer nachzudenken. Immerhin: Vordergründig hat er die Szene des Verbrechens gut ausgeleuchtet. Ha. Lei. 22;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 22 (NJ DDR 1974, S. 22) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 22 (NJ DDR 1974, S. 22)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Mohnhaupt, Die Bekämpfung der Lüge bei der Ver- nehmung des Beschuldigten Berlin, Humboldt-Universität, Sektion Kriminalistik, Diplomarbeit Tgbo- Muregger, Neubauer, Möglichkeiten, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen prinzipiell die gleichen Faktoren und Wirkungszusammenhänge aus dem Komplex der Ursachen und Bedingungen von Bedeutung sind wie für das Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß bei Sicherheitsdurchsuchungen eine Reihe von Beweismitteln den Betreffenden nicht abgenommen werden können. Der vorläufig Festgenommene darf nicht körperlich untersucht werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X