Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 211

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 211 (NJ DDR 1974, S. 211); Was die Änderung einer rechtskräftigen Regelung über die Verteilung des gemeinsamen Eigentums und Vermögens anbelangt, so sind bisher derartige Entscheidungen der Gerichte nicht bekannt. Im Lehrbuch des Familienrechts (Berlin 1972, S. 198) wird die Auffassung vertreten, daß der bisher erziehungsberechtigte Eltem-teil angehalten werden kann, zumindest die den persönlichen Bedürfnissen der Kinder dienenden Sachen, soweit sie nicht bereits in deren Eigentum stehen (vgl. hierzu Abschn. A IV Ziff. 14 der OG-Richtlinie Nr. 24 zur Aufhebung der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft der Ehegatten während und nach Beendigung der Ehe vom 22. März 1967 [GBl. II S. 180]), an den jetzigen Erziehungsberechtigten im Rahmen seiner elterlichen Versorgungspflicht (§§ 12, 19 FGB) herauszugeben. Dem dürfte zuzustimmen sein, soweit die Sachen ehemals zum gemeinsamen Eigentum der Eheleute gehört haben. Im jeweiligen Fall werden stets die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten gründlich und in ihrem gegenseitigen Zusammenhang abzuwägen sein, da es sich nur um eine Ausnahmeregelung handeln kann. H. L. Informationen Am 5. März 1974 nahm der Zentrale Wahlausschuß für die Leitung der Wahl der Direktoren, Richter und Schöffen der Kreisgerichte und der Mitglieder der Schiedskommissionen unter Vorsitz des Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrates und Ministers der Justiz, Heusinger, seine Arbeit auf. Das Wahlleitungsorgan, dem Mitglieder des Präsidiums des Nationalrates der Nationalen Front und des Bundesvorstandes des FDGB angehören, beriet die politische und organisatorische Vorbereitung der Wahl. Im Mittelpunkt der Wahlbewegung steht die weitere Durchführung der Beschlüsse des VIII. Parteitages der SED (vgl. hierzu Heusinger auf S. 189 ff. dieses Heftes). Zur Anleitung der Bezirks- und Kreiswahlbüros erließ der Zentrale Wahlausschuß eine Wahlanleitung und bestätigte die Zusammensetzung und Arbeitsweise des zentralen Wahlbüros. * Das Kollegium des Generalstaatsanwalts der DDR beriet am 28. Februar 1974 über die weitere Erhöhung der Wirksamkeit von Strafverfahren. Gegenstand der Diskussion waren Thesen zur differenzierten Ermittlung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Eigentumsdelikten. Auf der Grundlage von Untersuchungen wurden u. a. Vorschläge für eine genauere Bestimmung des Inhalts und des notwendigen Aufwandes der Ermittlungen unterbreitet. Sie sollen die Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane durch eine einheitliche zentrale Orientierung unterstützen. In der Beratung wurde festgelegt, die in den Thesen sowie die in der Diskussion gegebenen Hinweise in der Praxis weiter zu erproben. Neben den Mitgliedern des Kollegiums nahmen an der Tagung leitende Vertreter des Ministeriums der Justiz, des Ministeriums des Innern, des Obersten Gerichts, der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR und der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin teil. * In einer Arbeitstagung des Generalstaatsanwalts der DDR mit Staatsanwälten aus den Bezirken wurden am 22. Februar 1974 Probleme der sozialistischen Gesetzlichkeit im Bauwesen erörtert. Dabei wurde der enge Zusammenhang zwischen konsequenter Einhaltung der Gesetzlichkeit und der Sicherung und Erhöhung der Produktionsergebnisse betont. Während des Gedankenaustausches berichtete der Staatssekretär im Ministerium für Bauwesen, Martini, über gute Erfahrungen der Leiter der Kollektive bei der Erhöhung von Ordnung und Sicherheit. Die Einführung der Slobin-Methode (vgl. NJ 1974 S. 159 ff.) habe zu einer beträchtlichen Steigerung der Arbeitsproduktivität an den Taktstraßen und zugleich dazu beigetragen, Verletzungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes besser vorzubeugen. Gute Resultate bei der Vorbeugung von Rechtsverletzungen im Bauwesen seien auch in solchen Arbeitskollektiven erzielt worden, in denen der Kampf um Ordnung und Sicherheit, Disziplin und Gesetzlichkeit Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs ist. Rechtsprechung Strafrecht §§ 62 Abs. 3, 162 Abs. 1 Ziff. 4, 181 Abs. 1 Ziff. 4 StGB; OG-Beschluß zur Erhöhung der Wirksamkeit der Rechtsprechung bei Straftaten gegen das sozialistische Eigentum vom 3. Oktober 1973 (NJ-Beilage 6/73). 1. Die exakte Subsumtion einer Handlung unter den verletzten Tatbestand ist Voraussetzung für die richtige Bewertung der Schwere einer Straftat (hier: Unterlassen der Subsumtion unter § 162 Abs. 1 Ziff. 4 bzw. g 181 Abs. 1 Ziff. 4 StGB und unmittelbare Beurteilung der Straftat als Vergehen). 2. Die ausnahmsweise Anwendung der außergewöhnlichen Strafmilderung (§ 62 Abs. 3 StGB) ist bei hartnäk-kigen Rückfalltätern auch dann nicht möglich, wenn der verursachte Schaden relativ gering ist, der Täter aber durch sein Gesamtverhalten (hier: schlechte Arbeitsmoral, übermäßiger Alkoholgenuß) zu erkennen gibt, daß sich seine negative Grundhaltung zum sozialistischen und persönlichen Eigentum verfestigt hat. OG, Urteil vom 5. Dezember 1973 2 Zst 38/73. Der Angeklagte wurde im Mai 1969 wegen Eigentumsdelikten und anderer Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Wenige Monate nach der Haftentlassung wurde er erneut verurteilt, und zwar wegen Diebstahls von sozialistischem und persönlichem Eigentum zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Nach seiner Entlassung aus dem Strafvollzug im September 1972 wechselte er bereits viermal die Arbeitsstelle und zeigte eine unbefriedigende Arbeitsmoral. Im Juli 1973 entdeckte der Angeklagte am D.-See bei St. in einem Bootsschuppen Angelgeräte. Mit einer Eisenstange brach er den Schuppen auf und entwendete die Angelgeräte des Geschädigten T. im Werte von 180 M. Am 29. Juli 1973 entwendete der Angeklagte aus einem zur Zeit nicht bewohnten Haus der LPG St. ein Fenster mit Rahmen und einen Tag später eine Haustür. Die LPG wurde dadurch um 200 M geschädigt. Auf Grund dieses Sachverhalts wurde der Angeklagte wegen mehrfachen Diebstahls sozialistischen Eigentums und wegen Diebstahls persönlichen Eigentums (§§ 158, 161, 177, 180 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Ferner wurden Maßnahmen gemäß § 47 StGB festgelegt. 211;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 211 (NJ DDR 1974, S. 211) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 211 (NJ DDR 1974, S. 211)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit noch nicht die ihr zukommende Bedeutung beigemessen wird. Es wurden im Untersuchungszeitraum bis nur Anerkennungen gegenüber Verhafteten ausgesprochen, jedoch fast ausschließlich in den Untersuchungshaftanstalten der Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - die Gemeinsamen Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung des Ministeriums für Staats Sicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermitt-lungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe. ca., die im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß infolge der zielgerichteten feindlichen Einflußnahme bei der Mehrzahl der Verhafteten die Bereitschaft präsent ist, auf der Basis manifestierter feindlich-negativer Einstellungen unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit und in den Bezirksverwaltungen zu planen und vorzubereiten. Die materielle Ergänzung. Die materielle Ergänzung beinhaltet die Planung des materiellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten bestimmt. Grundlage der Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit im Interesse der Lösung uer Aufgaben des Strafverfahrens zu gestalten und durchzusetzen sind.

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