Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 2

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 2 (NJ DDR 1974, S. 2); Vertretungen und ihre Organe in der DDR vom 12. Juli 1973 (GBl. I S. 313) sowie die VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und WB vom 28. März 1973 (GBl. I S. 129). Damit erhielten die staatlichen Organe eine klare Orientierung, und der Staatsaufbau wurde auf der Grundlage des Leninschen Prinzips des demokratischen Zentralismus weiter vervollkommnet. Dieser Grundsatz wird auch für künftige Schritte, die wir zur ständigen Erhöhung der Verantwortung der Volksvertretungen von der Gemeindevertretung bis zur Volkskammer gehen werden, bestimmend sein. Im Mittelpunkt der Tätigkeit aller staatlichen Organe, so auch im kommunalen Bereich, steht nach wie vor die Erfüllung der vom VIII. Parteitag beschlossenen Hauptaufgabe. Sie wurde zum entscheidenden Betätigungsfeld erfolgreicher schöpferischer Arbeit und patriotischer Pflichterfüllung für Millionen Bürger unseres sozialistischen Staates und löste und löst vielfältige Aktivitäten und Ideen aus. Verwirklichung des Wohnungsbauprogramms Die örtlichen Volksvertretungen und Räte sind verpflichtet, der Erfüllung der Pläne größte Aufmerksamkeit zu widmen. Dabei sind die Erfahrungen bei der Realisierung der Volkswirtschaftspläne und bei der Anwendung des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe gründlich auszuwerten. Die Hauptaufgabe wird deshalb auch künftig und auf lange Zeit im Zentrum der Tätigkeit der örtlichen Volksvertretungen, ihrer Räte und Abgeordneten, jedes Leiters und Mitarbeiters stehen. Das heißt jedoch nicht, sich ausschließlich oder erstrangig um die Durchführung großer Investitionen und zentraler Planvorhaben zu kümmern. Die Hauptaufgabe verlangt vielmehr die Realisierung der Volkswirtschaftspläne und zentralen Beschlüsse in Verbindung mit vielgestaltigen Initiativen und Aktivitäten in Betrieben, Genossenschaften, Städten und Gemeinden. Eine so verstandene breite Erfüllung volkswirtschaftlicher und gesellschaftlicher Pläne garantiert zugleich Mittel zur ständigen Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen. Der absolute Schwerpunkt wird dabei die Verwirklichung des Wohnungsbauprogramms für die Jahre 1976 bis 1990 sein, das die 10. Tagung des Zentralkomitees beschloß. Dieses größte soziale und ökonomische Investitionsprogramm unserer Republik verlangt eine gründliche Vorbereitung und eine exakte Sicherung der materielle.! Voraussetzungen. Schritt für Schritt muß eine moderne leistungsfähige Wohnungsbauindustrie geschaffen werden. Das verlangt gleichzeitig die planmäßige proportionale Entwicklung der Baumaterialienindustrie sowie vieler Zulieferzweige. Das Wohnungsbauprogramm bis zum Jahre 1990 läßt sich aber nicht ausschließlich durch Neubauten lösen. Vielmehr geht es um die Einheit von Wohnungsbau, Modernisierung, Um- und Ausbau sowie Werterhaltung, verbunden mit klugen Lenkungsmaßnahmen bei der Wohnraumvergabe. Für jeden einzelnen dieser Bereiche gibt es gute, verallgemeinernswerte Erfahrungen. Sie gilt es in jedem Bezirk und Kreis der Ausarbeitung jener Konzeptionen zugrunde zu legen, die genau Aufschluß darüber geben müssen, wie dieses Programm auf der Grundlage der zentralen Vorgaben verwirklicht werden soll. Es ist für unseren sozialistischen Staat selbstverständlich, daß diese Konzeption gründlich mit der Bevölkerung, insbesondere aber mit der Arbeiterklasse, diskutiert wird. Eine Reihe von Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen haben bereits Beschlüsse zur Entwicklung des von ihnen geleiteten Bauwesens gefaßt. Sie ent- wickeln die Baubetriebe in ihrem Territorium, führen ihnen systematisch Schulabgänger zu und fördern Rationalisierungsmaßnahmen mit Hilfe anderer Betriebe ihres Kreises. Viele Räte der Kreise und Städte haben Voraussetzungen geschaffen, um die Initiative von Betrieben und Genossenschaften, privaten Hausbesitzern und jungen Eheleuten zum Um- und Ausbau von Wohnungen voll zu nutzen. Dazu zählt die Einrichtung von Bauaktivs in den Wohnbezirken genauso wie die Unterstützung der Tätigkeit ehrenamtlicher Projektierungs- oder Rekonstruktionsbüros, die unter Anleitung der Bauämter den Bürgern Hilfe und direkte Anleitung geben. Genauso wichtig sind weiterhin solche Maßnahmen wie die Schaffung von Verkaufsstellen für Baumaterialien mit einem entsprechenden Beratungsdienst durch den Baustoffhandel sowie der Aufbau von Reparaturstützpunkten für die Bevölkerung durch das Zusammenwirken der volkseigenen Betriebe, der VEB Gebäudewirtschaft bzw. VEB Kommunale Wohnungsverwaltung und der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften. Derartige Voraussetzungen ermöglichen dann Ergebnisse wie in der Stadt Zwickau. Dort entstand eine FD J-Baubrigade mit 48 Mitgliedern, die unter Anleitung des Stadtbauamtes im Jahr 1973 bereits 20 Wohnungen für junge Leute ausgebaut hat. Gute Erfahrungen gibt es auch im Kreis Heiligenstadt. Dort werden komplexe Standorte für den Eigenheimbau festgelegt. Gebaut werden Reihenhäuser. Die Initiative der künftigen Besitzer wird vor allem über Interessengemeinschaften der Erbauer von Eigenheimen genutzt, deren Mitglieder von den Betrieben und Genossenschaften, in denen sie arbeiten, zumeist tatkräftig unterstützt werden. Auf dem Lande, wo keine auf industrielle Weise gebauten Hochhäuser entstehen, gilt es, dem Charakter des Dorfes entsprechende moderne Wohnhäuser zu errichten und die Modernisierung des Aus- und Umbaus sowie die Erhaltung der Wohnsubstanz zu sichern. Dazu sind die Möglichkeiten der Genossenschaften, ihrer kooperativen Einrichtungen, der Baubrigaden und zwischengenossenschaftlichen Bauorganisationen noch mehr als bisher zu nutzen. Gut beraten sind diejenigen Volksvertretungen in den Landstädten und Gemeinden, die zur Verbesserung der Arbeits- und (Lebensbedingungen die Fragen der Wohnungswirtschaft ständig auf ihrer Tagesordnung haben. Da wir sehr gut wissen, welch große Rolle die Wohnungsprobleme in den Diskussionen der Bevölkerung und in den Eingabert spielen, sind Maßnahmen zur kontinuierlichen Durchsetzung der von der 10. Tagung des Zentralkomitees gefaßten Beschlüsse nicht hoch genug einzuschätzen. Wahrnehmung der Verantwortung zur territorialen Koordinierung Für die Realisierung des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe ist die Wahrnehmung der Verantwortung der territorialen Koordinierung, d. h. die enge Zusammenarbeit mit nicht unterstellten Betrieben und Einrichtungen, sehr wichtig. Hierbei sind die im Kreis Staßfurt gewonnenen Erfahrungen über die territoriale Koordinierung mit dem Schwerpunkt Rationalisierung von besonderer Bedeutung und sollten überall angewendet werden. Welche Ergebnisse dabei erzielt werden können, zeigt uns eine Einschätzung aus dem Bezirk Magdeburg. Dort haben im letzten halben Jahr in allen Kreisen und in der Bezirksstadt territoriale Rationalisierungskonferenzen stattgefunden. Etwa 25 000 Bürger diskutierten, berechneten und knobelten. 2 300 Vorschläge führten zu 1100 konkreten territorialen Rationalisierungsmaßnahmen. Ihre Durchsetzung wird den Investitionsaufwand um 2;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 2 (NJ DDR 1974, S. 2) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 2 (NJ DDR 1974, S. 2)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten strafprozessualen Verdachtshinweisprüfungsn im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der Abschlußvariante eines Operativen Vorganges gestaltet oder genutzt werden. In Abgrenzung zu den Sicherungsmaßnahmen Zuführung zur Ver-dächtigenbefragung gemäß des neuen Entwurfs und Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen, der mit Befugnisregelungen des Gesetzes erforderlichenfalls zu begegnen ist, oder kann im Einzalfall auch eine selbständige Straftat sein. Allein das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere in der Volkswirtschaft; alle Straftaten aufzudecken und aufzuklären; die gesetzlichen Möglichkeiten, für eine differenzierte Anwendung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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