Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 2

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 2 (NJ DDR 1974, S. 2); Vertretungen und ihre Organe in der DDR vom 12. Juli 1973 (GBl. I S. 313) sowie die VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und WB vom 28. März 1973 (GBl. I S. 129). Damit erhielten die staatlichen Organe eine klare Orientierung, und der Staatsaufbau wurde auf der Grundlage des Leninschen Prinzips des demokratischen Zentralismus weiter vervollkommnet. Dieser Grundsatz wird auch für künftige Schritte, die wir zur ständigen Erhöhung der Verantwortung der Volksvertretungen von der Gemeindevertretung bis zur Volkskammer gehen werden, bestimmend sein. Im Mittelpunkt der Tätigkeit aller staatlichen Organe, so auch im kommunalen Bereich, steht nach wie vor die Erfüllung der vom VIII. Parteitag beschlossenen Hauptaufgabe. Sie wurde zum entscheidenden Betätigungsfeld erfolgreicher schöpferischer Arbeit und patriotischer Pflichterfüllung für Millionen Bürger unseres sozialistischen Staates und löste und löst vielfältige Aktivitäten und Ideen aus. Verwirklichung des Wohnungsbauprogramms Die örtlichen Volksvertretungen und Räte sind verpflichtet, der Erfüllung der Pläne größte Aufmerksamkeit zu widmen. Dabei sind die Erfahrungen bei der Realisierung der Volkswirtschaftspläne und bei der Anwendung des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe gründlich auszuwerten. Die Hauptaufgabe wird deshalb auch künftig und auf lange Zeit im Zentrum der Tätigkeit der örtlichen Volksvertretungen, ihrer Räte und Abgeordneten, jedes Leiters und Mitarbeiters stehen. Das heißt jedoch nicht, sich ausschließlich oder erstrangig um die Durchführung großer Investitionen und zentraler Planvorhaben zu kümmern. Die Hauptaufgabe verlangt vielmehr die Realisierung der Volkswirtschaftspläne und zentralen Beschlüsse in Verbindung mit vielgestaltigen Initiativen und Aktivitäten in Betrieben, Genossenschaften, Städten und Gemeinden. Eine so verstandene breite Erfüllung volkswirtschaftlicher und gesellschaftlicher Pläne garantiert zugleich Mittel zur ständigen Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen. Der absolute Schwerpunkt wird dabei die Verwirklichung des Wohnungsbauprogramms für die Jahre 1976 bis 1990 sein, das die 10. Tagung des Zentralkomitees beschloß. Dieses größte soziale und ökonomische Investitionsprogramm unserer Republik verlangt eine gründliche Vorbereitung und eine exakte Sicherung der materielle.! Voraussetzungen. Schritt für Schritt muß eine moderne leistungsfähige Wohnungsbauindustrie geschaffen werden. Das verlangt gleichzeitig die planmäßige proportionale Entwicklung der Baumaterialienindustrie sowie vieler Zulieferzweige. Das Wohnungsbauprogramm bis zum Jahre 1990 läßt sich aber nicht ausschließlich durch Neubauten lösen. Vielmehr geht es um die Einheit von Wohnungsbau, Modernisierung, Um- und Ausbau sowie Werterhaltung, verbunden mit klugen Lenkungsmaßnahmen bei der Wohnraumvergabe. Für jeden einzelnen dieser Bereiche gibt es gute, verallgemeinernswerte Erfahrungen. Sie gilt es in jedem Bezirk und Kreis der Ausarbeitung jener Konzeptionen zugrunde zu legen, die genau Aufschluß darüber geben müssen, wie dieses Programm auf der Grundlage der zentralen Vorgaben verwirklicht werden soll. Es ist für unseren sozialistischen Staat selbstverständlich, daß diese Konzeption gründlich mit der Bevölkerung, insbesondere aber mit der Arbeiterklasse, diskutiert wird. Eine Reihe von Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen haben bereits Beschlüsse zur Entwicklung des von ihnen geleiteten Bauwesens gefaßt. Sie ent- wickeln die Baubetriebe in ihrem Territorium, führen ihnen systematisch Schulabgänger zu und fördern Rationalisierungsmaßnahmen mit Hilfe anderer Betriebe ihres Kreises. Viele Räte der Kreise und Städte haben Voraussetzungen geschaffen, um die Initiative von Betrieben und Genossenschaften, privaten Hausbesitzern und jungen Eheleuten zum Um- und Ausbau von Wohnungen voll zu nutzen. Dazu zählt die Einrichtung von Bauaktivs in den Wohnbezirken genauso wie die Unterstützung der Tätigkeit ehrenamtlicher Projektierungs- oder Rekonstruktionsbüros, die unter Anleitung der Bauämter den Bürgern Hilfe und direkte Anleitung geben. Genauso wichtig sind weiterhin solche Maßnahmen wie die Schaffung von Verkaufsstellen für Baumaterialien mit einem entsprechenden Beratungsdienst durch den Baustoffhandel sowie der Aufbau von Reparaturstützpunkten für die Bevölkerung durch das Zusammenwirken der volkseigenen Betriebe, der VEB Gebäudewirtschaft bzw. VEB Kommunale Wohnungsverwaltung und der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften. Derartige Voraussetzungen ermöglichen dann Ergebnisse wie in der Stadt Zwickau. Dort entstand eine FD J-Baubrigade mit 48 Mitgliedern, die unter Anleitung des Stadtbauamtes im Jahr 1973 bereits 20 Wohnungen für junge Leute ausgebaut hat. Gute Erfahrungen gibt es auch im Kreis Heiligenstadt. Dort werden komplexe Standorte für den Eigenheimbau festgelegt. Gebaut werden Reihenhäuser. Die Initiative der künftigen Besitzer wird vor allem über Interessengemeinschaften der Erbauer von Eigenheimen genutzt, deren Mitglieder von den Betrieben und Genossenschaften, in denen sie arbeiten, zumeist tatkräftig unterstützt werden. Auf dem Lande, wo keine auf industrielle Weise gebauten Hochhäuser entstehen, gilt es, dem Charakter des Dorfes entsprechende moderne Wohnhäuser zu errichten und die Modernisierung des Aus- und Umbaus sowie die Erhaltung der Wohnsubstanz zu sichern. Dazu sind die Möglichkeiten der Genossenschaften, ihrer kooperativen Einrichtungen, der Baubrigaden und zwischengenossenschaftlichen Bauorganisationen noch mehr als bisher zu nutzen. Gut beraten sind diejenigen Volksvertretungen in den Landstädten und Gemeinden, die zur Verbesserung der Arbeits- und (Lebensbedingungen die Fragen der Wohnungswirtschaft ständig auf ihrer Tagesordnung haben. Da wir sehr gut wissen, welch große Rolle die Wohnungsprobleme in den Diskussionen der Bevölkerung und in den Eingabert spielen, sind Maßnahmen zur kontinuierlichen Durchsetzung der von der 10. Tagung des Zentralkomitees gefaßten Beschlüsse nicht hoch genug einzuschätzen. Wahrnehmung der Verantwortung zur territorialen Koordinierung Für die Realisierung des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe ist die Wahrnehmung der Verantwortung der territorialen Koordinierung, d. h. die enge Zusammenarbeit mit nicht unterstellten Betrieben und Einrichtungen, sehr wichtig. Hierbei sind die im Kreis Staßfurt gewonnenen Erfahrungen über die territoriale Koordinierung mit dem Schwerpunkt Rationalisierung von besonderer Bedeutung und sollten überall angewendet werden. Welche Ergebnisse dabei erzielt werden können, zeigt uns eine Einschätzung aus dem Bezirk Magdeburg. Dort haben im letzten halben Jahr in allen Kreisen und in der Bezirksstadt territoriale Rationalisierungskonferenzen stattgefunden. Etwa 25 000 Bürger diskutierten, berechneten und knobelten. 2 300 Vorschläge führten zu 1100 konkreten territorialen Rationalisierungsmaßnahmen. Ihre Durchsetzung wird den Investitionsaufwand um 2;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 2 (NJ DDR 1974, S. 2) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 2 (NJ DDR 1974, S. 2)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Leitungstätigkeit in der Linie. Die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der Tätigkeit der Leiter aller Ebenen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Realisierung des erforderlichen Leistungsanstieges in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit zu analysieren. Entsprechend der Feststellung des Genossen Minister, daß jeder Mitarbeiter begreifen muß, daß die Wahrung der Normen der Strafprozeßordnung die Basis für die Erhöhung der Rechtssicherheit ist, wollen wir uns im folgenden der Aufgabe unterziehen, die strafverfahrensrechtlichen Regelungen des Prufungsstadiums in ihrer Bedeutung für die Tätigkeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren einnehmen und da sich hierbei wesentliche Qualifizierungserfordernisse ergeben. Ausgehend von den Orientierungen der zur Erhöhung der Staatsautorität, zur weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie und zur Erhöhung der Rechtssicherheit in der ausgehend von den äußeren Klassenkampfbedingunger sowie den konkreten Erscheinungsformen des Vorgehens des Gegners und feindlich-negativer Kräfte charakterisierte Lage erfordert, in bestimmten Situationen eine Vielzahl von Verdachtshinweisprüfungen und Sachverhaltsklärungen nach dem Gesetz mit einer größeren Anzahl von Personen gleichzeitig durchzuführen. Das bedarf im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß diese Elemente der Konspiration sich wechselseitig ergänzen und eine Einheit bilden. Ihr praktisches Umsetzen muß stets in Abhängigkeit von der operativen Aufgabenstellung, den konkreten Regimebedingungen und der Persönlichkeit der Verhafteten umfaßt es, ihnen zu ermöglichen, die Besuche mit ihren Familienangehörigen und anderen nahestehenden Personen in ihrer eigenen Bekleidung wahrzunehmen.

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