Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 190

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 190 (NJ DDR 1974, S. 190); Volksvertretung nach deren Neuwahl am 19. Mai 1974 vollzogen. Die Schöffen werden in Versammlungen der Werktätigen gewählt, die in Vorbereitung der Wahlen der örtlichen Volksvertretungen stattfinden und in denen sich auch die Kandidaten für die Richterwahl vorstellen. Die Einheitlichkeit der Wahlbewegung und -durchfüh-rung bringt zum Ausdruck, daß die Justizorgane und die sozialistische Rechtspflege unserer Republik fester Bestandteil der einheitlichen politischen Macht unseres Staates unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei sind und dazu beitragen, die untrennbare Einheit von sozialistischer Demokratie und sozialistischem Recht, von sozialistischer Rechtspflege und Volk Wesenselemente und objektive Erfordernisse unserer sozialistischen Gesellschaft zu verwirklichen und weiter zu vertiefen. Diese Regelung zielt aus prinzipiellen Überlegungen darauf ab, auch mittels der gemeinsamen und verbundenen Vorbereitung und Durchführung der Wahlen das Zusammenwirken der Justizorgane, insbesondere der Gerichte, mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen, den Ausschüssen der Nationalen Front sowie den gesellschaftlichen Organisationen zu fördern und inhaltlich zu verbessern sowie die gesellschaftliche Wirksamkeit des sozialistischen Rechts und der gesamten Tätigkeit der Gerichte weiter zu erhöhen. Diesem Anliegen entspricht ebenfalls die durch den Beschluß des Staatsrates festgelegte Zusammensetzung der Wahlleitungsorgane. Zur Sicherung der politischen und organisatorischen Koordinierung der Wahlvorbereitung und -durchführung werden der für die Leitung der Wahl der Justizkader verantwortliche zentrale Wahlausschuß und die Wahlbüros auf allen territorialen Ebenen engstens mit den für die Wahlen zu den örtlichen Volksvertretungen verantwortlichen Organen Zusammenarbeiten. Die politische Bedeutung der Wahl der Direktoren, Richter, Schöffen und Mitglieder der Schiedskommissionen In unserem sozialistischen Staat ist die Wahl der Richter, Schöffen und Mitglieder der Schiedskommissionen als integrierender Bestandteil unserer sozialistischen Demokratie zu einem selbstverständlichen Merkmal unserer gesellschaftlichen Praxis geworden. Sie ist Ausdruck des verfassungsmäßigen Grundrechts der Bürger auf Mitgestaltung des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens der sozialistischen Gesellschaft und des sozialistischen Staates und zugleich wesentliche Grundlage für die ständige Vervollkommnung unserer sozialistischen Rechtspflege und Rechtsordnung. Mit der Wahl der Direktoren, Richter und Schöffen der Kreisgerichte und der Mitglieder der Schiedskommissionen wie aller anderen Richter unseres sozialistischen Staates wird der zutiefst demokratische Charakter der Justizorgane unserer Republik sichtbar, die, vom Volke geschaffen, allein den Interessen des Volkes dienen. Damit wird das bereits von Lenin begründete Prinzip der Wählbarkeit und Rechenschaftspflicht aller Richter der Berufsrichter wie der Schöffen und der Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte verwirklicht, was ihre durch unsere Verfassung bestimmte Bindung an den Willen und den Auftrag des Volkes in Gestalt der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften und die Unabhängigkeit der Richter in ihrer Rechtsprechung dokumentiert. Hieraus folgt, daß das durch die Bürger unmittelbar bzw. durch die Volksvertretungen den Richtern erteilte Vertrauensvotum im täglichen Kampf zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Durchsetzung von Ordnung, Sicherheit und Disziplin mit Leistungen von hoher Qualität und Effektivität zu rechtfertigen ist Zusammen mit den Direktoren und Richtern der Kreisgerichte werden etwa 46 000 Schöffen und etwa 56 000 Mitglieder der Schiedskommissionen gewählt. Diese große Zahl ehrenamtlich in der Rechtspflege tätiger Bürger manifestiert, wie umfassend das Recht der Werktätigen auf aktive Mitgestaltung der staatlichen und gesellschaftlichen Angelegenheiten, hier auf dem Gebiet der Durchsetzung des sozialistischen Rechts, in unserer Republik zur gesellschaftlichen Realität geworden ist. Dies ist von großer politischer Bedeutung, weil unsere Rechtsordnung bekanntlich vorsieht, daß die Schöffen ihre Tätigkeit bei Gericht mit den gleichen Rechten und Pflichten wie ein Berufsrichter ausüben. Ihre Aufgabe besteht dabei in erster Linie darin, ihren pofilierten und fundierten Beitrag zu einer Rechtsprechung von hoher Qualität und gesellschaftlicher Wirksamkeit zu leisten. Ebenso wichtig und unentbehrlich sind die vielfältigen Erfahrungen und wertvollen Kenntnisse der Schöffen sowie ihre zielgerichtete Mitarbeit bei der Vorbeugung und Überwindung von Ursachen und Bedingungen von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen sowie im Rahmen der Rechtspropaganda und bei der Rechtserziehung der Bürger. Die Mitglieder der Schiedskommissionen erbringen einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit sowie zur Festigung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit, vor allem in den Wohngebieten der Städte und Gemeinden. Sie tragen durch ihre Beratungen und Entscheidungen, durch die daraus abgeleiteten Schlußfolgerungen und Empfehlungen sowie durch viele Aussprachen mit Bürgern wesentlich dazu bei, sozialistische Beziehungen der Bürger im Arbeitsprozeß und im Zusammenleben im Wohngebiet zu gestalten und eine Atmosphäre der Unduldsamkeit gegenüber Rechtsverletzungen zu schaffen. Bei den zur Wahl gestellten Direktoren und Richtern der Kreisgerichte handelt es sich zum einen um politisch erfahrene, in langjähriger Praxis bewährte und mit unserer Republik und der Arbeiterklasse treu verbundene Kader; zum anderen kandidieren für das Richteramt junge, politisch gefestigte und mit gutem Fachwissen ausgerüstete Absolventen der Universitäten. Für die Kandidatur als Schöffe oder Mitglied der Schiedskommissionen wurden lebenserfahrene, in der beruflichen und gesellschaftlichen Arbeit und im persönlichen Verhalten vorbildliche Bürger aus allen Klassen und Schichten der Bevölkerung, vor allem Werktätige aus der sozialistischen Industrie und Landwirtschaft, gewonnen. Etwa zwei Drittel der Kandidaten waren schon bisher als Schöffe oder Mitglied der Schiedskommission tätig. Fast 50 Prozent der Schöffenkandidaten und über 40 Prozent der Kandidaten für die Schiedskommissionen sind Frauen. Es ist gesichert, daß die Arbeiterklasse entsprechend ihrer tatsächlichen Stärke zahlenmäßig vertreten ist. In der Zusammensetzung dieser Kandidaten kommt in voller Wahrung des bewährten Prinzips des vertrauensvollen Zusammenwirkens der Blockparteien die führende Rolle der marxistisch-leninistischen Partei der Arbeiterklasse zum Ausdruck. Wir lassen uns bei der Auswahl der Kandidaten für die Wahl der Direktoren, Richter und Schöffen der Kreis-gerichte sowie der Mitglieder der Schiedskommissionen von dem hohen politisch-gesellschaftlichen Anspruch leiten, der an die Funktion des Richters im sozialistischen Staat zu stellen ist und legen als Maßstab zugrunde, daß „Bürger, die bei uns Recht sprechen, die andere Menschen erziehen wollen, stets von den Interessen der Arbeiterklasse ausgehen und selbst über hohe moralische Qualitäten verfügen müssen. Ihr vorbildliches Verhalten im gesellschaftlichen und persönlichen Leben bildet dabei zugleich den Hauptfaktor für das 190;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 190 (NJ DDR 1974, S. 190) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 190 (NJ DDR 1974, S. 190)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt erwachsen können. Verschiedene Täter zeigen bei der Begehung von Staatsverbrechen und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität - Analyse von Forschungs und Diplomarbeiten - Belegarbeit, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit . Die auf den Sicherheitserfordemissen der sozialistischen Gesellschaft beruhende Sicherheitspolitik der Partei und die ideologischen Grundlagen der Weltanschauung der Arbeiterklasse, vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig aufzudecken und wirksam zu bekämpfen und damit einen größtmöglichen Beitrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und Ordnung zu läsen. Eine wesentliche operative Voraussetzung für die Durchsetzung und Sicherung desUntersuchungshaftvollzuges kommt der jeierzeit zuverlässigen Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte stets zeit- und lagebedingt herauszuarbeiten. Die jeweilige Lage der Untersuchungshaftanstalten im Territorium ist unbedingt zu beachten. Die Sicherungskonzeption für die Untersuchungshaftanstalten ist unter Berücksichtigung der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft erfordert nicht nur die allmähliche Überwindung des sozialen Erbes vorsozialistischer Gesellschaftsordnungen, sondern ist ebenso mit der Bewältigung weiterer vielgestaltiger Entwicklungsprobleme insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher HauptVerhandlungen einzustellen. Mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie und anderen operativen Diensteinheiten sowie mit den Direktoren der Gerichte sind rechtzeitig Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte; Vorkommnisse bei der Besuciisdiehfüiirung mit Diplomaten, Rechtsanwälten oder fiienangehörigen; Ablegen ejjfi iu?pwc. Auf find von sprengstoffverdächtigen Gogenst siehe Anlage.

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