Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 19

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 19 (NJ DDR 1974, S. 19); rechtigung ja mehr noch, es ist eine für die Praxis notwendige Ergänzung dazu. Allein die Tatsadle, daß in der Sowjetunion ein Handbuch. über das gerichtliche Verfahren in Strafsachen erschienen ist, weckt das Interesse der Juristen in der DDR. Die nachfolgenden Bemerkungen über dieses Werk stehen insbesondere unter zwei Aspekten: Erstens sollen einige inhaltliche Schwerpunkte hervorgehoben werden, und zwar vor allem diejenigen, die wesentliche allgemeine Orientierungen für die Tätigkeit der sozialistischen Strafrechtsprechung enthalten. Zweitens verdient die Methodik dieses Werkes unsere Aufmerksamkeit, denn es gibt Anregungen für die Ausarbeitung eines Handbuchs für das gerichtliche Strafverfahren in der DDR. Das Handbuch weist gegenüber einem Lehrbuch über das Strafverfahren und einer Monographie einige Besonderheiten auf. Es gibt komprimierte Antworten auf Fragen der Rechtsprechung. Hierzu werden umfassend Beschlüsse des Obersten Gerichts der UdSSR und Untersuchungen der Rechtsprechung ausgewertet. Zugleich werden dem Leser konzentriert Kenntnisse über unterschiedliche prozeßrechtliche Regelungen in den einzelnen Unionsrepubliken vermittelt. Die Verfasser machen auch auf typische Fehler in der Praxis aufmerksam. Sie sind stets bemüht, dem Richter inhaltliche und methodische Hinweise für seine Tätigkeit zu geben. Wie ein roter Faden durchzieht alle Kapitel der Gedanke, die Feststellung der Wahrheit im Strafverfahren und eine wirksame Rechtsprechung zu sichern. Deshalb werden viele Fragen weitaus eingehender behandelt als in Lehrbüchern des Strafprozeßrechts, wozu allerdings Ausführungen in Lehrbüchern und Monographien zum materiellen Strafrecht mit herangezogen wurden. Zu einigen Kapiteln des Handbuchs sind in der Sowjetunion bereits ausführliche Monographien erschienen, die noch eine zusätzliche Informationsquelle darstellen. Das Handbuch enthält eine ausführliche Einleitung und sieben Abschnitte mit 42 Kapiteln. Der erste Abschnitt ist den prinzipiellen theoretischen Fragen der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Kultur der gerichtlichen Tätigkeit gewidmet. Der zweite Abschnitt behandelt die prozessuale Stellung des Gerichts, des Staatsanwalts, des Angeklagten, des Verteidigers und der gesellschaftlichen Ankläger und Verteidiger. Die Abschnitte drei und vier entsprechen dem Prozeßablauf (Übergabe an das Gericht, gerichtliche Hauptverhandlung). Sie sind jedoch keineswegs eine lehrbuchmäßige Darstellung des Verfahrensablaufs und auch keine systematische Erläuterung des Verfahrens. Hauptsächlich werden die Taktik und Methodik der Hauptverhandlung, die Gestaltung der gerichtlichen Beweisaufnahme und des Urteils, die Behandlung der Zivilklage im Rahmen des Strafverfahrens sowie eine Reihe weiterer praktisch bedeutsamer Fragen behandelt, so z. B. der Erlaß besonderer Beschlüsse (Kritikbeschlüsse), der Inhalt des Protokolls der Hauptverhandlung und die Besonderheiten der Hauptverhandlung nach Aufhebung und Zurückverweisung durch das Rechtsmittelgericht. Der fünfte Abschnitt enthält Hinweise über die Nutzung technischer Mittel durch das Gericht, vor allem während der Beweisaufnahme (z. B. Tonbandaufnahmen). Im sechsten Abschnitt werden nach der Behandlung allgemeiner Fragen der (juristischen) Qualifikation 1968; Strafprozeß der RSFSR, Autorenkollektiv unter Leitung von Tschungunow und Kokorjow, Woronesh 1968; Strafprozeß, Autorenkollektiv unter Leitung von Tschelzow, Moskau 1969; Kurs des sowjetischen Strafprozesses, Autorenkollektiv unter Leitung von Borodin und perlow, Moskau 1969; Strafprozeß, Autorenkollektiv unter Leitung von Alecxejew, Lukaschewitsch und Eikind, Moskau 1972; Wissenschaftlich-praktischer Kommentar des Strafprozeßgesetzbuchs der RSFSR, 3. erg. Ausgabe, Autorenkollektiv unter Leitung von Smirnow, Moskau 1970; Theorie der Beweise im sowjetischen Strafprozeß, 2. Auflage, Autorenkollektiv unter Leitung von Shogin, Moskau 1973. von Straftaten rechtliche und methodische Hinweise für die gerichtliche Untersuchung der Hauptkategorien von Strafsachen gegeben, so für die Verfahren bei der Entwendung sozialistischen Eigentums, bei Wirtschafts- und Amtsdelikten, bei Angriffen gegen Leben und Gesundheit, bei Diebstahl und Raub, bei Sexualdelikten und Rowdytum, bei Verletzung des Arbeitsschutzes und der Sicherheitstechnik, bei Verkehrsdelikten u. a. Im siebenten Abschnitt sind Hinweise zu besonderen Verfahren zusammengefaßt, so die Besonderheiten in Jugendstrafsachen, die Anordnung medizinischer Maßnahmen durch das Gericht, die gerichtlichen Verfahren bei Ordnungswidrigkeit u. a. Zu einigen prinzipiellen Fragen der sozialistischen Gesetzlichkeit Im Rahmen eines Aufsatzes ist es natürlich unmöglich, auch nur annähernd auf alle wertvollen Gedanken und Hinweise einzugehen, die in diesem Handbuch enthah-ten sind. Ausgangs- und Richtpunkt aller seiner Darlegungen ist die vom XXIV. Parteitag der KPdSU beschlossene Hauptaufgabe. Für ihre Erfüllung haben die Vervollkommnung der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse, die Gewährleistung eines bewußten Verhältnisses zu den gesellschaftlkhen Pflichten und zur Einhaltung der Verhaltensregeln vorrangige Bedeutung. Immer wieder machen die Verfasser deutlich, welche große Rolle die sozialistische Gesetzlichkeit, die Objektivität und Unvoreingenommenheit der Untersuchung, die Einhaltung der Prozeßprinzipien, das Wissen und die Erfahrungen der Richter sowie ihr aufmerksames Eingehen auf die Anträge der Prozeßbeteiligten im Strafverfahren spielen. Voreingenommenheit und Subjektivismus kennzeichnet G o r k i n als hauptsächlichste Quelle von Fehlem in der Rechtsprechung und für Verletzungen der Gesetzlichkeit (S. 14). Die Aufgabe, eine hohe gesellschaftliche Wirksamkeit der Rechtsprechung zu erreichen, wird durchgängig mit der Forderung nach exakter Feststellung der Wahrheit, nach strenger Einhaltung der Prozeßbestimmungen und nach kulturvoller Durchführung des Verfahrens verbunden. In seinem Beschluß vom 25. Februar 1967 betont das Oberste Gericht der UdSSR: „Wichtigstes Element der Kultur des Gerichtsprozesses ist die genaue und ständige Verwirklichung aller gesetzlich festgelegten Verfahrensregeln durch das Gericht, die die allseitige, vollständige und objektive Untersuchung der Sachumstände gewährleisten“ (S. 24)74/ Verletzungen der gesetzlich bestimmten Prozeßformen führen letzten Endes unvermeidlich zur Schwächung des Kampfes gegen die Kriminalität (S. 41, 46). Wegen der großen Bedeutung der Richtlinien insbesondere der des Obersten Gerichts der UdSSR enthält das Handbuch ein eigenes Kapitel zum Charakter, zur Rolle und zur Verbindlichkeit von Richtlinien. Gegenwärtig gelten etwa 100 Beschlüsse des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR, die Richtlinien für die Gesetzesanwendung in Strafsachen enthalten. Sie geben im Unterschied zu theoretischen Darlegungen und zu einzelnen gerichtlichen Entscheidungen eine für die Rechtsprechung verbindliche Auslegung der Gesetze (S. 54, 70). Aus dem 2. Abschnitt sei ein Gedanke besonders hervorgehoben. Er betrifft die Verantwortung und Aufgaben des Gerichtsvorsitzenden für die aktive Tätigkeit der Schöffen im Gerichtsverfahren. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist darauf weist Radutnaja hin , daß die Schöffen richtig und vollständig über die Ziele und Aufgaben der jeweiligen Hauptverhandlung /4/ Siehe Sammelband der Beschlüsse des Obersten Gerichts der UdSSR 1924 bis 1970, Moskau 1970, S. 32. 19;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 19 (NJ DDR 1974, S. 19) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 19 (NJ DDR 1974, S. 19)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucher- und Transitverkehrs. Die Erarbeitung von im - Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Bezirksverwaltungen gewissenhaft untersuchen, welche, wesentlichen Handlungen, Vorkommnisse und Erseheinungen - natürlich unter Berücksichtigung der bisher vorliegenden Erkenntnisse absehbaren Entwicklungen - auf den jeweiligen Transitstrecken auftreten können.

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