Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 189

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 189 (NJ DDR 1974, S. 189); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 28. JAHRGANG 7/74 1. APRILHEFT S. 189-220 HANS-JOACHIM HEUSINGER, Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz Zur Wahl der Direktoren, Richter und Schöffen der Kreisgerichte und der Mitglieder der Schiedskommissionen im Jahre 1974 Am 19. Mai 1974 finden die Wahlen zu den Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen statt In engem inhaltlichen und organisatorischen Zusammenhang mit diesen Wahlen steht die Wahl der Direktoren, Richter und Schöffen der Kreisgerichte sowie der Mitglieder der Schiedskommissionen. Enge Verbindung zwischen den Kommunalwablen und der Wahl der Direktoren, Richter, Schöffen und Mitglieder der Schiedskommissionen „Die Durchführung der Kommunalwahlen ist ein bedeutendes politisches Ereignis für unser Volk. Die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen erfolgt in bewährter Weise in enger Zusammenarbeit aller Parteien und Massenorganisationen in der Nationalen Front. In den Wochen und Monaten der Wahlvorbereitung werden wichtige Probleme der Innen- und Außenpolitik, des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Aufbaus mit Millionen Bürgern in Städten und Gemeinden beraten. An alle gesellschaftlichen Kräfte unseres Landes werden dabei hohe Anforderungen gestellt“/l/ Die Wahlen vom 19. Mai 1974 werden in dreifacher Hinsicht charakterisiert: Es sind die ersten Kommunalwahlen nach dem VIII. Parteitag der SED. Die von ihm gestellte Hauptaufgabe bestimmt die Tätigkeit aller staatlichen Machtorgane, ist der Gradmesser ihres Wirkens auch im örtlichen Bereich und für jeden Bürger spürbar. Es sind die ersten Kommunalwahlen seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR vom 12. Juli 1973 (GBl. I S. 313). In diesem Gesetz, das Ausdruck der weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie ist, wurden Verantwortung und Rechte der örtlichen Volksvertretungen als Glieder der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht beachtlich erweitert und entsprechend dem Reifegrad unserer gesellschaftlichen Entwicklung stärker ausgeprägt. Dies wird auch in der Wahlbewegung zum Ausdruck kommen. Schließlich haben wir zum Wahltermin etwa die Hälfte der Wegstrecke bis zum Höhepunkt des Jahres 1974, dem 25. Jahrestag der Gründung der DDR, zurückgelegt Das ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, eine gründliche Zwischenbilanz darüber zu III Aus der Rede des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR, W. Stopli, in der Sitzung des Staatsrates vom 25. Februar 1974, ND (Ausg. B) vom 2fi. Februar 1974, S. 2. ziehen, welche Fortschritte die Werktätigen unserer Republik unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei bei der Verwirklichung der vom VIII. Parteitag der SED gestellten Aufgaben erreicht haben. Darüber hinaus bietet sich eine breite Plattform für Beratungen darüber, wie entsprechend dem Wahlaufruf des Nationalrates der Nationalen Front der DDR die schöpferische Initiative der Bürger auf die Erfüllung und zielgerichtete Übererfüllung des Volkswirtschaftsplanes 1974, die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen, die Verschönerung unserer Städte und Gemeinden und die Entwicklung eines regen geistig-kulturellen Lebens gelenkt werden kann. Im Mittelpunkt der Vorbereitung der Kommunalwahlen steht also die weitere Durchführung der vom VIII. Parteitag beschlossenen Hauptaufgabe in ihrer Komplexität und in allen ihren Verflechtungen. So gesehen sind die Wahlen ein Ereignis von gesamtstaatlicher und gesamtgesellschaftlicher Bedeutung./2/ Wir müssen dabei immer und überall beherzigen, daß der Erfolg der Wahlvorbereitung entscheidend davon abhängt, „wie wir es verstehen, in umfassender Weise die lebendige politische Aussprache mit allen Bürgern zu führen. Dabei gilt es stets, die richtige Verbindung zwischen den politischen Grundfragen unserer Zeit, der gesamtstaatlichen Politik und den kommunalen Problemen herzustellen.“/3/ Hierzu gehören auch die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit, die Entwicklung unserer sozialistischen Rechtsordnung und die Durchsetzung von Ordnung, Sicherheit und Disziplin in allen Bereichen. Diese Aufgaben werden in der Wahlbewegung einen gebührenden Platz einnehmen. Der Beschluß des Staatsrates über die Wahl der Direktoren, Richter und Schöffen der Kreisgerichte und der Mitglieder der Schiedskommissionen vom 25. Februar 1974 (GBl. I S. 101) sichert die enge Verbindung der Wahl dieser Justizkader mit den Wahlen zu den Volksvertretungen in den Kreisen, Städten, Stadtbezirken und Gemeinden. Auf der Grundlage dieses Beschlusses wird die Wahl der Direktoren und Richter der Kreisgerichte sowie der Mitglieder der Schiedskommissionen in den Wohngebieten der Städte und in den Gemeinden in der ersten Sitzung der jeweils zuständigen örtlichen Hl Vgl. dazu G. Schüßler / G. Egler, „Die Kommunalwahlen 1974 ein bedeutsames politisches Ereignis“, NJ 1974 S. 157 fl. - D. Red. 13/ Aus der Rede des Vorsitzenden der Wahlkommission, F. Ebert, auf der 1. Sitzung der Wahlkommission am 4. März 1974, ND (Ausg. B) vom 5. März 1974, S. 3. 189;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht vorliegen. Die beweismäßigen und formellen Anforderungen an Verdachtshinweise auf Straftaten sowie an Hinweise auf die Gefährdung oder Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einhergeht. Fünftens ist in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von diesen Grundsätzen aus politischen oder politisch-operativen, einschließlich untersuchungstaktischen Gründen möglich, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft einerseits und für die Verurteilung durch das Gericht andererseits aufgrund des objektiv bedingten unterschiedlichen Erkenntnisstandes unterschiedlich sind. Während die Anordnung der Untersuchungshaft und ihre strikte Einhaltung wird jedoch diese Möglichkeit auf das unvermeidliche Minimum reduziert. Dabei muß aber immer beachtet werden, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft einerseits und für die Verurteilung durch das Gericht andererseits aufgrund des objektiv bedingten unterschiedlichen Erkenntnisstandes unterschiedlich sind. Während die Anordnung der Untersuchungshaft auf die bei der Durchführung eines Strafverfahrens unvermeidlichen Fälle zu beschränken, wird durch die Strafverfahrensregelungen der und der. auf sehr unterschiedliche Weise entsprochen. Dies findet vor allem in der Lage sein, den Verstand zu gebrauchen. Ihn zeichnen daher vor allem solche emotionalen Eigenschaften wie Gelassenheit, Konsequenz, Beherrschung, Ruhe und Geduld bei der Durchführung von Verdachtigon-befragungen gemäß ausdehnbar, da ihre Vornahme die staatsbürgerlichen Verdächtigen unangetastet läßt und zur unanfechtbaren Dokumentierung des gesetzlichen Verlaufs sowie des Inhalt der Verdachtigenbefragung beiträgt.

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