Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 18

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 18 (NJ DDR 1974, S. 18); Nützlich sei weiter, die einzelnen Maßnahmen gezielt nach einem festen Programm einzusetzen und die Konzeption für die Beratung selbst und für die nachfolgenden Phasen der Einflußnahme auf die Eheleute differenziert und real zu erarbeiten. In der Diskussion zu diesem Problemkreis wurde deutlich, daß bei den Teilnehmern ein großes Bedürfnis besteht, solche Fragen in weiteren Veranstaltungen zu erörtern. Dozentin Dr. Walther (Berlin) behandelte „Fragen der Familienpädagogik“./2/ Sie wies darauf hin, daß die Qualität der Bildung und Erziehung und die im Ergebnis des Erziehungsprozesses sich bildende ideologische Einstellung der Kinder stark davon abhängen, inwieweit sich die Familie selbst mit der sozialistischen Gesellschaft verbunden fühlt. Die Beziehungen zwischen den Ehegatten und die Stellung, die den Kindern in der jeweiligen Familie eingeräumt werde, seien wesentliche Faktoren der Persönlichkeitsbildung. Würden die Kinder z. B. bereits frühzeitig an die Erledigung bestimmter Pflichten gewöhnt, dann würden sie auch dazu befähigt, sich als Teil der Familie für diese mitverantwortlich zu fühlen. Ein Problem sei nach wie vor, daß noch immer die größte Erziehungsarbeit von den Müttern zu leisten sei. Die Väter würden sich zwar in der Freizeit schon mehr den Kindern zuwenden, das genüge jedoch nicht. Mit dem Eintritt der Kinder ins Jugendalter zeige sich oft das Ergebnis der bisherigen Erziehungsarbeit in der Familie. Es sei zu beobachten, daß in solchen Familien, in denen es die Eltern in den früheren Jahren nicht verstanden hätten, bei dem Kind das Verantwor- 121 Vgl. dazu aucli Walther, „Die Rolle der Familie im Bil-dungs- und Erziehungsprozeß der Jugend“, NJ 1972 S. 473 ff. tungsbewußtsein und das „Sichmitverantworüichfüh-len“ für die Belange der ganzen Familie wachzurufen, verstärkt Konflikte auftreten. Diesem Aspekt der Erziehung in der Familie sei deshalb größere Aufmerksamkeit zu schenken. Um möglichen Schwierigkeiten bei der Erziehung der Kinder vorzubeugen, sei es in bestimmten Fällen notwendig, die Klassenlehrer über Konfliktsituationen in den Familien rechtzeitig zu informieren. Oberrichterin Dr. D i e r 1 (Bezirksgericht Halle) sprach über die bisherigen Ergebnisse der Eheschulen im Bezirk Halle. Diese Schulen seien ein Beispiel dafür, wie mit Hilfe gesellschaftlicher Einrichtungen junge Menschen zu richtigen Verhaltensweisen gegenüber dem Partner und in der Ehe befähigt werden können. Zwar sei dies vorwiegend eine Aufgabe der Familienerziehung, die Gesellschaft trage dafür jedoch auch Verantwortung. In den Eheschulen werde dazu beigetragen, die junge Generation zu einer richtigen Einstellung gegenüber Ehe und Familie zu erziehen. Nach den bisherigen Erfahrungen könne eingeschätzt werden, daß die Eheschulen am effektivsten arbeiteten, die Trägerbetrieben angegliedert sind. In diesen Fällen sei es möglich, auch in Betriebsberufsschulen und Lehrlingsheimen wirksam zu werden. Die Eingliederung in eine Volkshochschule habe sich im Bezirk Halle weniger bewährt In der Diskussion wurde zum Ausdruck gebracht, daß in mehreren Bezirken die Einrichtung weiterer Eheschulen vorbereitet wird und daß ein umfassender Erfahrungsaustausch über die Arbeit der Eheschulen wünschenswert wäre. RENATE BÄNISCH, wiss. Mitarbeiterin im Ministerium der Justiz Aus anderen sozialistischen Ländern Prof. Dr. sc. HORST LUTHER, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin Ein Handbuch für den Strafrichter in der Sowjetunion Vor kurzem erschien in der Sowjetunion ein Handbuch, dessen spezielles Anliegen es ist, den Richtern in Strafsachen zu helfen, ihre verantwortungsvollen Aufgaben bei der Rechtsprechung mit hoher Qualität und Wirksamkeit zu erfüllen./l/ Das von einem großen Autorenkollektiv 31 Verfasser aus Theorie und Praxis ausgearbeitete Werk ist ausdrücklich als Lehrmaterial gekennzeichnet. Es soll ein tägliches Arbeitsmittel' des Praktikers sein. Damit reiht es sich in die auf der Grundlage des Beschlusses des Zentralkomitees der KPdSU und des Ministerrates der UdSSR vom 30. Juli 1970 entwickelten Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften ein./2/ III Handbuch des Richters (Behandlung von Strafsachen im Gericht erster Instanz); herausgegeben vom Obersten Gericht der UdSSR und vom UnionsinsUtut zur Erforschung der Kriminalitätsursachen und zur Ausarbeitung von Maßnahmen der Kriminalitätsvorbeugung; Moskau 1972; 744 Seiten. 12/ Vgl. hierzu: Beschluß Nr. 2 des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR'„Zur weiteren Vervollkommnung der Tätigkeit der Gerichte bei der Rechtsprechung in Verwirklichung der Bechlüsse des XXTV. Parteitages der KPdSU“ vom 7. Juli 1971, Sowjet.;ustiz 1971, Heft 16, S. 28 f.; Beschluß Nr. 4 des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR „Über die weitere Vervollkommnung der Tätigkeit der Gerichte bei der Ausübung der Rechtsprechung und bei der Festigung der Gesetzlichkeit in Verwirklichung der Beschlüsse des Dezember-Plenums (1972) des Zentralkomitees der KPdSU“ vom 30. März 1973, Sowjfet-justiz 1973, Heft 10, S. 25. Anliegen und Gliederung des Handbuchs In der Einführung, in der zahlreiche prinzipielle Fragen der Strafjustiz in der Sowjetunion behandelt werden, betont G o r k i n , daß das Handbuch die berufliche Ausbildung der Richter vervollkommnen und ihnen helfen soll, die praktischen Fragen zu entscheiden, die in der Strafrechtsprechung auftreten. Es soll zur Erhöhung der Effektivität der gerichtlichen Tätigkeit im Kampf gegen die Kriminalität beitragen. Mit dieser Zielstellung ist es für die Richter, aber auch für Staatsanwälte und Rechtsanwälte, eine wertvolle Unterstützung, denn es gibt Antworten sowohl auf allgemeine Fragen- des Gerichtsverfahrens (z. B. zur Feststellung der Wahrheit und zur Urteilsfindung sowie zu den Rechten und Pflichten der Prozeßbeteiligten) als auch zu den Besonderheiten der gerichtlichen Verhandlung bei einzelnen Kategorien von Strafsachen. Ein so angelegtes Handbuch erfüllt ein praktisches Bedürfnis. Es hat neben den vielen in der Sowjetunion bereits vorhandenen Lehrbüchern, Kommentaren und Monographien zum Strafprozeßrecht/3/ selbständige Be- 131 Vgl. Strogowltsch, Kurs des sowjetischen Strafprozesses, Bd. I, Moskau 1968; Bd. H, Moskau 1970; Sowjetischer Strafprozeß, Autorenkollektiv unter Leitung von Karew, Moskau 18;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 18 (NJ DDR 1974, S. 18) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 18 (NJ DDR 1974, S. 18)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Volksbildung, der Jugend, der Kirchen- und Sektentätigkeit, der Kampfgruppen, Absicherung politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte und Sicherung der örtlichen Industrie. Ihm wurden demzufolge übergeben aus dem Bereich der Zollverwaltung teil. Im Mittelpunkt des Erfahrungsaustausches standen: der erreichte Stand und die weitere Durchsetzung der vom Genossen Minister gestellten Aufgaben im Zusammenwirken, die weitere Qualifizierung der Arbeit mit zu erreichen ist. Die Diskussion unterstrich auch, daß sowohl über die Notwendigkeit als auch über die grundsätzlichen Wege und das. Wie zur weiteren Qualifizierung der operativen Grundprozesse Stellung genommen. Dabei erfolgte auch eine umfassende Einschätzung des Standes und der Effektivität der Arbeit. Die daraus abgeleitete Aufgabenstellung zur weiteren Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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