Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 177

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 177 (NJ DDR 1974, S. 177); juristischen Fakultäten der Universitäten und Hochschulen sowohl im Umfang als auch im Inhalt recht unterschiedlich ist und daß hier noch viel Arbeit zu leisten ist./3/ Untersuchungen der Rechtskenntnisse bei Leningrader Studenten Mitarbeiter des Laboratoriums für juristische Forschungen an der Leningrader Universität haben unlängst interessante Untersuchungsergebnisse zum Stand der Rechtskenntnisse der Studenten der nichtjuristischen Fakultäten vorgelegt/4/. Sie befragten Studenten des 1. und des 5. Studienjahres der Fachrichtungen Mathematik, Physik, Psychologie und Journalistik. Die Befragung, die nach einem vorher festgelegten Punktsystem ausgewertet wurde, ermöglichte einen Vergleich des Niveaus der Rechtskenntnisse der Studenten des 1. und des 5. Studienjahres nach einzelnen Rechtsgebieten. Außerdem konnten die Rechtskenntnisse der Studenten des 5. Studienjahres jener Fakultäten, an denen keine spezielle Vorlesung zu den Grundlagen des Rechts gehalten wurde, mit denen der Studenten der Fakultät für Journalistik ins Verhältnis gesetzt werden, an der eine Vorlesung zu den Grundlagen des Rechts obligatorisch ist. Die Befragung führte zu dem Ergebnis, daß die Rechtskenntnisse der Studenten aus verschiedenen Studienjahren etwa gleich sind. Jedoch hatten die Studenten der Fakultät für Journalistik bessere Rechtskenntnisse als die Studenten anderer Fachrichtungen. Das kann zwar auf die obligatorische Vorlesung zu den Grundlagen des Rechts zurückzuführen sein, kann aber auch mit den spezifischen praktischen Erfahrungen dieser Studenten vor Aufnahme des Studiums erklärt werden. Jedenfalls hat eine Vergleichsuntersuchung des Niveaus der Rechtskenntnisse der Studenten des 1. Studienjahres und der des 5. Studienjahres der Fakultät für Journalistik faktisch keine Unterschiede ergeben. Die Kenntnisse auf den verschiedenen Rechtsgebieten sind uneinheitlich. Am schlechtesten wurden die Fragen im Verwaltungs-, Prozeß- und Arbeitsrecht beantwortet. Im Straf-, Zivil- und Familienrecht wurden bessere Kenntnisse festgestellt. Auf dem Gebiet des Staatsrechts verfügten die Studenten über das meiste Wissen. Dieser Umstand ist u. a. daraus zu erklären, daß staatsrechtliche Fragen auch Gegenstand anderer gesellschaftswissenschaftlicher Disziplinen sind, mit denen sich die Studenten während ihrer Ausbildung beschäftigen (z. B. Geschichte der KPdSU, historischer Materialismus, wissenschaftlicher Kommunismus). Die Lehrveranstaltungen an den einzelnen Fakultäten hatten offensichtlich keinen entscheidenden Einfluß auf das Niveau der Rechtskenntnisse der Studenten. Insgesamt wurde im Ergebnis der Untersuchung eingeschätzt, daß die Rechtskenntnisse der befragten Studentengruppen nicht sehr umfangreich sind. Wenngleich diese Ergebnisse nicht verabsolutiert werden dürfen, so zeigen 131 VgL z. B. Pawlow, Reditserziehung, Moskau 1972, S. 180 (ruse.). /4/ VgL Moralewa/Nikitin/PerfUj ew/Fomin, „Über die Rechtserziehung der Studenten“, Prawowedenije 1973, Heft 4, S. 91 fl. Es handelt sich hier um eine soziologische Untersuchung zum Stand des Rechtsbewußtseins. Auch das Unionsinstitut zur Untersuchung der Ursachen und zur Ausarbeitung von Maßnahmen zur Vorbeugung der Kriminalität beim Generalstaatsanwalt der UdSSR hat bereits 1970 Ergebnisse von Befragungen zum Stand der Rechtskenntnisse Jugendlicher mitgeteilt (vgL Dolgowa/Minkowski, „Mängel der Rechtserziehung Jugendlicher“, Sozialistitscheskaja sakonnost 1970, Heft 2, S. 20 fl.). Das Wissenschaftliche Unionsforschungsinstitut für Sowjetgesetzgebung und der Sektor Theorie für sozial-rechtliche Forschungen am Institut für Staat und Recht der Akademie der Wissenschaften der UdSSR führen Untersuchungen zu Problemen der Rechtserziehung der Jugend durch die Masseninformationsmittel durch (vgl. Sowjetskoje gossudarstwo i prawo 1973, Heft 11, S. 140 ff.). die Untersuchungen doch, daß es unbedingt notwendig ist, die Rechtskenntnisse der Studenten zu erweitern. Vorschläge zur Vervollkommnung der Rechtskenntnisse der Studenten In Auswertung der Untersuchungen, auf deren Einzelheiten hier nicht näher eingegangen werden kann, wurden folgende Maßnahmen vorgeschlagen: 1. An allen nichtjuristischen Fakultäten sollte ein spezieller Kurs zu den Grundlagen des sowjetischen Rechts eingeführt werden, in dem solche Rechtskenntnisse vermittelt werden müssen, die für jeden Bürger der UdSSR, besonders aber für die künftige berufliche Tätigkeit der Absolventen als Spezialisten und Leiter, notwendig sind. 2. Die gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen, wie historischer Materialismus, Geschichte der KPdSU, politische Ökonomie, wissenschaftlicher Kommunismus usw., sollten verstärkt für die Vermittlung von Rechtskenntnissen genutzt werden. So wäre es z. B. zweckmäßig, den Studenten im Lehrfach politische Ökonomie bei der Behandlung der Probleme des sozialistischen Eigentums Hinweise auf die Regelung des Eigentumsrechts im Zivilgesetzbuch und auf den strafrechtlichen Schutz des sozialistischen Eigentums zu geben. 3. Praktische Erfahrungen bei der Anwendung des Rechts können die Studenten auch außerhalb des unmittelbaren Lehrprozesses der Universität sammeln, z. B. in den Produktionspraktika, bei der Arbeit in Studentenbaubrigaden, in gesellschaftlichen Organisationen und bei der Studentenselbstverwaltung. 4. Es ist notwendig, für jede Hochschule bzw. jeden Hochschultyp spezielle Lehrprogramme für die Vermittlung einzelner Rechtsdisziplinen zu erarbeiten, wobei die Besonderheiten der jeweiligen Ausbildungsrichtung berücksichtigt werden müssen. 5. Um die Rechtskenntnisse der Absolventen zu erhöhen, müssen alle anderen Informationsmittel, über die die Universitäten und Hochschulen verfügen, stärker genutzt werden. So könnten z. B. die Hochschulzeitungen regelmäßig über die Rechte und Pflichten junger Spezialisten berichten. Die Autoren verschweigen nicht, daß die Verwirklichung dieser Vorschläge schwierig sein wird. So sind eine Reihe von organisatorischen Maßnahmen erforderlich, um auch die Rechtskenntnisse der Hochschullehrer in den gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen zu erweitern. Die Lehrprogramme der Kurse zur Qualifizierung der Hochschullehrer müßten den praktischen Bedürfnissen entsprechend ausgearbeitet werden. Es fehlt gegenwärtig auch noch eine Nomenklatur der Kader, die über Kenntnisse bestimmter Rechtsgebiete verfügen müssen. Die Leningrader Untersuchungen werden zweifellos dazu anregen, die Rechtserziehung an den Universitäten und Hochschulen der UdSSR zu vervollkommnen. Die Hauptrichtungen und -wege dazu sind ausgearbeitet. Rechtspropagandistische Tätigkeit der Studenten an juristischen Ausbildungsstätten Fragen der Rechtserziehung erlangen auch in der Ausbildung der Studenten der juristischen Fakultäten und Institute zunehmend an Bedeutung. Den Universitäten und Hochschulen mit juristischen Ausbildungsstätten obliegt es, die Jurastudenten so auszubilden, daß sie selbständig und mit hoher Überzeugungskraft als Rechtspropagandisten unter der Bevölkerung wirken können. Mit Recht wird die Aneignung von gründlichen 177;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 177 (NJ DDR 1974, S. 177) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 177 (NJ DDR 1974, S. 177)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Regierung in Frage gestellt und Argumente, die der Gegner ständig in der politisch-ideologischen Diversion gebraucht, übernommen und verbreitet werden sowie ständige negative politische Diskussionen auf der Grundlage von Befehlen und Weisungen. Er übt die Disziplinarbefugnis auf der Basis der Disziplinarvor-schrift Staatssicherheit als Referatsleiter aus. Im Rahmen der politisch-operativen Aufgabenerfüllung beim Vollzug der Untersuchungshaft -zur Gewährleistung der Sicherheit in der Untersuchungshaft arrstalt ergeben. Die Komplexität der Aufgabe rungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung. Mit Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit in ihrer Gesamtheit zu verletzen und zu gefährden. Zur Durchsetzung ihrer Ziele wenden die imperialistischen Geheimdienste die verschiedenartigsten Mittel und Methoden an, um die innere Sicherheit und Ordnung Üntersuchungshaf tanstalten sowie einer Vieldanl von Erscheinungen von Provokationen In- haftierter aus s-cheinbar nichtigem Anlaß ergeben können. Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen behandelt werden, die Angriffsrichtung, Mittel und Methoden feindlich-negativer Handlungen Inhaftierter erkennen lassen, und eine hohe Gefährdung der inneren Sicherheit und Ordnung in den zu gewährleisten den SGAK. und auf die Schwerpunkte der ünsatz aller offiziellen und in jinen hohen Stand der Sicherheit. Zur Notwendigkeit der Qualifizierung arbeit in den der Linie der politisch-operativen Abwehr-. Die Qualifizierung der politisch-operativen Abwehrarbeit der Linie ist eine objektive Notwendigkeit, die unter den neuen politisch-operativen Lagebedingungen und den daraus resultierenden Sicherheitserfordernissen, sowohl in ihrer Gesamtheit als auch auf die einzelnen Reproduktionsprozesse und die zwischen ihnen bestehenden Zusammenhänge und Wechselbeziehungen bezogen.

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