Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 174

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 174 (NJ DDR 1974, S. 174); chend reagiert? Bewirkten derartige Reaktionen eine Verhaltensänderung und wenn nein, warum nicht? Aus welchen Motiven wurde die Straftat begangen? Wie bewerten die Eltern des Jugendlichen seine Straftat? Welche Stellung nehmen das Arbeits- oder Klassenkollektiv bzw. Freunde, mit denen der Jugendliche oft zusammen ist, zur Straftat ein? Was will der Rechtsverletzer selbst tun, um das Vertrauen seiner Eltern, seines Schul- oder Arbeitskollektivs wiederzugewinnen? Einstellung zu anderen Menschen Negative Einstellungen zu anderen Menschen sind vorwiegend durch Egoismus geprägt, was sich in rücksichtslosem Verhalten und anderen Verletzungen der Rechte und Interessen der Mitmenschen, also auch in Straftaten, ausdrücken kann. Charakteristisch für positive Einstellungen ist die Einordnung der persönlichen Interessen in die des Kollektivs, die Bereitschaft, Kritik anzunehmen, u.ä. Im engen Zusammenhang damit steht bei Jugendlichen die Einstellung gegenüber ihren Eltern. Daher sollte bei der Untersuchung der Einstellung des jugendlichen Rechtsverletzers zu anderen Menschen den Beziehungen zwischen Eltern und Jugendlichen besonderes Gewicht beigemessen werden. Bedeutsam für diesen Einstellungsbereich ist weiter die Einstellung des Straftäters zu sich selbst, zu seiner eigenen Lebensperspektive, zu seiner objektiven Stellung und Verantwortung in der sozialistischen Gesellschaft Das berührt u. a. auch die Interessen und Ideale, die wesentliche Bedeutung im Leben eines Menschen ha-ben./10/ Verzerrte oder falsche Auffassungen in dieser Hinsicht, die z. B. durch die ideologische Diversion des Klassengegners entstehen können, sind vielfach das Anfangsglied einer negativen Persönlichkeitsentwicklung. Ebenfalls wichtig ist die Frage, ob und inwieweit der Täter fähig ist, sich selbst und sein soziales Verhalten insgesamt kritisch zu beurteilen/11/, und wie er zur Kritik anderer an sich selbst steht. Die Aufgeschlossenheit gegenüber Kritik ist ein wesentliches Moment der Bereitschaft, sich künftig den gesellschaftlichen Normen unterzuordnen. Die Einstellung des Straftäters zu anderen Menschen kann durch folgende Fragen erhellt werden: Wie ist das Verhalten des jugendlichen Straftäters zu anderen Menschen? Achtet er seine Eltern? Vermag er die eigenen Interessen mit denen des Kollektivs in Übereinstimmung zu bringen? Ist er Kritik gegenüber aufgeschlossen? Welche Freizeitinteressen hat der Täter? Wie gestaltet er seine Freizeit? Wer sind seine Freunde? Wie stellt er sich seine Lebensperspektive vor (berufliche Perspektive u.a.) ? Interessieren sich die Eltern des Jugendlichen für seine Freizeitgestaltung? Helfen sie ihm, seine Lebensperspektive zu finden? Die Klärung dieser Einstellungsbereiche darf nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Beurteilung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit gesehen werden. Vielmehr sind vor allem bei Jugendlichen auch die positiven Ansatzpunkte herauszufinden, an die bei der weiteren Erziehung angeknüpft werden kann und muß. Nur so kann die Fähigkeit und Bereitschaft zu künftig IW Zur Bedeutung der Interessen, und Ideale des Jugendlichen vgl. Kossakowski, Zur Psychologie der Schuljugend, a. a. O., S. 160, 170. 1111 Vgl. E. Buchholz/Hartmann/Lekschäs/StiUer, a. a. O., S. 293. verantwortungsbewußtem Verhalten richtig eingeschätzt und können geeignete Maßnahmen zur Förderung eines gesellschaftsgemäßen Verhaltens eingeleitet werden. Die Aufdeckung der positiven Anknüpfungspunkte sind die Grundlage für die Auswahl der gesellschaftlichen Kräfte, die den Prozeß der Erziehung und Selbsterziehung des jugendlichen Straftäters wirksam unterstützen und ggf. als Betreuer oder Bürge tätig werden können. Zur Differenzierung der Feststellungen zur Täterpersönlichkeit Die Tiefe und Ausführlichkeit, mit der diese Einstellungsbereiche beim Straftäter zu klären sind, muß, wie das der Beschluß des Präsidiums des Obersten Gerichts zur höheren Wirksamkeit des Strafverfahrens vom 7. Februar 1973 (NJ-Beilage 1/73 zu Heft 5) und die gleichlautende Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der DDR und des Ministers des Innern fordern, „im richtigen Verhältnis zu den Anforderungen (stehen), die sich aus Tat, Person des Täters und den der Straftat zugrunde liegenden gesellschaftlichen Konflikten ergeben, um zu gewährleisten, daß eine schnelle und wirksame staatliche Reaktion erfolgt“. Die notwendige Differenzierung wird abhängig sein vom Bewußtseinsstand des Täters, von seinen Einstellungen, seinen bisherigen Verhaltensweisen u. a. m. Wird z. B. mit Hilfe verschiedener Informationsquellen festgestellt, daß der Täter eine gute Einstellung zur Arbeit hat, so dürften sich hier weitergehende Fragen erübrigen. Es wird weiterhin zu differenzieren sein zwischen jugendlichen, jungen erwachsenen und erwachsenen Tätern. Die Tiefe und Ausführlichkeit der Untersuchung der Einstellungen beim Täter wird jedoch kaum in Abhängigkeit von der Schwere der Straftat zu differenzieren sein. So gibt es bekanntlich Straftaten mit sehr schwerwiegenden Folgen, bei denen aber das Versagen des Täters in einer bestimmten Situation ein erstmaliges und in der Regel auch einmaliges ist, während sonst ein positives Verhalten vorliegt. In solchen Fällen wird eine weitergehende Klärung von Persönlichkeitsmerkmalen außer Betracht bleiben können. Dagegen kann eine eingehendere Untersuchung des Lebenswegs und der Verhaltensweisen in den einzelnen Lebensbereichen durchaus bei Vorliegen einer leichteren Straftat notwendig sein, wenn es sich z. B. um einen Jugendlichen handelt, der sich erst am Beginn des Prozesses des Hineinwachsens in die volle gesellschaftliche Verantwortung befindet und dem wir helfen müssen, sich dieser Verantwortung zunehmend mehr bewußt zu werden. Zusammenfassend ist zu sagen, daß die Untersuchung der Einstellungen des Täters im Strafverfahren Aufschluß geben muß darüber, inwieweit die Tat Ausdruck dieser Einstellungen ist, welche Einstellungen zur Verhinderung erneuter Rechtsverletzungen gefestigt und entwickelt oder überwunden werden müssen, an welche sich in den Einstellungen widerspiegelnden oder damit verbundenen positiven Ansatzpunkte bei der weiteren Erziehung angeknüpft werden kann und welche Schwächen und Mängel in den Lebens- und Eziehungsverhältnissen des jugendlichen Straftäters, die zur Herausbildung negativer Einstellungen beigetragen haben, überwunden werden müssen. Dabei geht es nicht darum, im Strafverfahren oder mit Hilfe des Strafverfahrens ein umfassendes Erziehungsprogramm zu erarbeiten. Es ist vielmehr davon auszugehen, daß durch das Strafverfahren ein Umerziehungs- 174;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, die Einleitung vorbeugender, schadensverhütender und gefährenabwendender Maßnahmen und die zweckmäßige Leitung und Organisierung des politisch-operativen Zusammenwirkens mit den anderen staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Vorgabe langfristiger Orientierungen undAÄufgabensteihingen. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der durch die Mitarbeiter richten muß. Es ist weiterhin notwendig, die wichtigsten Aufgaben zu charakterisieren, die zu lösen sind, um diese Ziele in der täglichen Arbeit stets gewachsen zu sein. Durch die politisch-ideologische und tschekistische Erziehungsarbeit muß den ein reales und konkretes Feindbild vermittelt werden. Das bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und damit yefbundender ahrensrecht-licher Maßnahmen. Dabei haben sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit im Vergehen des Untersuchungsführers ist die Voraussetzung dafür, daß eine offensive Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen kann mit dem Ziel, die mit der Sicherung von Transporten, Vor- und Oberführungen Verhafteter verbundenen möglichen Gefahren und Störungen weitestgehend zu eliminieren und stets ein Höchstmaß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit zu gewährleisten, damit jegliche Gefahren und Störungen vorbeugend verhindert zumindest unverzüglich in ihrer Wirksamkeit eingeschränkt werden.

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