Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 17

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 17 (NJ DDR 1974, S. 17); Organe und die Möglichkeiten der Objektivierung von Untersuchungsergebnissen diskutiert. B i e b 1 und Schröder (Oberstes Gericht) sowie Hinderer (Martin-Luther-Universität Halle) äußerten sich zu dieser Thematik unter dem Aspekt strafrechtlicher Verantwortlichkeit. Im Ergebnis der Diskussion wurde herausgearbeitet, daß bei der Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit bei alkoholbedingten Bewußtseinsstörungen dem objektiv festgestellten Alkoholspiegel nach wie vor eine vorrangige Rolle zukommt Die Diskussion zum Leitthema „Fragen der ärztlichen Sorgfaltspflicht“ unter dem Vorsitz von Prof Dr. Dür-w a 1 d unterstrich die Bedeutung gerichtsmedizinischer Feststellungen als zuverlässige Informationsquelle in Fällen ärztlicher Sorgfaltspflichtverletzungen. Dabei wurde jedoch auf die notwendige Kooperation zwischen Gerichtsmedizinem und klinischen Sachverständigen hingewiesen, so u. a. von R o e h 1 (Oberstes Gericht), der Erfahrungen der Rechtsprechung auswertete./6/ Haferland (Universität Rostock) vertrat die Ansicht, daß die Justiz- und Sicherheitsorgane in Fällen ärztlicher Sorgfaltspflichtverletzungen nur den Gerichtsmediziner als Sachverständigen auswählen sollten. Es müsse dessen Entscheidung überlassen bleiben, ob das Gutachten in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fachbereichen erarbeitet werden muß oder ob seine Kompetenz allein gegeben ist. In weiteren Vorträgen, so von Becker (BG Leipzig), Mandel (Ministerium für Gesundheitswesen), wurde die Bedeutung 161 Der Vortrag von Roehl ist in NJ 1973 S. 668 f. veröffentlicht. der Erarbeitung exakter Verantwortungsbereiche unter Berücksichtigung der speziellen medizinischen Fachrichtungen als wesentliche Voraussetzung zur Verhütung ärztlicher Pflichtverletzungen hervorgehoben. Große Aufmerksamkeit bef den Tagungsteilnehmern fanden in diesem Zusammenhang die Ausführungen von Kerde (Friedrich-Schiller-Universität Jena) zur Verfahrensweise bei Toterklärungen. Danach ist die Feststellung des Himtodes entscheidendes Kriterium für die Toterklärung. Folgende Voraussetzungen für die Toterklärung seien als geklärt anzusehen: Der Himtod ist mit dem Individualtod gleichzusetzen. Die gesicherte Diagnose des Gehirntodes berechtigt zur Beendigung der Reanimation. Dem stehen weder rechtliche noch weltanschaulich-ethische Gründe entgegen. Die Toterklärung hat völlig unbeeinflußt durch eine evtl, folgende Organentnahme zu Transplantationszwecken zu erfolgen. Die Feststellung des Himtodes und damit die Toterklärung ist eine ausschließliche ärztliche Aufgabe und durch ein Fachärzte-Gremium vorzunehmen. Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß die Tagung für die interdisziplinäre Gemeinschaftsarbeit neue Aspekte herausgearbeitet, hat Dr. OTTO MAYER, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Weiterbildung der Juristen in den Ehe- und Familienberatungsstellen Am 17. Oktober 1973 fand in Leipzig unter der Leitung von Frau Prof. Dr. A r e s i n die 4. Weiterbildungsveranstaltung für die in den Ehe- und Familienberatungsstellen tätigen Juristen statt. Mit ihr wurde eine Veranstaltungsreihe fortgesetzt die das Ministerium der Justiz im Jahre 1970 in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft „Medizinische und pädagogische Probleme der Sexualität“ im Rahmen der Sektion „Ehe und Familie“ begonnen hatte./l/ Gegenstand der Veranstaltung waren vor allem psychologische und erzieherische Aspekte der Arbeit in den Ehe- und Familienberatungsstellen. Ausgehend von der Tatsache, daß wirksame Hilfe nur dann geleistet werden kann, wenn zwischen Ratsuchendem und Beratendem eine Vertrauensbasis besteht legte Prot Dr. Werner (Berlin) in seinem Beitrag zum Thema „Kontaktaufnahme mit den Ratsuchenden aus psychologischer Sicht“ dar, was beachtet werden muß, um mit dem Ratsuchenden Kontakt zu bekommen. Er wies dabei darauf hin, daß es kein Muster der Kontaktaufnahme gibt das jedem Menschen gerecht wird. Zunächst gehe es darum, sich eine optimale Hypothese über die reale Problemlage des jeweiligen Ratsuchenden zu bilden. Dazu könne man sich verschiedener Methoden bedienen: In der freien Exploration z. B. leite man eine lose Phase der Kommunikation ein, in der Berater und Ratsuchender die Möglichkeit haben, Informationen zu geben oder zu erfragen. Bei der gezielten Stimulation werde vom Berater eine Aussage oder Behauptung aufgestellt die den Befragten zum Wider- m Vgl. die Materialien der 1. Welterblldungsveranstaltung ln NJ 1970 S. 462 f. und NJ 1971 S. 101 ff.; Bericht über die 2. Weiterbildungsveranstaltung in NJ 1971 S. 4331.; Bericht über die 3. Weiterbildungsveranstaltung in NJ 1973 S. 17 f. Spruch reizt um so leichter dessen Problemlage erkennen zu können. Eine dritte Möglichkeit den Ratsuchenden zur Darlegung seiner Probleme zu bewegen, sei das Stressinterview. Hierbei werde der Befragte plötzlich in eine neue Situation versetzt und damit u. U. auch gegen seinen Willen zur Preisgabe seiner Probleme veranlaßt. Die Anwendung dieser Methode sei jedoch wegen ihrer psychologischen Besonderheit Laien auf diesem Gebiet nicht zu empfehlen. Eine vierte Methode die Identifikation mit Schicksalen Dritter bestehe darin, daß der Befragte durch die Konfrontation mit Schicksalen anderer Personen zur Darlegung seiner Probleme veranlaßt wird. Da in der Regel bei Ratsuchenden, die die Ehe- und Familienberatungsstellen aufsuchen, vor allem soziale und sexuelle Probleme eine Rolle spielen, müßten unter diagnostischem Aspekt auch Fragen des sexuellen Verhaltens geklärt werden. Die im Ergebnis des Gesprächs erzielten Informationen müßten dann geordnet und überprüft werden, um eine Hypothese aufzustellen. Danach könne eine gezielte Exploration evtl, mit beiden Partnern erfolgen, wobei die Aussagen beider unter Berücksicntigung der getroffenen Hypothese nach objektiven Bezugspunkten verglichen werden müßten. Erst dann könne die Beratungskonzeption entwickelt werden, mit der die .Bedingungen für eine Veränderung der sozialen oder sexuellen Struktur der jeweiligen Partnerbeziehungen abgesteckt werden sollten. Für eine erfolgreiche Arbeit der Berater sei es außerordentlich wichtig, bei der Kontaktaufnahme selbst wenig zu sprechen und bei eigenen Äußerungen voreilige Einschätzungen und Wertungen zu vermeiden. 17;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 17 (NJ DDR 1974, S. 17) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 17 (NJ DDR 1974, S. 17)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges in und-außerhalb der Untersuchungshaftanstalten rechtzeitig zu erkennen und mit dem Ausmaß der Störung von Ordnung um Sicherheit entsprechenden, gesetzlich zulässigen sowie operativ wirksamen Mitteln und Methoden zu unterbinden und zur Abwendung weiterer Gefahren differenziert, der Situation entsprechend angepaßt, zu reagieren. Die hohe Ordnung und Sicherheit im UntersuchungshaftVollzug ist stets an die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit des stellen. Diese neuen qualitativen Maßstäbe resultieren aus objektiven gesellschaftlichen Gesetzmäßigkeiten bei Her weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft erfordert nicht nur die allmähliche Überwindung des sozialen Erbes vorsozialistischer Gesellschaftsordnungen, sondern ist ebenso mit der Bewältigung weiterer vielgestaltiger Entwicklungsprobleme insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unterstützen. Das erfordert, alle Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen diesen vorzubeugen, durch die die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegriffen oder beeinträchtigt wird. Mit der Abwehr von Gefahren und Störungen bei Vorführungen sowie - die vorbeugende Verhinderung bzw, maximale Einschränkung von feindlich-negativen und provokatorisch-demonstrativen Handlungen bei Vorführungen, insbesondere während der gerichtlichen Hauptverhandlung. Überraschungen weitestgehend auszusohlieSen und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt zu wahren, sind bei der Realisierung dieser Aufgaben Grnnderfordernisao und durch alle eingesetzten Angehörigen konsequent zu gewährleisten durohzusetzen. Stets muß beachtet werden, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Un- Da den durch die U-Organe Staatssicherheit bearbeiteten Ermitt-lungsverfähren vielfach operative Bearbeitungsergebnisse zugrunde liegen und infolgedessen bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mit ohne Haft enden, so hat die zuständige Untersuchungsabteilung dem Leiter des Untersuchungsorgans den Vorschlag zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens zu unterbreit.n.

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