Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 155

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 155 (NJ DDR 1974, S. 155); Gesetzlichkeitsaufsicht des Staatsanwalts §§ 88 Abs. 1, 92 Abs. 1 GBA; § 7 Abs. 2 der VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und WB vom 28. März 1973 (GBLI S. 129). Zu den Pflichten der Leiter von volkseigenen Betrieben nnd Kombinaten, den Gesundheits- und Arbeitsschutz zu gewährleisten sowie solche Arbeitsbedingungen zu schaffen, die hohe Leistungen ermöglichen. Protest des Staatsanwalts des Kreises Eisenach vom 12. Juli 1973 - 111 - 181/73. In dem Ermittlungsverfahren gegen den Leiter des Fuhrparks des Werkes I des Kombinats F. wegen Verletzung der Bestimmungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes gemäß § 193 StGB wurde festgestellt, daß für Instandhaltungsarbeiten an Kraftfahrzeugen die Hebebühne Typ HBS 4 von Personen benutzt werden konnte, die nicht die hierfür erforderlichen Kenntnisse besitzen. Durch die Verwendung nicht normgerechter Abstellböcke zur Sicherung des angehobenen Fahrzeugs kam es zu einem folgenschweren ArbeitsunfalL Des weiteren wurde bei den Untersuchungen festgestellt, daß mit der vorschriftsmäßigen Bedienung dieser Hebebühne keine geeigneten Werktätigen beauftragt wurden oder daß die Werktätigen über diese Tätigkeit und die entsprechenden Sicherheitsbestimmungen nicht eingehend unterwiesen wurden. Eine Bedienungsanleitung für diese Hebebühne war in dem betreffenden Bereich nicht vorhanden. Gemäß §§ 38, 39 StAG legte der Staatsanwalt des Kreises daraufhin beim Direktor des Kombinats wegen Verletzung von Rechtsvorschriften über den Gesundheitsund Arbeitsschutz Protest ein. Aus den Gründen: Die Erhaltung und Förderung der Gesundheit und Schaffenskraft der Werktätigen ist ein Grundprinzip der sozialistischen Gesellschaft. Deshalb ist es erforderlich, die Anstrengungen der Werktätigen um die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen aufs engste mit der Gewährleistung des Gesundheitsund Arbeitsschutzes zu verbinden und solche Arbeitsbedingungen zu schaffen, die hohe Leistungen ermöglichen und die körperliche und geistige Entwicklung der Werktätigen fördern. Ordnung und Sicherheit sind wichtige Elemente einer störungsfreien Produktion. Die Betriebsleitung des Werkes I des Kombinats F. hat technische Mängel und andere Mißstände geduldet, obwohl die Werktätigen des Betriebes hierüber wiederholt Beschwerden vorgebracht hatten, (wird ausgeführt) Die Hauptabteilung Sicherheit des Kombinats bzw. die Sicherheitsbeauftragten im Werk I haben ihre Verantwortung ungenügend wahrgenommen. Sie haben keinen Überblick darüber, welche Werktätigen die erforderlichen Befähigungsnachweise zur Bedienung technischer Einrichtungen im Fuhrpark besitzen bzw. haben nicht dafür gesorgt, daß die betreffenden Werktätigen die geforderte Befähigung nachweisen. Die von der Hauptabteilung jährlich an die verschiedenen Produktionsbereiche der Betriebe des Kombinats herausgegebenen Themen der Arbeitsschutzbelehrung berücksichtigen nicht die Besonderheiten der einzelnen Bereiche. Bei Kontrollen wurde es unterlassen, das Vorhandensein der einschlägigen Bedienungsanleitungen für technische Einrichtungen sowie die Eintragungen über Belehrungen im Arbeitsschutzkontrollbuch exakt zu überprüfen. Ferner hat die Hauptabteilung Sicherheit keine Anstrengungen unternommen, die ihr bekanntgewordenen technischen Mängel und Unzulänglichkeiten im Bereich Fuhrpark zu beseitigen. Im einzelnen wurden folgende Rechtspflichten verletzt, deren Durchsetzung die persönliche Verantwortung des Kombinatsdirektors berührt: die in Abschn. 1 Ziff. 1 des Gesetzes über den Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR 1971 bis 1975 vom 20. Dezember 1971 (GBL I S. 175) formulierte Forderung solche Arbeitsbedingungen zu schaffen, die den Werktätigen hohe Leistungen ermöglichen; die in §§ 88 Abs. 1, 92 Abs. 1 GBA festgelegte grundsätzliche Verpflichtung, für den Gesundheits- und Arbeitsschutz zu sorgen; die in § 7 Abs. 2 der VO über Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und WB vom 28. März 1973 (GBl. I S. 129) statuierte Pflicht, die sozialistische Gesetzlichkeit, Ordnung Sicherheit und Disziplin zu gewährleisten; die allgemeinen Bestimmungen der Grundsätze zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Staats- und Wirtschaftsorganen, WB, volkseigenen Kombinaten und Betrieben vom 29. Oktober 1968; die in § 8 Abs. 3 ASchVO festgelegte Verpflichtung, darauf zu achten, daß die Werktätigen die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten besitzen, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit im Hinblick auf den Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie den Brandschutz erforderlich sind; die speziellen Regelungen des § 53 Abs. 1 der ABAO 361/2 Straßenfahrzeuge sowie Instandhaltungsanlagen für Kraftfahrzeuge vom 2. Februar 1970 (GBl. Sdr. Nr. 657) und der §§ 8, 10 der ASAO 908/1 Hebezeuge vom 29. März 1968 (GBl. Sdr. Nr. 578) über die Gewährleistung der vorschriftsmäßigen Bedienung von Hebezeugen. Es sind sofort Maßnahmen einzuleiten, die den zuverlässigen Gesundheits- und Arbeitsschutz der Werktätigen des Betriebes gewährleisten. Zugleich ist es erforderlich, Maßnahmen zur systematischen Beseitigung der festgestellten Mängel hinsichtlich der Arbeitsbedingungen der Werktätigen im Bereich Fuhrpark des Werkes I festzulegen. Um die Erziehung der Leiter und ihrer Arbeitskollektive zur Gewährleistung einer hohen Sicherheit auf dem Gebiet des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes zu verstärken, ist es erforderlich; die festgestellten Gesetzesverletzungen vor Leitungs- und Arbeitskollektiven auszuwerten. Anmerkung: Ausgehend von der Notwendigkeit, die Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht schwerpunktmäßig in der Öffentlichkeit, insbesondere vor Leitungs- und Arbeitskollektiven, zu erläutern und auszuwerten (vgl. Harrland in NJ 1973 S. 253), hat der Staatsanwalt in einem detaillierten Plan die Methoden der Auswertung des Protests festgelegt, um eine höchstmögliche erzieherische Wirkung zu erreichen. Es kam vor allem darauf an, daß der richtige Personenkreis über die Gesetzesverletzungen informiert wird und daß in dem betreffenden Bereich des Kombinats die Fragen der Ordnung, Sicherheit und Disziplin stärker zum Gegenstand des Mitdenkens und Handelns gemacht werden, um tatsächliche und dauerhafte Veränderungen zu bewirken.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 155 (NJ DDR 1974, S. 155) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 155 (NJ DDR 1974, S. 155)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen schenhande angefallenen Bürger intensive Kon- takte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?. Wie ordnet sich die Vernehmung in die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Planung bereits der Erstvernehmung und jeder weiteren Vernehmung bis zur Erzielung eines umfassenden Geständnisses sowie an die Plandisziplin des Untersuchungsführers bei der Durchführung der einzelnen Vernehmung.

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