Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 15

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 15 (NJ DDR 1974, S. 15); für das künftige Verhalten an. Unter erzieherischer Einflußnahme des Gerichts sind nicht in erster Linie Kritik, Werturteil, Vorwurf zu verstehen./20/ Der Schwerpunkt muß in der Verdeutlichung der Forderungen der Gesellschaft an Ehe und Familie, in der Erklärung ihrer konkreten Bedeutung für die persönliche Entwicklung der Ehegatten und der Kinder und in der Bewußt-machung der Verantwortung des einzelnen gegenüber der Gesellschaft für den Lebensbereich Ehe und Familie liegen. Den Schwerpunkt der erzieherischen Einflußnahme auf die positive Handlungsorientierung der Ehegatten zu legen heißt natürlich nicht, daß das Gericht notwendige kritische Auseinandersetzungen mit einem Fehlverhalten in der Ehe außer acht lassen darf. Beide Seiten sind Erfordernisse des einheitlichen Erziehungsprozesses: /20/ Vgl. Grandke, „Gedanken zur erzieherischen Funktion “, a. a. O., S. 452. „Die Erziehungsaufgabe des Gerichts erfordert, daß es sich mit dem Verhalten der Parteien auseinandersetzt, es als positiv oder negativ für die Ehe einschätzt.“/21/ Daß dabei ein differenziertes Vorgehen des Gerichts am Platze ist, steht außer Frage. Die Kritik an isoliert betrachteten Verhaltensweisen, die nicht von den Grundlagen und Wirkungen des jeweiligen Verhaltens ausgeht, wird keine erzieherische Wirkung haben. Im Gegenteil, ein solches Vorgehen kann die Herstellung des notwendigen Vertrauensverhältnisses zwischen dem Gericht und den Ehegatten erschweren oder gar unmöglich machen und damit das Bestreben, erzieherisch wirksam zu werden, in Frage stellen. Das unterstreicht die Bedeutung der gerichtlichen Bemühungen, die ehelichen Beziehungen in ihrer Gesamtheit zu untersuchen. 1211 Seifert, „Subjektive Faktoren im Ehescheidungstatbestand“, NJ 1970 S. 318. Berichte 4. Tagung der Gesellschaft für gerichtliche Medizin Die Gesellschaft für gerichtliche Medizin der DDR hat auf ihrer 4. Tagung, die vom 1. bis 4. Oktober 1973 in Magdeburg stattfand/1/, die Zusammenarbeit mit den Justiz-und Sicherheitsorganen sowie den kriminalistischen und juristischen Hochschuleinrichtungen in den Vordergrund gestellt. Die Tagung führte Wissenschaftler und Praktiker natur- und gesellschaftswissenschaftlicher Bereiche zu einem regen interdisziplinären Erfahrungs- und Meinungsaustausch zusammen, um gemeinsame wissenschaftliche Probleme praxiswirksam zu lösen. Die Beteiligung von Gästen aus der UdSSR sowie aus Polen, Rumänien und Ungarn an dem Erfahrungsaustausch unterstrich die Bedeutung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit bei der Lösung medizinisch-juristischer Fragen über die Ländergrenzen hinaus. Das drückten auch die zu den Leitthemen (Zusammenarbeit bei Delikten gegen Leben und Gesundheit, neuere Ergebnisse der forensischen Wissenschaften sowie Probleme der Alkohol- und Drogenwirkung, der Toxikologie und der ärztlichen Sorgfaltspflicht) gehaltenen Vorträge aus. Das erste Hauptreferat hielt der Präsident der Tagung, Prof. Dr. Wolf f (Medizinische Akademie Magdeburg). Er gab eine kritische Einschätzung des erreichten Standes in der gerichtlichen Medizin und legte die Anforderungen dar, die von Forschung, Lehre und Praxis erfüllt werden müssen./2/ Im zweiten Hauptreferat behandelte der Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR Wendland Fragen der wirksameren Zusammenarbeit zwischen Gerichtsmedizinern und Strafverfolgungsorganen zur Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität Unter diesem Gesichtspunkt wurde ein Überblick über die hauptsächlichen Probleme gegeben, deren Lösung für die sozialistische Gesetzlichkeit und die ihr dienende gerichtliche Entscheidung bedeutsam ist/3/ fll Die vorangegangenen Tagungen der Gesellschaft für ge-richtUclie Medizin haben stattgefunden: 1. Tagung Im Oktober 1967 (vgl. AktueUe Fragen der gerichtlichen Medizin 1968, Bd. 3; der Bericht über diese Tagung von Baatz Ist ln NJ 1967 S. 763 f. veröffentlicht). 2. Tagung im Oktober 1969 (vgl. Kriminalistik und forensische Wissenschäften 1971, Bd. 4 und 5; der Bericht über diese Tagung von Welzei ist in NJ 1969 S. 704 f. veröffentlicht). 3. Tagung im September / Oktober 1971 (vgl. Kriminalistik und forensische Wissenschaften 1972, Bd. 9 und 10; der Bericht über diese Tagung von Baatz ist in Staat und Recht 1972, Heft 1, S. 133 ff. veröffentlicht). 121 Das Referat von Wolff ist in NJ 1973 S. 664 f. veröffentlicht. 121 Das Referat von Wendland ist in NJ 1973 S. 666 f. veröffentlicht. Im folgenden soll über diejenigen Ergebnisse der Tagung berichtet werden, die für die Tätigkeit der Justiz-und Sicherheitsorgane von unmittelbarem Interesse sind./4/ Die bereits von Wolff getroffene Feststellung, daß die Auswertung der sowjetischen Erfahrungen den gesellschaftlichen Nutzen gerichtsmedizinischer Tätigkeit in der DDR weiter erhöhen wird, unterstrichen die Darlegungen von K i n z 1 (Friedrich-Schiller-Universität Jena). Er vermittelte einen Einblick in den hohen Organisationsgrad und die breiten wissenschaftlichen und praktischen Wirkungsmöglichkeiten der sowjetischen gerichtlichen Medizin: Der gerichtsmedizinische Dienst in der Sowjetunion entspricht in seinem Aufbau der administrativ-territorialen Gliederung des Staates und ist den konkreten geographischen Besonderheiten und gesellschaftlichen Bedürfnissen maximal angepaßt. Die Büros für gerichtsmedizinische Expertise haben u. a. folgende Aufgaben: Leichenuntersuchungen zur Feststellung der Todeszeit und Todesursache bei gewaltsamem Tod und plötzlichen Todesfällen aus natürlicher Ursache sowie zur Klärung anderer von den Ermittlungsorganen und den Gerichten gestellter Fragen; Untersuchung lebender Personen aus forensisch-medizinischer Sicht; spurenkundliche Untersuchungen (biologische, physikalisch-technische,'chemisich-toxikologishe); Expertisen anhand von Gerichts- und Ermittlungsakten bei Verbrechen gegen das Leben und die Gesundheit, die Würde des Menschen sowie bei Rechtsverletzungen durch medizinisches Personal während der Berufsausübung; Durchführung von klinisch-anatomischen Konferenzen mit den behandelnden Ärzten bei entsprechenden gerichtsmedizinischen Fällen; wissenschaftliche Erarbeitung konkreter Probleme der Humanpathologie und spezieller gerichtsmedizinischer Fragestellungen; Analyse der Materialien über plötzliche Todesfälle aus natürlicher Ursache, Verkehrs- und Berufsunfälle sowie Vergiftungen. Die sowjetischen Gerichtsmediziner Tabakman (Moskau), T u m a n o w (Moskau) und Sagrjad-s k a j a (Gorki) informierten über physikalisch-technische Untersuchungsmethoden, die Vervollkommnung M Die Materialien der 4. Tagung der Gesellschaft für gerichtliche Medizin werden voraussichtlich in Heft 16/1974 der Schriftenreihe „Kriminalistik und forensische Wissenschaften“ erscheinen. 15;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 15 (NJ DDR 1974, S. 15) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 15 (NJ DDR 1974, S. 15)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder maoistischer Gruppierungen der im Unter-suchungshaftvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der Rechtsvorschriften, Befehle und Weisungen zu verwirklichen und vom Wesen her einen gesetzesmäßigen Zustand sowohl für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu unterbreiten. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens, die durch die Abteilungen durehzusetzen sind. Weiterhin ist es erforderlich, daß die für die Lösung dieser Aufgaben politisch-ideologisch und fachlich-tschekistisch erzogen und befähigt werden, unerkannt bleiben und vor Dekonspirationen unbedingt bewahrt werden, auf der Grundlage des des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR. Mit der ausdrücklichen Fixierung von Aufträgen des Staatsanwalts sowie eigenen Feststellungen der Untersuchungsorgane als jeweils eigenständige Anlässe zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens dar. Sie erfordern im besonderen Maße eine enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit zwischen operativer Diensteinheit und der Untersuchungsabteilung, insbesondere unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die sozialpsychologischen Determinationobedingungen für das Entstehen feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen. Die Wirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems im Rahmen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen können konkrete Aktionen und Handlungen oes Gegners voiausgesehen oder runzeitig erkannt und vorbeugend unwirksam gemacht in ihren Wirkungen eingeschränkt werden.

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