Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 145

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 145 (NJ DDR 1974, S. 145); beuterordnung fast ausschließlich instrumental, funk-tionalistisch gesehen, im Einsatz technisch-wissenschaft-lidier Mittel./17/ Krauch unterscheidet sich nicht von den Anhängern eines „technokratischen Optimismus“, sofern er der Illusion anhängt, unmittelbar durch Einsatz der Elektronik zu einer „lebenserhaltenden Selbst-transformation“/18/ des imperialistischen Systems zu gelangen, ohne es grundlegend anzutasten. Beiden Konzeptionen gemeinsam ist der reaktionärutopische Zug, der Vorgriff auf die Zukunft bei gleichzeitiger Negation von organisierten Volksmassen. Während technokratische Ideologien aus der wissenschaftlich-technischen Revolution den Abbau der bürgerlichen Demokratie als eine Quasi-Gesetzmäßigkeit abzuleiten versuchen, gibt Krauch vor, eine Gesellschaftsänderung sei schon dadurch zu bewerkstelligen, daß eine große Anzahl von Bundesbürgern als vereinzelte Individuen via Fernsehen und Telefon ihre jeweiligen Urteile artikulierten. Ob konservativ-technokratisch oder reformistisch-parti-zipatorisch konstruiert beiden Spielarten bürgerlicher Ideologie ist ihr antirevolutionäres Wesen, ihre Funktion zur Stabilisierung des staatsmonopolistischen Kapitalismus gemeinsam. Die „Computer-Demokratie“ hat höchstens den „Vorzug“ größerer Elastizität und Attraktivität. „Selbststeuerung“ trotz geistiger Manipulierung? Der Krauchschen Konzeption' einer „Computer-Demokratie“ kommt im Prozeß verstärkter geistiger Manipulierung in der BRD ein beträchtlicher Stellenwert zu. Der Autor setzt sich in seinem Buch damit teilweise auseinander, sagt von einer westdeutschen politischen Fernsehsendereihe mit Publikumsteilnahme, daß „die schon vorhandenen Vorurteile nur stabilisiert (werden)“, weist aber „Befürchtungen, daß ORAKEL auf jeden Fall ein perfektes Manipulierungsinstrument für eine noch nicht reife und politisch unmündige Öffentlichkeit sei“, mit der Bemerkung zurück, „daß der größte Teil der Bevölkerung gar nicht so unfähig und kritiklos ist, wie es den auserwählten Spitzenkräften der obersten Bildungsschicht erscheint“ (S. 89). Dem letzten Teil seiner Äußerungen kann man zustimmen. Und weil das so ist, investiert das Monopolkapital heutzutage gewaltige Mittel in die „Bewußtseinsindustrie“, selbstverständlich, um sowohl Profit zu erzielen als auch den Massen und das ist das Wichtigste /17/ Vgl. Gottschling, „Zur Kritik teChnokratiscäier Ideologien“, Staat und Recht 1973, Heft 3, S. 393 fl.; Falkenberg („Die Kritik des Fernsehens durch das Fernsehen“, in: Fernsehen im Glashaus, Düsseldorf/Wien 1972, S. 130) polemisiert gegen die „technokratische ORAKEL-Methode von Helmut Krauch“. 718/ So Deutsch, Politische Kybernetik, Freiburg i. Br. 1969, S. 23. eine Status-quo-Orientierung in die Hirne zu häm-mem./19/ Eine nüchterne Analyse der Meinungsbildungsprozesse in der BRD liefert den anschaulichen Beweis, in welch hohem Maße die staatsmonopolistischen Herrschaftsstrukturen eine allseitige, sachkundige, objektive, fortschrittbezogene Information der breiten Bevölkerungsschichten verhindern. „Die Gedanken der herrschenden Klasse sind in jeder Epoche die herrschenden Gedanken, d. h. die Klasse, welche die herrschende materielle Macht der Gesellschaft ist, ist zugleich ihre herrschende geistige Macht.“/20/ Dieser Satz hat für die BRD nach wie vor Gültigkeit, obschon die erlebte Klassenwirklichkeit es immer schwieriger macht, die den Werktätigen vorgetäuschte Wirklichkeit, das verbreitete falsche Bewußtsein aufrechtzuerhalten. Krauch berührt nicht wenige Beispiele imperialistischer Manipulationspraxis, insbesondere die Rolle der Reklametechnik (S. 119 1). Trotzdem meint er, mit seiner „Computer-Demokratie“ wäre es möglich, „eine weitgehende Selbststeuerung der Menschen als Individuen und als soziale Gruppen zu erreichen“ (S. 119). Dies soll passieren, ohne die Bastionen des Großkapitals anzugreifen. Mag Krauch vielleicht selbst an die Wunderwirkung seines Großprojekts glauben, seine subjektiven Motive können nicht in die Waagschale fallen. Die objektive Wirkung seiner Vorschläge kann nur die Förderung einer elektronischen Demokratie-Illusion sein, und dies liegt ganz auf der Linie der in der BRD herrschenden Kreise. Sie erblicken im Fernsehen ein willkommenes Instrument zur massiven ideologischen und psychologischen Bearbeitung der Bevölkerung. Sie setzen ständig mehr Wissenschaftler der verschiedensten Fachgebiete an, um den Effekt ihrer Mattscheibenpropaganda zu maximieren. Herr Krauch gehört zu ihnen. * Abschließend bleibt festzuhalten: Demokratische Entscheidungsfindung heißt nicht in erster Linie und nicht allein computergesteuerte „rationelle“ Informationsgewinnung und -Verarbeitung, so wie Krauch sie versteht. Sie war, ist und bleibt, solange es Klassen gibt, stets eine Frage der ökonomischen und der politischen Macht in der Gesellschaft. Neue wissenschaftlich-technische Erkenntnisse für politische Zwecke unter der Fortschrittsflagge einer „Computer-Demokratie“ nutzbar machen zu wollen dieser Versuch kann nur gewertet werden als Fortsetzung imperialistischer Politik und Ideologie mit „neuen“ Mitteln. /19/ Vgl.: Manipulationen - Die staatsmonopolistische Bewußtseinsindustrie, Berlin 1969; Knlpping, Monopole und Massenmedien, Berlin 1969. /20) Marx/Engels, „Die deutsche Ideologie“, in: Werke, Bd. 3, Berlin 1958, S. 46. Rechtsprechung Strafrecht §§ 17, 33,116 Abs. 1 StGB. 1. Zur Überschreitung der Notwehr durch Anwendung eines gefährlichen Mittels (hier: eines Haumessers). 2. Zur Anwendung der Verurteilung auf Bewährung bei schwerer Körperverletzung. OG, Urteil vom 20. Dezember 1973 5 Zst 18/73. zu dem Zeugen R. aufgenommen hatte, hoffte der Angeklagte auf eine Aussöhnung. Am 10. Februar 1973 wollte er mit der Zeugin H. eine Aussprache herbeiführen und sie zum erneuten Zusammenleben mit ihm bewegen. Die Zeugin erschien jedoch nicht. Einen Tag später ging der Angeklagte zum Haus des Zeügen R., wo er die Zeugin H. abpassen und wegen ihres Fernbleibens zur Rede stellen wollte. Er nahm einen Hirschfänger sowie ein etwa 45 cm langes und 580 g schweres Haumesser (Machete) mit, um sich bei einem Zusammentreffen mit dem Zeugen R. und einer evtl, tätlichen Auseinandersetzung mit ihm wehren zu können. Während der Angeklagte in 100 bis 150 m Entfernung vom Haus des Zeugen R. wartete, wurde er Die Ehe des 28jährigen Angeklagten wurde am 11. Dezember 1972 rechtskräftig geschieden. Obwohl die geschiedene Ehefrau, die Zeugin H., bereits Beziehungen 145;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 145 (NJ DDR 1974, S. 145) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 145 (NJ DDR 1974, S. 145)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

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