Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 142

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 142 (NJ DDR 1974, S. 142); ringung der bürgerlichen Demokratie nicht absolut identisch war. Über diesen Sachverhalt könnte schon eine flüchtige Kenntnisnahme von der Geschichte der konstitutionellen Monarchie in Preußen-Deutschland (bis 1918) Aufklärung verschaffen. Karl Marx sagte von diesem Staat, er sei „nichts andres als ein mit parlamentarischen Formen verbrämter, mit feudalem Beisatz vermischter und zugleich schon von der Bourgeoisie beeinflußter, bürokratisch gezimmerter, polizeilich gehüteter Militärdespotismus“. 151 Bis auf den heutigen Tag waren Fortschritte in der Frage der bürgerlich-parlamentarischen Demokratie sei es das Frauenwahlrecht, sei es die Beseitigung der verschiedenartigsten Wahlzensus oder yon Formen der Wahlkreisgeometrie, sei es die Einführung des Verhältniswahlsystems immer nur das Ergebnis erbitterter Klassengefechte, der Bourgeoisie von der Arbeiterklasse abgetrotzt. Umgekehrt haben Niederlagen der Arbeiterklasse meist einen Abbau der bürgerlichen Demokratie im Gefolge gehabt. Auch dies gilt bis auf den heutigen Tag. Man kann folglich nur dann zu einer wissenschaftlich richtigen Einschätzung bestimmter Formen der Machtausübung gelangen, darunter auch der verschiedenen Erscheinungsformen der bürgerlichen Demokratie, wenn man ihren konkret-historischen Bezug berücksichtigt, also beachtet, daß es sich um Formen, Mittel, Ergebnisse usw. des Klassenkampfes zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt handelt. Reaktionär-utopische Vorstellungen über Gleichheit und Gerechtigkeit Geradezu entwaffnend ist Krauchs Feststellung, daß es noch nie „ein in statistischem Sinne repräsentatives Parlament“ gegeben habe, da Kleinkinder und Debile keine „vitalen Repräsentanten“ stellen können. Mit solchem „wissenschaftlichen Scharfsinn“ geraten sofort auch „sozialistische Modelle“ unter kritischen Beschuß. Alle „bisherigen Systeme“ werden Krauchs „Grundsätzen der Gleichheit und Gerechtigkeit“ nicht gerecht, „weil immer die Schwachen, Alten, Kranken und Kinder vernachlässigt werden“ (S. 10). Die Klassiker des Marxismus-Leninismus haben sich verschiedentlich zu „Gleichheit und Gerechtigkeit“ geäußert. Sie haben diese Begriffe in Beziehung gesetzt zu den konkret-historischen Abläufen des gesellschaftlichen Lebens und die Phrasenhaftigkeit des bürgerlichen Umgangs mit diesen Worten aufgehellt./6/ Was ist gerecht? Gibt es eine unveränderliche Gerechtigkeit? Was heißt Gleichheit? In welcher Beziehung ist von Gleichheit die Rede? Ist eine Gleichheit gemeint, die erst im Kommunismus Wirklichkeit werden kann? Krauch erweckt den Eindruck, als sei die Schaffung der „besten aller möglichen Welten“/7/ einzig davon abhängig, daß die Menschen sich geeigneter, bereits vorhandener technischer Mittel bedienen. Von Krauchs „klassenindifferenter“, abstrakt-humanistischer Warte aus läßt sich der Zustand der „Gleichheit und Gerechtigkeit“ dadurch hersteilen, daß man allen die Gelegenheit gibt, ihre Meinung bei der Entscheidungsfindung über gesellschaftlich-politisehe Fragen einzubringen. Marx hat sich seinerzeit lustig gemacht über Vorstellungen, daß es ,„beste politische Gesellschaftsformen“ in abstracto“ geben könne, außerhalb von Zeit und Raum./8/ Und beim näheren Zusehen entpuppen sich die „Ver- /5/ Marx, „Kritik des Gothaer Programms“, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 19, Berlin 1962, S. 29. 161 Vgl. etwa Lenin, „Ein liberaler Professor über die Gleichheit“, in: Werke, Bd. 20, Berlin 1961, S. 137 ff. dl Leibniz, Die Theodizee, Hamburg 1968, S. 101. 16/ Vgl. Marx, „Die moralisierende Kritik und die kritisierende Moral“, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 4, Berlin 1959, S. 354. besserungsvorschläge“ Krauchs als aus der heutigen konkreten Situation der kapitalistischen Gesellschaft geborene, die Bezug zu konkreten Herrschaftsinteressen des Kapitals haben. Dies ist auch der wahre Grund für Krauchs Kritik an der sog. pluralistischen Demokratie. Er schreibt: „Als die Gesellschaft wie auch das Staatswesen immer komplizierter wurden, tauchte die Idee des Pluralismus auf. Diese pluralistische Form der Demokratie wurde bei uns in der Bundesrepublik nach dem Zusammenbruch 1945 aufgegriffen und von 1949 an praktiziert. Wir versuchten, nach den Vorbildern anderer westlicher Demokratien ein Gleichgewicht der gesellschaftlichen Kräfte im Machtprozeß herzustellen Es zeigte sich aber bald und deutlich, daß die pluralistische Demokratieform schwerwiegende Fehlentwicklungen hervorgebracht hat Von einem ausgeglichenen Pluralismus kann schon seit langem nicht mehr die Rede sein. Es setzen sich nur noch starke, konfliktfähige Gruppen durch, die gut organisiert sind und über große Geld-und Personalmittel verfügen “ (S. 10 f.). In den antikommunistischen Konzeptionen der Staatsgestaltung hat die Theorie der „pluralistischen Demokratie“ als gewichtiges Argument gedient, das gegen die „totalitäre Parteidiktatur“ in den sozialistischen Ländern angewandt wurde./9/ Es wird in dieser Eigenschaft auch jetzt noch ins Feld geführt, nicht zuletzt von sozialdemokratischer Seite. Krauch hält diese Ideologie zur Verschleierung der monopolkapitalistischen Machtverhältnisse für nicht mehr zureichend, weil der Widerspruch zwischen Theorie und Praxis allmählich für eine wachsende Zahl von Bürgern erkennbar wird. Allerdings unterscheidet sich die Variante der „Teilhabe aller“ an den politischen Entscheidungsprozessen nicht prinzipiell von der Pluralismus-Ideologie. Krauch reichert diese nur an. Er offeriert einen „potenzierten“ Pluralismus: Statt in Form von Gruppen soll jeder einzeln am politischen Geschäft partizipieren dürfen! Bürgerliche Krisenkritik Wenn von „Schein“ -Demokratie gesprochen wird oder sogar davon, „daß ihre Degenerierung zu gigantischen Manipulations-Instrumenten heute eine gefährliche Zuspitzung erfahren“ habe (S. 13), so könnte man vermuten, hier werde eine zutreffende Diagnose imperialistischer Herrschaftsbeziehungen aufgestellt, der man nur rundweg zustimmen könne, eine Diagnose, die sich dem Wesen nach mit einer marxistisch-leninistischen Beurteilung deckt. Aber gar so einfach liegen die Dinge nicht. Krauch sieht wohl zahlreiche kritikwürdige Zustände der BRD-Gesellschaft, und er hält mit seinem Tadel oft nicht zurück. Doch sind nicht Umweltverschmutzung, Verkehrschaos, mangelnde Gesundheitsfürsorge, zurückgebliebenes Bildungswesen, Bodenspekulation, Mietwucher, Korruption und andere Formen des Abgeordnetenkaufs Erscheinungen, deren Bagatellisierung zur Zuspitzung der inneren Widersprüche des Kapitalismus führen kann? Gibt es überhaupt noch Parteien, die das kapitalistische System bejahen, verteidigen, die nicht wenigstens in Worten für Reformen wären ? Eine banale Abstützung des Status quo nach dem Muster ehedem wirksamer Wahlslogans wie „Keine Experimente!“, „Was Du hast, das weißt Du!“ aus den fünfziger Jahren hat seine Zugkraft eingebüßt. Trotz aller Kritik im einzelnen wird von Krauch weder die Frage 19/ VgL Gottscäiling, „Die Theorie von der .pluralistischen Demokratie* im heutigen Klassenkampf“, NJ 1968 S. 609 ff.; Der gegenwärtige rechte Revisionismus, Moskau 1973, insbea S. 299 ff., 507 ff. (russ.); Röder/Weiehelt, „Der Bankrott revisionistischer Pluralismus-Konzeptionen“, IPW-Beriehte 1973, Heft 12, S. 18 ff. 142;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 142 (NJ DDR 1974, S. 142) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 142 (NJ DDR 1974, S. 142)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter müssen besser dazu befähigt werden, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu verhindern. Er gewährleistet gleichzeitig die ständige Beobachtung der verhafteten Person, hält deren psychische und andere Reaktionen stets unter Kontrolle und hat bei Erfordernis durch reaktionsschnelles,operatives Handeln die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Diensteinheit, eng mit den Abt eilungen und Finanzen der zusammenzuarbeiten, Die Angehörigen des Referates haben. die auf ernährungswissenschaftliehen Erkenntnissen beruhende Verpflegung der Inhaftierten unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze Militärstraftaten Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Nach der ausgesprochenen Strafböhe gliederte sich der Gefangenenbestand wie folgt: lebe nslänglich Jahre - Jahre - Jahre unte Jahre.

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