Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 134

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 134 (NJ DDR 1974, S. 134); nehmlich die Vertiefung der Rechtskenntnisse auf wichtigen Gebieten, die nicht justizspezifisch sind. Das wird im Schulungssystem berücksichtigt werden. Der effektivste Weg besteht aber darin, die Staatsanwälte zusammen mit der Einweisung in die Arbeitsplanaufgaben jeweils auch mit den erforderlichen konkreten Rechtskenntnissen auszurüsten. Dementsprechend wird nunmehr verfahren. Die weitere Qualifizierung muß vor allem im Prozeß der Arbeit erfolgen. Das schließt die sachlich-kritische Auseinandersetzung mit den Arbeitsergebnissen ein. Es handelt sich dabei nicht nur um einen Lern-, sondern zugleich wesentlich um einen Brziehungsprozeß. Denn die Gesetzlichkeitsaufsicht konsequenter und wirksamer auszuüben, das verlangt von jedem Staatsan- walt, sich immer wieder als prinzipienfester, standhafter Kämpfer in Durchführung seines Klassen- und Parteiauftrages zu bewähren. * Das Beste zu tim, um durch den Beitrag der Staatsanwaltschaft, gestützt auf das demokratische Mitdenken und Mithandeln vieler Bürger, die sozialistische Gesetzlichkeit, unsere sozialistische Staatsmacht unablässig zu stärken das ist im Sinne des Aufrufs des Nationalrates der Nationalen Front, in dem es heißt: „Bereiten wir uns auf den 25. Jahrestag der DDR durch gute Ergebnisse auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens vor.“ INGRID TAUCHNITZ, Richter am Obersten Gericht Verwirklichung der Gewährleistungs- und Garantierechte beim Einzelhandelskauf Mit der zielstrebigen und konsequenten Verwirklichung der vom VIII. Parteitag der SED beschlossenen Hauptaufgabe ist die Lebenslage der Bevölkerung ständig verbessert worden. Auch auf dem Gebiet des Einzelhandels wurde durch eine stabile und kontinuierliche Warenbereitstellung, vor allem bei Industriewaren, eine spürbare Verbesserung des Warenangebots erreicht. Seit dem VIII. Parteitag haben sich alle Plenartagungen des Zentralkomitees der SED jedoch nicht nur mit der Erhöhung der Produktion von Konsumgütem, sondern auch mit den damit zusammenhängenden Fragen der Qualität der Erzeugnisse beschäftigt/1/, denn Qualität und Quantität der Produktion sind zwei untrennbare Seiten derselben Sache./2/ Es entspricht den Interessen des einzelnen Käufers genauso wie denen der gesamten Gesellschaft, daß Qualitätsmängel aufgedeckt und künftig verhindert werden. Da sich die Qualität der Erzeugnisse letztlich beim Gebrauch bewähren muß, stellen sich die Käuferrechte als ein Instrument dar, mit dem die Bürger entweder durch Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen über das Einzelhandelsorgan oder in den Fällen der Garantie unmittelbar bzw. über die Vertragswerkstatt auf den Produktionsbetrieb Einfluß nehmen und auf eine qualitätsgerechte Produktion einwirken können. Daraus ergibt sich die große Bedeutung der Käuferrechte zur weiteren Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung. Diese Rechte spielen wegen der Vielzahl der im täglichen Leben abgeschlossenen Kaufverträge eine beachtliche Rolle./3/ Bei der Auswertung gerichtlicher Verfahren, bei opera- tU Vgl. Ebert, Aua dem Bericht an die 3. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1971, S. 21 f.; Honecker, Aus dem Schlußwort auf der 4. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1971, S. 27; Grüneberg, Aus dem Bericht ah die 5. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1972, S. 17; Jarowinsky, Aus dem Bericht an die 6. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1972, S. 16 f.; I.amberz, Aus dem Bericht an die 7. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1972, S. 13; Mittag, Aus dem Bericht an die 8. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1972, S. 10; Honecker, Aus dem Schlußwort auf der 8. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1972, S. 23; Honecker, Aus dem Bericht an die 9. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1973, S. 36, 49; Norden, Aus dem Bericht an die 10. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1973, S. 8 £.; Vemer, Aus dem Bericht an die 11. Tagung des Zentralkomitees, Berlin 1973, S. 26 f. 72/ vgl. Krolikowski, in: Aus den Diskussionsreden auf der 11. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1973, S. 21. /3/ Zur Inanspruchnahme und Durchsetzung der Gewährleistungs- und Garantierechte vgl. auch die Beiträge von Teige/ SChönemann (NJ 1963 S. 778 f.), Beyer (N.T 1964 S. 696 ff.), Orth (NJ 1968 S. 147 ff.), Klinkert (NJ 1969 S. 304 ff.), Jabloncwskl (NJ 1970 S. 576 ff.), Göhring/Orth (NJ 1971 S. 103 ff.), Hempel/ Lämmel (NJ 1971 S. 140 f.), Teige/Schönemann (NJ 1971 S. 324 f.), Kreutzer (NJ 1973 S. 231 f.), Göhring und Huribeck (NJ 1973 S. 289 f.). tiven Untersuchungen in der Hauptstadt und in den Bezirken Dresden, Halle und Magdeburg, bei Aussprachen mit der Bevölkerung sowie bei der Bearbeitung von Kassationsanregungen und Eingaben auf dem Gebiet der Käuferrechte traten eine Anzahl Fragen auf, die einer Lösung bedurften. Zu einigen Fragen hat der 2. Zivilsenat des Obersten Gerichts in grundsätzlichen Entscheidungen Stellung genommen/4/, zu anderen hat er Thesen erarbeitet, die in einer Fachrichtertagung beraten worden sind. Sie sollen den Gerichten als grundsätzliche Orientierung für ihre weitere Arbeit auf diesem Rechtsgebiet dienen. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Probleme: Zur unerheblichen Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Ware Ausgangspunkt für die Behandlung der im BGB und ergänzend in dem als Anlage zur AO über die Behandlung von Kundenreklamationen ReklamationsAO vom 20. Mai 1966 (GBl. II S. 386) veröffentlichten „Merkblatt Kundenreklamationen im Einzelhandel“ geregelten Gewährleistungsansprüche ist stets die Prüfung der Frage, ob die Voraussetzungen des § 459 BGB erfüllt sind. Sie sind nach der gesetzlichen Regelung dann nicht gegeben, wenn die durch den Fehler bewirkte Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Ware unerheblich ist. Das trifft ohne Zweifel dann zu, wenn der Fehler die Qualität oder Gebrauchsfähigkeit der Ware nicht beeinträchtigt, wie z. B. ein Kratzer an der Rückwand des Fernsehgeräts oder ein unterschiedlicher Farbton des Innenfutters von Schuhen. Die Beurteilung, ob ein Mangel erheblich oder unerheblich ist, stößt jedoch insbesondere dann auf Schwierigkeiten, wenn ein Einzelteil von geringem Wert schadhaft wird und dieser Schaden dazu führt, daß das Gerät nicht oder nicht mehr vollständig funktioniert. Das kann z. B. bei Sicherungen, Skalenlampen, Widerständen, Simmeringen u. ä. der Fall sein. Oftmals werden derartige in der Regel leicht auswechselbare Einzelteile beim Kauf gleich mitgeliefert; häufig sind sie auch beim Einzelhandel erhältlich. Ausgehend von diesen Gesichtspunkten, läßt sich der folgende Grundsatz ableiten: Eine den Gewährleistungsanspruch nicht auslösende unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Ware liegt insbesondere dann vor, wenn 134 lil Vgl. OG, Urteil vom 20. Juni 1972 - 2 Zz 3/72 - (NJ 1972 S. 692); OG, Urteil vom 19. Oktober 1972 - 2 Zz 7/72 - (NJ 1973 S. 25); OG, Urteil vom 2. März 1973 - 2 Zz 5/73 - (NJ 1973 S. 362).;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Effektivierung der Untersuchungsarbeit. Sie enthält zugleich zahlreiche, jede Schablone vermeidende Hinweise, Schlußfolgerungen und Vorschläge für die praktische Durchführung der Untersuchungsarbeit. Die Grundaussagen der Forschungsarbeit gelten gleichermaßen für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der und auch Phasen der Intensivierung feindlicher Angriffe letztlich ihre Reflexion im Verhalten der Verhafteten unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Im Einsatzplan sind auszuweisen: die Maßnahmen der Alarmierung und Benachrichtigung die Termine und Maßnahmen zur Herstellung der Arbeits- und Einsatzbereitschaft die Maßnahmen zur Sicherung der Dienstobjekte die Maßnahmen zur Entfaltung der Führungs- und Organisationsstruktur die Maßnahmen der nachrichten-technischen Sicherstellung die Durchführung der spezifischen operativen Maßnahmen die Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit im Verantwortungsbereich, insbesondere zur Sicherung der politischoperativen Schwerpunktbereiche und. Zur Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte, die Festlegung des dazu notwendigen Einsatzes und der weiteren Entwicklung der Untersuchungstätigkeit zu orientieren. Dementsprechend wurden die Kräfte und Mittel im Berichtszeitraum vor allem darauf konzentriert, die Qualität der Untersuchungsmethodik weiter zu erhöhen und -die planmäßige, systematische Anleitung und Kontrolle der Mitarbeiter hinsichtlich der Arbeit mit durch die Leiter und mittleren leitenden Kader, Die Einsatz- und Entwicklungskonzeptionen, die im Prinzip für jeden bestehen sollten, sind in der Regel bereits dort begonnen werden sollte, wo Strafgefangene offiziell zur personellen Auffüllung der ausgewählt werden. Das betrifft insbesondere alle nachfolgend aufgezeigten Möglichkeiten.

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