Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 134

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 134 (NJ DDR 1974, S. 134); nehmlich die Vertiefung der Rechtskenntnisse auf wichtigen Gebieten, die nicht justizspezifisch sind. Das wird im Schulungssystem berücksichtigt werden. Der effektivste Weg besteht aber darin, die Staatsanwälte zusammen mit der Einweisung in die Arbeitsplanaufgaben jeweils auch mit den erforderlichen konkreten Rechtskenntnissen auszurüsten. Dementsprechend wird nunmehr verfahren. Die weitere Qualifizierung muß vor allem im Prozeß der Arbeit erfolgen. Das schließt die sachlich-kritische Auseinandersetzung mit den Arbeitsergebnissen ein. Es handelt sich dabei nicht nur um einen Lern-, sondern zugleich wesentlich um einen Brziehungsprozeß. Denn die Gesetzlichkeitsaufsicht konsequenter und wirksamer auszuüben, das verlangt von jedem Staatsan- walt, sich immer wieder als prinzipienfester, standhafter Kämpfer in Durchführung seines Klassen- und Parteiauftrages zu bewähren. * Das Beste zu tim, um durch den Beitrag der Staatsanwaltschaft, gestützt auf das demokratische Mitdenken und Mithandeln vieler Bürger, die sozialistische Gesetzlichkeit, unsere sozialistische Staatsmacht unablässig zu stärken das ist im Sinne des Aufrufs des Nationalrates der Nationalen Front, in dem es heißt: „Bereiten wir uns auf den 25. Jahrestag der DDR durch gute Ergebnisse auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens vor.“ INGRID TAUCHNITZ, Richter am Obersten Gericht Verwirklichung der Gewährleistungs- und Garantierechte beim Einzelhandelskauf Mit der zielstrebigen und konsequenten Verwirklichung der vom VIII. Parteitag der SED beschlossenen Hauptaufgabe ist die Lebenslage der Bevölkerung ständig verbessert worden. Auch auf dem Gebiet des Einzelhandels wurde durch eine stabile und kontinuierliche Warenbereitstellung, vor allem bei Industriewaren, eine spürbare Verbesserung des Warenangebots erreicht. Seit dem VIII. Parteitag haben sich alle Plenartagungen des Zentralkomitees der SED jedoch nicht nur mit der Erhöhung der Produktion von Konsumgütem, sondern auch mit den damit zusammenhängenden Fragen der Qualität der Erzeugnisse beschäftigt/1/, denn Qualität und Quantität der Produktion sind zwei untrennbare Seiten derselben Sache./2/ Es entspricht den Interessen des einzelnen Käufers genauso wie denen der gesamten Gesellschaft, daß Qualitätsmängel aufgedeckt und künftig verhindert werden. Da sich die Qualität der Erzeugnisse letztlich beim Gebrauch bewähren muß, stellen sich die Käuferrechte als ein Instrument dar, mit dem die Bürger entweder durch Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen über das Einzelhandelsorgan oder in den Fällen der Garantie unmittelbar bzw. über die Vertragswerkstatt auf den Produktionsbetrieb Einfluß nehmen und auf eine qualitätsgerechte Produktion einwirken können. Daraus ergibt sich die große Bedeutung der Käuferrechte zur weiteren Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung. Diese Rechte spielen wegen der Vielzahl der im täglichen Leben abgeschlossenen Kaufverträge eine beachtliche Rolle./3/ Bei der Auswertung gerichtlicher Verfahren, bei opera- tU Vgl. Ebert, Aua dem Bericht an die 3. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1971, S. 21 f.; Honecker, Aus dem Schlußwort auf der 4. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1971, S. 27; Grüneberg, Aus dem Bericht ah die 5. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1972, S. 17; Jarowinsky, Aus dem Bericht an die 6. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1972, S. 16 f.; I.amberz, Aus dem Bericht an die 7. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1972, S. 13; Mittag, Aus dem Bericht an die 8. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1972, S. 10; Honecker, Aus dem Schlußwort auf der 8. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1972, S. 23; Honecker, Aus dem Bericht an die 9. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1973, S. 36, 49; Norden, Aus dem Bericht an die 10. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1973, S. 8 £.; Vemer, Aus dem Bericht an die 11. Tagung des Zentralkomitees, Berlin 1973, S. 26 f. 72/ vgl. Krolikowski, in: Aus den Diskussionsreden auf der 11. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1973, S. 21. /3/ Zur Inanspruchnahme und Durchsetzung der Gewährleistungs- und Garantierechte vgl. auch die Beiträge von Teige/ SChönemann (NJ 1963 S. 778 f.), Beyer (N.T 1964 S. 696 ff.), Orth (NJ 1968 S. 147 ff.), Klinkert (NJ 1969 S. 304 ff.), Jabloncwskl (NJ 1970 S. 576 ff.), Göhring/Orth (NJ 1971 S. 103 ff.), Hempel/ Lämmel (NJ 1971 S. 140 f.), Teige/Schönemann (NJ 1971 S. 324 f.), Kreutzer (NJ 1973 S. 231 f.), Göhring und Huribeck (NJ 1973 S. 289 f.). tiven Untersuchungen in der Hauptstadt und in den Bezirken Dresden, Halle und Magdeburg, bei Aussprachen mit der Bevölkerung sowie bei der Bearbeitung von Kassationsanregungen und Eingaben auf dem Gebiet der Käuferrechte traten eine Anzahl Fragen auf, die einer Lösung bedurften. Zu einigen Fragen hat der 2. Zivilsenat des Obersten Gerichts in grundsätzlichen Entscheidungen Stellung genommen/4/, zu anderen hat er Thesen erarbeitet, die in einer Fachrichtertagung beraten worden sind. Sie sollen den Gerichten als grundsätzliche Orientierung für ihre weitere Arbeit auf diesem Rechtsgebiet dienen. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Probleme: Zur unerheblichen Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Ware Ausgangspunkt für die Behandlung der im BGB und ergänzend in dem als Anlage zur AO über die Behandlung von Kundenreklamationen ReklamationsAO vom 20. Mai 1966 (GBl. II S. 386) veröffentlichten „Merkblatt Kundenreklamationen im Einzelhandel“ geregelten Gewährleistungsansprüche ist stets die Prüfung der Frage, ob die Voraussetzungen des § 459 BGB erfüllt sind. Sie sind nach der gesetzlichen Regelung dann nicht gegeben, wenn die durch den Fehler bewirkte Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Ware unerheblich ist. Das trifft ohne Zweifel dann zu, wenn der Fehler die Qualität oder Gebrauchsfähigkeit der Ware nicht beeinträchtigt, wie z. B. ein Kratzer an der Rückwand des Fernsehgeräts oder ein unterschiedlicher Farbton des Innenfutters von Schuhen. Die Beurteilung, ob ein Mangel erheblich oder unerheblich ist, stößt jedoch insbesondere dann auf Schwierigkeiten, wenn ein Einzelteil von geringem Wert schadhaft wird und dieser Schaden dazu führt, daß das Gerät nicht oder nicht mehr vollständig funktioniert. Das kann z. B. bei Sicherungen, Skalenlampen, Widerständen, Simmeringen u. ä. der Fall sein. Oftmals werden derartige in der Regel leicht auswechselbare Einzelteile beim Kauf gleich mitgeliefert; häufig sind sie auch beim Einzelhandel erhältlich. Ausgehend von diesen Gesichtspunkten, läßt sich der folgende Grundsatz ableiten: Eine den Gewährleistungsanspruch nicht auslösende unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Ware liegt insbesondere dann vor, wenn 134 lil Vgl. OG, Urteil vom 20. Juni 1972 - 2 Zz 3/72 - (NJ 1972 S. 692); OG, Urteil vom 19. Oktober 1972 - 2 Zz 7/72 - (NJ 1973 S. 25); OG, Urteil vom 2. März 1973 - 2 Zz 5/73 - (NJ 1973 S. 362).;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 134 (NJ DDR 1974, S. 134) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 134 (NJ DDR 1974, S. 134)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verbunden ist, unabhängig davon, ob eine eindeutige strafrechtliche Relevanz vorliegt oder nicht. Das ist bei öffentlichkeitswirksamen Aktionen feindlich-negativer Kräfte gegeben, wo es zunächst um die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Mdl-Publikationsabteilung. Die Vernehmung von Zeugen und Beschuldigten Mdl-Publikat ionsabteilung. Die Anzeigenaufnahme und die Prüfung des Sachverhaltes Mdl-Publikationsabteilung Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren Ministerium des Innern - Publikationsabteilung, Grundsätzliche Bemerkungen zum Beweis-wert der Aussagen von Beschuldigtem Forum der Kriminalistik, Sozialistische Kriminalistik Allgemeine kriminalistische Theorie und Methodologie Lehrbuch, Deutscher Verlag der Wissenschaften Berlin Bedürfnisse und Interessen als Triebkräfte unseres Handelns, Schriftenreihe Wissenschaftlicher Kommunismus -Theorie und Praxis, Dietz Verlag Berlin. Zur Wechselwirkung von objektiven und subjektiven Faktoren bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft nach dem Parteitag der Akademie-Verlag Lenin und die Partei über sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtsordnung Progress Verlag Moskau und Berlin Grundrechte des Bürgers in der sozialistischen Gesellschaft gibt, die dem Gegner Ansatzpunkte für sein Vorgehen bieten. Unter den komplizierter gewordenen äußeren und inneren Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der anzugreifen oder gegen sie aufzuwiegeln. Die staatsfeindliche hetzerische Äußerung kann durch Schrift Zeichen, bildliche oder symbolische Darstellung erfolgen.

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