Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 132

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 132 (NJ DDR 1974, S. 132); und zu fördern, hängt wesentlich vom Arbeitsstil des Staatsanwalts ab. Bei aller notwendigen Vielfalt der Verfahrensweisen ist jedoch stets zu beachten, daß die elementaren Grundsätze effektiver Gesetzlichkeitsaufsicht voll zur Geltung gelangen. Richtschnur dafür ist die Leninsche Konzeption zur Funktion und Wirkungsweise der Staatsanwaltschaft./6/ Das verlangt, jegliches Vorgehen des Staatsanwalts daran zu messen, ob es den darin gestellten Anforderungen gerecht wird. Zwei wesentliche Aspekte, die untrennbar zusammengehören, gilt es besonders zu beachten: die Entschiedenheit des staatsanwaltschaftlichen Einschreitens gegen eine Rechtsverletzung und die Sorge dafür, die öffentliche Atmosphäre der imbedingten Achtung der sozialistischen Rechtsordnung sowie ihrer bewußt freiwilligen Einhaltung zu fördern. Eine wesentliche Voraussetzung der Wirksamkeit ist und bleibt die Konsequenz im Einsatz der staatsanwaltschaftlichen Mittel zur strikten Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ohne Ansehen der Person./ Der Staatsanwalt hat stets kompromißlos dahin zu wirken, dem sozialistischen Recht „trotz aller örtlichen Unterschiede und entgegen allen wie auch immer gearteten örtlichen Einflüssen“ /8/ einheitlich und vorbehaltlos Geltung zu verschaffen. Das heißt keinesfalls, daß er irgend jemandem die Verantwortung dafür abnimmt, das sozialistische Recht getreu entsprechend Geist und Buchstaben zu verwirklichen, sondern es geht gerade darum, daß der Staatsanwalt konsequent und unnachsichtig darauf hinwirkt, daß jeder Leiter selbst diese seine Verpflichtung strikt erfüllt. Das ist keine Ermessensfrage, sondern gehört unverzichtbar zur Funktionstüchtigkeit des demokratischen Zentralismus der sozialistischen Gesellschaft. Jeder Leiter hat, gestützt auf die Aktivität der Werktätigen, in seinem Verantwortungsbereich dafür zu sorgen, daß der im Recht fixierte einheitliche Wille der machtausübenden Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten strikt und unverfälscht durchgesetzt wird. Und der Staatsanwalt hat die Pflicht, dort, wo Leiter dieser Verantwortung nicht nachkommen, streng auf ihre volle Wahmahme hinzuwirken. Das erfordert seitens der Staatsanwaltschaft Unversöhnlichkeit im Einschreiten gegen jegliche Rechtsverletzungen. Deshalb gilt der Grundsatz: Im Falle rechtsverletzender Beschlüsse, Entscheidungen, Maßnahmen und dergleichen ist in der Regel der Protest oder, soweit es sich zunächst lediglich um Anhaltspunkte handelt, das Untersuchungsverlangen eine angemessene Reak-tion/9/, um zu sichern, daß die Gesetzlichkeit wiederhergestellt bzw. künftig gewährleistet wird. Selbstverständliche Voraussetzung für einen Protest ist, daß exakt geprüft wird, welche konkrete Rechtspflicht schuldhaft verletzt wurde. Nur ein entsprechender Verdacht reicht keineswegs aus. Gibt es zunächst nur Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen, so soll der Staatsanwalt, wenn er nicht genügend Kraft für eine eigene Untersuchung hat und es die Umstände recht-fertigen, vom Untersuchungsverlangen (§ 41 Abs. 1 StAG) Gebrauch machen. Das Untersuchungsverlangen 181 Vgl. insbes. Lenin, „Über .doppelte' Unterordnung und Gesetzlichkeit“, in: Werke, Bd. 33, Berlin 1966, S. 349 ff. m In Anbetracht der spezifischen Rolle der Staatsanwaltschaft ist das sogar die entscheidende Voraussetzung, denn: „Der Staatsanwalt verantwortet dafür, daß kein einziger Beschluß irgendeiner örtlichen Behörde dem Gesetz widerspreche, und nur von diesem Standpunkt aus ist der Staatsanwalt verpflichtet, gegen jeden ungesetzlichen Beschluß Einspruch zu erheben .“ (vgl. Lenin, a. a. O., S. 353). 181 Vgl. Lenin,, a. a. O., S. 352. 19/ Selbstverständlich ist dabei auch zu erwägen, ob das zu erwartende Resultat den Aufwand rechtfertigt. Bei bloßen Formverletzungen, durch deren Beseitigung sich am inhaltlichen Ergebnis einer Entscheidung nichts ändern würde, genügt z. B. auch eine entsprechende Information. ist überhaupt eine gut geeignete Methode, die eigene Verantwortung der betreffenden Leitungskräfte, insbesondere übergeordneter Leiter, für die Gewährleistung der Gesetzlichkeit voll zur Geltung zu bringen. Stets ist auch sei es bei eigener Untersuchung, sei es durch entsprechend gezielte Anforderungen im Untersuchungsverlangen zu prüfen, ob Maßnahmen der persönlichen Verantwortlichkeit möglich und herbeizuführen sind. Wenn im Ergebnis aufwendiger Untersuchungen lediglich Hinweise ergehen, obwohl es genügend Anhalt für erhebliche Rechtsverletzungen gibt und derartige Erscheinungen sind noch nicht überwunden , so entspricht das nicht den Wirksamkeitserfordernissen. Der konsequente Einsatz der gesetzlichen Mittel der Staatsanwaltschaft gegen Rechtsverletzungen ist eine unerläßliche Bedingung, um die allgemeine Atmosphäre der Gesetzlichkeit nachhaltig zu bestärken und zu entwik-keln. In dieser Frage gibt es heute zuweilen noch einseitige Auffassungen und Praktiken. Das äußert sich manchmal darin, daß zwar Proteste und Hinweise ergehen, jedoch nicht energisch genug auf ihre wirksame Auswertung gedrängt wird, so beispielsweise, wenn der Staatsanwalt es bei der Zustellung des schriftlichen Protestes oder Hinweises bewenden läßt oder sich lediglich erbietet, die Erläuterung vor Leitungs- und Arbeitskollektiven vorzunehmen, statt dies wenn es notwendig ist zu fordern. Andererseits werden bisweilen unter Verzicht auf gebotene Aufsichtsmaßnahmen lediglich Aussprachen, Beratungen usw. an Ort und Stelle durchgeführt. Letzteres wild damit begründet, ein solches Herangehen sei rationeller, und überhaupt sei die lebendige Auseinandersetzung wirkungsvoller als ein „papiemer“ Aufsichtsakt und eine „schöne Statistik“. Derartige Alternativen gehen am Wesen der Sache vorbei. Die exakte Maßnahme der Gesetzlichkeitsaufsicht, die sowohl die Rechtsverletzung als auch die Verantwortlichen präzis bezeichnet und begründete Anforderungen zur Gewährleistung der Gesetzlichkeit enthält, ist unverzichtbar für eine wirklich konkrete und prinzipielle ideologische Auseinandersetzung. Es ist falsch, das eine dem anderen gegenüberzustellen. Wenn der Staatsanwalt gegen Rechtsverletzungen einzuschreiten hat, dann geht es nicht mehr nur um Belehrung und Aufklärung, sondern um die entschiedene Durchsetzung des in den Rechtsnormen manifestierten Willens der Arbeiter-und-Bauem-Macht. Ungenügende Konsequenz aus welchen Gründen auch immer stärkt nicht, sondern mindert das Vertrauen in die Entschlossenheit der sozialistischen Staatsmacht, jegliche Rechtsverletzungen entschieden zu unterbinden. Untrennbar mit der Konsequenz muß die Sorge um die nachhaltige öffentliche Wirkung der staatsanwaltschaftlichen Maßnahmen verbunden sein. Die Erfahrungen zeigen, daß insbesondere die Auswertungen vor Arbeitsund Leitungskollektiven, wenn sie auf konkrete Gesetzlichkeitsaufsichtsmaßnahmen gegründet sind, eine hohe Wirkung haben. Oft kommen dadurch erst die eigentlichen ideologischen Hintergründe von Rechtsverletzungen zum Vorschein. Mitunter werden dabei auch weitere Rechts- und Dispizlinverletzungen aufgedeckt. Und stets wird dadurch die Unduldsamkeit und Wachsamkeit der Werktätigen gegenüber derartigen Erscheinungen bestärkt und entwickelt. Meistens werden in diesen Beratungen nützliche Überlegungen und Vorschläge geboren, wie künftighin Rechtsverletzungen noch besser zu verhüten sind. Gerade bei derartigen Gelegenheiten kommt es darauf an, daß der Staatsanwalt zielstrebig Initiativen der Werktätigen fördert, die darauf gerichtet sind, den gesellschaftlichen Kampf für die Festigung der Gesetz- 132;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 132 (NJ DDR 1974, S. 132) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 132 (NJ DDR 1974, S. 132)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftvollzugsan-etalt besser gerecht werden kann, ist es objektiv erforderlich, die Hausordnung zu überarbeiten und neu zu erlassen. Diese neu zu erarbeitende Hausordnung hat auf der Grundlage der exakten Einschätzung der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des jeweiligen Operativen Vorganges, insbesondere der erarbeiteten Ansatzpunkte sowie der Individualität der bearbeiteten Personen und in Abhängigkeit von der vorhandenen Beweislage, besonders der Ergebnisse der anderen in der gleichen Sache durchgeführten Prüfungshandlungen sowie vorliegender politisch-operativer Arbeitsergebnisse entschieden werden muß. ion zum Befehl des Ministers die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge erzielt. Bas gedankliche Rekonstruktionsbild über das vergangene Geschehen entsteht nicht in einem Akt und unterliegt im Beweisführungsprozeß mehr oder weniger Veränderungen.

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