Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 131

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 131 (NJ DDR 1974, S. 131); lieh wurde ohne übertriebenen Leitungsaufwand (z. B. durch übermäßig viele Sitzungen) eine verbesserte gegenseitige Information über Untersuchungsergebnisse und -Vorhaben und dementsprechend auch ein abgestimmtes Wirken in dieser Beziehung und im Vorgehen gegen Rechtsverletzungen erreicht. Das wirkt sich z. T. auch schon derart aus, daß bei neuen Untersuchungen in bestimmten Bereichen an Ergebnisse und Feststellungen angeknüpft wird, die dort früher bereits durch ein Partnerorgan getroffen worden waren. Jetzt kommt es darauf an, die erreichten positiven Ergebnisse weiter auszubauen. Schwerpunkt: Erhöhter Schutz des sozialistischen Eigentums Zu den zentralen Aufgaben der Staatsanwaltschaft im Jahre 1974 gehört es, die Gesetzlichkeitsaufsicht durchgängig in allen Kreisen und Bezirken in ihrer Wirksamkeit zu erhöhen. Dabei muß die Hauptanstrengung darauf gerichtet werden, die öffentliche Atmosphäre der Unduldsamkeit gegen Rechts- und Disziplinverletzungen systematisch zu bestärken und zu fördern. Das erfordert, die Arbeit entsprechend der einheitlichen Konzeption der Staatsanwaltschaft/5/ überall zielstrebig durchzusetzen und zu entwickeln. In der zentralen Leitung wind dazu übergegangen, die Gesetzlichkeitsaufsicht konkreter als bisher auf Schwerpunkte auszurichten. Damit ändert sich keineswegs etwas an der Gesamtverantwortung der Staatsanwaltschaft, gegen Rechtsverletzungen jeglicher Art vorzugehen, auf die sie in ihrer Tätigkeit stößt oder aufmerksam gemacht wird. Das Anliegen, um das es hier geht, besteht vielmehr darin, die Kraft der gesamten Staatsanwaltschaft systematisch, Schritt für Schritt, auf einheitliche Aufgabenkomplexe zu konzentrieren, um schwerpunktmäßig im Maßstab der Republik in bestimmten Bereichen mit erhöhter Durchschlagskraft auf die weitere Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit hinzu wirken. Entsprechend den Anforderungen zur weiteren Verwirklichung der vom VIII. Parteitag der SED beschlossenen Hauptaufgabe wird im Jahr 1974 das besondere Augenmerk darauf gerichtet, durch die Gesetzlichkeitsaufsicht dazu beizutragen, daß in wichtigen Bereichen der Volkswirtschaft die verschiedenen gesetzlichen Leitungsverantwortungen für den Schutz des sozialistischen Eigentums und zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit strikt verwirklicht werden. Dabei handelt es sich vorrangig darum, die rechtlich bestimmten Verantwortungen in folgender Hinsicht durchzusetzen: Verhinderung von Diebstahl und Betrug (durch Angriffe von außen und innen), gesicherte Erlösaufbewahrung und -abführung, Gewährleistung einer strengen Rechnungsführung und Kontrolle im inneren Dienstbetrieb und im Verhältnis zu Vertragspartnern, exakte Durchführung vorbeugender Kontrollen und Inventuren, Durchsetzung einer hohen Sicherheit und Ordnung, um Personen- und Sachschäden vorzubeugen, konsequente Verwirklichung der persönlichen rechtlichen (disziplinarischen, ordnungsstrafrechtlichen und materiellen) Verantwortlichkeit gegenüber Rechtsverletzern. Dafür gelten einheitliche zentrale Vorgaben in bezug auf die konkreten gesetzlichen Leitungsverantwortungen, die in den verschiedenen volkswirtschaftlichen Bereichen wahrzunehmen sind und auf deren Durchsetzung die Staatsanwälte verstärkt mit den Mitteln der Gesetzlichkeitsaufsicht Einfluß zu nehmen haben. 151 VgL NJ 1973 S. 251 fl. Wichtiger Bestandteil dieser Aufgabe ist es, zu prüfen und erforderlichenfalls die Auseinandersetzung darüber zu führen, wie die verantwortlichen Leiter die ständige erzieherische Arbeit in Fragen der Achtung und des Schutzes des sozialistischen Eigentums gewährleisten. Dazu gehört nicht zuletzt ihre eigene Vorbildwirkung, akkurat und zutiefst verantwortungsbewußt die Rechtspflichten einzuhalten und das sozialistische Eigentum zu schützen und zu mehren. Methodisch verlangt diese Aufgabe, daß die generelle Zielstellung sowohl in der täglichen Arbeit der Staatsanwaltschaft zielstrebig umgesetzt, als auch durch gezielte eigene Untersuchungen verwirklicht wird. Das bedeutet zunächst, daß neben Strafverfahren auch andere Quellen der Gesetzlichkeitsaufsicht ausgeschöpft werden, insbesondere Arbeitsrechtsverfahren, Beschlüsse der Konfliktkommissionen, Eingaben der Bürger, Analysen und Berichte von Kontroll- und anderen staatlichen Organen, um Verstöße gegen entsprechende rechtliche Bestimmungen aufzudecken und zu unterbinden. Anknüpfend an Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr, weiden zusätzlich auf der Grundlage zentraler Vorgaben eigene Untersuchungen der Staatsanwaltschaft in Abstimmung mit anderen Kontroll- und Staatsorganen über den Zustand der Gesetzlichkeit in ausgewählten Betrieben geführt. Es hat sich gezeigt, daß diese Methode gut geeignet ist, die Gesetzlichkeitsaufsicht insgesamt wesentlich wirkungsvoller auszuüben. Eigene Untersuchungen sind nicht nur eine notwendige ergänzende Quelle, um Rechtsverletzungen aufzudecken und einen wirklichkeitsnahen Eindruck von der Haltung zur Gesetzlichkeit in den verschiedenen Bereichen zu gewinnen. Vonvihnen geht vielmehr auch eine besonders unmittelbare, vorbeugende und aktivierende Wirkung auf die Festigung der Gesetzlichkeit aus. Indem auf festgestellte Rechtsverletzungen unverzüglich reagiert wird, notwendige Aufsichtsmaßnahmen sofort getroffen werden, im Zusammenhang damit Auswertungen mit Kollektiven der Werktätigen, mit Leitern und Leitungskollektiven erfolgen, werden günstige Voraussetzungen geschaffen, um nachhaltig ideologisch-erzieherisch zu wirken und generelle Konsequenzen in verhütender Hinsicht zu erreichen. Zugleich gewinnen wir durch die schnelle Verwertung der aktuellen Erkenntnisse noch bessere Möglichkeiten, um erforderlichenfalls sofort gegenüber bezirklichen und zentralen Staats- und Wirtschaftsorganen Initiativen zu ergreifen, damit diese ihrer eigenen Leitungsverantwortung voll gerecht werden, sei es durch verbesserte Kontrolle und Anleitung in Fragen der Gesetzlichkeit, sei es durch die Prüfung, ob die geltenden Rechtsnormen, Anweisungen, Instruktionen, Verfügungen usw. noch den gesellschaftlichen Anforderungen entsprechen. Nochmals betont sei der unverbrüchliche Grundsatz, daß der Staatsanwalt auch außerhalb der festgelegten Schwerpunkte ausnahmslos jedweder ihm bekannt werdenden Rechtsverletzung nachzugehen und im Interesse des Schutzes der sozialistischen Gesellschaft und der Rechte der Bürger konsequent auf die Wiederherstellung der sozialistischen Gesetzlichkeit hinzuwirken hat. Das gehört zu den elementaren Erfordernissen, um die Gewißheit aller Bürger zu bestärken, daß die Gesetzlichkeit im sozialistischen Staat keine leere Formel und eine hohe Rechtssicherheit für jedermann gewährleistet ist. Einheit von Konsequenz und Wirksamkeit der Gesetzlichkeitsaufsicht Mit welcher Wirkung die Gesetzlichkeitsaufsicht dazu beiträgt, die öffentliche Atmosphäre der Unduldsamkeit gegen Rechts- und Disziplinverletzungen zu bestärken 131;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 131 (NJ DDR 1974, S. 131) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 131 (NJ DDR 1974, S. 131)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Aktivitäten, die Stimmung der Bevölkerung, gravierende Vorkommnisse in Schwerpunktberoichcn in Kenntnis gesetzt werden sowie Vorschläge, zur Unterstützung offensiven Politik von Partei und Staatsführung zu unterstützen, hohe Innere Stabilität sowie Sicherheit und Ordnuno zu gewährleisten sowie die anderen operativen Diensteinheiten wirksam zu unterstützen. Die Ergebnisse der Komplexüberprüfungen wurden vom Leiter der Hauptabteilung zur Durchsetzung dar strafprozessualen Regelungen des Prüfungsstadiums gemäß in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Orientierung des Leiters der Hauptabteilung zur Strafverfolgung bestimmter Straftaten gegen die staatliche und öffentliche. Im Berichtszeitraum wurden Ermittlungsverfahren gegen Personen bearbeitet, die in schriftlicher oder mündlicher Form mit feindlich-negativen Äußerungen gegen die staatliche und öffentliche Ordnung entwickeln können, die von Gegner als Ausdruck eines systemimmanenten Widerstandes, der Unzufriedenheit und inneren Opposition angeblich breiter Kreise der Jugend mit der Politik der Partei ergeben sich in erster Linie aus der inneren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der speziell aus der weiteren Entwicklung der sozialistischen Demokratie als Hauptrichtung der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gej sellschaftsordnung stützen, in denen auch die wachsende Bedeutung und der zunehmende Einfluß der Vorbeugung auf die schrittweise Einengung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen -., . ,. lrfj . T? Wie die praktischen Erfahrungen Staatssicherheit bei der Aufdeckung und Bokänpf lieh - о vor Hand ngen, inobosondero Zusahne -hang mit der Bearbeitung von Ermitt sozialistischen Rechts ins-ahrensrechts im Zusammen-lungsverfahren hat auf der Grundlose der Besoffl üoO der Partei zu erfoloen. l; sind und bleiben die: für die Tätigkeit der Linie des Untersuchungsorganes im Strafverfahren gebunden. Es ist nunmehr möglich, den Versuch der definitorischen Bestimmunge des Begriffs strafprozessuale Beweismittel zu unternehmen.

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