Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 130

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 130 (NJ DDR 1974, S. 130); eine Atmosphäre der unbedingten Achtung und strikten Durchsetzung von Recht und Gesetzlichkeit der sozialistischen Staatsmacht zu gewährleisten, das dient der Aufgabe, unseren Arbeiter-und-Bauern-Staat unablässig zu stärken. Im verflossenen Jahr wurden auf der Grundlage der Konzeption zur weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des VIII. Parteitages der SED/4/ in der Entwicklung der Gesetzlichkeitsaufsicht positive Ergebnisse erreicht. Die Quellen für die Aufdeckung von Rechtsverletzungen wurden besser ausgeschöpft. Die Aktivität der Staatsanwaltschaft hat sich spürbar erhöht. Anzahl und Resonanz der Aufsichtsmaßnahmen und damit ihre Ausstrahlungskraft sind vielerorts gewachsen. Viele Staatsanwälte haben besonders hohe Einsatzbereitschaft bewiesen, um die Gesetzlichkeitsaufsicht wirksamer auszuüben. Ihnen gebührt Dank und Anerkennung. Verstärkt ist darauf hingewirkt worden, die sozialistische Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit im Umgang mit sozialistischem Eigentum zu festigen und zu erhöhen. Energischer wurde vornehmlich gegen Rechtsverletzungen eingeschritten, die den Schutz des Volkseigentums vor Verlusten beeinträchtigen, wo z. B. keine strenge Ordnung bei der Verwaltung finanzieller und materieller Fonds gewährleistet war, Unordnung und mangelhafte Kontrolle in der innerbetrieblichen Warenbewegung, in der Sicherung materieller Werte, im Beleg- und Rechnungswesen, in der Kassenverwaltung und Materialwirtschaft geduldet oder Rechnungen und Leistungen von Vertragspartnern ungenügend geprüft, wo erforderliche Revisionen und andere Kontrollüber-prüfungen unterlassen wurden. Ebenfalls in erhöhtem Maße wurde auf die Festigung der Gesetzlichkeit zum Schutz und zur Förderung von Jugend und Familie Einfluß genommen. Gegen die Vernachlässigung entsprechender Rechtspflichten, z. B. die ungenügende Wahrnahme von Aufgaben zur Vorbeugung gegen Gefährdungserscheinungen, wurde mit Aufsichtsmaßnahmen vorgegangen, ebenso u. a. gegen unzureichend ausgeübte betriebliche oder staatliche Verantwortung bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen gegenüber säumigen Vätern oder bei der Beendigung von Lehrverhältnissen. Auch auf anderen Gebieten, insbesondere im Zusammenhang mit der strikten Gewährleistung der Rechte der Bürger, wurde die Gesetzlichkeitsaufsicht verstärkt Vielfach konnte in den betreffenden Betrieben, Einrichtungen oder staatlichen Organen durch das entschiedene und gut überlegte Vorgehen der Staatsanwälte eine nachhaltige Wirkung erreicht werden. Fortschritte wurden vor allem in folgender Hinsicht erzielt: Die Gesetzlichkeitsaufsicht wurde konsequenter durchgeführt. Die spezifischen gesetzlichen Mittel, insbesondere Proteste, Untersuchungsverlangen und Maßnahmen zur Herbeiführung der persönlichen Verantwortlichkeit für Rechtsverletzungen, wurden mehr und wirkungsvoller eingesetzt. Durch die damit deutlicher gewordene Entschlossenheit, keinerlei Rechtsverletzungen zu dulden, konnte die ideologisch-erzieherische Auseinandersetzung mit Rechtsverletzern gefördert werden. Eine gesteigerte Wirksamkeit wurde vor allem dort erreicht, wo die Staatsanwälte es verstanden haben, sich in Vorbereitung und Durchführung von Aufsichtsmaßnahmen auf die Kraft der Partei der Arbeiterklasse zu stützen. Durch Information und Konsultation von Leitungen und Grundorganisationen der SED waren diese lit Vgl. NJ 1973 S. 251 ff. und NJ 1973 S. 34 ff. ' in der Lage, führend auf die Auseinandersetzung mit laxen Haltungen zur Gesetzlichkeit Einfluß zu nehmen. Dadurch haben auch die Aufgaben der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit noch stärker Eingang in die ideologisch-erzieherische Arbeit der Grundorganisationen, der Leitungs- und Arbeitskollektive gefunden. Bewährt hat sieh die Praxis, Räte, Ratsorgane oder Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen gezielt über Gesetzlichkeitsaufsichtsmaßnahmen gegenüber Betrieben, Einrichtungen usw. ihres Verantwortungs- oder Zuständigkeitsbereichs zu informieren. Das schaffte bessere Möglichkeiten für die Berücksichtigung der rechtlichen Erfordernisse in der territorialen Leitungstätigkeit und führte zum Teil auch zu selbständigen Kontrolleinsätzen dieser Organe. Viele Staatsanwälte entwickeln verstärkte Aktivität, um Aufsichtsmaßnahmen persönlich Vor Arbeits- und Leitungskollektiven auszuwerten und zu erläutern. Das ist eine notwendige und besonders wirksame Arbeitsmethode. Aufmerksamkeit, Wachsamkeit und Mobilität der Bürger, Kollektive und Leitungskräfte in Fragen der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit werden dadurch gefördert. Das Vertrauensverhältnis zu den Werktätigen wird gefestigt. Diese Arbeitsweise muß zielstrebig entsprechend den konkreten örtlichen Erfordernissen und ausgewogen im Hinblick auf die kluge und rationelle Einteilung der Kräfte weiterentwickelt werden. Dabei sollte auch darauf geachtet werden, daß insbesondere die Arbeitskollektive erfahren, welche Konsequenzen die Leiter aus Aufsichtsmaßnahmen gezogen haben und welche Resultate dabei zu verzeichnen sind. Noch besser müssen dafür die vielfältigen örtlichen und betrieblichen Mittel und Möglichkeiten genutzt werden (Betriebsfunk, Betriebszeitung, öffentlicher Aushang, Berichterstattungen, Rechenschaftslegungen u. a.). Die Anstrengungen der Staatsanwälte waren auch darauf gerichtet, in erhöhtem Maße zu kontrollieren, daß Aufsichtsmaßnahmen wirklich zu Veränderungen in der Haltung zur Gesetzlichkeit führen. Dabei zeigte sich, daß der spezielle Aufwand für eigene Nachkontrollen wesentlich davon abhängig ist, wie der Staatsanwalt eine Sache von vornherein angepackt hat. Wenn die Aufmerksamkeit der Grundorganisationen der Partei, der Arbeits- und Leiitungskollektive, der Organe der örtlichen Volksvertretungen im konkreten Falle genügend geweckt ist, gewinnt er die notwendigen Informationen oft ohne übermäßigen Aufwand, und er kann die eigene Nachkontrolle auf wenige Schwerpunkte konzentrieren. Auch die Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenwirken mit den Massenmedien ist breiter, inhaltsreicher und zum Teil schon zielstrebiger geworden, obwohl noch nicht alle Möglichkeiten aiusgeschöpft werden. Vor allem wird es jetzt notwendig, darauf hinzuwirken, daß die Veröffentlichungen noch mehr auf Schwerpunkte gerichtet sind und es nicht zufällig ist, welche Probleme der Gesetzlichkeit in den Mittelpunkt gerückt werden. Infolge der gewachsenen Aktivität und des verbesserten Leätungsstils in der Gesetzlichkeitsaufsicht sind wir in weit höherem Maße als vorher mit Initiativen zur Festigung der Gesetzlichkeit gegenüber zentralen Organen wirksam geworden. Damit wurde die zentrale Leitungsverantwortung hinsichtlich verschiedener Aufgaben zur Durchsetzung der Gesetzlichkeit stärker als früher zur Geltung gebracht, z. T. führten die Initiativen zur Überprüfung der Geeignetheit, zur Ergänzung oder Verbesserung rechtlicher Regelungen. Schließlich wurden weitere Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit anderen Kontrollorganen, insbesondere der ABI, gewonnen, die es zu nutzen gilt. Hauptsäch- 130;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 130 (NJ DDR 1974, S. 130) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 130 (NJ DDR 1974, S. 130)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen festgelegt, auch an Leiter anderer Diensteinheiten herausgegeben. Diese Leiter haben die erhaltene in ihrer Planvorgabe zu verarbeiten. Es wird nach längerfristigen Planorientierungen und Jahresplanorientierungen unterschieden. Planung der politisch-operativen Arbeit gedankliche Vorbereitung und das vorausschauende Treffen von Entscheidungen über die konkreten politisch-operativen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich, den Einsatz der operativen Kräfte und Mittel im Verteidigungszustand die Entfaltung der Führungs- und Organisationsstruktur im Verteidigungszustand und die Herstellung der Arbeitsbereitschaft der operativen Ausweichführungsstellen die personelle und materielle Ergänzung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten. Die Bedingungen eines künftigen Krieges erfordern die dezentralisierte Entfaltung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten unter Beibehaltung des Prinzips der zentralen politisch-operativen Führung. Unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes haben die Leiter der Diensteinheiten die politisch-operative Führung aus operativen Ausweichführungsstellen und operativen Reserveausweichführungsstellen sicherzustellen. Die Entfaltung dieser Führungsstellen wird durch Befehl des Ministers für Staatssicherheit getroffenen Festlegungen sind sinngemäß anzuwenden. Vorschläge zur Verleihung der Medaille für treue Dienste in der und der Ehrenurkunde sind von den Leitern der Haupt- abteilungen selbständigen Abteilungen und rksverwa tungep. an den Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit einzureichen. Der Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit hat diese qe?y nach Abstimmung mit dem Leiter der Hauptabteilung und den Leitern anderer Diensteinheiten des Hinsichtlich der materiellen Verantwortlichkeit der sind die Bestimmungen der Wiedergutmachungsordnung Staatssicherheit anzuwenden.

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