Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 114

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 114 (NJ DDR 1974, S. 114); teten rechtzeitig die ei-forderlichen Schritte einzuleiten, so daß nicht erst größere Unterhaltsrückstände auflaufen. Dr. F. T. Entfällt die Unterhaltsverpflichtung, wenn das unterhaltsberechtigte Kind studiert und Stipendium erhält? [ Das Stipendium, das Studenten an Hoch- oder Fach- schulen erhalten, ist so bemessen, daß sie davon die notwendigen persönlichen Bedürfnisse und die während des Studiums erforderlichen weiteren Ausgaben bestreiten können (vgL OG, Urteil vom 6. Februar 1973 1 ZzF 1/73 NJ 1973 S. 365). Das bedeutet aber keineswegs, daß alle Studenten auf diese vom Staat zur Verfügung gestellten Mittel verwiesen werden müssen. Vielmehr muß denjenigen von ihnen, deren Eltern in wirtschaftlich günstigen Verhältnissen leben, zugestanden werden, darüber hinausgehende angemessene Bedürfnisse zu befriedigen. Sie haben deshalb auch einen Anspruch auf einen angemessenen Unterhaltszuschuß gegen ihre Eltern. ' Unterhaltsverpflichtete Eltemteile, die einen solchen Anspruch nicht anerkennen wollen, übersehen mitunter, daß die Bedürftigkeit ihres studierenden Kindes auch von ihren wirtschaftlichen Verhältnissen bestimmt wird und sich sein Lebensstandard wesentlich nach dem Einkommen der Familie oder beim Getrenntleben der Eltern nach der wirtschaftlichen Lage des einzelnen Eltemteils richtet. In der OG-Richtlinie Nr. 18 ist deshalb in Abschn. IV Ziff. 3 festgelegt worden, daß Studenten, denen ein Stipendium gewährt wird, je nach den wirtschaftlichen . Verhältnissen der evtl. Unterhaltsverpflichteten als wirtschaftlich selbständig anzusehen sind oder einen angemessenen Unterhaltszuschuß verlangen können. Dabei ist keineswegs derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt oder zu dessen Haushalt es auch während des Studiums gehört, allein verpflichtet, materielle Unterstützung zu gewähren. Diese Verpflichtung obliegt auch dem anderen Eltern teil, wenn er zur Leistung eines Unterhaltszuschusses in der Lage ist. Hatte der Studierende-die wirtschaftliche Selbständig-*, keit bereits erreicht, als er ein Direktstudium aufnahm, dann richtet sich eine evtl. Unterhalts Verpflichtung der Eltern u. U. nach den für sie günstigeren Bestimmungen der §§ 81 ff. FGB (vgL BG Potsdam, Urteil vom 26. Januar 1970 - 2 BF 163/69 - NJ 1971 S.215; BG Frank-' furt (Oder), Urteil vom 30. Januar 1970 BF 110/69 NJ 1971 S. 216). ' - Dr. F. T. Sind mit körperlichen oder geistigen Gebrechen behaftete volljährige Kinder als wirtschaftlich selbständig anzusehen, weil sie eine Invalidenrente erhalten? Seit dem 1. Juli 1973 gewährt der sozialistische Staat jungen Bürgern, die wegen Invalidität keine Arbeit aufnehmen und deshalb auch keinen eigenen Rentenanspruch erwerben können, mit Vollendung des 18. Lebensjahres eine Invalidenrente in Höhe von 200 M monatlich zuzüglich Pflegegeld, wenn sie pflegebedürftig sind (vgl. §2 der 3. VO über die Gewährung und Berechnung von Renten der Sozialversicherung vom 11. April 1973 [GBl. I S. 197]). Erhalten Unterhaltsberechtigte eine solche Rente, dann tritt in den für die Unterhaltsbemessung maßgeblichen Verhältnissen eine wesentliche Veränderung ein, und es sind die Voraussetzungen für eine Unterhaltsabänderung nach §22 FGB gegeben (vgl. Thoms, „Lösung familienrechtlicher Probleme bei der Verwirklichung der sozialpolitischen Maßnahmen“, NJ 1973 S. 9 ff. [11]). Nun bedeutet das zwar nicht, daß die bisher Unter- haltsverpflichteten ohne weiteres von jeder Verpflichtung frei werden. Aber sie haben wenn überhaupt nur noch einen Unterhaltszuschuß zu leisten, der nach den Bestimmungen der §§ 81, 82 FQB zu bemessen ist Die Beantwortung der Frage, ob zusätzlich zur Rente noch ein Unterhaltszuschuß zu leisten ist und welche Höhe dieser Zuschuß haben muß, hängt insbesondere von der Leistungsfähigkeit der Verpflichteten ab. Für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit der zur Gewährung des Unterhaltszuschusses Verpflichteten ist die 3. VO über die weitere Verbesserung der Leistungen der Sozialfürsorge vom 11. April 1973 (GBl. I S. 201) zu beachten. In § 6 dieser VO wird bestimmt daß Leistungen der Sozialfürsorge an volljährige, nicht mehr in der Ausbildung befindliche Kinder unabhängig von familienrechtlichen Unterhaltsverpflichtungen gewährt werden, wenn das monatliche Nettoeinkommen der Verpflichteten 750 M nicht übersteigt Dieser Freibetrag erhöht sich um weitere 100 M für jedes unterhaltsberechtigte Kind und für den Ehegatten. Das den Frei-befcrag übersteigende Nettoeinkommen wird nur zu 30 Prozent in Anspruch genommen. Mit dieser Regelung über die Leistungen der Sozialfürsorge wird das Ziel verfolgt den notwendigen Lebensbedarf dieser Kinder staatlicherseits zu gewährleisten und die Eltern von Unterhaltszahlungen weitgehend zu befreien. Diese Gesichtspunkte müssen bei der Prüfung, ob ein Unterhaltszuschuß für volljährige, eine Invalidenrente beziehende Kinder gerechtfertigt ist beachtet werden. Unterhaltsverpflichtete werden daher im Streitfall nur dann zu einem Unterhaltszuschuß verpflichtet sein, wenn sie in sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und keine die Unterhaltspflicht ausschließenden Gründe vorliegen. Dr. F. T. * Kann nach § 65 FGB auch der Vormund eines in seinem Haushalt lebenden Kindes erklären, daß das Kind seinen Familiennamen annimmt? Erziehungsberechtigte, die nach § 65 FGB erklären können, daß ein Kind ihren Familiennamen annimmt soweit die Namensgleichheit nicht bereits kraft Gesetzes (§64 FGB) eintritt, sind ein Eltemteil, die Großeltern bzw. ein Großeltern teil oder der Ehegatte eines Eltemteils, wenn ihm das Erziehungsrecht übertragen worden ist (§§ 45 Abs. 2, 46 Abs. 2, 47 Abs. 3 FGB). § 65 begrenzt also den Personenkreis auf Erziehungsberechtigte, die entweder selbst Elternteil sind oder bei denen es sich um Angehörige handelt die auf Grund ihrer Beziehungen und Bindungen zum Kind ganz und endgültig an die Stelle der Eltern getreten sind. Der Vormund gehört dagegen nicht zu diesem Personenkreis. Er ist zwar berechtigt und verpflichtet die sonst den Eltern kraft ihres Erziehungsrechts obliegenden Aufgaben zu erfüllen, jedoch wird ihm durch § 65 FGB nicht die Befugnis eingeräumt die Gleichheit mit seinem Namen hersteilen zu lassen. Der Vormund ist ein vom Organ der Jugendhilfe mit der Wahrnehmung elterlicher Rechte und Pflichten Beauftragter, der für seine Tätigkeit den Organen der Jugendhilfe rechenschaftspflichtig ist Selbstverständlich soll auch zwischen dem Vormund und dem ihm an vertrauten Kind ein enges, vertrauensvolles Verhältnis bestehen. Dieses Verhältnis kommt häufig einem Eltem-KincP-Verhältnis nahe oder sogar gleich, besonders dann, wenn das Kind im Haushalt des Vormundes lebt. Das letztere ist aber keineswegs Bedingung für die Übernahme der Vormundschaft Die Erfahrungen zeigen, daß bei der Vormundschaft in der Regel die Sicherung der Erziehung und Entwicklung des Kindes im Vordergrund steht wozu es aber seiner vollständigen Einordnung in 114;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt erwachsen können. Verschiedene Täter zeigen bei der Begehung von Staatsverbrechen und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität - Analyse von Forschungs und Diplomarbeiten - Belegarbeit, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit . Die auf den Sicherheitserfordemissen der sozialistischen Gesellschaft beruhende Sicherheitspolitik der Partei und die nächsten Aufgaben der Partei in der Innen- und Außenpolitik Dietz Verlag Berlin Breshnew, Sozialismus ist der Bannerträger des Friedens und des Fortschritts Grußansprache auf dem Parteitag der Neues Deutschland., Breshnew, Sicherer Frieden in allen Teilen der Welt bleibt oberstes Ziel der Rede vor dejn indischen Parlament Neues Deutschland., Honecker, Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Untersuchungsarbeit zur Realisierung eines optimalen Beitrages im Kampf gegen den Feind, bei der Bekämpfung und weiteren Zurückdrängung der Kriminalität und bei der Erhöhung von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze der und Verdacht des Transitmißbrauchs; provokativ-demonstrative Handlungen soväe Unterschriften- sammlungen und andere Aktivitäten, vor allem von Antragstellern auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der und im Zusammenhang mit der Vorbcreitunn auf eine Genenübcrs.tollunn detailliert erläuterten Umstände des Kennenlernss der Wehrnehmuno zu klären und es ist eine Personenbeschreibung zu erarbeiten.

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