Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 111

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 111 (NJ DDR 1974, S. 111); Aus anderen sozialistischen Ländern Dr. SIEGFRIED PETZOLD, Mitglied des Büros des Präsidiums der URANIA und Vorsitzender der Sektion für Staats- und Rechtswissenschaft Die Verantwortung der Gesellschaft „Snanije“ bei der Rechtserziehung der Werktätigen in der UdSSR Im Dezember 1973 weilte eine Delegation des Präsidiums der URANIA unter der Leitung des Verfassers in der Sowjetunion, um sich mit den Aufgaben und der Tätigkeit der Gesellschaft „Snanije“ (Wissen) der sowjetischen Brudergesellschaft der URANIA bei der Rechtserziehung der Werktätigen näher vertraut zu machen. D. Red. Allen Maßnahmen zur systematischen Verstärkung der Rechtserziehung liegt letztlich die Erkenntnis zugrunde, daß in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und beim Aufbau des Kommunismus die Rolle des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Gesetzlichkeit ständig wächst und demzufolge die Rechtskultur sowohl in der Leitung der gesellschaftlichen Prozesse als auch im täglichen Verhalten der Bürger auf ein immer höheres Niveau zu heben ist. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die sozialistische Rechtsordnung ständig zu vervollkommnen, die Rechtskenntnisse der Bürger zu erweitern und die exakte Einhaltung der sozialistischen Rechtsvorschriften zu sichern. Mit einer umfassenden und ausgewogenen Rechtserziehung wird das Ziel verfolgt, systematisch und kontinuierlich auf die Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Bürger Einfluß zu nehmen, über die geltenden Gesetze und die ihnen zugrunde liegenden Prinzipien umfassend zu informieren, die Achtung gegenüber den Forderungen des Rechts zu erhöhen und die tagtägliche Befolgung der Rechtsnormen zur festen Gewohnheit zu machen. Die Intensivierung der Rechtserziehung wird als ein objektives Erfordernis betrachtet, die Vorzüge der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung immer stärker zur Geltung zu bringen und die sozialistischen Verhaltensweisen im Zusammenleben der Bürger vollständiger durchzusetzen. Es wird der Hinweis Lenins befolgt, wonach „nur das als erreicht gelten darf, was in die Kultur, in das Alltagsleben, in die-Gewohnheiten eingegangen ist“/l/ So erklärt sich die Erweiterung und Vertiefung der Rechtserziehung aus dem objektiven Prozeß der weiteren Ausgestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und der Entfaltung der sozialistischen Persönlichkeit, die sich durch eine hohe Moral und die bewußte Einhaltung der Regeln der sozialistischen Gemeinschaft auszeichnet Die Snanije als ein wesentlicher Träger der sozialistischen Recfatspropaganda In der Sowjetunion wird die Rechtserziehung als gemeinsames Anliegen der Partei, des Staates und der Gesellschaft betrachtet./2/ Es ist heute die Aufgabe gestellt ein umfassendes, aufeinander abgestimmtes System der Rechtserziehung und der Rechtspropaganda zu schaffen. Einen bedeutsamen Platz nimmt darin die Snanije ein, die über 2,5 Millionen, alle Bereiche der Gesellschafts- und Naturwissenschaften repräsentiert/ Lenin, „Lieber weniger, aber besser“, ln: Werke, Bd. 33, Berlin 1966, S. 475. /2/ Vgl. die Beiträge zur Reehtspropaganda und Rechtser Ziehung in der Sowjetunion ln N.T 1972 S. 452 f. und NJ 1973 S. 235 fl., 357 fl., 394 fl., 545 fl., 642 1. rende Mitglieder zählt und über ein weit verzweigtes Netz-von 134 000 Grundorganisationen in den Betrieben, wissenschaftlichen Einrichtungen, staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen verfügt. Ausgehend von den bisherigen Erfahrungen und den wachsenden Anforderungen, lassen sich Verantwortung und Aufgabenstellung der Snanije für die Rechtserziehung der Werktätigen zusammengefaßt folgendermaßen umreißen: Während die Verantwortung für den Inhalt der Rechtserziehung und für die Koordinierung der vielfältigen und differenzierten Aktivitäten in den Händen des Justizministeriums der UdSSR bzw. den Justizministerien der einzelnen Republiken konzentriert ist, vollzieht sich die unmittelbare, praktische rechtspropagandistische Arbeit vor allem im Rahmen der Snanije, die gewissermaßen zu einem wesentlichen Träger der gesamten Rechtspropaganda geworden ist. Wenn man die Formen und Methoden der rechtspropagandistischen Tätigkeit der Snanije sowie des Zusammenwirkens der Snanije mit den staatlichen Organen, vor allem den Justizorganen, überblickt, dann zeichnet sich insbesondere folgendes ab: , Zusammenarbeit der Snanije mit dem Ministerium der Justiz Bekanntlich bestehen beim Justizministerium der UdSSR und bei den Justizministerien in den Unionsrepubliken methodische Räte zur Koordinierung der Rechtspropaganda, die jeweils vom 1. Stellvertreter des Justizministers geleitet werden und sich aus Vertretern der sachlich zuständigen Ministerien (in der Regel auch hier die 1. Stellvertreter der Minister), der Justizorgane und anderer staatlicher Organe sowie aus Vertretern der gesellschaftlichen Organisationen, insbesondere der Gewerkschaften und des Komsomol, zusammensetzen. Zu den Mitgliedern zählen auch der 1. Vizepräsident der Allunionsgesellschaft Snanije bzw. die 1. Vizepräsidenten der Gesellschaft in den Unionsrepubliken. Diese Tatsache unterstreicht zugleich, daß, die Rechtserziehung und Rechtspropaganda zur Sache der gesamten Organisation der Snanije, ihrer Leitungen und Vorstände gemacht wird und alle darin vertretenen wissenschaftlichen Disziplinen einen angemessenen Beitrag zu leisten haben. Selbstverständlich obliegt den Juristen in den Staats- und Wirtschaftsorganen ebenso wie den Staatsund Rechtswissenschaftlem eine besonders hohe Verantwortung, die Entwicklung des sozialistischen Staatsund Rechtsbewußtseins zu fördern. Es finden gemeinsame Beratungen zwischen dem Kollegium des Ministeriums der Justiz der UdSSR und dem Vorstand der Snanije statt, um weitere Schritte zur Aktivierung der Rechtspropaganda zu erörtern und entsprechende Empfehlungen zu unterbreiten. Im August 1973 untersuchte beispielsweise eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Ministeriums der Justiz der UdSSR und der Snanije den Stand der Rechtserziehung in der Moldauischen SSR sowie die Tätigkeit der Lektoren. In einem Beschluß wurden die gesammelten Erfahrungen verallgemeinert und Empfehlungen zur weiteren Qualifizierung der Rechtspropaganda gegeben. 111;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 111 (NJ DDR 1974, S. 111) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 111 (NJ DDR 1974, S. 111)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit in einer Reihe von Fällen erfolgte ungesetzliche GrenzÜbertritte aufgeklärt, in deren Ergebnis neben Fahndung gegen die geflüchteten Täter auch Ermittlungsverfahren egen Beihilfe zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Handeln des Verdächtigen sthen können bzw, die für das evtl, straf rechtlich relevante Handeln des Verdächtigen begünstigend wirkten wirken, konnten? Welche Fragen können sich durch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens im Staatssicherheit . Sie stellt an die entscheidungsbefugten Leiter im Staatssicherheit sowie an die an der Entscheidungsvorbereitung beteiligten Diensteinhei ten und Mitarbeiter hohe Anforderungen. Für die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen durch den Untersuchungsführer mit dem Ziel erfolgen kann, die Möglichkeiten der Beschuldigtenvernehmung effektiv für die Erkenntnisgewinnung und den Beweisprozeß auszuschöpfen.

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