Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 110

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 110 (NJ DDR 1974, S. 110); In seinem Referat über „die Konferenz des Ministeriums der Justiz der Sozialistischen Republik Rumänien in bezug auf die Systematisierung und Vervollkommnung der Gesetzgebung“ hob der Minister der Justiz der Sozialistischen feepublik Rumänien, V a s i 1 i u, hervor, daß die Rolle der Gesetzgebung in Übereinstimmung mit den gesellschaftlichen Erfordernissen ständig wächst. Da das Gesetz ein Hauptinstrument zur bewußten, einheitlichen Leitung auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens sei, komme der Gesetzgebung große Bedeutung zu. In diesem Zusammenhang informierte Vasiliu über einige wichtige Kodifikationsvorha-ben auf den Gebieten des Straf-, Arbeits- und Familienrechts sowie des Strafverfahrens- und Zivilverfahrensrechts. Der Stellvertreter des Ministers der Justiz der UdSSR, Choljawtschenko, beschäftigte sich in seinem Referat mit „Fragen der Arbeit des Ministeriums der Justiz der UdSSR auf dem Gebiet der Gesetzgebung“. Ausgehend von dem generellen Erfordernis des umfassenden Studiums und der Verallgemeinerung der Erfahrungen beim Aufbau des Sozialismus und Kommunismus unter den Bedingungen der Existenz des sozialistischen Weltsystems, leitete er daraus Schlußfolgerungen für die Gesetzgebungsarbeit der Justizministerien der sozialistischen Staatengemeinschaft ab. Choljawtschenko stellte fest, daß es in der jetzigen Etappe notwendig und möglich sei, praktische Schritte auf dem Wege der vergleichenden Untersuchung der Gesetzgebung der sozialistischen Länder zu tun, wobei neue technische Mittel angewendet werden müßten. Besonderes Interesse fand die Information, wie in der UdSSR die elektronische Datenverarbeitung und die Mikrofilmtechnik genutzt werden, um die optimale Variante eines Informations- und Suchsystems auf dem Gebiet der Gesetzgebung zu entwickeln. In der Diskussion unterstützten die Minister die in den drei Referaten vorgetragenen Vorschläge zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Gesetzgebung, weil die Zusammenarbeit der sozialistischen Länder auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik auch eine Annäherung der Arbeit auf dem Gebiet der Gesetzgebung bedingt. Dabei wurden vom Stellvertreter des Ministers der Justiz der DDR Prof. Dr. Supranowitz insbesondere zwei Ziele der Zusammenarbeit genannt: die Annäherung und Ängleichung der nationalen Regelungen auf gemeinsam interessierenden Gebieten und die Ausarbeitung multilateraler Regelungen auf bestimmten Gebieten, hier vor allem im Bereich der sozialistischen ökonomischen Integration. Notwendig sei außerdem ein engeres Zusammenwirken bei der wissenschaftlichen Vorarbeit für die Gesetzgebung, z. B. bei der Herausarbeitung wichtiger gemeinsamer Rechtsprinzipien und juristischer Lösungen sowie bei der Vereinheitlichung von Begriffen und juristischen Kategorien. In seinem Resümee zum zweiten Konferenzthema stellte der Justizminister der DDR, Heusinger, fest, daß den Fragen der Vervollkommnung der Gesetzgebung zu Recht besondere Aufmerksamkeit gewidmet wurde. Hierin drücke sich die Bedeutung der rechtsschöpferischen Tätigkeit in den sozialistischen Ländern aus. Der Meinungsaustausch habe gezeigt, daß eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Gesetzgebung notwendig und möglich sei. Als erste praktische Schritte sollten ein gemeinsamer Plan für rechtsvergleichende Untersuchungen in deh kommenden Jahren vorbereitet und Vereinbarungen über vorrangige Themen der Rechtsvergleichung getroffen werden. Außerdem sollten Beratungen zu wichtigen inhaltlichen Problemen der Gesetzgebung und über die Anwendung neuester technischer Mittel bei der Gesetzgebungsarbeit stattfinden. Im dritten Themenkreis wurden Formen und Methoden der Vervollkommnung der Rechtsbeziehungen zwischen den Justizministerien der sozialistischen Länder erörtert. Minister Heusinger referierte hier über die „Organisation des gegenseitigen Austauschs von juristischen Informationen und anderer Formen der Zusammenarbeit zwischen den Justizministerien der sozialistischen Länder“. Die Funktion der Ministerkonferenzen innerhalb des vielfältigen Systems der Beziehungen zwischen den Justizministerien sah er insbesondere darin, daß auf ihnen die inhaltlichen Schwerpunkte der Zusammenarbeit für einen überschaubaren Zeitraum gemeinsam bestimmt werden. Diese Schwerpunkte müßten auch die Grundlage für eine qualitative Verbesserung des Delegations- und Materialaustauschs bilden. Hier gebe es noch erhebliche Reserven zu erschließen, insbesondere müsse das Studium der Erfahrungen der anderen Ministerien wesentlich weiterentwickelt werden. In den Erfahrungsaustausch müßten neben den bereits erwähnten Themen wegen ihrer prinzipiellen politischen Bedeutung auch Fragen der Aus- und Weiterbildung und der Zusammenarbeit der Ministerien auf internationalem Gebiet einbezogen werden. Mit „Einigen Problemen der . weiteren Entwicklung der vertraglichen Beziehungen zwischen den Justizorganen der sozialistischen Länder“ beschäftigte sich der Minister der Justiz der Volksrepublik Polen, Prof. Beru-t o w i c z. Ausgehend von der neuen Stufe der Zusammenarbeit der sozialistischen Staaten auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens und dem sich ständig verstärkenden Touristenverkehr, entwickelte er konzeptionelle Überlegungen für die perspektivische Ausgestaltung der Rechtshilfebeziehungen. Der Minister der Justiz der Slowakischen Sozialistischen Republik, Kiraly, wandte sich in seinem Referat den „Hauptrichtungen der weiteren Zusammenarbeit zwischen den Justizorganen der sozialistischen Länder“ zu. Er erörterte deren inhaltliche Schwerpunkte und ging außerdem auf methodisch-organisatorische Fragen der Vorbereitung und Auswertung der Justizministerkonferenzen ein. An der ausführlichen Diskussion zu diesem Themenkreis beteiligten sich alle Delegationen. Der Minister der Justiz der Volksrepublik Bulgarien, Svetla Daska-Iowa, betonte im Resümee, daß sich bereits nach der ersten Justizministerkonferenz der Austausch von gegenseitigen Informationen verstärkt habe. Der Meinungsaustausch auf der zweiten Konferenz habe viele konstruktive neue Aspekte aufgezeigt, die es ermöglichen, schon, in absehbarer Zeit eine Beratung von Vertretern der Justizministerien zu veranstalten, in der detaillierte Vereinbarungen über die Vervollkommnung des Austauschs von Delegationen und Informationsmaterialien getroffen werden können. Auf der zweiten Konferenz der Justizminister sozialistischer Staaten leisteten alle beteiligten Delegationen einen Beitrag, der sowohl für die innerstaatliche als auch für die internationale Rechtsarbeit der sozialistischen Staaten von großem Nutzen ist. Der Verlauf der Konferenz machte noch einmal deutlich, daß der mit der ersten Justizministerkonferenz eingeschlagene Weg der gemeinsamen Beratung richtig ist. Für die zweite Konferenz w;ar charakteristisch, daß, ausgehend von der übereinstimmenden Auffassung in den Grundfragen, konkrete Festlegungen über die gemeinsamen Vorhaben getroffen wurden. In diese gemeinsame Arbeit sind nunmehr auch die Justizministerien der Demokratischen Republik Vietnam und der Mongolischen Volksrepublik einbezogen. 110;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 110 (NJ DDR 1974, S. 110) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 110 (NJ DDR 1974, S. 110)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Achtung und Wahrung der Würde des Menschen werden Aufgaben, grundsätzliche Arbeitsweise und die konkrete Gestaltung einzelner straf prozessualer Verdachtshinweisprüfungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in der Reoel mit der für die politisch-operative Bearbeitung der Sache zuständigen Diensteinheit im Staatssicherheit koordiniert und kombiniert werden muß.

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