Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 109

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 109 (NJ DDR 1974, S. 109); Von allen Diskussionsrednern wurden die großen Bemühungen hervorgehoben, die Partei, Regierung und die Justizorgane auf eine verstärkte Rechtserziehung verwenden. Dazu wurden vielfältige und anregende Erfahrungen vermittelt. Der Stellvertreter des Ministers der Justiz der Tschechischen Sozialistischen Republik, B e n a, berichtete z. B. darüber, wie die Rechtspropaganda durch staatliche Organe und gesellschaftliche Organisationen wirksam unterstützt wird. Uber Formen, Methoden und Ergebnisse der Zusammenarbeit der Justizorgane mit den Massenmedien sowie über spezielle rechtspropagandistische Publikationen des Justizministeriums der Volksrepublik Polen informierte Hauptabteilungsleiter Petrikowsky. Der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz der DDR, Heusinger, unterstrich, daß bei der Entwicklung des Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger gute Erfolge dort zu verzeichnen seien, wo alle Formen, Mittel und Methoden der politisch-ideologischen Arbeit harmonisch aufeinander abgestimmt sind und entsprechend den politischen Aufgaben eingesetzt werden. Vor allem im Bereich der Volkswirtschaft müßten Rechtserziehung und Rechtspropaganda zu einem festen Bestandteil der politisch-ideologischen Arbeit entwickelt werden. Heusinger informierte über die vielfältigen Formen, die sich hierzu in der DDR herausgebildet haben: Erläuterung neuer Rechtsvorschriften durch leitende Wirtschaftsfunktionäre, Rechenschaftslegung der Direktoren der Betriebe, Rechtskonferenzen in den Betrieben, rechtserzieherische Tätigkeit der Gewerkschaften u. a. m./3/ In dem Resümee der Diskussion zu diesem Thema hob der Mirüster der Justiz der Volksrepublik Polen, Prof. Ber.utowicz, hervor, daß es notwendig sei, die vielfältigen Erfahrungen auf dem Gebiet der Rechtspropaganda in allen Ländern der sozialistischen Staatengemeinschaft zu verallgemeinern. Dies sei z. B. Aufgabe eines gezielten Informationsaustauschs zwischen den Justizministerien, einer wissenschaftlichen Konferenz zu Fragen der Rechtserziehung sowie einer Beratung der Chefredakteure juristischer Zeitschriften. Über vorbereitende Maßnahmen wurden auf der Justizministerkonferenz notwendige Vereinbarungen getroffen. Der zweite Themenkreis hatte die Erfahrungen der Justizministerien bei der Vervollkommnung der Gesetzgebung zum Gegenstand. Der Minister der Justiz der Volksrepublik Bulgarien, Svetla Daskalowa, sprach über „Die Vervollkommnung der Gesetzgebung der Volksrepublik Bulgarien, die die ökonomische und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit der Mitgliedsländer des RGW regelt“. Sie legte dar, daß der komplexe Charakter dieser Zusammenarbeit es verbiete, sie in einem einheitlichen Normativakt rechtlich zu regeln; vielmehr sei hiervon die gesamte Gesetzgebung berührt. Ausführlich behandelte Daskalowa inhaltliche und methodologische Aspekte der Vervollkommnung der internationalen Normativakte und RGW-Orgäne, die von den Mitgliedsländern angenommen wurden, und der nationalen Gesetzgebung, die die wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit regeln und auf die Schaffung der günstigsten Bedingungen für die Gestaltung der Beziehungen der RGW-Mitglieds-länder gerichtet sind. In diesem. Zusammenhang wies sie auf die Notwendigkeit hin, ständige enge Kontakte zur Rechtskonferenz des RGW zu schaffen. 13/ VgL dazu auch Udke, „Aufgaben zur Rechtspropaganda und Rechtserziehung in der Volkswirtschaft“, NJ 1973 S. 275 fl. Aus dem Alltag des Rechtsstaats der Monopole Jugendarbeitsschutz und Unternehmerwillkür Seit dreizehn Jahren gibt es in der BRD ein Jugendarbeitsschutzgesetz. Es regelt die Beschäftigungsbedingungen von eineinhalb Millionen Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahren und soll deren „körperliche, geistig-seelische und soziale Entwicklung“ sichern. Die Crux dieses Gesetzes steckt in einer Reihe von Ausnahmebestimmungen. Die Jugendlichen können beispielsweise länger als acht Stunden pro Tag und 44 Stunden pro Woche beschäftigt werden. Arbeit an Sonntagen oder nachts ist gesetzlich zulässig. Der Referent für „sozialen Arbeitsschutz“ fm BRD-Arbeitsministerium, Zmarzlik, bekannte freimütig, „daß es dafür ausschließlich wirtschaftliche Gründe zugunsten des Arbeitgebers und keine ausbildungstechnischen zugunsten des Lehrlings gibt." Und eben diese „wirtschaftlichen Gründe“ sprich: Kapitalinteressen sind es, die das, was als Ausnahme gelten soll, zur Regel machen. Eine Umfrage bei Berufsschülern des Landes Baden-Württemberg ergab, daß 50 Prozent aller Jugendlichen täglidi länger als acht Stunden arbeiten. Im Gaststättengewerbe sind es sogar 84 Prozent der Jugendlichen; jeder Vierte dienert, putzt und spült mehr als zehn Stunden täglich. 95 Prozent aller jugendlichen Verkäuferinnen im Fleischerhandwerk bringen erheblich länger als die normale Arbeitszeit oft sogar länger als die älteren Kollegen hinter dem Ladentisch zu. Aber auch in jenen Bereichen der Arbeitswelt der BRD, in denen Ausnahmen nicht zulässig sind, ist für die Unternehmer das Gesetz zum Schutze Jugendlicher nicht mehr als ein Fetzen Papier. „Ein zu weitgehender Arbeitsschutz bremst den natürlichen Beschäftigungsdrang Jugendlicher“ so lautet die zynische Erklärung der „Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände" der BRD. Bei einer Überprüfung vön nur etwa 20 Prozent der Betriebe im letzten Jahr kamen 53 000 Verstöße gegen die Jugendarbeitsschutzbestimmungen zutage. Von der IG Metall der BRD wird die Dunkelziffer der Gesetzesverletzungen auf annähernd eine Million geschätzt. Das Gewerbeaufsichtsamt von Dortmund berichtete unlängst wie dem „Stern“ vom 3. Januar 1974 zu entnehmen war von dem Fall des 17jährigen Anlernlings Hans-Josef Mo-horcko: „Er wurde von seinem Lehrherrn mit einer Gerte geschlagen, wenn er sich bei der Arbeit ungeschickt verhielt. Der junge Mensch hatte stets starke Schmerzen an den blutunterlaufenen Körperstellen. Er war derart eingeschüchtert und entmutigt, daß er der Mutter gegenüber Selbstmordgedanken äußerte.“ Als das Gewerbeaufsichtsamt Strafantrag wegen gefährlicher Körperverletzung stellte, erging ein Strafbefehl von 2 000 D-Mark. Der Zuchtmeister legte Einspruch ein und hatte Erfolg. Das Gericht stellte das Verfahren ein wegen Geringfügigkeit. Wen wundert es angesichts solcher gerichtlichen Entscheidungen und der allgemeinen Arbeitsbedingungen unter Ausbeutungsverhältnissen in der „freien Marktwirtschaft“, daß eine große Zahl von Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen wie aus einer Umfrage hervorging bedingungslosen Gehorsam gegenüber dem -Lehrherrn sozusagen für die erste Bürgerpflicht eines jungen Menschen in der BRD hält. Zugleich aber wächst die Entschlossenheit und Aktionskraft derjenigen auch älteren Arbeitskollegen , die sich nicht mit dem Herr-iim-Hause-Standpunkt der Unternehmer ab-finden und sich gegen die rücksichtslose Ausnutzung der jugendlichen Arbeitskraft zur Wehr setzen. Ihr Kampf findet in der Forderung der DKP Unterstützung, ein neues, fortschrittliches Jugendarbeitsschutzgesetz zu verabschieden, das den Interessen der Arbeiterjugend entspricht, eine echte Kontrolle über den Jugendschutz sichert und garantiert, daß Verstöße konsequent geahndet werden. Ha. Lei. Y 109;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 109 (NJ DDR 1974, S. 109) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 109 (NJ DDR 1974, S. 109)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen entsprechend der Gesellschaftsstrategie der für die er und er Oahre. Die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der und der Klassenauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus reagieren und Fragen,.die das Leben stellt, nicht einer einfühlsamen Wertung unterzogen VgT. Mielke, Schlußwort auf der Delegiertenkonferenz der am Schlußwort des Ministers auf der Delegiertenkonferenz der Kreisparteiorganisation im Staatssicherheit am Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Andere dienstliche Bestimmungen, Orientierungen und Analysen Anweisung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Abteilung Staatssicherheit Berlin Ministerium des Innern Befehl über Vorbereitung und Durchführung von unterschiedlichen Lhitersuchungs Handlungen Verlauf der Bearbeitung von Brmittlungsverfahren - zu lösen. Schwerpunkt dabei die Befähigung des Einzuarbeitenden, den mit der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung desuchungshandlungen sowie anderer bei der Bearbeijjffaar Ermittlungsverfahren erfor- derlicher Schritte - die Erhöhung der X: fe.ßnahmen ksamkeit von Maßnahmen zur Unterstüt- zung politiech-operativer Aufgabenstellungen und Prozesse auf der Grundlage von Füh-rungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachgebundenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Vege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der aufzeigen. Zunächst ist es notwendig, Klarheit über die entscheidenden Ziele zu schaffen, auf die sich die Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter zur Lösung der Aufgaben im Verantwortungsbereich des Kampfkollektives ist das richtige und differenzierte Bewerten der Leistungen von wesentlicher Bedeutung.

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