Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 97

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 97 (NJ DDR 1973, S. 97); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 27. JAHRGANG 4/73 2. FEBRUARHEFT S. 97-128 Prof. Dr. GERHARD HANEY, Direktor der Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der Friedrich-Schiller-Universität Jena Das Kommunistische Manifest Geburtsurkunde des wissenschaftlichen Kommunismus Vor 125 Jahren erklärte sich das klassenbewtißte Proletariat durch das „Manifest der Kommunistischen Partei“ offen für mündig. In der nicht einmal 25 Druckseiten umfassenden Schrift legten Marx und Engels die Weltanschauung der Arbeiterklasse dar, deren notwendigen geschichtlichen Anspruch auf das unabweisbare Ziel der menschlichen Entwicklung: den Kommunismus. Wer hätte damals geglaubt, daß in diesem äußerlich kaum auffälligen Bändchen die Geburtsurkunde einer weltgeschichtlichen Bewegung, das Programm einer weltumspannenden Erneuerung der menschlichen Gesellschaft enthalten war? Damals waren es nur wenige Hundert aus einigen Ländern, die der Bund der Kommunisten vereinte; heute sind es Millionen in allen Ländern, die den kommunistischen und Arbeiterparteien angehören. Damals war der Kommunismus ein fernes Ziel; heute sind bereits mehrere hundert Millionen Menschen von Ausbeutung und Unterdrückung endgültig befreit. Damals lebte die Menschheit in der „Epoche der Bourgeoisie“/1/; heute ist sie in die „Epoche des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus“ eingetreten./2/ Diese Schrift ist somit auch die Geburtsurkunde der Wissenschaft von der Gesellschaft. Das vorwissenschaftliche Stadium wurde mit ihr endgültig überschritten. Von nun an wurde jede gesellschaftliche Erklärung und Darstellung gleich welcher Art objektiv mit der wissenschaftlichen' Lehre von Marx und Engels konfrontiert und ist an ihr zu messen. „Mit genialer Klarheit und Ausdruckskraft ist in diesem Werk die neue Weltanschauung umrissen: der konsequente, aueh das Gebiet des gesellschaftlichen Lebens umfassende Materialismus, die Dialektik als die umfassendste und tiefste Lehre von der Entwicklung, die Theorie des Klassenkampfes und der welthistorischen, revolutionären Rolle des Proletariats, des Schöpfers einer neuen, der kommunistischen Gesellschaft.“ /3/ 11/ Marx/Engels, „Manifest der Kommunistischen Partei“, in: Werke, Bd. 4, Berlin 1964, S. 463 Alle weiteren Seitenangaben ohne nähere Quelle beziehen sich hierauf. 72/ Internationale Beratung der kommunistischen und . Arbeiterparteien (Moskau 1969), Berlin 1969, S. 13. ,3’ Lenin, „Karl Marx“, in: Werke, Bd. 21, Berlin 1960, S. 36. Grundlegung einer wissenschaftlichen Staatsund Rechtsauffassung Das Wesen des Staates und des Rechts wird in dieser programmatischen Schrift definiert: „Die politische Gewalt im eigentlichen Sinne ist die organisierte Gewalt einer Klasse zur Unterdrückung einer anderen.“/4/ Das Recht wird als zum Gesetz erhobener Klassenwille bestimmt, dessen Inhalt in den materiellen Lebensbedingungen der herrschenden Klasse gegeben ist./5/ Nachdem so sichtbar gemacht wurde, daß der bürgerliche Staat und sein Recht Instrumente sind, mit denen die ausbeutende Minderheit die ausgebtJtete Mehrheit unterdrückt, wird die Eroberung der politischen Macht durch die Arbeiterklasse als die erforderliche Bedingung gekennzeichnet, um den Widerstand der Ausbeuter zu ’ brechen und die klassenlose kommunistische Gesellschaft zu errichten. Das Wesen der Diktatur des Proletariats wird damit, ohne daß hier dieser Ausdruck fällt, gekennzeichnet. „Das Proletariat wird seine politische Herrschaft dazu benutzen, der Bourgeoisie nach und nach alles Kapital zu entreißen, alle Produktionsinstrumente in den Händen des Staates, d' h. des als herrschende Klasse organisierten Proletariats, zu zentralisieren und die Masse der Produktionskräfte möglichst rasch zu vermehren.“/6/ Probleme des Staates und des Rechts werden aber im Kommunistischen Manifest nicht nur dort behandelt, wo von ihnen ausdrücklich die Rede ist. Die hier niedergelegten Grunderkenntnisse sind inhaltlich und methodisch ausnahmslos für die Staats- und Rechtswissenschaft bedeutsam, ist diese doch Teil der einheitlichen, untrennbaren marxistischen wissenschaftlichen Lehre vom Kommunismus. In der Lehre, im Fernstudium oder in der Weiterbildung geschieht es nicht selten, daß Teilnehmer sich damit begnügen, bestimmte Formulierungen der Klassiker wiederzugeben, ohne den Zusammenhang dieser Aussagen mit anderen zu beachten und ohne vor allem deren objektive, materielle Bedingtheit richtig zu erfassen. Der Staat wird dann schlechthin als das Machtinstrument angesehen, ohne daß an seine materielle /4/ S. 482. 15/ S. 477. /6/ S. 481. 97;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 97 (NJ DDR 1973, S. 97) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 97 (NJ DDR 1973, S. 97)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und sind mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der ebenfalls zum persönlichen Eigentum solcher Personen zählender! Gewerbebetriebe, der Produktionsmittel und anderer damit im Zusammenhang stehender Sachen und Rechte. Heben der müsse!:, hierbei die Bestimmungen des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und die Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit der Dienstobjekte der Abteilungen zu fordern und durch geeignete Maßnahmen zu verahhssen.

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