Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 733

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 733 (NJ DDR 1973, S. 733); Dr. SIEGFRIED PETZOLD, Mitglied des Präsidiums der URANIA und Vorsitzender der Sektion für Staats- und Rechtswissenschaft Engere Zusammenarbeit zwischen der Vereinigung der Juristen der DDR und der URANIA Am 26. Oktober dieses Jahres Unterzeichneten der Präsident der Vereinigung der Juristen der DDR, Dr. Toep-litz, und der Präsident der URANIA (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse), Prof. Dr. Leibnitz, eine Vereinbarung, die den künftigen Weg der Zusammenarbeit der beiden Organisationen bestimmen soll. Ausgehend von den hohen Anforderungen, die sich aus den Beschlüssen des VIII. Parteitages der SED für die populärwissenschaftliche Arbeit zur Festigung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger ergeben, besteht das Hauptanliegen dieser Vereinbarung darin, die Aktivitäten der Vereinigung der Juristen der DDR und der URANIA noch besser zu koordinieren und die vorhandenen Möglichkeiten zur Erhöhung des Niveaus der Rechtspropaganda wirksamer zu nutzen. Bereits seit langem gibt es sowohl auf zentraler Ebene als auch in den Bezirken und Kreisen vielfältige Formen des Zusammenwirkens der beiden Organisationen, so z. B. bei gemeinsamen Veranstaltungen zu wichtigen Problemen der sozialistischen Staats- und Rechtsentwicklung, sowie bei der Herausgabe von Empfehlungen und anderen schriftlichen Materiahen zur Rechtspropaganda. Immer stärker beteiligen sich die Mitglieder der Vereinigung der Juristen der DDR an der populärwissenschaftlichen Arbeit der URANIA in Betrieben, Genossenschaften, Wohngebieten und gesellschaftlichen Organisationen. Gestützt auf die langjährigen Erfahrungen beider Organisationen, soll mit der Vereinbarung dem weiteren Zusammenwirken eine sichere Grundlage gegeben werden, um das politisch-ideologische Niveau der rechtspropagandistischen Tätigkeit zu erhöhen und zur Entwicklung vielseitiger, interessanter und anschaulicher Formen der Staats- und Rechtspropaganda beizutragen. Es kommt darauf an, den Prozeß der weiteren Ausgestaltung unserer sozialistischen Staats- und Rechtsordnung und das Wesen und die Zielsetzung unserer sozialistischen Gesetze verständlich und überzeugend zu erläutern und dabei die Überlegenheit der sozialistischen Staatlichkeit gegenüber dem imperialistischen Herrschaftssystem in der BRD immer wieder vor Augen zu führen. Das gewachsene sozialistische Bewußtsein der Bürger erhöht zwangsläufig die Ansprüche an die populärwissenschaftliche Tätigkeit. Die Wirksamkeit der rechtspropagandistischen Arbeit hängt wesentlich davon ab, wie wir es verstehen, von den vielfältigen Bedürfnissen der Bürger ausgehend, die konkreten Entwicklungsbedingungen zu berücksichtigen und differenziert und feinfühlig die sie bewegenden Fragen zu beantworten, um Herz und Verstand der Bürger gleichermaßen anzusprechen. Dabei ist besonders den Rechtsfragen des Alltags größere Aufmerksamkeit zu schenken. Unsere rechtspropagandistische Arbeit hat das Ziel, die Werktätigen mit den Gesetzen unseres sozialistischen Staates noch umfassender vertraut zu machen und sie zur bewußten Erfüllung ihrer gesellschaftlichen Pflichten, zur Einhaltung der Staats'- und Arbeitsdisziplin sowie zur Wachsamkeit und Unduldsamkeit gegen jegliche Rechtsverletzungen anzuhalten. In der Vereinbarung ist festgelegt, daß zwischen dem Sekretariat des Zentralvorstandes der Vereinigung der Juristen der DDR und dem Büro der Sektion für Staatsund Rechtswissenschaft der URANIA regelmäßige Aussprachen über für die Rechtspropaganda wichtige Grundfragen der sozialistischen Staats- und Rechtsentwicklung und der offensiven Auseinandersetzung mit imperialistischen Staats- und Rechtslehren geführt werden, um die erforderlichen Maßnahmen festzulegen. Dabei soll besonders der Vortragstätigkeit in den Kollektiven und Brigaden der Werktätigen in der Industrie und Landwirtschaft sowie vor der Jugend besonderes Augenmerk gewidmet werden. Die Leitungen beider Organisationen verpflichten sich, ihre Arbeitspläne miteinander abzustimmen sowie gemeinsame Veranstaltungen vorzubereiten und durchzuführen. Sie unterstützen kontinuierlich die Arbeit in den Bezirken und Kreisen durch schriftliche und mündliche Anleitungen, gemeinsam erarbeitete Empfehlungen, Vortragsdispositionen und andere Materialien als Hilfen für die Referenten. Die Vereinbarung lenkt die Aufmerksamkeit der Staats- und Rechtswissenschaftler und -praktiker auf die Entwicklung populärwissenschaftlicher Schriften zu Staats- und Rechtsfragen. Es fehlt von einigen Ausnahmen abgesehen gegenwärtig noch immer an Literatur, die in ansprechender Form, verständlich und überzeugend Grundfragen unseres sozialistischen Staates, der weiteren Ausgestaltung der sozialistischen Demokratie, der Entwicklung der Rechtsordnung und der Gesetzlichkeit behandelt sowie die Rechte und Pflichten der Bürger auf einzelnen Gebieten dargelegt. Deshalb werden in der Vereinbarung beide Organisationen verpflichtet, Autoren für die Zeitschrift „URANIA“ und für das Mitteilungsblatt der Vereinigung der Juristen der DDR zu gewinnen. Des weiteren wollen sie gemeinsam ihre Anstrengungen verstärken, um die Massenmedien und deren Erfahrungen für die propagandistische Darlegung der Fragen des Staates und des Rechts immer besser zu nutzen. Außerdem ist konkret festgelegt, wie das Sekretariat der Vereinigung der Juristen der DDR und das Büro der Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der URANIA zur Durchführung der vereinbarten Aufgaben Zusammenwirken müssen. Den Bezirksvorständen beider Organisationen wird empfohlen, auf der Grundlage der zentral vereinbarten Festlegungen unter Beachtung der spezifischen Bedingungen im jeweiligen Bezirk eigene Vereinbarungen abzuschließen, um bewährte Formen der Zusammenarbeit weiter auszugestalten bzw. ein solches Zusammenwirken zielstrebig zu entwickeln. Mit diesen Vereinbarungen, die durch die gemeinsamen Anstrengungen aller Mitglieder der Vereinigung der Juristen der DDR sowie der Mitglieder und Referenten der URANIA mit Leben zu erfüllen sind, sollen Voraussetzungen geschaffen werden, um die umfassenden Aufgaben auf dem Gebiet der Rechtspropaganda und Rechtserziehung zu lösen. Hier eröffnet sich für alle Staats- und Rechtswissenschaftler und für die Juristen in der Praxis ein weites Betätigungsfeld, das für den weiteren Ausbau unserer sozialistischen Rechtsordnung und für die Festigung unserer sozialistischen Gesetzlichkeit immer mehr an Bedeutung gewinnt. 733;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 733 (NJ DDR 1973, S. 733) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 733 (NJ DDR 1973, S. 733)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit im Zusammenhang mit dem Abschluß von Operativen Vorgängen gegen Spionage verdächtiger Personen Vertrauliche Verschlußsache - Lentzsch. Die qualifizierte Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung von Flucht- und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und auch danach, insbesondere während der Körperdurchsuchung und der Durchsuchung der Bekleidung sowie der mitgeführten Gegenstände verhafteter Personen, hohe Anforderungen gestellt.

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