Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 731

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 731 (NJ DDR 1973, S. 731); Ungeachtet der zynischen Distanz, die sie sich zuzulegen pflegen, büßen die Systemstrukturalisten ihre wissenschaftliche Haltung schon dadurch ein, daß sie sich selbst bedingungslos in das bürgerliche Gesellschaftssystem integriert haben: Eine sinnvolle Kritik des Vorhandenen sei immer nur als immanente Kritik des Systems möglich. Soziale Antagonismen sollen auf ein lammfrommes Miteinander eingespielt, die Triebkraft des Fortschritts soll in eine Konservierungshilfe für das Bestehende umfunktioniert werden. Auf dies© Weise wird selbst der Arbeiterklasse zugemutet, systemstabilisierend zu wirken. In Madrid sprachen Robert und Manfred Hettlage (Schweiz/ BRD) von der Aufgabe des Rechts, die Sozialbindung der Gewerkschaften zu institutionalisieren, ja, eine innerbetriebliche konzertierte Aktion anzuredzen, was wohl etwa heißt: den Betriebsrat zum Komplicen des Kapitalisten zu machen. Auf dem letzten CSU-Partei-tag meinte der als Gast geladene einflußreichste Förderer der systemstrukturellen Gesellschafts- und Rechtstheorie in der BRD/20/, daß „Industriemanager“ und „Gewerkschaftsboß“ in einer Front stünden! Ganz ähnlich zielen die Mitbestimmungsvorschläge der CDU, der FDP, aber auch der SPD darauf, den antikapitalistischen Druck der Arbeiterklasse in ein Stabilisierungselement des Machtsystems der Monopole zu verwandeln und die ideologische Einwirkung des realen Sozialismus auf das Forderungsprogramm der Gewerkschaften ab-zublocken./21/ Nach der Auffassung der systemstrukturellen Rechtstheorie habe die gegenwärtige industrielle Revolution der Demokratie jegliche Substanz entzogen, da die Regierungsentscheidungen einschließlich der Gesetzgebungsakte sachgesetzlich determiniert seien und nur uneffektiv würden, unterstellte man sie einer demokratischen Willensbildung. Folglich werde das Volk, das möglicherweise einst Ursprung der Staatsgewalt und des Rechts gewesen sei, zum Objekt der Regierungstechnik. Die juristische Willensbildung sei zu einem „mani-pulierbaren Prodüktionsvorgang“ zu machen! Spätestens hier setzten auf dem Madrider Kongreß demokratisch engagierte Kontroversen ein Vilhelm Aubert (Norwegen), Christoph Schefold (BRD) und vor allem Antonio Perez (Kostarika) , freilich ohne bis zur Wurzel der Dinge vorzustoßen, denn dazu bedarf es nun einmal einer materialistischen Gesellschaftsanalyse, über die eben nur der Marxismus verfügt. Rechtsfunktionen materialistisch betrachtet In seinem Hauptreferat entwickelte Imre Szabö (Ungarn) unter breitflächiger Auswertung sowjetischer Auffassungen eine marxistisdi-leninistische Funktionstheorie des Rechts./22/ Seinen Ausführungen sowie den ein-gebrachten Referaten einer ganzen Reihe von Rechts-theoretikem aus den sozialistischen Ländern die DDR war durch die Professoren Mollnau und Weichelt sowie durch den Berichterstatter vertreten ist es zu danken, daß auf dem Kongreß der erforderliche Kontrapunkt gesetzt wurde. (19/ Vgl. Hueck / Nlpperdey, Grundriß des Arbeitsrechts, Berlin (West) 1965, S. 284. Der RechtsbegrifI der „sozialen Adäquanz“ entstammt der faschistischen Strafrechtstheorie (vgl. Welzel, Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, Bd. 58 [1939], s. 517). ' /20/ Vgl. Schelsky, „Der selbständige und der betreute Mensch“, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 29. September 1973, S. 11 f. 721/ Vgl. Lang, „Mitbestimmung - Ordnungselement oder Hebel zur Veränderung der Machtverhältnisse“, Marxistische Blätter 1973, Heft 4, S. 23 ff. 1221 vgl. Szabö, Les fondements de la theorie du droit, Budapest 1973, S. 75 fl., 137 ff.; Szabö. „The social limits of law“, in: Acta Juridica Academiae Scientiarum Hungaricae, Budapest 1972, S. 231 ff.; Marxistisch-leninistische Allgemeine Staats- und Rechtstheorie, Bd. 1: Grundlegende Institute und Begriffe, Moskau 1970, S. 385 ff., 440 ff.; Bd. 4: Sozialistisches Recht, Moskau 1973, S. 435 ff. (russ.); Cafüzares, Teoria del derecho, Havanna 1973, S. 31 ff. Aus dem Alltag des Rechtsstaats der Monopole Berufsverbot Existenzvernichtung Das Verwaltungsgericht in Ansbach hat in der Sache Inge-lore Priesing das von der Schulbehörde auf Betreiben des bayrischen Kultusministeriums über die 32 Jahre alte Münchener Lehramtsanwärterin für den Volksschuldienst verhängte Berufs- und Berufsausbildungsverbot bestätigt. Kammervorsitzender Bosch erklärte in der Urteilsbegründung, die Tätigkeit der DKP werde von der Abweisung der Lehramtsanwärterin Ingelore Priesing „nicht berührt". Nicht der Partei verbiete man eine Tätigkeit, „sondern einem privaten Mitglied". In der Urteilsbegründung heißt es weiter, das rückhaltlose Bekenntnis von Ingelore Priesing zur DKP und deren Programm beweise, „daß die Lehramtsanwärterin eine ernsthafte Gefahr für die freiheitliche Grundordnung" darstelle. Für durchaus vereinbar mit der „freiheitlichen Grundordnung“ hält indes das bayrische Landesamt für Denkmalspflege seinen Entschluß, die Überreste der Tribüne im ehemaligen „Reichsparteitagsgelände" unter Denkmalschutz zu stellen. Das Baureferat der Stadt Nürnberg hat bereits darauf hingewiesen, daß in den nächsten beiden Jahren zur Restaurierung der Ruine insgesamt 150 000 DM aufgebracht werden müssen. Man macht sich also Gedanken! Kein Kopfzerbrechen bereitet den bayrischen Behörden das Schicksal von Ingelore Priesing. Und das sieht so aus: Auch als Lehrerin an einer Privatschule wird sie entlassen. Deren Leiter bangt um Anerkennung und Zuschüsse seitens des bayrischen Kultusministeriums, wenn er ein DKP-Mitglied beschäftigt. Auch von der Thuringia-Versicherung wird Ingelore Priesing gekündigt. Im Erstberuf als Versicherungskaufmann ausgebil-det, hatte sie dort als Sachbearbeiterin Beschäftigung gesucht. Als Grund der Kündigung wird angegeben: „Ihre Absicht, in den Vorbereitungsdienst als Volksschullehrerin zu treten" und „Ihre Klage gegen den Freistaat Bayern wegen des Berufsverbots auf Grund Ihrer DKP-Mitgliedschaft". Die Tendenz ist eindeutig: Ausweitung des Berufsverbots zu einer gezielten Existenzvernichtung für Kommunisten und andere Demokraten. Der Bruch elementarer Regeln des Bonner Grundgesetzes ist offenkundig. Zu Recht hat deshalb der Bezirksvorstand Südbayern der DKP gegen diese Ausweitung des undemokratischen Berufsverbots scharf protestiert und alle Demokraten aufgerufen, gemeinsam für die Forderung einzutreten: „Freiheit im Beruf! Demokratie im Betrieb! Weg mit dem verfassungswidrigen Berufsverbot!" Zugleich stellt der Bezirksvorstand fest, man müsse diese Berufsverbote im Zusammenhang sehen mit der allein in Bayern über 10 000 Beamte im öffentlichen Dienst erfassenden Gesinnungsschnüffelei, der Entlassung von engagierten Jugendvertretern und den Aussperrungsdrohungen der Unternehmer. Bayern fst keine Ausnahme. Auch in den anderen BRD-Ländern wird so verfahren. Und gerade jetzt will die BRD-Regierung im Einvernehmen mit der CDU/CSU darangehen, sich den offenen Verfassungsbruch durch ein Sondergesetz sanktionieren zu lassen. Der Hamburger Parteitag der DKP hat in diesem Zusammenhang erklärt: „Die Verfechter des Berufsverbots handeln den Interessen des arbeitenden Volkes zuwider. Sie handeln in antikommunistischer Verblendung, kurzsichtig und schaden dem Ansehen der Bundesrepublik." Viele Bürger der BRD treten in diesen Wochen in Aktionen, Protestkundgebungen und Bürgerinitiativen verstärkt für die unverzügliche Abschaffung des antikommunistischen Berufsverbotsbeschlusses ein. Sie leisten der Sache der Demokratie einen guten Dienst. Ha. Lei. 7 31;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 731 (NJ DDR 1973, S. 731) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 731 (NJ DDR 1973, S. 731)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Staat zu suggerieren. Die Verfasser schlußfolgern daraus: Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft folgt, daß es hier keine politischen und sozialökonomischen Grundlagen für antagonistische Klassen- und Interessengegensätze und damit auch keine Ursachen für feindlich-negative Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-nega und Handlungen der allgemein tiver Cinsteilun-. Das Staatssicherheit trägt auf beiden Hauptebenen der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgenählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit -auf der allgemein sozialen Ebene weist die Strategie der vorbeugenden Tätigkeit Staatssicherheit folgende wesentliche miteinander verbundene bzw, aufeinander abgestimmte Grundzüge auf: Staatssicherheit das do-, Unbedingte Durchsetzung der Beschlüsse der Partei und der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit unter den Aspekt ihrer für die vorbeugende Tätigkeit entscheidenden, orientierenden Rolle. Die Beschlüsse der Partei und des Ministerrates der zur Verwirklichung der in den Zielprogrammen des und daraus abgeleiteten Abkommen sowie im Programm der Spezialisierung und Kooperation der Produktion zwischen der und der Sowjetunion. Es muß verhindert werden, daß durch Brände, Störungen, Havarien oder Katastrophen Produktionsausfälle entstehen, die eine Gefährdung der Erfüllung unserer volkswirtschaftlichen Zielstellungen und internationalen Verpflichtungen Dienstanweisung des Genossen Minister zur zielstrebigen, konzentrierten und schwerpunktmäßigen vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung jeglicher Peindtätigkeit spezifischer Torrn, entsprechend den Aufgaben- der Linie Rechnung getragen.

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