Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 723

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 723 (NJ DDR 1973, S. 723); (KE-MSt) wird durch seine konstruktiven Regelungen die Gestaltung der Rechtsbeziehungen in den LPGs unmittelbar beeinflussen, und zwar insbesondere die Mitgliedschaftsbeziehungen. Das ergibt sich schon daraus, daß Mitglieder als Delegierte in den kooperativen Einrichtungen arbeiten, die auf der Grundlage des Statuts tätig sind. Dabei ist der Anwendungsbereich dieses Statuts zu beachten./8/ Es wäre daher fehlerhaft, wenn eine LPG bestimmte Regelungen des Musterstatuts ohne Berücksichtigung ihres Entwicklungsstandes, ihrer Stellung, ihrer Betriebsstruktur und ihrer Produktionsmethoden übernehmen würde. Trotzdem sollte sie aber anhand dieses Musterstatuts bestimmte Regelungen ihres Statuts kritisch überprüfen, so z. B. die Festlegungen über die Qualifizierung, die Förderung der Jugendlichen und Frauen. 3. Die zielstrebige Anleitung und umfassende Unterstützung der LPGs durch die staatlichen Organe einschließlich der Justizorgane ist eine entscheidende Voraussetzung für eine richtige Beschlußfassung und -Verwirklichung sowie dafür, daß die Rechte und Pflichten in den LPGs gesellschaftsgemäß wahrgenommen und ihre rechtliche Ausgestaltung vervollkommnet werden können./!)/ Bei dieser Anleitung sollte u. a. folgendes berücksichtigt werden: Die Rechte und Pflichten der Mitglieder müssen exakter festgelegt werden. Das ist eine wesentliche Bedingung dafür, daß die Gesetzlichkeit gewährleistet, die Verantwortung der Mitglieder für die Entwicklung der LPG besser wahrgenommen und die Geltendmachung der Verantwortlichkeit erleichtert wird. Die ständige Ausübung spezieller Arbeitsaufgaben in den einzelnen Arbeitsbereichen der LPG macht es z. B. möglich, diese Arbeitsaufgaben individuell in schriftlicher Form für alle Mitglieder festzulegen. Dafür sind die in den LPGs gewonnenen langjährigen Erfahrungen mit der Arbeit nach „innergenossenschaftlichen Verträgen“ und über den Abschluß von Delegierungsvereinbarungen sinnvoll zu nutzen./10/ Die besonders bei der Verwirklichung der Rechte auf Freizeit und Erholung, den Schutz der Gesundheit und der Arbeitskraft sowie auf Versorgung im Alter und bei Invalidität noch vorhandenen unterschiedlichen Regelungen sind keineswegs immer durch die konkreten Bedingungen in den einzelnen LPGs begründet. Unberechtigte unterschiedliche Regelungen müssen im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung allmählich überwunden werden. Bei der Geltendmachung der disziplinarischen und materiellen Verantwortlichkeit bereitete die notwendige Unterscheidung zwischen einer differenzierten Vergütungsform und bestimmten Formen der disziplinarischen und materiellen Verantwortlichkeit in der Praxis noch einige Schwierigkeiten./!!/ Das hatte zur Folge, daß noch undifferenziert Erziehungsmaß- iSI „Notwendig ist das neue Statut für kooperative Einrichtungen im ländUchen Bau- und MeUorationswesen, in der Verarbeitung und Lagerung, für agrochemische Zentren, Trockenwerke und für Anlagen in der Tierproduktion, die durch gemeinsame InvestiUonen von LPG und VEG entstanden sind“, siehe Wagner, a. a. O. 191 Hinsichtlich der Schlußfolgerungen für die Durchsetzung und Vervollkommnung des LPG-Rechts vgl. auch Rohde/Puls, „Der Leninsche Genossenschaftsplan und die Entwicklung des LPG-Rechts“, NJ 1970 S. 377. /10/ Die vertraglichen Festlegungen der Arbeitsaufgaben für LPG-Mitglieder erfolgen bekanntUch zur Regelung der Mitgliedschaftsbeziehungen. Sie dürfen daher nicht mit dem Abschluß von Arbeitsverträgen, die den Arbeitsrechtsverhältnissen entsprechen, verwechselt werden. Uli Das gilt vor allem für Diszipllnarmaßnahmen mit einer materiellen Sanktion und einem normierten Schadenersatzanspruch. nahmen festgelegt und abgewandelte Maßnahmen der disziplinarischen und materiellen Verantwortlichkeit als Formen der Vergütung angewendet wur-den./12/ Das wiederum führte zu Ungesetzlichkeiten und zu imerwünschten Erziehungsergebnissen. Die LPGs müssen dahin angcleitet werden, daß sie die spezifischen Voraussetzungen für die mögliche Anwendung der einzelnen Disziplinarmaßnahmen stärker beachten, um mit der Auswahl des jeweils geeigneten Erziehungsmittels die größte erzieherische Wirkung zu erreichen. Die Beachtung bestimmter schuldhafter Pflichtverletzungen für die Begründung der disziplinarischen Verantwortlichkeit macht es möglich. Disziplinarmaßnahmen mit materieller Sanktion von Vergütungsformen zu unterscheiden. Außerdem muß eine differenzierte Vergütung streng der tatsächlich erbrachten Leistung entsprechen./13/ Bei einer Disziplinarmaßnahme mit materieller Sanktion oder bei normiertem Schadenersatzanspruch muß die Reduzierung der Vergütung in einem entsprechenden Verhältnis zu den betriebswirtschaftlichen Auswirkungen stehen. Als unzulässige Erweiterung der Disziplinarmaßnahmen mit materieller Sanktion muß auch der Abzug von Urlaubstagen, die Reduzierung der Urlaubsvergütung und des Vergütungsausgleichs bei Krankheit beurteilt werden; die differenzierte Gewährung der Urlaubstage entsprechend den geleisteten Arbeitstagen bzw. Arbeitseinheiten sowie der Dauer der Mitgliedschaft ist dagegen als Ausdruck der Anwendung des Leistungsprinzips zu bewerten./14/ In Fällen der Beendigung der Mitgliedschaft müssen die LPGs dazu angehalten werden, bei der Prüfung der Gründe für ein beabsichtigtes Ausscheiden eines Mitglieds auch die konkreten Auswirkungen für die LPG gewissenhaft zu beurteilen. Das gilt sowohl für die Anwendung des Widerspruchsrechts als auch für die häufig zu undifferenzierte Geltendmachung des normierten Schadenersatzanspruchs nach Ziff. 29 LPG-MSt III./15/ Es ist z. Z. noch nicht möglich, hierfür generelle Empfehlungen zu unterbreiten, da die differenzierten Bedingungen der LPGs, die örtlichen Besonderheiten der Kreise sowie die unterschiedlichen Erfahrungen zu beachten sind. Die im Zusammenhang mit der Ausübung des Widerspruchsrechts oftmals festgelegten differenzierten Bedingungen für das Ausscheiden eines Mitglieds erfordern eine verstärkte Anleitung durch die zuständigen staatlichen Organe. Zur Zulässigkeit des Gerichtswegs in LPG-Rechtssachen Die weitere Entwicklung der LPGs und die dadurch bedingten Anforderungen an die Rechtsverwirklichung erfordern es, die Zulässigkeit des Gerichtswegs in LPG-Rechtssachen zu präzisieren und den Aufgabenbereich der Schiedskommissionen genauer zu bestimmen. Das trifft insbesondere für die genossenschaftlichen Arbeits- 1121 Regelungen über den Abzug von geleisteten Arbeitseinheiten oder die Reduzierung des Wertes der Arbeitseinheiten für Mitglieder, die ihre Arbeitsdisziplin verletzen, sind grundsätzlich nach den Kriterien der disziplinarischen oder materiellen Verantwortlichkeit zu bewerten und stellen daher keine Form der differenzierten Vergütung dar. 1131 Dem steht nicht entgegen, daß bei Erfüllungsprämien die Einhaltung der Arbeitsdisziplin als wichtige Kennziffer berücksichtigt wird. A14/ Insofern sollte der auf dem 9. Plenum des Obersten Gerichts geäußerte Rechtsstandpunkt überprüft werden (vgl. Beschluß des 9. Plenums des Obersten Gerichts vom 30. März 1966, NJ 1966 S. 268 ff. (269]). nsi VgL hierzu auch Latka / Thoms, „Über die Tätigkeit der Gerichte, bei der Durchsetzung des LPG-Recht“, NJ 1970 S. 510 ff. (512). 7 23;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 723 (NJ DDR 1973, S. 723) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 723 (NJ DDR 1973, S. 723)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und sim Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deut sehen Volkspolizei und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? führten objektiv dazu, daß sich die Zahl der operativ notwendigen Ermittlungen in den letzten Jahren bedeutend erhöhte und gleichzeitig die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Sachverständigen unter sicherheitspolitischen Erfordernissen Klarheit über die Frage Wer ist wer? wurden in guter Qualität erfüllt. Zur Unterstützung cor politisch-operativen Aufklarungs- und Ab-wehrarbeit anderer Diensteinneiten Staatssicherheit wurden., üoer, Auskunftsersuchen zu Personen ozwsännen-hängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus, darunter Unterlagen der Gestapo, von und Polizeiformationen und Sondergerichten zu sichten und Mikrodokumentenfilmaufnahmen für die Erweiterung der Auskunftsbasis Staatssicherheit zu beschaffen.

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