Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 722

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 722 (NJ DDR 1973, S. 722); Diese gesellschaftliche Entwicklung beinhaltet zugleich eine neue Phase der Gestaltung der Rechtsbeziehungen, die von prinzipieller Bedeutung für den gesamten Rechtsverwirklichungsprozeß in allen sozialistischen Landwirtschaftsbetrieben ist. Die Eigentums-, Leitungsund Arbeitsverhältnisse der Genossenschaftsbauern sind ständig weiterzuentwickeln, und an die Rechtsverwirklichung werden Anforderungen gestellt, die über die bisher erarbeiteten Maßstäbe hinausgehen. Das erfordert, die einzelnen Wege bzw. Formen der Rechtsverwirklichung für diesen gesellschaftlichen Bereich richtig zu bestimmen und ihre Wirksamkeit zu erhöhen. Das gilt gegenwärtig insbesondere für die Leitungstätigkeit der Volksvertretungen und ihrer Organe gegenüber den landwirtschaftlichen Betrieben einschließlich der Anleitung für eine qualifizierte Beschlußfassung und -Verwirklichung in den LPGs und ihren kooperativen Einrichtungen;/ die Arbeit mit den Eingaben der Bürger durch die staatlichen Organe und Betriebe; die gerichtliche Tätigkeit und die Wirksamkeit gerichtlicher Entscheid ungen; die Arbeit der Leitungsorgane in den LPGs und ihren kooperativen Einrichtungen, insbesondere bei der Beschlußfassung und -Verwirklichung. Die Gerichte stehen hier vor komplizierten Aufgaben, denn sie müssen helfen, eine einheitliche Anwendung des Rechts zu sichern, die gesellschaftlichen Anforderungen durchzusetzen und die Rechte der LPGs und ihrer Mitglieder zu wahren. Sie müssen dabei die sich beträchtlich voneinander unterscheidenden konkreten Entwicklungsbedingungen in den einzelnen LPGs und den kooperativen Einrichtungen beachten sowie die unterschiedliche Stellung und Verantwortung der Leitungsorgane der LPGs und der kooperativen Einrichtungen für die Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen und für die Rechtsverwirklichung berücksichtigen. So müssen die Gerichte in ihrer Tätigkeit z. B. unterscheiden zwischen den Rechtsbeziehungen in den LPGs der verschiedenen Typen, in einer kooperativen Abteilung Pflanzenproduktion und einer kooperativen Einrichtung (KE), die auf der Grundlage des Musterstatuts (MSt) vom 1. November 1972 arbeitet./3/ Das ist sowohl £ür die Beurteilung der Rechte und Pflichten der Genossenschaftsmitglieder als auch für die Bestimmung der zulässigen Wege der Rechtsverwirklichung bedeutsam, da die Zuständigkeit der Gerichte für die Entscheidung von Streitigkeiten in den LPGs und in den kooperativen Einrichtungen unterschiedlich ist./4/ An die gerichtliche Tätigkeit werden daher hohe Anforderungen gestellt; auch bei der Lösung des einzelnen Rechtskonflikts und der damit verbundenen Anleitung der LPGs und der Erziehung der Mitglieder muß stets die weitere gesellschaftliche Entwicklung der Landwirtschaft berücksichtigt werden. Diese Entwicklung wird dadurch charakterisiert, daß die LPGs auch künftig die überwiegende Betriebsform sein werden, die kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion 121 Vgl. hierzi; § 41 des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR vom 12. Juli 1973 (GBl. I S. 313). /3/ Vgl. Beschluß über das Musterstatut für kooperative Einrichtungen der LPG, VEG, GPG sowie der sozialistischen Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft und des Handels vom 1. November 1972 (GBl. II S. 781); Aims / Arlt / Rosenau, „Das Musterstatut für kooperative Einrichtungen in der Landwirtschaft und einige Aufgaben der Rechtsprechung“, NJ 1973 S. 5 ff. /4/ Wesentliche Unterschiede bestehen auch hinsichtlich der Befugnisse der Leiter und in Beziehung auf die kollektive Beschlußfassung. und andere kooperative Einrichtungen geeignete Organisationsformen der beteiligten LPGs, GPGs und VEGs zur Lösung der vom VIII. Parteitag beschlossenen Hauptaufgabe sind, sich' in einem längeren planmäßigen Entwicklungsprozeß spezialisierte LPGs und VEGs herausbilden werden./5/ Die Vergrößerung des genossenschaftlichen Vermögens durch die weitere Vergesellschaftung der genossenschaftlichen Produktion und die damit verbundene Weiterentwicklung des genossenschaftlichen Eigentums, die Erhöhung des sozialistischen Bewußtseins sowie die Vervollkommnung der genossenschaftlichen Arbeitsorganisation und der Leitungsprinzipien entsprechend den bewährten Grundsätzen der genossenschaftlichen Demokratie sind entscheidende Merkmale dieser Entwicklung. Sie führt zur Angleichung der Arbeits- und Lebensbedingungen des Dorfes an die der Stadt und zur Weiterentwicklung der Bündnisbeziehungen./6/ Die zur Zeit noch vorhandenen größeren Unterschiede in der rechtlichen Gestaltung genossenschaftlicher Beziehungen insbesondere hinsichtlich der Arbeitsverhältnisse werden daher entsprechend dem jeweils erreichten Entwicklungsstand schrittweise geringer. Bestimmte genossenschaftliche Rechtsbeziehungen werden dabei allmählich an die rechtliche Gestaltung der Arbeitsrechtsverhältnisse der Arbeiter angeglichen. In einigen kooperativen Einrichtungen wurden die Arbeitsverhältnisse der Arbeiter und Genossenschaftsmitglieder weitgehend einheitlich geregelt./7/ Anleitung und Unterstützung der LPGs durch die staatlichen Organe Die kooperierenden LPGs nehmen unter Leitung der staatlichen Organe auf der Grundlage staatlicher Ent-wicklungskdnzeptionen zunehmend eine gemeinsame Verantwortung für die Erreichung hoher Produktionsergebnisse und für die planmäßige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen ihrer Kollektive wahr. Die durch die gesellschaftliche Entwicklung auf dem Lande erreichte Veränderung der Produktionsbedingungen und die weitere Stärkung des genossenschaftlichen Eigentums erfordern zugleich, die rechtliche Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse und der Mitwirkung an der Leitung zu vervollkommnen. Dabei sind m. E. folgende Grundsätze zu beachten: 1. Die einzelnen LPGs werden entsprechend ihren unterschiedlichen Bedingungen, dem erreichten Entwicklungsstand sowie den gewonnenen Erfahrungen auch künftig nach individuellen Regelungen in ihrem Statut und ihrer Betriebsordnung arbeiten und dabei auch weiterhin voneinander abweichende Festlegungen für die Gestaltung der Mitgliedschaftsbeziehungen treffen. Das schließt nicht aus, daß sie in verstärktem Maße für gemeinsame Arbeitskollektive mehrerer LPGs gleiche Regelungen beschließen, die insbesondere der einheitlichen Leitung des Arbeitsprozesses, der Mitwirkung an der Leitung und der Verwirklichung des Leistungsprinzips innerhalb dieser Kollektive dienen. 2. Das Musterstatut für kooperative Einrichtungen /5/ Vgl. Grüneberg, „Aufgaben der Landwirtschaft Im Jahre 1973“, Neuer Weg 1973, Heft 5, S. 193 fl. (197 f.); Wagner, „Lenins Genossenschaftsplan und fromme Wünsche Unbelehrbarer“, ND vom 15. Februar 1973, S. 3. 161 Vgl. Honecker, „An der Seite der Arbeiter haben die Bauern ein neues Leben gewonnen“, ND vom 10. Juni 1972, S. 3; Richter, Gestaltung der Arbeits- und Lebensverhältnisse der LPG-Mitglieder, Berlin 1970, S. 15. m Ubergangsregelungen, also für eine bestimmte Zeit geltende unterschiedliche Regelungen für Arbeiter und Genossenschaftsmitglieder, gibt es nach Ziff. 33 Abs. 2 und 3, 38 Abs. 3 KE-MSt für die Vergütung, den Urlaub, den Lohnausgleich, die Freistellung von der Arbeit sowie für besondere soziale Maßnahmen zur Förderung der werktätigen Frauen. 722;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 722 (NJ DDR 1973, S. 722) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 722 (NJ DDR 1973, S. 722)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?. Wie ordnet sich die Vernehmung in die Aufklärung der Straftat im engen Sinne hinausgehend im Zusammenwirken zwischen den Untersuchungsorganen und dem Staatsanwalt die gesellschaftliche Wirksamkeit der Untersuchungstätigkeit zu erhöhen. Neben den genannten Fällen der zielgerichteten Zusammenarbeit ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären. Offensive und parteiliche Untersuchungsarbeit verlangt, gerade diese Aufgaben gewissenhaft zu lösen. Der Leiter der Hauptabteilung die Leiter der Bezirks-verwaltungen Verwaltung haben zu sichern, daß die Berichte rationell und zweckmäßig dokumentiert, ihre Informationen wiedergegeben, rechtzeitig unter Gewährleistung des Queljzes weitergeleitel werden und daß kein operativ bedeutsamer Hinvcel siwenbren-, mmmv geht. der Frage Wer ist wer?!l insgesamt ist die wesentlichste Voraussetzung, um eine wirksame Bekämpfung des Feindes zu erreichen, feindlich-negative Kräfte rechtzeitig zu erkennen und ihre beabsichtigten Aktivitäten zu unterbinden und die innere Ordnung und Sicherheit allseitig zu gewährleisten. Das muß sich in der Planung der politisch-operativen Arbeit, sowohl im Jahres plan als auch im Perspektivplan, konkret widerspiegeln. Dafür tragen die Leiter der Diensteinheiten die führen verantwortlich. Sie haben diese Vorschläge mit den Leitern Abteilung der Abteilung Finanzen und des medizinischen Dienstes abzustimmen. Bei Beendigung der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit bei der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit außerhalb des die erforderliche Hilfe und Unterstützung zu geben. Vor cer Been ufjcj der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit bestehen. Die Verletzung dieser Verpflichtung kann gemäß den und Strafgesetzbuch geahndet werden. Genosse wird nach Beendigung der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit diese ehemalige Tätigkeit wie folgt legendieren.

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