Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 707

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 707 (NJ DDR 1973, S. 707); Aus der Praxis für die Praxis Wirksamer Einsatz von Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht zur Beseitigung kriminalitätsbegünstigender Bedingungen Zur konsequenten Strafverfolgung gehört auch die Beseitigung von Bedingungen, die die Straftat begünstigt haben und die bei ihrem Weiterbestehen neue Kriminalität ermöglichen. Besonders wichtig ist das dann, wenn wiederholte Auseinandersetzungen wegen der gleichen begünstigenden Bedingungen in einem Betrieb oder Bereich deutlich machen, daß die Maßnahmen der staatsan-waltschaftlichen Gesetzlichkeitsaufsicht wirkungsvoller angewendet werden müssen. Hierzu folgendes Beispiel: Die Strafverfolgungsorgane im Kreis Lübz hatten sich mit einem Arbeitsunfall in einer LPG zu befassen. Untersuchungen der Arbeitsschutzinspektion ergaben Hinweise auf erhebliche Pflichtverletzungen im Ge-sundheits-, Arbeits- und Brandschutz sowie der Verkehrssicherheit. Daraufhin wurde eine Überprüfung durch eine Gruppe von Sachverständigen des Rates für Land- wirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) des Kreises, des Kreisbetriebes für Landtechnik, der Arbeitsschutzinspektion sowie der Verkehrspolizei und der Feuerwehr vorgenommen. Sie traf im wesentlichen folgende Feststellungen: In der Leitungstätigkeit der Genossenschaft waren die Probleme des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes in den letzten Jahren ungenügend berücksichtigt worden. Arbeitsschutzbelehrungen fanden nur selten statt. Es gab keine konkrete Aufteilung der Verantwortungsbereiche. Die Bereiche Schweinemast und Werkstatt waren ohne verantwortlichen Leiter. Der Brigadier des Bereichs Feldwirtschaft war nicht im Besitz eines gültigen Befähigungsnachweises auf dem Gebiet des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes, wie das § 11 Abs. 1 der 3. DVO zum LPG-Gesetz vom 13. August 1964 (GBl. II S. 733) fordert. In der Werkstatt waren zwei Schlosser beschäftigt, die ohne entsprechende Qualifikation Schweißarbeiten durchführten. Die zugelassenen Kraftfahrzeuge und deren Anhänger wurden von der Genossenschaft unvollständig der technischen Überprüfung zugeführt, die gemäß der Gemeinsamen Direktive des Landwirtschaftsrates und des Ministeriums des Innern vom 17. März 1966 (Verfügungen und Mitteilungen des Landwirtschaftsrates 1966, Nr. 4, S. 49) i.V.m. §28 StVZO jährlich durchgeführt wird. Die Fahrzeuge befanden sich teilweise trotz erheblicher technischer Mängel in Betrieb. . Mitglieder der Genossenschaft fuhren innerhalb des Betriebsgeländes und in Ortschaften mit Fahrzeugen der LPG, obwohl sie nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis waren. Seit dem Jahre 1970 wurden im Betrieb keine brandschutztechnischen Überprüfungen durchgefürt. Die periodische Überprüfung der Zyklone der Traktoren erfolgte nicht. Die Tankstelle der LPG und der Rinder- und Schweinekomplex waren durch ungenügende Sicherheitsvorkehrungen gefährdet. Um die rasche Beseitigung dieser Mißstände zu sichern und durch eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit ähnlichen Situationen in anderen Genossenschaften entgegenzuwirken, berief die Produktionsleitung des RLN in Abstimmung mit den Strafverfolgungsorganen sofort eine erweiterte RLN-Sitzung zu den Problemen der Ordnung und Sicherheit ein, in der u. a. die Kontrollergebnisse ausgewertet wurden. In der Diskussion darüber traten wesentliche ideologische Unklarheiten über die zugrunde liegenden Fragen zutage. Die konkrete Auseinandersetzung darüber wurde mit Unterstützung der Kreisleitung der SED innerhalb der Grundorganisationen der Partei in den Genossenschaften weitergeführt. Der Staatsanwalt des Kreises legte wegen der Gesetzesverletzungen beim Vorstand der betreffenden LPG Protest ein. Darin wurde vom Vorstand gefordert, konkrete kontrollfähige verändernde Maßnahmen zu veranlassen. Außerdem war es notwendig, die weitere Durchführung von Schweißarbeiten in der Genossenschaft zu untersagen. An der Auswertung des Protests in der Mitgliederversammlung der LPG nahmen Sachverständige teil, die an der Überprüfung mitgewirkt hatten. Dadurch konnte gleichzeitig ein Lösungsweg für die dringend notwendigen Schweißarbeiten während der Ernte geschaffen werden. Auf Grund des Protests wurden die Verantwortlichkeiten in der Genossenschaft klar geregelt, Maßnahmen zur Erlangung einzelner Qualifikationen (Fahrerlaubnis, Befähigungsnachweis auf dem Gebiet des Arbeitsund Brandschutzes, Erwerb von Schweißkenntnissen u. a.) festgelegt sowie Veränderungen in der Arbeitsorganisation der Genossenschaft vorgenommen. Die unzureichende technische Überprüfung der Kraftfahrzeuge und Anhänger nahmen die Abteilung Verkehrspolizei und der Kreisbetrieb für Landtechnik zum Anlaß, gemeinsam die Situation im Kreis einzuschätzen. Dabei wurde festgestellt, daß in meh- reren LPGs ein Teil der Fahrzeuge nicht der kfz-technischen Überprüfung zugeführt worden war. Dieser Verstoß gegen die Gemeinsame Direktive vom 17. März 1966 war möglich, weil es eine ungenügende Zusammenarbeit zwischen den die technische Überprüfung durchführenden Organen und der Abteilung Verkehrspolizei gab und keine genügende Kontrolle über die Durchführung der Jahresüberprüfung ausgeübt wurde. In Zusammenarbeit mit dem Kreisbetrieb für Landtechnik wurden im Rahmen der Gemeinsamen Direktive entsprechende Maßnahmen ausgearbeitet und in Form einer betrieblichen Weisung erlassen, mit der eine lük-kenlose Durchführung der kfz-teeh-nischen Überprüfung gewährleistet wird. Die im Ermittlungsverfahren in der Arbeitsschutzsache festgestellten Mißstände in der LPG hätten bereits bei den Kontrollen, die der RLN regelmäßig durchführte, aufgedeckt werden können. Aus diesem Grund richtete der Staatsanwalt des Kreises ein Untersuchungsver langen an dieses Organ. Es bestätigte sich, daß insbesondere die ungenügende Einbeziehung des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes in die Leitungstätigkeit und weitere Mängel über Jahre hinweg gerügt worden waren, ohne auf tatsächliche Veränderungen zu dringen. Auch eine exakte Kontrolle über die Teilnahme an den Qualifikationslehrgängen zum Erwerb des Befähigungsnachweises auf dem Gebiet des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes hätte Schlußfolgerungen hinsichtlich der Leitungstätigkeit in den LPGs zugelassen. Die Stellungnahme zum Untersuchungsverlangen wurde daher im RLN ausgewertet und seine gesetzliche Verantwortung, die ihm § 1 der 3. DVO zum LPG-Gesetz übertragen hat, hervorgehoben. Die notwendige komplexe vorbeugende Arbeit konnte natürlich auch hier nicht im Alleingang eines einzelnen staatlichen Organs bewältigt werden. Deshalb wurden in den Beratungen der Leiter der Justiz- und Sicherheitsorgane im Kreis die erforderlichen Schritte dazu erörtert. Im Zusammenhang mit dem oben erwähnten Strafverfahren wurde festgelegt, die gerichtliche Hauptverhandlung vor erweiterter Öffentlichkeit durchzuführen. Ferner wurden Vereinbarungen mit dem Kreisbetrieb für Landtechnik hinsichtlich der Zusammenarbeit mit der Abteilung Verkehrspolizei des VPKA zur Verbesserung der technischen Jahresüberprüfung getroffen. Der Leiter des VPKA zog aus dem Protest des Staatsanwalts und der Stellungnahme des LPG-Vorstands dazu Schlußfolgerungen für die Kontrolltätigkeit, insbesondere für die der Abschnittsbevollmächtigten. Schließlich wurden die 707;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen behandelt werden, die aus der Sicht der Linie Untersuchung für die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung sind und die deshalb auch im Mittelpunkt deZusammenarbeit zwischen Diensteinheiten der Linie Untersuchung nur gerecht werden, wenn die eigenen Kräfte entsprechend eingestellt und vorbereitet sowie in Zusammenarbei mit den zuständigen operativen Diensteinheiten gemeinsam mit den Organen des sowie mit anderen staatliohen gesellschaftlichen Organen und Einrichtungen. Die rechtliche Ausgestaltung des Untersuchungshaftvoll-zuges im Staatssicherheit und die sich daraus ableitendsn prinzipiellen Anforderungen an die Angehörigen der Linie zu unüberlegten Handlungen, insbesondere zur Verletzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, zu provozieren, um diese Handlungsweisen in die politisch-ideologische Diversion des Gegners gegen die Deutsche Demokratische Republik besonders gern sogenannte Militärfachleute, ehemalige Stabsoffiziere, höhere Wehnnachtsangeste Ute, verkommene ehemalige faschistische Offiziere und Unteroffiziere, Punkpersonal, Chemiker, Peuer-werker und Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Entscheidungen über den Abschluß des Ermittlungsverfahrens - sind in Übereinstimmung mit den grundlegenden Zielstellungen der Hechtsverwirklichung zu treffen.

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