Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 699

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 699 (NJ DDR 1973, S. 699); brauch im Sinne dieser Definition zu qualifizieren sind. Dabei ist der in der Mißbrauchsdefinition enthaltene Begriff der Straftat bzw. der Straftatbegehung eindeutig und mit allen Konsequenzen nach den Gesetzen der Deutschen Demokratischen Republik zu interpretieren und erfaßt jedes strafrechtlich relevante Handeln eines Transitreisenden während der Benutzung der Transitwege einschließlich beispielsweise strafrechtlich relevanter Teiloperationen und arbeitsteiliger Maßnahmen oder nicht beendeter Straftaten In diesem Zusammenhang ist nochmals hervorzuheben, daß diese vielfältigen Mißbrauchshandlungen bandenmäßig organisiert und arbeitsteilig begangen werden, daß Banden ausschließlich zu dem Zweck existieren, fortgesetzt derartige Mißbrauchshandlungen durchzuführen. Das ist insofern besonders bedeutsam, als es in Art. 16 Ziff. 1 weiter, heißt: „Ein Mißbrauch liegt auch dann vor, wenn eine Person an der Mißbrauchshandlung eines Transitreisenden, die dieser nach Inkrafttreten dieses Abkommens während der jeweiligen Benutzung der Transitwege rechtswidrig und schuldhaft begeht oder begangen hat, als Mittäter, Anstifter oder Gehilfe teilnimmt.“ Es ist festzustellen, daß die Tätigkeit der verantwortlichen Leiter der Menschenhändlerorganisationen eine besonders gefährliche und qualifizierte Form der Mißbrauchshandlungen darstellt, wie sie in dieser Bestimmung des Transitabkommens beschrieben sind, denn sie organisieren und leiten Banden, um den Transitmißbrauch unter Einbeziehung einer Vielzahl arbeitsteilig wirkender Personen und fortgesetzt zu begehen. Im Wesen der bandenmäßigen, arbeitsteiligen Organisation der Mißbrauchshandlungen ist es zugleich begründet, daß jede Form der Mitwirkung an der Tätigkeit dieser Banden als Transitmißbrauch im Sinne der Teilnahme zu qualifizieren ist. Transitmißbrauch begeht demzufolge jeder, der sich von diesen Banden anwerben läßt, für diese Banden Aufträge durchführt, an der Beschaffung oder Herstellung von Hilfsmitteln mitwirkt, sich in den von ihnen betriebenen Spezialwerkstätten am Bau von Spezialverstecks und Containern beteiligt, für sie Pässe und andere Dokumente fälscht usw. Ebenso liegt Transitmißbrauch nach Art. 16 des Transitabkommens vocr, wenn den Menschenhändler-banden in Kenntnis des von ihnen betriebenen Transitmißbrauchs Unterstützung z. B. in Form der Zuführung oder Benennung einzugüedemder Personen, der Übermittlung von Tips und anderen für sie nützlichen Informationen, der Zusicherung oder Übergabe finanzieller Mittel, der Bereitstellung von Leihwagen, Pässen und anderen Hilfsmitteln oder der Werbung durch Veröffentlichung von Annoncen geleistet wird. Weitere Verletzungen völkerrechtlicher Normen Die gesamte Tätigkeit der Menschenhändlerbanden ist dadurch gekennzeichnet, daß sie fortgesetzt die Hoheitsrechte und die Rechtsordnung nicht nur der Deutschen Demokratischen Republik, sondern einer Vielzahl anderer Staaten verletzen und sich bedenkenlos über zwischenstaatliche Abmachungen und internationale Gepflogenheiten hinwegsetzen. Geschädigt wurden dabei u. a. die Interessen und die souveränen Rechte des Königreiches Belgien, der Volksrepublik Bulgarien, der CSSR, des Königreiches Dänemark, der Republik Finnland, der - Republik Griechenland, der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien, der Republik Österreich, der Volksrepublik Polen, der Sozialistischen Republik Rumänien, des Königreiches Schweden, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Türkei, der UdSSR, der Ungarischen Volksrepublik und des Vereinigten Königreiches. Dies geschieht, indem die Menschenhändlerbanden den grenzüberschreitenden Verkehr für ihre kriminellen Zwecke ausnutzen, sich staatliche Hoheitsrechte anmaßen, auf dem Territorium der verschiedensten europäischen Staaten operieren und Bürger dieser Staaten für ihre Verbrechen mißbrauchen. 1. Die Menschenhändlerorganisationen entsenden fortgesetzt Agenten in die verschiedenen Länder, um systematisch die Praxis der jeweiligen staatlichen Organe bei der Genehmigung und Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs aufzuklären und zu testen, Möglichkeiten für die Organisierung ihrer Aktionen zu erkunden und Voraussetzungen für die Täuschung der staatlichen Organe durch Fälschungen und andere Praktiken zu schaffen. Diese Erkundungen dienen der Sammlung von Informationen über Ein- und Durchreisebestimmungen, die Tätigkeit der Grenz- und Zollorgane, die Örtlichkeiten und Abfertigungsmodalitäten der internationalen Flughäfen, das Zusammenwirken der Kontrollorgane der sozialistischen Länder sowie der Sammlung von Originalstempelabdrücken der Flughafen-Grenzübergangsstellen. Auf der Grundlage der so gewonnenen Erkundungsergebnisse werden Agenten der Menschenhändlerbanden in die verschiedenen Länder entsandt mit dem Auftrag, dort Treffs durchzuführen, Hilfsmittel, wie gefälschte Pässe und andere Reiseunterlagen, Geld und dergleichen, unter Verwendung spezieller Container einzuschleusen und Personen ein-, aus- und durchzuschleusen. Für die Intensität dieser kriminellen Aktivitäten ist es auch hier bezeichnend, daß derartige Schleusungsaktionen häufig unter Mitwirkung mehrerer Agenten und gleichzeitig mit einer größeren Zahl von Personen versucht werden. Derartige Aktivitäten entfalten die Menschenhändlerbanden unter Mißbrauch des internationalen Flugverkehrs, wobei sie sich zahlreicher europäischer Luftlinien bedienen. In gleicher Weise mißbrauchen die Menschenhändlerbanden fortgesetzt die verschiedenen Einreisemöglichkeiten, die die Deutsche Demokratische Republik Bürgern der BRD und anderer Staaten sowie Einwohnern von Berlin (West) zu touristischen und privaten Zwek-ken gewährt Kuriere und andere Agenten der Menschenhändlerbanden werden beauftragt, sich Genehmigungen zur Einreise zu erschleichen, um auf dem Territorium der DDR Treffs durchzuführen, Materialien und Hilfsmittel für die Organisierung der Verbrechen der Menschenhändler ein- und auszuschleusen, Personen abzuwerben und Instruktionen zu übermitteln. Bei der Durchführung dieser Verbrechen verletzen die Menschenhändlerbanden unter Anwendung krimineller Praktiken die Souveränität der verschiedenen europäischen Staaten, indem sie durch vielfältige und raffinierte Methoden der Fälschung die rechtmäßige Vornahme staatlicher Hoheitsakte und anderer Maßnahmen Vortäuschen, die in Ausübung der staatlichen Souveränität ausschließlich den staatlichen Organen der jeweiligen Länder obliegt; mit Hilfe dieser kriminellen Mittel die staatlichen Organe der verschiedenen Länder über die Identität und Staatsbürgerschaft von Personen täuschen, die in ihrem Auftrag als Agenten reisen oder ein-, aus-und durchgeschleust werden; 699;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 699 (NJ DDR 1973, S. 699) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 699 (NJ DDR 1973, S. 699)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben durch eine wirksame Kontrolle die ständige Übersicht über die Durchführung der und die dabei erzielten Ergebnisse sowie die strikte Einhaltung der Kontrollfrist, der Termine für die Realisierung der Etappenziele und der anderen zur jeweiligen getroffenen Festlegungen zu gewährleisten. Sind bei einer unter zu stellenden Person Zuständigkeiten mehrerer Diensteinheiten gegeben, ist die Verantwortung für die operativen Maßnahmen im Ermittlungsverfahren zu übernehmen. In den Mittelpunkt der Weiterentwicklung der durch Kameradschaftlichkeit, hohe Eigenverantwortung und unbedingte Achtung der Arbeit anderer gekennzeichneten Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane sowie des Zusammenwirkens mit den an-deren Sicherheitsorganen. Die Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane sowie des Zusammenwirkens mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorqanen. Die Zusammenarbeit von Angehörigen der Linie mit anderen operativen Diensteinheiten im Prozeß der Untersuchung politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse mit bekannten tatverdächtigen Personen bei Versuchen von Bürgern der zur Erreichung ihrer Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der sind in den Gesamtkomplex der Maßnahmen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen rechtzeitig aufgedeckt und beseitigt, die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit ihnen durchgefiihrt. kann auch ohne Verbindung zu feindlichen Stellen und Kräften des imperialistischen Systems begangen werden. Die greift die politischen und ökonomischen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der anzugreifen oder gegen sie aufzuwiegeln. Die staatsfeindliche hetzerische Äußerung kann durch Schrift Zeichen, bildliche oder symbolische Darstellung erfolgen.

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