Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 696

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 696 (NJ DDR 1973, S. 696); baren quantitativen Teil vom vorgesehenen Strafrahmen von vornherein in Abzug zu bringen. Die Differenzierung der hier bewiesenen Verbrechen muß aus diesem Verfahren heraus und nicht im Vergleich zu noch nicht festgestellter strafrechtlicher Verantwortlichkeit bekannter oder denkbarer anderer Fälle gefunden werden. Insgesamt kommt der Senat bei der Beurteilung des Grades der Geseilschaftsgefährlichkeit der Handlungen aller Angeklagten zu der Einschätzung, daß es sich unter Berücksichtigung vorgenannter Bewertungsmaßstäbe und der Charakterisierung der verbrecherischen Organisationen sowie der in diesen Organisationen durch die Angeklagten begangenen Einzelhandlungen um durchgängig schwere Verbrechen handelt, die eine generell hohe Freiheitsstrafe nach sich ziehen müssen. Nur von diesem Ausgangspunkt kommt eine Differenzierung in Betracht. Damit ist zugleich gesagt, daß der Auffassung der Verteidigung, die für alle drei Angeklagten eine erheblich geringere Freiheitsstrafe begehrte, nicht gefolgt werden kann. Unbedingt sind die Angeklagten nicht mit Loeffler, Herschel, Haack, Irrgang und anderen führenden Menschenhändlern zu vergleichen. Sie werden auch nicht stellvertretend für sie verurteilt; aber für die von Mierendorff, Loeffler und Herschel organisierten Verbrechen haben sich die Angeklagten in dem Maße ihrer Beteiligung zu verantworten. Das berührt das von der Verteidigung vertretene Prinzip der Verhältnismäßigkeit zwischen dem Charakter und der Schwere des Verbrechens der Menschenhändlerorganisation, der die Angeklagten jeweils angehörten, und ihrem individuellen Tatanteil daran. Von diesem Prinzip geht der Senat in Befolgung ständiger Rechtsprechung aus. Daraus ergeben sich die vom Gericht in Abweichung vom Antrag der Anklagevertretung erkannten Strafen. Für den Angeklagten Hetzschold wie für den Angeklagten Voß sieht der Senat einen etwa gleichen Grad objektiv realisierter verbrecherischer Intensität. Während beim Angeklagten Voß die lange Zugehörigkeit zur Organisation Herschel und die durch seine Mitwirkung ermöglichten umfangreichen Schleusungen vor allem den Grad der objektiven Tatschwere prägen, mußte beim Angeklagten Hetzschold die hohe Intensität seines verbrecherischen Handelns in relativ kurzer Zeit beachtet werden. Jedoch folgt der Senat den Auffassungen der Staatsanwaltschaft wie der Verteidigung, daß die Jugend und die im ganzen wenig entwickelte Persönlichkeit des Angeklagten Voß bei der zu findenden Strafe zu seinen Gunsten Berücksichtigung finden muß. Das hat der Senat in seinem Strafausspruch getan. Wenn der Senat den Handlungen des Angeklagten Bunge nicht das gleiche Maß an objektiver Tatschwere beimißt, so liegt das in der Tatsache begründet, daß sein im Rahmen der Organisation Loeffler geleisteter verbrecherischer Beitrag nicht mit der Intensität und der dadurch bewirkten Schädigung der DDR erfolgte. Aus den dargelegten Gründen waren der Angeklagte Hetzschold zu elf Jahren und sechs Monaten, der Angeklagte Runge zu neun Jahren und sechs Monaten sowie der Angeklagte Voß zu sieben Jahren Freiheitsentzug zu verurteilen. Die den Angeklagten gehörenden Pkws wurden von ihnen zur Erfüllung ihnen gegebener Aufträge bei Schleusungsaktionen benutzt und waren somit nach § 56 Abs. 1 StGB einzuziehen. Der Lkw Büssing war einschließlich seiner zu Tamungs-zwecken enthaltenen Ladung der Firma Haack gemäß § 56 Abs. 3 StGB einzuziehen, weil er mit dem eingebauten Personenversteck zu Schleusungszwecken bestimmt und bei der vom Angeklagten Voß begangenen Straftat eingesetzt war. Die Einziehung ist zum Schutz der Interessen der Deutschen Demokratischen Republik notwendig. Prof. Dr. sc. HARRY WÜNSCHE, Institut für Internationale Beziehungen der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Völkerrechtliche Aspekte der Verletzung internationaler Abkommen durch die Tätigkeit von Menschenhändlerorganisationen In dem Strafverfahren gegen die Bürger der BRD Voß und Runge sowie gegen den Einwohner von Berlin (West) Hetzschold wegen staatsfeindlichen Menschenhandels gern. §105 StGB erstattete Prof. Dr. Wünsche ein Gutachten, aus dem wir im folgenden Auszüge veröffentlichen. D. Red. In den vergangenen Jahren wurden wesentliche Grundlagen für die Entwicklung normaler Beziehungen zwischen den europäischen Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordmmg auf der Basis der Prinzipien des Völkerrechts geschaffen. Entscheidende Marksteine auf dem Wege Europas vom kalten Krieg zur Entspannung waren der Abschluß und das Inkrafttreten des Moskauer Vertrages zwischen der UdSSR und der BRD vom 12. August 1970 sowie des Warschauer Vertrages zwischen der Volksrepublik Polen und der BRD vom 7. Dezember 1970. Der Kern dieser Verträge ist die völkerrechtlich verbindliche Anerkennung der Unverletzlichkeit der Grenzen und der territorialen Integrität der Staaten sowie der gesellschaftlichen Veränderungen, wie sie im Ergebnis des zweiten Weltkrieges und der Nachkriegsentwicklung in Europa entstanden sind. Zugleich wurden in diesen Verträgen die anderen Grundprinzipien des Völkerrechts bestätigt, darunter die Prinzipien der souveränen Gleichheit und des Verbots der Einmischung in die inneren Angelegenheiten. Diese Verträge haben das Vierseitige Abkommen über Berlin (West) vom 3. September 1971 möglich gemacht, wodurch die Spannung und Gefahr im Zentrum Europas gebannt wurde. Dazu hat die DDR durch großzügiges Entgegenkommen in den entsprechenden Abkommen mit der Regierung der BRD und dem Senat von Berlin (West) wesentlich beigetragen. Zu diesen Verträgen gehören auch das Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) vom 17. Dezember 1971 im weiteren Transitabkommen genannt sowie der Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland vom 21. Dezember 1972. In allen diesen Verträgen sind jene völkerrechtlichen Prinzipien enthalten, deren Anerkennung und Befolgung die Beziehungen der europäischen Staaten auf eine dauerhafte und friedliche Grundlage stellen. Dabei ging und geht es in diesen Verträgen nicht nur darum, die in der 69 6;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zur Kaderarbeit und vorhandenen Erfordernissen in den aktiven Dienst Staatssicherheit übernommen werden. Sie sind langfristig als Perspektivkader in der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit für Staatssicherheit bestehenden Beziehungen können nur ein Kriterium für die Feststellung der Einstellung des zum Staatssicherheit sein und sollten objektiv und unvoreingenommen durch den Untersuchungsführer bewertet werden. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß sich bei bestimmten Bürgern der feindlich-negative Einstellungen entwickeln und daß diese Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zunehmend Bedeutung und erfordert mehr denn je die weitere Ausprägung der gesamtgesellschaftlichen und -staatlichen Verantwortlung für die allseitige Gewährleistung der staatlichen Sicherheit. Prinzipiell ist davon auszugehen, daß die Gewinnung von Informationen entsprechend der Aufgabenstellung Staatssicherheit sich gesetzlich aus dem Verfassungsauftrag Staatssicherheit begründet, also prinzipiell zulässiger ist. Vfi.

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